Verpachtung einer passiven Breitbandnetzinfrastruktur durch den Landkreis Uelzen

Landkreis Uelzen

Um die aktuelle Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Landkreis Uelzen deutlich zu verbessern, hat der Landkreis Uelzen beschlossen, den Ausbau einer zukunftsorientierten und geeigneten Netzinfrastruktur auf Grundlage der aktuellen Bundesrahmenregelung Leerrohre – 13.5.2014 durchzuführen.
Es ist beabsichtigt, schnellstmöglich eine nachhaltige und flächendeckende Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten auf Basis einer Breitband-Glasfasertechnologie umzusetzen, um dadurch die bestehenden regionalen Breitbandversorgungslücken zu schließen.
In den ermittelten unterversorgten Bereichen der 27 Gemeinden des Landkreis Uelzen soll dadurch ein flächendeckender und zukunftsorientierter Zugang zur Informationsgesellschaft geschaffen werden.
Der erste, bereits durchgeführte Schritt hierzu war, die Durchführung einer flächendeckenden Netzplanung auf Grundlage der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre – 8.6.2011) für Gebiete in denen bisher keine Versorgung mit ausreichender Datenrate von mindestens 25 MBit/s vorhanden ist.
Konkret wurde eine flächendeckende Fiber to the Curb (FTTC) mit FTTB-Anschluss der Gewerbegebiete und eine flächendeckende Fiber to the Building (FTTB) Strukturplanung erstellt. Bei der Netzkonzeption wurde berücksichtigt, dass dieses neutrale Netz so gestaltet wird, dass eine Anschaltung an die verschiedenen und vorhandenen Einspeisepunkte der im Landkreis Uelzen ermittelten Infrastrukturinhaber möglich ist.
Darüber hinaus wurde das Backbone-Netz so konzeptioniert, dass eine Anschaltung an die Weitverkehrsnetzknoten in Hamburg, Bremen oder Niedersachsen möglich ist.
Grundsätzlich denkbar wäre auch ein Konzept, das kurzfristig die Breitbandversorgung im ländlichen Raum auf Basis einer FTTC-Technologie sicherstellt, zugleich so offen ist, dass man bereits während der Vertragslaufzeit regional und bedarfsgerecht private Glasfaseranschlüsse mit ausführen kann um langfristig die nachhaltige, zukunftsfähige und zielführende FTTB – Architektur erreichen zu können.
Der Landkreis Uelzen wird die passive Netzinfrastruktur finanzieren, errichten lassen und einem Pächter gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zur Verfügung stellen. Die erforderlichen Leistungen werden im Rahmen einer separaten, zeitlich versetzten Ausschreibung durch den Landkreis Uelzen vergeben.
Der Netzausbau wird eng mit dem Pächter abgestimmt und unterliegt einer gemeinsamen Ausbauplanung. Der Netzausbau ist dabei abhängig von einem tragfähigen Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Vorverträgen in den Versorgungsbereichen (Vorvermarktungsqoute).
Nach Fertigstellung der passiven Netzinfrastruktur (gemäß Ausbauplanung) übernimmt der Pächter die Installation der erforderlichen aktiven Komponenten aus eigenen Mitteln. Er ist verantwortlich für die Backbone Anschaltung und dafür, den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Konditionen an zu bieten.
Während der Pachtlaufzeit übernimmt der Pächter die Unterhaltung der passiven Netzinfrastruktur und führt ggf. auftretende Instandhaltungsmaßnahmen durch.
Für die Erreichung der Vorvermarktungsqoute, die weitere Vermarktung, die Bereitstellung seiner Kommunikationsprodukte und die Durchleitung von Diensten anderer Anbieter ist der Pächter verantwortlich.
Gemäß Bundesrahmenregelung Leerrohre – BRLR und der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/1) hat der Pächter Open-Access auf physikalischer und logischer Ebene sicher zu stellen.
In einem an das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs angelehnten Verfahren soll bestimmt werden, wie und zu welchen wirtschaftlichen Konditionen der Pächter seine Aufgaben wahrnehmen kann. Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zur Abgabe erster Lösungsvorschläge auffordern. Er behält sich vor, auf Basis der Zuschlagskriterien in dieser Phase einzelne Dialogteilnehmer nicht zum weiteren Verfahren zuzulassen. Er behält sich ferner vor, während der Dialogphase insbesondere zu entscheiden, dass zwingend eine FTTB-Architektur Gegenstand der finalen Angebote sein muss.
Der Landkreis vergibt in diesem Verfahren eine nicht dem Vergaberecht unterliegende Dienstleistungskonzession.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-29 Auftragsbekanntmachung
2014-08-27 Ergänzende Angaben