Um die aktuelle Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Landkreis Uelzen deutlich zu verbessern, hat der Landkreis Uelzen beschlossen, den Ausbau einer zukunftsorientierten und geeigneten Netzinfrastruktur auf Grundlage der aktuellen Bundesrahmenregelung Leerrohre – 13.5.2014 durchzuführen. Es ist beabsichtigt, schnellstmöglich eine nachhaltige und flächendeckende Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten auf Basis einer Breitband-Glasfasertechnologie umzusetzen, um dadurch die bestehenden regionalen Breitbandversorgungslücken zu schließen. In den ermittelten unterversorgten Bereichen der 27 Gemeinden des Landkreis Uelzen soll dadurch ein flächendeckender und zukunftsorientierter Zugang zur Informationsgesellschaft geschaffen werden. Der erste, bereits durchgeführte Schritt hierzu war, die Durchführung einer flächendeckenden Netzplanung auf Grundlage der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre – 8.6.2011) für Gebiete in denen bisher keine Versorgung mit ausreichender Datenrate von mindestens 25 MBit/s vorhanden ist. Konkret wurde eine flächendeckende Fiber to the Curb (FTTC) mit FTTB-Anschluss der Gewerbegebiete und eine flächendeckende Fiber to the Building (FTTB) Strukturplanung erstellt. Bei der Netzkonzeption wurde berücksichtigt, dass dieses neutrale Netz so gestaltet wird, dass eine Anschaltung an die verschiedenen und vorhandenen Einspeisepunkte der im Landkreis Uelzen ermittelten Infrastrukturinhaber möglich ist. Darüber hinaus wurde das Backbone-Netz so konzeptioniert, dass eine Anschaltung an die Weitverkehrsnetzknoten in Hamburg, Bremen oder Niedersachsen möglich ist. Grundsätzlich denkbar wäre auch ein Konzept, das kurzfristig die Breitbandversorgung im ländlichen Raum auf Basis einer FTTC-Technologie sicherstellt, zugleich so offen ist, dass man bereits während der Vertragslaufzeit regional und bedarfsgerecht private Glasfaseranschlüsse mit ausführen kann um langfristig die nachhaltige, zukunftsfähige und zielführende FTTB – Architektur erreichen zu können. Der Landkreis Uelzen wird die passive Netzinfrastruktur finanzieren, errichten lassen und einem Pächter gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zur Verfügung stellen. Die erforderlichen Leistungen werden im Rahmen einer separaten, zeitlich versetzten Ausschreibung durch den Landkreis Uelzen vergeben. Der Netzausbau wird eng mit dem Pächter abgestimmt und unterliegt einer gemeinsamen Ausbauplanung. Der Netzausbau ist dabei abhängig von einem tragfähigen Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Vorverträgen in den Versorgungsbereichen (Vorvermarktungsqoute). Nach Fertigstellung der passiven Netzinfrastruktur (gemäß Ausbauplanung) übernimmt der Pächter die Installation der erforderlichen aktiven Komponenten aus eigenen Mitteln. Er ist verantwortlich für die Backbone Anschaltung und dafür, den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Konditionen an zu bieten. Während der Pachtlaufzeit übernimmt der Pächter die Unterhaltung der passiven Netzinfrastruktur und führt ggf. auftretende Instandhaltungsmaßnahmen durch. Für die Erreichung der Vorvermarktungsqoute, die weitere Vermarktung, die Bereitstellung seiner Kommunikationsprodukte und die Durchleitung von Diensten anderer Anbieter ist der Pächter verantwortlich. Gemäß Bundesrahmenregelung Leerrohre – BRLR und der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/1) hat der Pächter Open-Access auf physikalischer und logischer Ebene sicher zu stellen. In einem an das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs angelehnten Verfahren soll bestimmt werden, wie und zu welchen wirtschaftlichen Konditionen der Pächter seine Aufgaben wahrnehmen kann. Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zur Abgabe erster Lösungsvorschläge auffordern. Er behält sich vor, auf Basis der Zuschlagskriterien in dieser Phase einzelne Dialogteilnehmer nicht zum weiteren Verfahren zuzulassen. Er behält sich ferner vor, während der Dialogphase insbesondere zu entscheiden, dass zwingend eine FTTB-Architektur Gegenstand der finalen Angebote sein muss. Der Landkreis vergibt in diesem Verfahren eine nicht dem Vergaberecht unterliegende Dienstleistungskonzession.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-29.
Auftragsbekanntmachung (2014-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
In den unterversorgten Gebieten des Landkreis Uelzen (weiße Bereiche) sind ca. 13 000 Gebäudeanschlüsse und ca. 16 150 gewerbliche/private Nutzer (Beschaltungseinheiten) bei 100 % Versorgungsgrad vorhanden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Uelzen
Postanschrift: Veerßer Straße 53
Postleitzahl: 29525
Postort: Uelzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.uelzen.de🌏
E-Mail: s.blumenberg@landkreis-uelzen.de📧
Telefon: +49 5818004994📞
Fax: +49 5818004998 📠
— Der Abschluss eines Pachtvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass etwaige erforderliche Genehmigungen durch die Bundesnetzagentur erteilt werden,
— Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle. Der Auftraggeber bitten ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt,
— Der Auftraggeber vergibt eine Dienstleistungskonzession. Diese unterliegt nicht den vergaberechtlichen Vorgaben,
— Mit der Einleitung des Verfahrens wird der Auftraggeber nicht zur Vergabe der Dienstleistungskonzession verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Auftraggeber die Aufhebung des Verfahrens möglich, sollte sich das Vorhaben als unwirtschaftlich darstellen,
— Weitere Unterlagen sind im jetzigen Verfahrensstadium nicht erhältlich,
— Der Antrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag zur Ausschreibung 80-79/8/9-22A1 – Verpachtung passiver Telekommunikationsnetzinfrastruktur“ schriftlich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
— Der Abschluss eines Pachtvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass etwaige erforderliche Genehmigungen durch die Bundesnetzagentur erteilt werden,
— Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle. Der Auftraggeber bitten ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt,
— Der Auftraggeber vergibt eine Dienstleistungskonzession. Diese unterliegt nicht den vergaberechtlichen Vorgaben,
— Mit der Einleitung des Verfahrens wird der Auftraggeber nicht zur Vergabe der Dienstleistungskonzession verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Auftraggeber die Aufhebung des Verfahrens möglich, sollte sich das Vorhaben als unwirtschaftlich darstellen,
— Weitere Unterlagen sind im jetzigen Verfahrensstadium nicht erhältlich,
— Der Antrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag zur Ausschreibung 80-79/8/9-22A1 – Verpachtung passiver Telekommunikationsnetzinfrastruktur“ schriftlich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um die aktuelle Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Landkreis Uelzen deutlich zu verbessern, hat der Landkreis Uelzen beschlossen, den Ausbau einer zukunftsorientierten und geeigneten Netzinfrastruktur auf Grundlage der aktuellen Bundesrahmenregelung Leerrohre – 13.5.2014 durchzuführen.
Um die aktuelle Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Landkreis Uelzen deutlich zu verbessern, hat der Landkreis Uelzen beschlossen, den Ausbau einer zukunftsorientierten und geeigneten Netzinfrastruktur auf Grundlage der aktuellen Bundesrahmenregelung Leerrohre – 13.5.2014 durchzuführen.
Es ist beabsichtigt, schnellstmöglich eine nachhaltige und flächendeckende Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten auf Basis einer Breitband-Glasfasertechnologie umzusetzen, um dadurch die bestehenden regionalen Breitbandversorgungslücken zu schließen.
Es ist beabsichtigt, schnellstmöglich eine nachhaltige und flächendeckende Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten auf Basis einer Breitband-Glasfasertechnologie umzusetzen, um dadurch die bestehenden regionalen Breitbandversorgungslücken zu schließen.
In den ermittelten unterversorgten Bereichen der 27 Gemeinden des Landkreis Uelzen soll dadurch ein flächendeckender und zukunftsorientierter Zugang zur Informationsgesellschaft geschaffen werden.
Der erste, bereits durchgeführte Schritt hierzu war, die Durchführung einer flächendeckenden Netzplanung auf Grundlage der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre – 8.6.2011) für Gebiete in denen bisher keine Versorgung mit ausreichender Datenrate von mindestens 25 MBit/s vorhanden ist.
Der erste, bereits durchgeführte Schritt hierzu war, die Durchführung einer flächendeckenden Netzplanung auf Grundlage der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre – 8.6.2011) für Gebiete in denen bisher keine Versorgung mit ausreichender Datenrate von mindestens 25 MBit/s vorhanden ist.
Konkret wurde eine flächendeckende Fiber to the Curb (FTTC) mit FTTB-Anschluss der Gewerbegebiete und eine flächendeckende Fiber to the Building (FTTB) Strukturplanung erstellt. Bei der Netzkonzeption wurde berücksichtigt, dass dieses neutrale Netz so gestaltet wird, dass eine Anschaltung an die verschiedenen und vorhandenen Einspeisepunkte der im Landkreis Uelzen ermittelten Infrastrukturinhaber möglich ist.
Konkret wurde eine flächendeckende Fiber to the Curb (FTTC) mit FTTB-Anschluss der Gewerbegebiete und eine flächendeckende Fiber to the Building (FTTB) Strukturplanung erstellt. Bei der Netzkonzeption wurde berücksichtigt, dass dieses neutrale Netz so gestaltet wird, dass eine Anschaltung an die verschiedenen und vorhandenen Einspeisepunkte der im Landkreis Uelzen ermittelten Infrastrukturinhaber möglich ist.
Darüber hinaus wurde das Backbone-Netz so konzeptioniert, dass eine Anschaltung an die Weitverkehrsnetzknoten in Hamburg, Bremen oder Niedersachsen möglich ist.
Grundsätzlich denkbar wäre auch ein Konzept, das kurzfristig die Breitbandversorgung im ländlichen Raum auf Basis einer FTTC-Technologie sicherstellt, zugleich so offen ist, dass man bereits während der Vertragslaufzeit regional und bedarfsgerecht private Glasfaseranschlüsse mit ausführen kann um langfristig die nachhaltige, zukunftsfähige und zielführende FTTB – Architektur erreichen zu können.
Grundsätzlich denkbar wäre auch ein Konzept, das kurzfristig die Breitbandversorgung im ländlichen Raum auf Basis einer FTTC-Technologie sicherstellt, zugleich so offen ist, dass man bereits während der Vertragslaufzeit regional und bedarfsgerecht private Glasfaseranschlüsse mit ausführen kann um langfristig die nachhaltige, zukunftsfähige und zielführende FTTB – Architektur erreichen zu können.
Der Landkreis Uelzen wird die passive Netzinfrastruktur finanzieren, errichten lassen und einem Pächter gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zur Verfügung stellen. Die erforderlichen Leistungen werden im Rahmen einer separaten, zeitlich versetzten Ausschreibung durch den Landkreis Uelzen vergeben.
Der Landkreis Uelzen wird die passive Netzinfrastruktur finanzieren, errichten lassen und einem Pächter gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zur Verfügung stellen. Die erforderlichen Leistungen werden im Rahmen einer separaten, zeitlich versetzten Ausschreibung durch den Landkreis Uelzen vergeben.
Der Netzausbau wird eng mit dem Pächter abgestimmt und unterliegt einer gemeinsamen Ausbauplanung. Der Netzausbau ist dabei abhängig von einem tragfähigen Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Vorverträgen in den Versorgungsbereichen (Vorvermarktungsqoute).
Der Netzausbau wird eng mit dem Pächter abgestimmt und unterliegt einer gemeinsamen Ausbauplanung. Der Netzausbau ist dabei abhängig von einem tragfähigen Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Vorverträgen in den Versorgungsbereichen (Vorvermarktungsqoute).
Nach Fertigstellung der passiven Netzinfrastruktur (gemäß Ausbauplanung) übernimmt der Pächter die Installation der erforderlichen aktiven Komponenten aus eigenen Mitteln. Er ist verantwortlich für die Backbone Anschaltung und dafür, den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Konditionen an zu bieten.
Nach Fertigstellung der passiven Netzinfrastruktur (gemäß Ausbauplanung) übernimmt der Pächter die Installation der erforderlichen aktiven Komponenten aus eigenen Mitteln. Er ist verantwortlich für die Backbone Anschaltung und dafür, den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Konditionen an zu bieten.
Während der Pachtlaufzeit übernimmt der Pächter die Unterhaltung der passiven Netzinfrastruktur und führt ggf. auftretende Instandhaltungsmaßnahmen durch.
Für die Erreichung der Vorvermarktungsqoute, die weitere Vermarktung, die Bereitstellung seiner Kommunikationsprodukte und die Durchleitung von Diensten anderer Anbieter ist der Pächter verantwortlich.
Gemäß Bundesrahmenregelung Leerrohre – BRLR und der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/1) hat der Pächter Open-Access auf physikalischer und logischer Ebene sicher zu stellen.
Gemäß Bundesrahmenregelung Leerrohre – BRLR und der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/1) hat der Pächter Open-Access auf physikalischer und logischer Ebene sicher zu stellen.
In einem an das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs angelehnten Verfahren soll bestimmt werden, wie und zu welchen wirtschaftlichen Konditionen der Pächter seine Aufgaben wahrnehmen kann. Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zur Abgabe erster Lösungsvorschläge auffordern. Er behält sich vor, auf Basis der Zuschlagskriterien in dieser Phase einzelne Dialogteilnehmer nicht zum weiteren Verfahren zuzulassen. Er behält sich ferner vor, während der Dialogphase insbesondere zu entscheiden, dass zwingend eine FTTB-Architektur Gegenstand der finalen Angebote sein muss.
In einem an das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs angelehnten Verfahren soll bestimmt werden, wie und zu welchen wirtschaftlichen Konditionen der Pächter seine Aufgaben wahrnehmen kann. Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zur Abgabe erster Lösungsvorschläge auffordern. Er behält sich vor, auf Basis der Zuschlagskriterien in dieser Phase einzelne Dialogteilnehmer nicht zum weiteren Verfahren zuzulassen. Er behält sich ferner vor, während der Dialogphase insbesondere zu entscheiden, dass zwingend eine FTTB-Architektur Gegenstand der finalen Angebote sein muss.
Der Landkreis vergibt in diesem Verfahren eine nicht dem Vergaberecht unterliegende Dienstleistungskonzession.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 240 Monate
Referenznummer: 80-79/8/9-22A1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Uelzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, hat er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachzuweisen, dass diesem die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er muss entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, hat er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachzuweisen, dass diesem die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er muss entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Die Teilnahmebedingungen gemäß III.2.1)-III.2.3) dienen dazu, die Teilnahmeanträge auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter zu überprüfen. Die Bieter müssen daher bis zum Ende der Frist zur Erreichung des Teilnahmeantrags die unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen in zweifacher Form, schriftlich und digital (Datenträger), beim Auftraggeber (siehe Kontaktstelle) per Post oder direkt einreichen. Beruft sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten, so muss er auch für diesen die Nachweise und Erklärungen erbringen, die den Bereich betreffen, für den sich der Bieter auf die Leistungsfähigkeit des Dritten beruft.
Die Teilnahmebedingungen gemäß III.2.1)-III.2.3) dienen dazu, die Teilnahmeanträge auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter zu überprüfen. Die Bieter müssen daher bis zum Ende der Frist zur Erreichung des Teilnahmeantrags die unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen in zweifacher Form, schriftlich und digital (Datenträger), beim Auftraggeber (siehe Kontaktstelle) per Post oder direkt einreichen. Beruft sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten, so muss er auch für diesen die Nachweise und Erklärungen erbringen, die den Bereich betreffen, für den sich der Bieter auf die Leistungsfähigkeit des Dritten beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Eignungsnachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachzufordern. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Folgende Angaben der Bieter zu ihrer persönlichen Lage sind erforderlich:
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
— eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt durch eine rechtskräftige Verurteilung in den letzten 3 Jahren einer Person,
— Eigenerklärung, dass in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— Eigenerklärung darüber dass sämtliche Erklärungen im Vergabeverfahren richtig sind und dem Bewerber bekannt ist, dass unrichtige Angaben, zu seinem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren, sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an Informationsstellen, die entsprechende Vergaberegister führen, nach sich ziehen kann.
— Eigenerklärung darüber dass sämtliche Erklärungen im Vergabeverfahren richtig sind und dem Bewerber bekannt ist, dass unrichtige Angaben, zu seinem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren, sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an Informationsstellen, die entsprechende Vergaberegister führen, nach sich ziehen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR. Diese Bestätigung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über den Antrag auf Zulassung bzw. die Zulassung als Telekommunikationsanbieter durch dieTelekommunikationsbehörde,
— Nennung mindestens 1 Referenzprojektes (max. 3) aus den letzten 3 Jahren bei dem ein vergleichbarer oder ähnlich gelagerter Leistungsumfang wie unter II.1.5) aufgeführt erbrachte wurde. Darstellung des Aufgabenumfanges, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers unter Nennung des Namens des Auftraggebers und eines Ansprechpartners/in (einschließlich Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail des Ansprechpartners/in),
— Nennung mindestens 1 Referenzprojektes (max. 3) aus den letzten 3 Jahren bei dem ein vergleichbarer oder ähnlich gelagerter Leistungsumfang wie unter II.1.5) aufgeführt erbrachte wurde. Darstellung des Aufgabenumfanges, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers unter Nennung des Namens des Auftraggebers und eines Ansprechpartners/in (einschließlich Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail des Ansprechpartners/in),
— Beschreibung des Qualitäts- und Projektmanagements,
— Nachweise der Qualifikation der technischen und kaufmännischen Leitung des Projekts.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit zur Vertragserfüllung (Vertragserfüllungsbürgschaft) des Pachtvertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Langfristiger Pachtvertrag für die passive Netzinfrastruktur; Zahlungen der Pachtentgelte nach separat zu vereinbarendem Zahlungsplan.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Auswahlverfahren wird unter Beachtung der angepassten Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Bundesrahmenregelung Leerrohre – 13.5.2014) durchgeführt. Die sich hieraus ergebenden Bedingungen werden vom Auftraggeber beachtet.
Das Auswahlverfahren wird unter Beachtung der angepassten Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Bundesrahmenregelung Leerrohre – 13.5.2014) durchgeführt. Die sich hieraus ergebenden Bedingungen werden vom Auftraggeber beachtet.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Alle vollständigen und geeigneten Bewerbungen werden einheitlich entsprechend nachfolgend beschriebenen Kriterien bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei in Relation zu der jeweils besten Bewertung im Hinblick auf die einzelnen Kriterien. In die Bewertung der Referenzen werden maximal 3 Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden, einbezogen und qualitativ gewertet. Gehen mehr als 6 Bewerbungen ein, werden die 6 Bewerber mit der höchsten Punktzahl am weiteren Verfahren beteiligt.Die Zuschlagskriterien für den Vergleich der späteren Angebote werden erst mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (vgl. IV.2.1)). - Unternehmenspräsentation/Gewichtung: 30 (- Kriterien: Qualität der Bewerberpräsentation Gesamt; Bewertungsmaßstab: Transparenz, Vollständigkeit, Klarheit, Nachvollziehbarkeit; Gewichtung: 30)- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit/Gewichtung: 30 (- Kriterien: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Gesamtunternehmens der geforderten Nachweise; Bewertungsmaßstab: Umsatzentwicklung Gesamt; Gewichtung: 10) (- Kriterien: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmenssparte gemäß den geforderten Nachweisen; Bewertungsmaßstab: Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich Breitbandversorgung und -dienste; Gewichtung: 10) (- Kriterien: Etablierung des Unternehmens gemäß der geforderten Nachweise (Unternehmensdarstellung); Bewertungsmaßstab: Unternehmensgröße, Anzahl der MA; Gewichtung: 10)- Technische Eignung und Fähigkeit/Gewichtung: 40 (- Kriterien: Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und/oder ähnlichen Anforderungen; Bewertungsmaßstab: Wieviel vergleichbare Projekte wurden bisher realisiert, befinden sich ggf. in der Umsetzung und wie lange werden diese bereits betrieben; Gewichtung: 20) (- Kriterien: Referenzen im vergleichbaren Umfang gemäß der geforderten Nachweise; Bewertungsmaßstab: Qualität entsprechender Projektreferenzen; Gewichtung: 20).
Alle vollständigen und geeigneten Bewerbungen werden einheitlich entsprechend nachfolgend beschriebenen Kriterien bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei in Relation zu der jeweils besten Bewertung im Hinblick auf die einzelnen Kriterien. In die Bewertung der Referenzen werden maximal 3 Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden, einbezogen und qualitativ gewertet. Gehen mehr als 6 Bewerbungen ein, werden die 6 Bewerber mit der höchsten Punktzahl am weiteren Verfahren beteiligt.Die Zuschlagskriterien für den Vergleich der späteren Angebote werden erst mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (vgl. IV.2.1)). - Unternehmenspräsentation/Gewichtung: 30 (- Kriterien: Qualität der Bewerberpräsentation Gesamt; Bewertungsmaßstab: Transparenz, Vollständigkeit, Klarheit, Nachvollziehbarkeit; Gewichtung: 30)- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit/Gewichtung: 30 (- Kriterien: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Gesamtunternehmens der geforderten Nachweise; Bewertungsmaßstab: Umsatzentwicklung Gesamt; Gewichtung: 10) (- Kriterien: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmenssparte gemäß den geforderten Nachweisen; Bewertungsmaßstab: Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich Breitbandversorgung und -dienste; Gewichtung: 10) (- Kriterien: Etablierung des Unternehmens gemäß der geforderten Nachweise (Unternehmensdarstellung); Bewertungsmaßstab: Unternehmensgröße, Anzahl der MA; Gewichtung: 10)- Technische Eignung und Fähigkeit/Gewichtung: 40 (- Kriterien: Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und/oder ähnlichen Anforderungen; Bewertungsmaßstab: Wieviel vergleichbare Projekte wurden bisher realisiert, befinden sich ggf. in der Umsetzung und wie lange werden diese bereits betrieben; Gewichtung: 20) (- Kriterien: Referenzen im vergleichbaren Umfang gemäß der geforderten Nachweise; Bewertungsmaßstab: Qualität entsprechender Projektreferenzen; Gewichtung: 20).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-09-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: 2 – Haus der Wirtschaft
Herrn Sascha Blumenberg
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 80-79/8/9-22A1
Zusätzliche Informationen
— Der Abschluss eines Pachtvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass etwaige erforderliche Genehmigungen durch die Bundesnetzagentur erteilt werden,
— Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle. Der Auftraggeber bitten ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt,
— Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle. Der Auftraggeber bitten ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt,
— Der Auftraggeber vergibt eine Dienstleistungskonzession. Diese unterliegt nicht den vergaberechtlichen Vorgaben,
— Mit der Einleitung des Verfahrens wird der Auftraggeber nicht zur Vergabe der Dienstleistungskonzession verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Auftraggeber die Aufhebung des Verfahrens möglich, sollte sich das Vorhaben als unwirtschaftlich darstellen,
— Mit der Einleitung des Verfahrens wird der Auftraggeber nicht zur Vergabe der Dienstleistungskonzession verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Auftraggeber die Aufhebung des Verfahrens möglich, sollte sich das Vorhaben als unwirtschaftlich darstellen,
— Weitere Unterlagen sind im jetzigen Verfahrensstadium nicht erhältlich,
— Der Antrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag zur Ausschreibung 80-79/8/9-22A1 – Verpachtung passiver Telekommunikationsnetzinfrastruktur“ schriftlich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
— Der Antrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag zur Ausschreibung 80-79/8/9-22A1 – Verpachtung passiver Telekommunikationsnetzinfrastruktur“ schriftlich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Quelle: OJS 2014/S 146-262584 (2014-07-29)
Ergänzende Angaben (2014-08-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben