Verpachtung eines Breitbandnetzes für die Gemeinde Bispingen, Landkreis Heidekreis
Die Gemeinde Bispingen hat beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Gebieten der Einheitsgemeinde auf Basis der Bundesrahmenregelung Leerrohre zu verbessern. Die Gemeinde Bispingen ist für diesen Fall die ausschreibende Stelle. Es sollen die Orte Behringen, Haverbeck, Hörpel, Volkwardingen und Wilsede flächendeckend mit einem NGA-Breitbandnetz versorgt werden. Es wurde beschlossen, zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden mit mind. 25 Mbit/s vollduplex ein Leerrohrnetz (ggf. inkl. Glasfaserkabel) zu errichten und an einen Betreiber zu verpachten. Die Planung und der Bau des passiven NGA-Netzwerkes obliegen der Kommune und werden von dieser geleistet und eng mit dem Pächter abgestimmt. Dabei wird im Verhandlungsverfahren bestimmt, wie und zu welchen wirtschaftlichen Konditionen der Pächter seine Aufgabe wahrnehmen kann. Der Pächter hat nach Fertigstellung des Netzes die Aufgabe, das Netzwerk mit aktiver Technik auszustatten, den Backbone-Anschluss zu schalten und den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Preisen anzubieten. Pachtgegenstand wird das gesamte errichtete passive Netzwerk. Der Ausbau ist dabei abhängig von einem positiven Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl an Vorverträgen (Quote) mit den Bürgern in den Ausbaugebieten. Für die Vermarktung und somit Erreichung der Quote ist der Pächter verantwortlich. Dies gilt für eigene Kommunikationsprodukte und durchgeleitete Dienste anderer Anbieter. Der Pächter des Netzwerkes muss hierfür Open-Access auf physikalischer- und logischer Ebene bieten. Die exakten Anforderungen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-17.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-02-17
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Auftragsbekanntmachung
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