Weiterentwicklung und Betreuung eines nationalen Monitoring- und Evaluierungsnetzwerks

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Aufragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und die Betreuung eines nationalen Monitoring- und Evaluierungsnetzwerks. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. September 2015 und endet nach 76 Monaten. Es besteht die Möglichkeit für den Auftraggeber, die Vertragsdauer einmal um 36 Monate zu verlängern. Eine etwaige Verlängerung wird dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums schriftlich angezeigt.
1. Bereits in der Förderperiode 2007 bis 2013 hat die Europäische Kommission einen gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmen vorgegeben. Dieser erforderte unter Nutzung eines für Deutschland aufgebauten Monitoring- und Evaluierungsnetzwerkes eine Harmonisierung der Indikatoren und Erfassungsmethoden auf allen Ebenen, um eine Aggregation für Deutschland zu ermöglichen.
2. Die Europäische Kommission (KOM) hat ihre Bemühungen um eine bessere Berichterstattung, Leistungserfassung und Evaluation der EU-Programme zur ländlichen Entwicklung (einschließlich der nationalen Zusatzförderung) in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 noch einmal erheblich verstärkt und dabei ihre Anforderungen gegenüber den Mitgliedstaaten in eine fondsübergreifende Struktur mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds eingebettet. Durch den neuen integrierten Förderansatz des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit dem Regionalfonds (EFRE), dem Sozialfonds (ESF) und dem Fischereifonds (EMFF) sowie:
der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), u.a. beim Greening, ist die Förderung gegenüber der Vorperiode noch einmal erheblich komplexer geworden.
Die inhaltliche Ausrichtung der beteiligten Fonds erfolgt an der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Durch die Einführung einer Leistungsreserve wird hierbei ein kleiner Teil der Fördermittel an die Mitgliedstaaten und Regionen einbehalten.
Die endgültige Mittelzuteilung erfolgt erst gegen Ende der Förderperiode (2019), sofern die zuvor in einem Leistungsrahmen festgelegten Ziele erfüllt werden. Auf nationaler Ebene wird die strategische Ausrichtung der Förderprogramme neuerdings in einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Mitgliedstaat festgelegt.
Über die Fortschritte hierbei berichtet der Mitgliedstaat zusätzlich in nationalen Fortschrittsberichten, die ergänzend zu den Durchführungsberichten auf Programmebene erstellt werden müssen. Der Bund führt die Koordinierung und Vernetzung der Monitoring- und Evaluierungserfordernisse im Hinblick auf die ELER-Programme durch und koordiniert über die Partnerschaftsvereinbarung sowie den Begleitausschuss die Umsetzung der Programme. Ziel dieser neuen Förderarchitektur ist es, die Effizienz des Mitteleinsatzes weiter zu verbessern und die Wirkung und Transparenz der Förderung über die verschiedenen EU-Politiken hinweg zu erhöhen und vergleichbar zu machen.
3. Der von der Europäischen Kommission vorgegebene gemeinsame Monitoring-, Leistungs- und Evaluierungsrahmen des ELER für die Förderperiode 2014–2020 erfordert eine Harmonisierung der Indikatoren und Erfassungsmethoden auf allen Ebenen, damit eine Aggregation der Daten für Deutschland im Rahmen der nationalen Berichterstattung zur Partnerschaftsvereinbarung und später für Europa insgesamt möglich ist.
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Datenbereitstellung zur Quantifizierung der Indikatoren fondsbezogen weiter zu verbessern sowie das Indikatorenset und die Regeln zu deren Anwendung entsprechend den gesammelten Erfahrungen in den Mitgliedstaaten kontinuierlich fort zu entwickeln und bei Bedarf zu erweitern.
Hierfür sollen u.a. die Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des bestehenden Monitoring-, Leistungs- und Evaluierungsrahmens für den ELER-Fonds (CMEF) herangezogen werden. Zu diesem Zweck wurde bereits in der zurückliegenden Förderperiode bei der Europäischen Kommission ein europäisches Evaluierungsnetzwerk (mit einem externen Helpdesk) errichtet.
Dieses Evaluierungsnetzwerk wird seine Tätigkeit in der Förderperiode 2014–2020 unter dem Dach des Europäischen Netzwerks für die ländliche Entwicklung fortsetzen.
Aus den genannten Gründen benötigt Deutschland ein nationales Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk für die ländliche Entwicklung, das auf die Erfordernisse der Förderperiode 2014–2020 ausgerichtet ist.
4. Vom Auftragnehmer wird verlangt, für Deutschland (beim Bund) ein nationales Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk auf die Anforderungen der neuen Förderperiode 2014–2020 hin auszurichten und zu betreuen.
Dafür stellt das bestehende Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk aus der Förderperiode 2007–2013 eine Grundlage dar. Die Ergebnisse sind für die Umsetzung der neuen ELER-Förderung sowie für die Partnerschaftsvereinbarung nutzbar zu machen. Dabei ist auf die Kohärenz der Arbeiten mit den anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der 1. Säule der GAP zu achten.
Darüber hinaus sind die Ergebnisse aus der Auswertung der Monitoring- und Evaluierungssysteme in den verschiedenen Länderprogrammen sowie die Ergebnisse auf Europäischer Ebene zur Weiterentwicklung des Monitoring- und Evaluierungssystems einzubringen und ggf. Anpassungen anzustreben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-03.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-03 Auftragsbekanntmachung
2015-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge