Weiterentwicklung und Betreuung eines nationalen Monitoring- und Evaluierungsnetzwerks

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Aufragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und die Betreuung eines nationalen Monitoring- und Evaluierungsnetzwerks. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. September 2015 und endet nach 76 Monaten. Es besteht die Möglichkeit für den Auftraggeber, die Vertragsdauer einmal um 36 Monate zu verlängern. Eine etwaige Verlängerung wird dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums schriftlich angezeigt.
1. Bereits in der Förderperiode 2007 bis 2013 hat die Europäische Kommission einen gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmen vorgegeben. Dieser erforderte unter Nutzung eines für Deutschland aufgebauten Monitoring- und Evaluierungsnetzwerkes eine Harmonisierung der Indikatoren und Erfassungsmethoden auf allen Ebenen, um eine Aggregation für Deutschland zu ermöglichen.
2. Die Europäische Kommission (KOM) hat ihre Bemühungen um eine bessere Berichterstattung, Leistungserfassung und Evaluation der EU-Programme zur ländlichen Entwicklung (einschließlich der nationalen Zusatzförderung) in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 noch einmal erheblich verstärkt und dabei ihre Anforderungen gegenüber den Mitgliedstaaten in eine fondsübergreifende Struktur mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds eingebettet. Durch den neuen integrierten Förderansatz des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit dem Regionalfonds (EFRE), dem Sozialfonds (ESF) und dem Fischereifonds (EMFF) sowie:
der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), u.a. beim Greening, ist die Förderung gegenüber der Vorperiode noch einmal erheblich komplexer geworden.
Die inhaltliche Ausrichtung der beteiligten Fonds erfolgt an der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Durch die Einführung einer Leistungsreserve wird hierbei ein kleiner Teil der Fördermittel an die Mitgliedstaaten und Regionen einbehalten.
Die endgültige Mittelzuteilung erfolgt erst gegen Ende der Förderperiode (2019), sofern die zuvor in einem Leistungsrahmen festgelegten Ziele erfüllt werden. Auf nationaler Ebene wird die strategische Ausrichtung der Förderprogramme neuerdings in einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Mitgliedstaat festgelegt.
Über die Fortschritte hierbei berichtet der Mitgliedstaat zusätzlich in nationalen Fortschrittsberichten, die ergänzend zu den Durchführungsberichten auf Programmebene erstellt werden müssen. Der Bund führt die Koordinierung und Vernetzung der Monitoring- und Evaluierungserfordernisse im Hinblick auf die ELER-Programme durch und koordiniert über die Partnerschaftsvereinbarung sowie den Begleitausschuss die Umsetzung der Programme. Ziel dieser neuen Förderarchitektur ist es, die Effizienz des Mitteleinsatzes weiter zu verbessern und die Wirkung und Transparenz der Förderung über die verschiedenen EU-Politiken hinweg zu erhöhen und vergleichbar zu machen.
3. Der von der Europäischen Kommission vorgegebene gemeinsame Monitoring-, Leistungs- und Evaluierungsrahmen des ELER für die Förderperiode 2014–2020 erfordert eine Harmonisierung der Indikatoren und Erfassungsmethoden auf allen Ebenen, damit eine Aggregation der Daten für Deutschland im Rahmen der nationalen Berichterstattung zur Partnerschaftsvereinbarung und später für Europa insgesamt möglich ist.
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Datenbereitstellung zur Quantifizierung der Indikatoren fondsbezogen weiter zu verbessern sowie das Indikatorenset und die Regeln zu deren Anwendung entsprechend den gesammelten Erfahrungen in den Mitgliedstaaten kontinuierlich fort zu entwickeln und bei Bedarf zu erweitern.
Hierfür sollen u.a. die Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des bestehenden Monitoring-, Leistungs- und Evaluierungsrahmens für den ELER-Fonds (CMEF) herangezogen werden. Zu diesem Zweck wurde bereits in der zurückliegenden Förderperiode bei der Europäischen Kommission ein europäisches Evaluierungsnetzwerk (mit einem externen Helpdesk) errichtet.
Dieses Evaluierungsnetzwerk wird seine Tätigkeit in der Förderperiode 2014–2020 unter dem Dach des Europäischen Netzwerks für die ländliche Entwicklung fortsetzen.
Aus den genannten Gründen benötigt Deutschland ein nationales Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk für die ländliche Entwicklung, das auf die Erfordernisse der Förderperiode 2014–2020 ausgerichtet ist.
4. Vom Auftragnehmer wird verlangt, für Deutschland (beim Bund) ein nationales Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk auf die Anforderungen der neuen Förderperiode 2014–2020 hin auszurichten und zu betreuen.
Dafür stellt das bestehende Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk aus der Förderperiode 2007–2013 eine Grundlage dar. Die Ergebnisse sind für die Umsetzung der neuen ELER-Förderung sowie für die Partnerschaftsvereinbarung nutzbar zu machen. Dabei ist auf die Kohärenz der Arbeiten mit den anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der 1. Säule der GAP zu achten.
Darüber hinaus sind die Ergebnisse aus der Auswertung der Monitoring- und Evaluierungssysteme in den verschiedenen Länderprogrammen sowie die Ergebnisse auf Europäischer Ebene zur Weiterentwicklung des Monitoring- und Evaluierungssystems einzubringen und ggf. Anpassungen anzustreben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-03 Auftragsbekanntmachung
2015-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmel.de 🌏
E-Mail: dennis.welsch@ble.de 📧
Fax: +49 22868453379 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 236-415254
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. Bietergemeinschaften: Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ (steht auf www.ble.de/zv zum Download bereit) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A und die bezgl. des Ausschlusses von Interessenkonflikten (vgl. III. 2.1) ist von allen beteiligten Mitgliedern zu machen. Fachliche Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax, ausschließlich an die im Anhang A benannte Kontaktperson zu richten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Antworten zu eingehenden Fragen und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bewerbern ausschließlich auf www.ble.de/zv zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Teillnahmeantrags zu beachten. Form: Der Teilnahmeantrag ist schriftlich auf dem Postweg einzureichen oder persönlich abzugeben. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist in einen gesonderten, verschlossenen Umschlag einzulegen; dieser Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag „Weiterentwicklung und Betreuung eines nationalen Monitoring- und Evaluierungsnetzwerks” 123-02.05-20.0133/14-II-C - Bitte nicht öffnen -”. Dieser Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) verschlossenen Umschlag bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge vorzulegen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes erfolgt eine Information der nicht berücksichtigten Bewerber gemäß § 101a GWB durch die ZV-BMEL.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und die Betreuung eines nationalen Monitoring- und Evaluierungsnetzwerks. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. September 2015 und endet nach 76 Monaten. Es besteht die Möglichkeit für den Auftraggeber, die Vertragsdauer einmal um 36 Monate zu verlängern. Eine etwaige Verlängerung wird dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums schriftlich angezeigt.
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1. Bereits in der Förderperiode 2007 bis 2013 hat die Europäische Kommission einen gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmen vorgegeben. Dieser erforderte unter Nutzung eines für Deutschland aufgebauten Monitoring- und Evaluierungsnetzwerkes eine Harmonisierung der Indikatoren und Erfassungsmethoden auf allen Ebenen, um eine Aggregation für Deutschland zu ermöglichen.
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2. Die Europäische Kommission (KOM) hat ihre Bemühungen um eine bessere Berichterstattung, Leistungserfassung und Evaluation der EU-Programme zur ländlichen Entwicklung (einschließlich der nationalen Zusatzförderung) in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 noch einmal erheblich verstärkt und dabei ihre Anforderungen gegenüber den Mitgliedstaaten in eine fondsübergreifende Struktur mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds eingebettet. Durch den neuen integrierten Förderansatz des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit dem Regionalfonds (EFRE), dem Sozialfonds (ESF) und dem Fischereifonds (EMFF) sowie:
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der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), u.a. beim Greening, ist die Förderung gegenüber der Vorperiode noch einmal erheblich komplexer geworden.
Die inhaltliche Ausrichtung der beteiligten Fonds erfolgt an der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Durch die Einführung einer Leistungsreserve wird hierbei ein kleiner Teil der Fördermittel an die Mitgliedstaaten und Regionen einbehalten.
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Die endgültige Mittelzuteilung erfolgt erst gegen Ende der Förderperiode (2019), sofern die zuvor in einem Leistungsrahmen festgelegten Ziele erfüllt werden. Auf nationaler Ebene wird die strategische Ausrichtung der Förderprogramme neuerdings in einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Mitgliedstaat festgelegt.
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Über die Fortschritte hierbei berichtet der Mitgliedstaat zusätzlich in nationalen Fortschrittsberichten, die ergänzend zu den Durchführungsberichten auf Programmebene erstellt werden müssen. Der Bund führt die Koordinierung und Vernetzung der Monitoring- und Evaluierungserfordernisse im Hinblick auf die ELER-Programme durch und koordiniert über die Partnerschaftsvereinbarung sowie den Begleitausschuss die Umsetzung der Programme. Ziel dieser neuen Förderarchitektur ist es, die Effizienz des Mitteleinsatzes weiter zu verbessern und die Wirkung und Transparenz der Förderung über die verschiedenen EU-Politiken hinweg zu erhöhen und vergleichbar zu machen.
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3. Der von der Europäischen Kommission vorgegebene gemeinsame Monitoring-, Leistungs- und Evaluierungsrahmen des ELER für die Förderperiode 2014–2020 erfordert eine Harmonisierung der Indikatoren und Erfassungsmethoden auf allen Ebenen, damit eine Aggregation der Daten für Deutschland im Rahmen der nationalen Berichterstattung zur Partnerschaftsvereinbarung und später für Europa insgesamt möglich ist.
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Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Datenbereitstellung zur Quantifizierung der Indikatoren fondsbezogen weiter zu verbessern sowie das Indikatorenset und die Regeln zu deren Anwendung entsprechend den gesammelten Erfahrungen in den Mitgliedstaaten kontinuierlich fort zu entwickeln und bei Bedarf zu erweitern.
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Hierfür sollen u.a. die Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des bestehenden Monitoring-, Leistungs- und Evaluierungsrahmens für den ELER-Fonds (CMEF) herangezogen werden. Zu diesem Zweck wurde bereits in der zurückliegenden Förderperiode bei der Europäischen Kommission ein europäisches Evaluierungsnetzwerk (mit einem externen Helpdesk) errichtet.
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Dieses Evaluierungsnetzwerk wird seine Tätigkeit in der Förderperiode 2014–2020 unter dem Dach des Europäischen Netzwerks für die ländliche Entwicklung fortsetzen.
Aus den genannten Gründen benötigt Deutschland ein nationales Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk für die ländliche Entwicklung, das auf die Erfordernisse der Förderperiode 2014–2020 ausgerichtet ist.
4. Vom Auftragnehmer wird verlangt, für Deutschland (beim Bund) ein nationales Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk auf die Anforderungen der neuen Förderperiode 2014–2020 hin auszurichten und zu betreuen.
Dafür stellt das bestehende Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk aus der Förderperiode 2007–2013 eine Grundlage dar. Die Ergebnisse sind für die Umsetzung der neuen ELER-Förderung sowie für die Partnerschaftsvereinbarung nutzbar zu machen. Dabei ist auf die Kohärenz der Arbeiten mit den anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der 1. Säule der GAP zu achten.
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Darüber hinaus sind die Ergebnisse aus der Auswertung der Monitoring- und Evaluierungssysteme in den verschiedenen Länderprogrammen sowie die Ergebnisse auf Europäischer Ebene zur Weiterentwicklung des Monitoring- und Evaluierungssystems einzubringen und ggf. Anpassungen anzustreben.
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Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit für den Auftraggeber, die Vertragsdauer einmal um 36 Monate zu verlängern. Eine etwaige Verlängerung wird dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums schriftlich angezeigt. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers, auf dessen Ausübung der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 123-02.05-20.0133/14-II-C

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— der Bewerber hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu muss er mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorlegen, die u.a. beinhaltet, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine solche Eigenerklärung (Vorlage) steht unter www.ble./zv unterhalb dieser Bekanntmachung zum Download bereit.
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— ab einem Auftragswert von 30 000 EUR (ohne USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur, sofern der Bewerber/Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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— um Interessenkonflikte auszuschließen, dürfen Bewerber und die Projektleitung bzw. deren Stellvertretung nicht in die laufende Evaluation von ELER-Programmen eingebunden sein. Hierzu ist eine Eigenerklärung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der folgenden Qualifikationen, jeweils für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung:
1. Abgeschlossenes Hochschulstudium, möglichst mit agrarökonomischer oder betriebs- bzw. volkswirtschaftlicher Ausrichtung. Hierzu sind entsprechende Zeugnisse (in Kopie) nachzuweisen.
2. Mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit Nachweis länderbezogener und vor allem auch länderübergreifender Analysen und Stellungnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Deutschland.
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3. Verständnis der interdisziplinären Zusammenhänge in Bezug auf die GAP, der Europäischen Struktur- und Investionsfonds und deren Querschnittszielen auf nationaler und europäischer Ebene. Eingehende Kenntnis der administrativen Umsetzungsmechanismen der GAP.
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4. Vertiefte Kenntnisse im Bereich des Monitoring und der Evaluation, der Ausarbeitung von programmbezogenen Strategieplänen und der Berichterstattung hierzu.
Entsprechende Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bund und Ländern sowie möglichst anderen EU-Mitgliedstaaten z.B. im Rahmen des Europäischen Evaluationsnetzwerks.
5. Gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift (Vorlage einer Eigenerklärung).
Die Projektleitung sowie deren Stellvertretung müssen zu den in den Unterabschnitten 2. bis 4. geforderten Qualifikationen jeweils mindestens drei Nachweise über bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren erbringen (mit Angabe der Projektdauer, der privaten und öffentlichen Auftraggeber, der Art der Tätigkeit, der Arbeitsgebiete und der Untersuchungsthemen). Der Rechnungswert (ohne USt) dieser Leistungen muss jeweils mindestens 100 000 EUR betragen.
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Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Welsch
Name: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland 🇩🇪
URL für weitere Informationen: www.ble.de/zv 🌏
URL der Dokumente: www.ble.de/zv 🌏
URL der Teilnahme: www.ble.de/zv 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 123-02.05-20.0133/14-II-C
Zusätzliche Informationen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bietergemeinschaften:
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ (steht auf www.ble.de/zv zum Download bereit) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A und die bezgl. des Ausschlusses von Interessenkonflikten (vgl. III. 2.1) ist von allen beteiligten Mitgliedern zu machen. Fachliche Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
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Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax, ausschließlich an die im Anhang A benannte Kontaktperson zu richten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Antworten zu eingehenden Fragen und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bewerbern ausschließlich auf www.ble.de/zv zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Teillnahmeantrags zu beachten.
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Form:
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich auf dem Postweg einzureichen oder persönlich abzugeben. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist in einen gesonderten, verschlossenen Umschlag einzulegen; dieser Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
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„Teilnahmeantrag „Weiterentwicklung und Betreuung eines nationalen Monitoring- und Evaluierungsnetzwerks” 123-02.05-20.0133/14-II-C - Bitte nicht öffnen -”.
Dieser Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) verschlossenen Umschlag bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge vorzulegen.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes erfolgt eine Information der nicht berücksichtigten Bewerber gemäß § 101a GWB durch die ZV-BMEL.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
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Quelle: OJS 2014/S 236-415254 (2014-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmel.bund.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 064-113215
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 236-415254
ABl. S-Ausgabe: 64

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des theoretisch-/methodischen Konzepts (100)
2. Preis (einfache Richtwertmethode) (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-24 📅
Name: Sprint GbR (Hauptverantwortlicher einer Bietergemeinschaft)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64287
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2015/S 064-113215 (2015-03-27)