Weitgehend flächendeckende Breitbandversorgung der folgenden Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands „Breitbandversorgung Steinburg“: Aebtissinwisch, Beidenfleth, Brokdorf, Büttel, Dammfleth, Ecklak, Kudensee, Landrecht, Landscheide, Neuendorf-Sachsenbande, Nortorf, Sankt-Margarethen, Stördorf, Wewelsfleth, (Amt Wilstermarsch); Wilster; Bahrenfleth, Dägeling, Elskop, Grevenkop, Krempe, Neuenbrook, Rethwisch, Süderau (Amt Krempermarsch); Altenmoor, Blomsche Wildnis, Borsfleth, Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn, Hohenfelde, Horst, Kollmar, Krempdorf, Neuendorf b. Elms., Sommerland (Amt Horst-Herzhorn)

Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“

Der Auftraggeber fördert durch Bereitstellung von Leerrohren mit dazugehörigen Glasfasern den Aufbau eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unter II.1.1) genannten Gemeindegebieten des Kreises Steinburg. Das Breitbandnetz muss mindestens eine Übertragungsrate von 30 Mbit/s downstream und 30 Mbit/s upstream ermöglichen.
Hierzu soll der Auftragnehmer die Planung und den Bau des passiven Breitbandnetzes übernehmen und dieses dem Auftraggeber übereignen. Der Auftraggeber finanziert über langfristige Fremdmittel das passive Breitbandnetz und verpachtet es an den Auftragnehmer. Mit den Pachterlösen finanziert der Auftraggeber die Fremdmittel für das passive Breitbandnetz. Der Pachtzins ist insoweit an die Investitionskosten gekoppelt.
Der Auftragnehmer betreibt das passive Breitbandnetz. Er plant, investiert und unterhält das aktive Netz. Die Kosten hierfür und für die Pacht refinanziert er ggf. aus dem Endkundengeschäft.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C25/01), beziehungsweise den geltenden nationalen Regelungen hierzu (Rahmenregelung der Bundesregierung
zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre)). Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des derzeit von der Landesregierung Schleswig-Holstein geplanten Zinssubventionierungsprogrammes, zu nutzen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-10.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-10 Auftragsbekanntmachung
2015-07-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge