Der Auftraggeber fördert durch Bereitstellung von Leerrohren mit dazugehörigen Glasfasern den Aufbau eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unter II.1.1) genannten Gemeindegebieten des Kreises Steinburg. Das Breitbandnetz muss mindestens eine Übertragungsrate von 30 Mbit/s downstream und 30 Mbit/s upstream ermöglichen. Hierzu soll der Auftragnehmer die Planung und den Bau des passiven Breitbandnetzes übernehmen und dieses dem Auftraggeber übereignen. Der Auftraggeber finanziert über langfristige Fremdmittel das passive Breitbandnetz und verpachtet es an den Auftragnehmer. Mit den Pachterlösen finanziert der Auftraggeber die Fremdmittel für das passive Breitbandnetz. Der Pachtzins ist insoweit an die Investitionskosten gekoppelt. Der Auftragnehmer betreibt das passive Breitbandnetz. Er plant, investiert und unterhält das aktive Netz. Die Kosten hierfür und für die Pacht refinanziert er ggf. aus dem Endkundengeschäft. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C25/01), beziehungsweise den geltenden nationalen Regelungen hierzu (Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre)). Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des derzeit von der Landesregierung Schleswig-Holstein geplanten Zinssubventionierungsprogrammes, zu nutzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
Bereitstellung einer weitgehend flächendeckenden Breitbandversorgung der unter II.I.1) genannten, in dem Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ zusammengeschlossenen Gemeinden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“
Postanschrift: Viktoriastraße 16-18
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvbs.de🌏
E-Mail: naumann@steinburg.de📧
Telefon: +49 482169371📞
Fax: +49 482169476 📠
Die Teilnahmeanträge der Bewerber sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich gekennzeichnet mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Breitbandversorgung Kreis Steinburg“ beim Kreis Steinburg, Der Landrat,Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe, Deutschland einzureichen (dreifach in Papierform, einmal in elektronischer Form (USB-Stick, CD)). Der Zweckverband behält sich vor, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen zum Teilnahmeverfahren entsprechende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
Die Teilnahmeanträge der Bewerber sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich gekennzeichnet mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Breitbandversorgung Kreis Steinburg“ beim Kreis Steinburg, Der Landrat,Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe, Deutschland einzureichen (dreifach in Papierform, einmal in elektronischer Form (USB-Stick, CD)). Der Zweckverband behält sich vor, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen zum Teilnahmeverfahren entsprechende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber fördert durch Bereitstellung von Leerrohren mit dazugehörigen Glasfasern den Aufbau eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unter II.1.1) genannten Gemeindegebieten des Kreises Steinburg. Das Breitbandnetz muss mindestens eine Übertragungsrate von 30 Mbit/s downstream und 30 Mbit/s upstream ermöglichen.
Der Auftraggeber fördert durch Bereitstellung von Leerrohren mit dazugehörigen Glasfasern den Aufbau eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unter II.1.1) genannten Gemeindegebieten des Kreises Steinburg. Das Breitbandnetz muss mindestens eine Übertragungsrate von 30 Mbit/s downstream und 30 Mbit/s upstream ermöglichen.
Hierzu soll der Auftragnehmer die Planung und den Bau des passiven Breitbandnetzes übernehmen und dieses dem Auftraggeber übereignen. Der Auftraggeber finanziert über langfristige Fremdmittel das passive Breitbandnetz und verpachtet es an den Auftragnehmer. Mit den Pachterlösen finanziert der Auftraggeber die Fremdmittel für das passive Breitbandnetz. Der Pachtzins ist insoweit an die Investitionskosten gekoppelt.
Hierzu soll der Auftragnehmer die Planung und den Bau des passiven Breitbandnetzes übernehmen und dieses dem Auftraggeber übereignen. Der Auftraggeber finanziert über langfristige Fremdmittel das passive Breitbandnetz und verpachtet es an den Auftragnehmer. Mit den Pachterlösen finanziert der Auftraggeber die Fremdmittel für das passive Breitbandnetz. Der Pachtzins ist insoweit an die Investitionskosten gekoppelt.
Der Auftragnehmer betreibt das passive Breitbandnetz. Er plant, investiert und unterhält das aktive Netz. Die Kosten hierfür und für die Pacht refinanziert er ggf. aus dem Endkundengeschäft.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C25/01), beziehungsweise den geltenden nationalen Regelungen hierzu (Rahmenregelung der Bundesregierung
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C25/01), beziehungsweise den geltenden nationalen Regelungen hierzu (Rahmenregelung der Bundesregierung
zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre)). Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des derzeit von der Landesregierung Schleswig-Holstein geplanten Zinssubventionierungsprogrammes, zu nutzen.
zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre)). Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des derzeit von der Landesregierung Schleswig-Holstein geplanten Zinssubventionierungsprogrammes, zu nutzen.
Dauer: 300 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeindegebiete der unter II.1.1) genannten Gemeinden des Zweckverbandes „Breitbandversorgung Steinburg“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 6 EG VOL/A Abs. 4 und Abs. 6 nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht gemäß § 7 EG Absatz 2 VOL/A:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft/Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für die Jahre 2012 und 2013, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden.
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
— Darstellung, welche Leistungen des Netzbetriebes durch den Auftragnehmer selbst (mit eigenem Personal) erbracht werden und welche Leistungen gegebenenfalls durch Nachunternehmer ausgeführt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoherstellungskosten (Baukosten) für das passive Breitbandnetz (Leerrohr und Glasfaser).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Pachtzins für die Überlassung des passiven Breitbandnetzes (Leerrohr und Glasfaser).
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit des Angebotes (Investitionskosten in Relation zum Pachtzins) (40)
2. Leistungsfähigkeit des Netzes (Upgrade-Fähigkeit und damit verbundene Ausbaukosten) (25)
3. Ausbauzeitraum (10)
4. Marketingkonzept (10)
5. Endkundenpreise/Bereitstellungskosten für Endkunden (5)
6. Umfang/Qualität der Endkundenprodukte (5)
7. Qualität, Ausarbeitung und Präsentation des Angebots (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Kreisbauamt des Kreises Steinburg
Herrn Naumann
Adresse des Käuferprofils: http://www.zvbs.de🌏
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 198-350081 (2014-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 34 891 000,50 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 2. Leistungsfähigkeit des Netzes (25)
7. Qualität, Ausarbeitung und Präsentation des Angebotes (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-09 📅
Name: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postanschrift: Bismarckstraße 51
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: swn@swn.net📧
Internetadresse: http://www.stadtwerke-neumuenster.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabewesen.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.