Wettbewerb zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren einer Dienstleistungskonzession zur Verpachtung und Bewirtschaftung der Kantine im BSH Rostock, Neptunallee 5, 18057 Rostock
Am Dienstort Rostock wird die Bewirtschaftung der Kantine als Dienstleistungskonzession in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach der VOL/A vergeben. Die Verpachtung erfolgt ab dem 1 Januar 2015 auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende. Es wird darauf hingewiesen, dass öffentliche Auftraggeber den Markt nach einer angemessenen Zeit jedoch erneut öffnen müssen.
Die Kantine des BSH befindet sich in dem modernen Gebäude Neptunallee 5, 18057 Rostock, am Ufer der Warnow und in der Nähe des Neptun-Einkaufszentrums. Die Kantinenräumlichkeiten sind modern ausgestattet, voll möbliert und verfügen über einen kleinen Terrassenbereich zur Einnahme von Getränken und Snacks. Die Räumlichkeiten bieten Sitzplätze für 100 Personen. Neben den Mittagsmahlzeiten werden zudem Snacks und Frühstücksangebote durch die Pächterin/ den Pächter ausgegeben sowie Automaten mit Heißgetränken und das Kioskangebot bewirtschaftet. Die Öffnungszeiten sind:
Kantine: Montag bis Freitag 11:30 Uhr bis 14:00 Uhr.
Cafeteria: Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Freitag 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
Am Dienstsitz Rostock sind derzeit 175 Mitarbeiter des BSH tätig. Darüber hinaus können auch Externe das Verpflegungsangebot der BSH-Kantine nutzen. Den bisherigen Erfahrungen zufolge werden täglich etwa 70 Essenportionen (ca. 20 Portionen davon an Nicht-Bundesbedienstete) verkauft. Pro Gericht, das an Nicht-Bundesbedienstete verkauft wird, ist ein Verwaltungskostenaufschlag von 0,30 EUR an das BSH weiterzuleiten. Dieser Zuschlag kann um einen eigenen Teil des Kantinenpächters ergänzt werden (aktueller Zuschlag: variabel). Der Kantinenpächterin ist gestattet, die Lieferung von in der Kantine des BSH zubereiteten Gerichten an Externe vorzunehmen, soweit auch in diesem Fall der entsprechende Verwaltungskostenzuschlag pro Gericht abgeführt wird.
Die Pächterin/der Pächter wird die Kantine und die Cafeteria auf eigene Rechnung bewirtschaften. Ihr/Ihm werden zu diesem Zwecke neben der Übernahme der Kosten für Beschaffung und Unterhaltung der Schutzkleidung, das Inventar sowie Strom, Gas und Wasser unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kleininventar wird nach Zuschlagserteilung gemeinsam durch das BSH und die Pächterin/den Pächter erfasst werden.
Im Gegenzug für die ersparten Aufwendungen verpflichtet sich die Pächterin/der Pächter, die Nutzer der Kantine zu einem angemessenen, günstigen Preis mit Gemeinschaftsverpflegung zu versorgen und Buffetwaren anzubieten. Derzeit erfolgt die Preisgestaltung für drei Menülinien mit einer Preisstaffelung von 2,90 EUR bis 3,90 EUR pro Gericht für Bundesbedienstete.
Im Gegenzug für die ersparten Aufwendungen verpflichtet sich die Pächterin/der Pächter, die Nutzer der Kantine zu einem angemessenen, günstigen Preis mit Gemeinschaftsverpflegung zu versorgen und Buffetwaren anzubieten. Derzeit erfolgt die Preisgestaltung für drei Menülinien mit einer Preisstaffelung von 2,90 EUR bis 3,90 EUR pro Gericht für Bundesbedienstete. Dem Bewerber steht es jedoch frei, auch einen Einheitspreis für mehrere Menülinien anzubieten, wobei mindestens eine Menülinie nicht mehr als 3,40 EUR kosten darf. Für die restlichen Menülinien gilt, dass der Preis von 5,90 EUR nicht überschritten werden darf. Die Preise innerhalb einer Menülinie dürfen nicht schwanken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-08-15
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Auftragsbekanntmachung
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2014-11-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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