Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A 3)

Techniker Krankenkasse

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §§ 5 ff. der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) unter Beachtung der anwendbaren Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 für das jeweilige Los die Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A 3), teilweise während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Sofern Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden, sind §§ 6 ff. DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A 3) zu beachten. Die Prüfergebnisse sind gemäß § 11 BetrSichV zu dokumentieren.
Hierbei werden die folgenden Arbeiten durch den AN durchgeführt:
— Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen;
— Schutzleiterprüfung;
— Messung des Isolationswiderstandes;
— Durchgangsprüfung;
— Beurteilung des geprüften Gerätes;
— Entscheidung über die Weiterverwendung (durch Vergabe einer Prüfplakette).
Die Instandsetzung ggf. bei der Prüfung festgestellter Mängel ist nicht Bestandteil der Leistung.
Die TK ruft die Leistung entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben ab.
Die Leistung wird in 2 Prüfintervallen erbracht:
— Das erste Prüfintervall liegt für die Lose 1-7 zwischen dem 1.12.2014 und 31.3.2015.
— Das zweite Prüfintervall liegt für die Lose 1-8 voraussichtlich im Zeitraum 1.12.2016 bis 31.3.2017.
Los 8 – (TK-Hauptverwaltung) wird ausschließlich im zweiten Prüfintervall geprüft.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-16.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-16 Auftragsbekanntmachung
2014-09-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge