Das vom BSI weiterentwickelte und geförderte Windowsprogramm Gpg4win und die Linux-Variante Gpg4KDE sollen so gehärtet und die Dokumentation aufgearbeitet werden, dass sie zur Benutzung für „Verschlusssachen – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) zugelassen werden können. Diese Produkte basieren auf einer gemeinsamen Codebasis für Linux und Windows. Mit diesem Projekt erfolgt die notwendige Aufarbeitung der Dokumentation und der Produkte Gpg4win und Gpg4KDE, so dass anschließend für eine spezifische Konfiguration der Produkte eine Evaluierung und Zulassung für VS-NfD für Windows bzw. Linux erfolgen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sicherheitsberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Godesberger Allee 185-189
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de📧
Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um ein ausschließlich elektronisches Verfahren. Die gesamte Kommunikation erfolgt nur über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de). Weitere Informationen zum Zugang zur E-Vergabe-Plattform erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um ein ausschließlich elektronisches Verfahren. Die gesamte Kommunikation erfolgt nur über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de). Weitere Informationen zum Zugang zur E-Vergabe-Plattform erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das vom BSI weiterentwickelte und geförderte Windowsprogramm Gpg4win und die Linux-Variante Gpg4KDE sollen so gehärtet und die Dokumentation aufgearbeitet werden, dass sie zur Benutzung für „Verschlusssachen – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) zugelassen werden können. Diese Produkte basieren auf einer gemeinsamen Codebasis für Linux und Windows. Mit diesem Projekt erfolgt die notwendige Aufarbeitung der Dokumentation und der Produkte Gpg4win und Gpg4KDE, so dass anschließend für eine spezifische Konfiguration der Produkte eine Evaluierung und Zulassung für VS-NfD für Windows bzw. Linux erfolgen kann.
Das vom BSI weiterentwickelte und geförderte Windowsprogramm Gpg4win und die Linux-Variante Gpg4KDE sollen so gehärtet und die Dokumentation aufgearbeitet werden, dass sie zur Benutzung für „Verschlusssachen – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) zugelassen werden können. Diese Produkte basieren auf einer gemeinsamen Codebasis für Linux und Windows. Mit diesem Projekt erfolgt die notwendige Aufarbeitung der Dokumentation und der Produkte Gpg4win und Gpg4KDE, so dass anschließend für eine spezifische Konfiguration der Produkte eine Evaluierung und Zulassung für VS-NfD für Windows bzw. Linux erfolgen kann.
Referenznummer: 194 Gpg4VSNfD
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: S. Vergabeunterlagen auf der E-Vergabe-Plattform.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de)
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 194 Gpg4VSNfD
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben ein Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gestz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BSI geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). teilt das BSI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BSI geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BSI.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gestz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BSI geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). teilt das BSI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BSI geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BSI.
Quelle: OJS 2015/S 078-138196 (2015-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 398 400 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um ein ausschließlich elektronisches Verfahren. Die gesamte Kommunikation erfolgt nur über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de). Weitere Informationen zum Zugang zur E-Vergabe-Plattform erhalten Sie unter evergabe-online.info
Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um ein ausschließlich elektronisches Verfahren. Die gesamte Kommunikation erfolgt nur über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de). Weitere Informationen zum Zugang zur E-Vergabe-Plattform erhalten Sie unter evergabe-online.info