Metallbauarbeiten – Geländer;
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Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-28.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“— Ca. 125 m Flachstahlgeländer aus senkrechten Stäben, Stahlwange, Obergurt und Handlauf im Außen- und Innenbereich, für Treppen und Rampen;— Ca. 175 m...”
Menge oder Umfang
— Ca. 125 m Flachstahlgeländer aus senkrechten Stäben, Stahlwange, Obergurt und Handlauf im Außen- und Innenbereich, für Treppen und Rampen;— Ca. 175 m Edelstahlhandlauf an Wänden für Treppen, teilweise mit integrierter Beleuchtung;— Ca. 60 m Ganzglasgeländer nach TRAV für Treppen;— 1 Stück Stahl-Drehtor im Außenbereich, motorisch betrieben.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LBB Niederlassung Idar-Oberstein
Postanschrift: Am Rilchenberg 65
Postleitzahl: 55743
Postort: Idar-Oberstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vergabe.idaroberstein@lbbnet.de📧
Telefon: +49 67814050📞
Fax: +49 6781405190 📠
“Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren u. Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des...”
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren u. Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt. Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht die Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer u. bewirkt keine automatische Aussetzung des Verfahrens.
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Quelle: OJS 2015/S 212-384188 (2015-10-28)