37-026/15 Verpflegung der Flüchtlingsunterkünfte. Das Verpflegungsangebot dient zur Verpflegung von Flüchtlingen in zwei verschiedenen Notunterkünften innerhalb des Stadtgebietes. Es handelt sich dabei um einen Standort mit max. 700 Flüchtlingen (Los I) und einen weiteren Standort mit max. 300 Flüchtlingen (Los II). Aus Wettbewerbsgründen wird die Auftragsvergabe gestreut. Jeder Bieter kann nur den Zuschlag für ein Los erhalten. Der Bieter, der den Zuschlag für Los I erhält, kann nicht den Zuschlag für Los II erhalten, auch wenn es sich um das wirtschaftlich günstigste Angebot handelt und umgekehrt. (Bitte Beiblatt Anhang beachten.) Die Verpflegungsleistung umfasst täglich Frühstück, Mittagessen und Abendessen an sieben Tagen in der Woche. Zur Essenausgabe steht das Personal des Unterkunftsbetreibers zur Verfügung. Die Verteilung der Mahlzeiten soll daher aus Sammelbehältern stattfinden. Das Essen wird vor Ort nicht erwärmt, sondern soll in heißem Verzehrzustand (Mittagessen) angeliefert und zur Ausgabe bereitgestellt werden. Während der Essenausgabe muss ein Mitarbeiter des Auftragnehmers anwesend sein. Es erfolgt seitens des Unterkunftsbetreibers keine Reinigung der angelieferten und benutzten Behältnisse. Die nicht gereinigten Essenbehältnisse werden nach der Essenausgabe wieder zurückgenommen. Die Rücknahme und die Entsorgung der darin befindlichen Speisenreste ist Aufgabe des Auftragnehmers und Bestandteil des Liefervertrages. Geschirr und Besteck sind in den Unterkünften vorhanden und müssen weder bereitgestellt noch gereinigt werden. Es dürfen keine Produkte verwendet werden, die Alkohol oder Alkoholaromen enthalten. Es müssen ausschließlich schweinefleischfreie Gerichte bereitgestellt werden. Dazu gehört auch der Verzicht auf Schweinefleischbestandteile in Bratenfett u. ä. Es ist auch darauf zu achten, dass die Speisen weitgehend laktosefrei sind. Zur Beurteilung der Qualität und Hygiene werden die Bestimmungen des „Hygiene-Paketes“, insbesondere die Lebensmittelhygiene-Verordnung Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments vom 29.4.2004 zugrunde gelegt. Eine aussagefähige Beschreibung der Einhaltung der Qualitäts- und Hygienestandards sind dem Angebot beizufügen. Ebenfalls sind die Vorschriften der Verordnung (EG) 853/2004 einzuhalten. Weiterhin sind die zur Zeit geltenden gesetzlichen Regelungen zu folgenden Punkten zu beachten: — Rückverfolgbarkeit; — zu den Reinigungs- und Desinfektionsplänen mit Nachweisen über durchgeführte Erfolgskontrollen; — Abfallentsorgung; — Bescheinigungen über die Erst- und Folgebelehrungen nach dem Infektionsschutz; — Nachweise über Personalschulungen der Mitarbeiter; — Schädlingsbekämpfungsplan; — Nachweise über die Beschaffenheit des im Betrieb verwendeten Trinkwassers; — Dokumentation der Temperaturregistrierung in Kühleinrichtungen; — Nachweise über Wareneingangskontrollen; — HACCP-Konzept; — Mikrobiologische Untersuchungen der Produkte, Rückstellproben. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Auftragnehmer die geforderten Spezifikationen und Qualitäten der Mahlzeiten nach. Dazu wird der Auftragnehmer Speisepläne mit genauen Mengen-, bzw. Energie- und Nährstoffwerten vorlegen. Die Prüfung der eingereichten Speisenpläne erfolgt durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte. Der Auftragnehmer ermöglicht auf Verlangen die Überprüfung der Produktionsstätte, der Speisenauslieferung, der Lager sowie die Qualifikation des Personals. Dies kann auch durch beauftragte Dritte erfolgen. Der Auftraggeber bedient sich der einschlägigen Aufsichtsbehörden sowie ggf. beauftragter Dritter zur Kontrolle der geforderten Qualitäten. In begründeten Fällen hat der Auftraggeber das Recht, das Essen durch ein unabhängiges Labor überprüfen zu lassen. Hierbei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers in Höhe der ausgeschriebenen Anzahl der Essensteilnehmer. Bei den Zahlenangaben handelt es sich um Maximalwerte, die nicht garantiert werden können. Eine Garantie bezüglich wöchentlicher Bestellungen oder Umsätze durch den Auftraggeber kann es daher nicht geben. Es sind vorzugsweise Gastronormbehälter zu verwenden. Der Auftraggeber ist an das Landesabfallgesetz Hessen gebunden und zur Abfallvermeidung verpflichtet. Daher wird Mehrweg- und Kartonagenverpackung der Vorzug gegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-06.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Menge oder Umfang:
Zwei Lose.Los I Flüchtlingsunterkunft mit max. 700 Personen,Los II Flüchtlingsunterkunft mit max. 300 Personen.Der Vertrag beginnt am 15.1.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von acht Kalendertagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat Feuerwehr
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Ring 16
Postleitzahl: 65197
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.Wiesbaden.de🌏
E-Mail: 37.beschaffung@wiesbaden.de📧
Telefon: +49 611499442📞
Fax: +49 611499467 📠
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=1T6EVHN7CKQYR4FY
Nachr. HAD-Ref.: 2131/2265;
nachr. V-Nr/AKZ: 37-02615 Flüchtlingsverpflegu.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Das Verpflegungsangebot dient zur Verpflegung von Flüchtlingen in zwei verschiedenen Notunterkünften innerhalb des Stadtgebietes.
Es handelt sich dabei um einen Standort mit max. 700 Flüchtlingen (Los I) und einen weiteren Standort mit max. 300 Flüchtlingen (Los II).
Aus Wettbewerbsgründen wird die Auftragsvergabe gestreut. Jeder Bieter kann nur den Zuschlag für ein Los erhalten. Der Bieter, der den Zuschlag für Los I erhält, kann nicht den Zuschlag für Los II erhalten, auch wenn es sich um das wirtschaftlich günstigste Angebot handelt und umgekehrt. (Bitte Beiblatt Anhang beachten.)
Aus Wettbewerbsgründen wird die Auftragsvergabe gestreut. Jeder Bieter kann nur den Zuschlag für ein Los erhalten. Der Bieter, der den Zuschlag für Los I erhält, kann nicht den Zuschlag für Los II erhalten, auch wenn es sich um das wirtschaftlich günstigste Angebot handelt und umgekehrt. (Bitte Beiblatt Anhang beachten.)
Die Verpflegungsleistung umfasst täglich Frühstück, Mittagessen und Abendessen an sieben Tagen in der Woche.
Zur Essenausgabe steht das Personal des Unterkunftsbetreibers zur Verfügung. Die Verteilung der Mahlzeiten soll daher aus Sammelbehältern stattfinden. Das Essen wird vor Ort nicht erwärmt, sondern soll in heißem Verzehrzustand (Mittagessen) angeliefert und zur Ausgabe bereitgestellt werden.
Zur Essenausgabe steht das Personal des Unterkunftsbetreibers zur Verfügung. Die Verteilung der Mahlzeiten soll daher aus Sammelbehältern stattfinden. Das Essen wird vor Ort nicht erwärmt, sondern soll in heißem Verzehrzustand (Mittagessen) angeliefert und zur Ausgabe bereitgestellt werden.
Während der Essenausgabe muss ein Mitarbeiter des Auftragnehmers anwesend sein.
Es erfolgt seitens des Unterkunftsbetreibers keine Reinigung der angelieferten und benutzten Behältnisse. Die nicht gereinigten Essenbehältnisse werden nach der Essenausgabe wieder zurückgenommen. Die Rücknahme und die Entsorgung der darin befindlichen Speisenreste ist Aufgabe des Auftragnehmers und Bestandteil des Liefervertrages.
Es erfolgt seitens des Unterkunftsbetreibers keine Reinigung der angelieferten und benutzten Behältnisse. Die nicht gereinigten Essenbehältnisse werden nach der Essenausgabe wieder zurückgenommen. Die Rücknahme und die Entsorgung der darin befindlichen Speisenreste ist Aufgabe des Auftragnehmers und Bestandteil des Liefervertrages.
Geschirr und Besteck sind in den Unterkünften vorhanden und müssen weder bereitgestellt noch gereinigt werden.
Es dürfen keine Produkte verwendet werden, die Alkohol oder Alkoholaromen enthalten.
Es müssen ausschließlich schweinefleischfreie Gerichte bereitgestellt werden. Dazu gehört auch der Verzicht auf Schweinefleischbestandteile in Bratenfett u. ä. Es ist auch darauf zu achten, dass die Speisen weitgehend laktosefrei sind.
Zur Beurteilung der Qualität und Hygiene werden die Bestimmungen des „Hygiene-Paketes“, insbesondere die Lebensmittelhygiene-Verordnung Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments vom 29.4.2004 zugrunde gelegt. Eine aussagefähige Beschreibung der Einhaltung der Qualitäts- und Hygienestandards sind dem Angebot beizufügen. Ebenfalls sind die Vorschriften der Verordnung (EG) 853/2004 einzuhalten.
Zur Beurteilung der Qualität und Hygiene werden die Bestimmungen des „Hygiene-Paketes“, insbesondere die Lebensmittelhygiene-Verordnung Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments vom 29.4.2004 zugrunde gelegt. Eine aussagefähige Beschreibung der Einhaltung der Qualitäts- und Hygienestandards sind dem Angebot beizufügen. Ebenfalls sind die Vorschriften der Verordnung (EG) 853/2004 einzuhalten.
Weiterhin sind die zur Zeit geltenden gesetzlichen Regelungen zu folgenden Punkten zu beachten:
— Rückverfolgbarkeit;
— zu den Reinigungs- und Desinfektionsplänen mit Nachweisen über durchgeführte Erfolgskontrollen;
— Abfallentsorgung;
— Bescheinigungen über die Erst- und Folgebelehrungen nach dem Infektionsschutz;
— Nachweise über Personalschulungen der Mitarbeiter;
— Schädlingsbekämpfungsplan;
— Nachweise über die Beschaffenheit des im Betrieb verwendeten Trinkwassers;
— Dokumentation der Temperaturregistrierung in Kühleinrichtungen;
— Nachweise über Wareneingangskontrollen;
— HACCP-Konzept;
— Mikrobiologische Untersuchungen der Produkte, Rückstellproben.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Auftragnehmer die geforderten Spezifikationen und Qualitäten der Mahlzeiten nach. Dazu wird der Auftragnehmer Speisepläne mit genauen Mengen-, bzw. Energie- und Nährstoffwerten vorlegen. Die Prüfung der eingereichten Speisenpläne erfolgt durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte. Der Auftragnehmer ermöglicht auf Verlangen die Überprüfung der Produktionsstätte, der Speisenauslieferung, der Lager sowie die Qualifikation des Personals. Dies kann auch durch beauftragte Dritte erfolgen.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Auftragnehmer die geforderten Spezifikationen und Qualitäten der Mahlzeiten nach. Dazu wird der Auftragnehmer Speisepläne mit genauen Mengen-, bzw. Energie- und Nährstoffwerten vorlegen. Die Prüfung der eingereichten Speisenpläne erfolgt durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte. Der Auftragnehmer ermöglicht auf Verlangen die Überprüfung der Produktionsstätte, der Speisenauslieferung, der Lager sowie die Qualifikation des Personals. Dies kann auch durch beauftragte Dritte erfolgen.
Der Auftraggeber bedient sich der einschlägigen Aufsichtsbehörden sowie ggf. beauftragter Dritter zur Kontrolle der geforderten Qualitäten. In begründeten Fällen hat der Auftraggeber das Recht, das Essen durch ein unabhängiges Labor überprüfen zu lassen. Hierbei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber bedient sich der einschlägigen Aufsichtsbehörden sowie ggf. beauftragter Dritter zur Kontrolle der geforderten Qualitäten. In begründeten Fällen hat der Auftraggeber das Recht, das Essen durch ein unabhängiges Labor überprüfen zu lassen. Hierbei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers in Höhe der ausgeschriebenen Anzahl der Essensteilnehmer. Bei den Zahlenangaben handelt es sich um Maximalwerte, die nicht garantiert werden können. Eine Garantie bezüglich wöchentlicher Bestellungen oder Umsätze durch den Auftraggeber kann es daher nicht geben.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers in Höhe der ausgeschriebenen Anzahl der Essensteilnehmer. Bei den Zahlenangaben handelt es sich um Maximalwerte, die nicht garantiert werden können. Eine Garantie bezüglich wöchentlicher Bestellungen oder Umsätze durch den Auftraggeber kann es daher nicht geben.
Es sind vorzugsweise Gastronormbehälter zu verwenden. Der Auftraggeber ist an das Landesabfallgesetz Hessen gebunden und zur Abfallvermeidung verpflichtet. Daher wird Mehrweg- und Kartonagenverpackung der Vorzug gegeben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Flüchtlingsunterkunft Simeonhaus
Kurze Beschreibung:
Verpflegung der Flüchtlingsunterkunft Simeonhaus, Langendellschlag 103, 65199 Wiesbaden.
Menge oder Umfang: Verpflegung (3 x täglich) für max. 700 Personen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Flüchtlingsunterkunft A.-H.-Francke-Schule
Kurze Beschreibung:
Verpflegung der Flüchtlingsunterkunft August-Hermann-Francke-Schule, Hollerbornstraße 5, 65197 Wiesbaden.
Menge oder Umfang: Verpflegung (3 x täglich) für max. 300 Personen.
Zwei Lose.
Los I Flüchtlingsunterkunft mit max. 700 Personen,
Los II Flüchtlingsunterkunft mit max. 300 Personen.
Der Vertrag beginnt am 15.1.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von acht Kalendertagen.
Referenznummer: 37-02615 Flüchtlingsverpflegu
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: HA04
HA05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kurt-Schumacher-Ring 16, 65197 Wiesbaden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der EU-Zulassung (Zertifikat);
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis der Leistungsfähigkeit;
— Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG);
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der EU-Zulassung (Zertifikat);
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung/Mindestkriterium:
Angabe von 5 vergleichbaren Referenzen;
Nachweis von mind. 5 Verpflegungsaufträgen in der hier ausgeschriebenen Größenordnung über einen Lieferzeitraum von jeweils mind. 4 Wochen (bitte nutzen Sie hierfür die beigefügte Anlage „Referenzliste“).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen gemäß § 19 HVTG, VOL/B sowie den Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden
Sonstige besondere Bedingungen:
Zur Information ist die Anlage 05 (Erklärungen zur Eignung) beigefügt, die in der 2. Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens ausgefüllt (JA-Ankreuzungen) und unterzeichnet abgegeben werden muss.
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Die zur Zeit beauftragten Firmen wurden ohne Ausschreibungsverfahren ausgewählt, da eine sofortige und nicht vorhersehbare Verpflegung von durch das Land Hessen zugewiesenen Flüchtlingen zwingend notwendig war.
Die Versorgung der Flüchtlingsunterkünfte muss schnellst möglich durch qualifizierte Cateringbetriebe mit entsprechenden Standards gewährleistet werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-11-20 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Produktakzeptanz (Probeessen) (40)
3. Musterspeiseplan (Menüvorschläge) (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Joachim Zimmermann (Tel 442), Herrn Walter Müller (Tel 441)
Adresse des Käuferprofils: http://www.Wiesbaden.de🌏
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Zentrale Verdingungsstelle
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Postleitzahl: 65189
Kontaktperson: Zimmer A 520
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37-02615 Flüchtlingsverpflegu
Zusätzliche Informationen
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 218-397429 (2015-11-06)