Auftragsbekanntmachung (2015-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Menge oder Umfang:
“Ca. 620 m² Bodenbelag Feinsteinzeug unglasiert ca. 135 m² Wandbelag Steinzeug Ca. 150 m² Treppenbeläge Feinsteinzeug 2 Stk....”
Menge oder Umfang
Ca. 620 m² Bodenbelag Feinsteinzeug unglasiert ca. 135 m² Wandbelag Steinzeug Ca. 150 m² Treppenbeläge Feinsteinzeug 2 Stk. Sauberlaufmatten.Zwischentermine: Ausführung 1. OG: 10 AT, 29.6.2015-10.7.2015, Ausführung EG: 10 AT, 27.7.2015-7.8.2015, Ausführung 1. KG: 10 AT, 10.8.2015-21.8.2015, Ausführung 2. KG: 10 AT, 24.8.2015-4.9.2015, Die einzelnen Leistungen (Positionen) können in Abhängigkeit der angrenzenden Gewerke nicht kontinuierlich abgearbeitet werden. Es wird je Arbeitsschritt Unterbrechungen in der Abfolge geben. Es gilt eine Abruffrist von 5 Arbeitstagen je Teilleistung. Die Einzelfristen sind losgelöst von den Beginn- und Endterminen vereinbart.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen und Liegenschaften, Hochbauamt
Postanschrift: Postfach 120020
Postleitzahl: 01001
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.dresden.de🌏
E-Mail: skohls@dresden.de📧
Telefon: +49 3514883829📞
Fax: +49 3514883804 📠
“I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):”
Quelle: OJS 2015/S 047-080121 (2015-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 71 001,28 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Abgabe der Angebote in elektronischer und Papierform: Form in der die Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebotsabgabe mit fortgeschrittener und...”
Abgabe der Angebote in elektronischer und Papierform: Form in der die Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebotsabgabe mit fortgeschrittener und qualifizierter Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ist zugelassen. Fortgeschrittene Signaturzertifikate sind nur zugelassen, wenn sie von einem Zertifizierungsdienstanbieter stammen, der bei der Bundesnetzagentur gelistet ist. Dies ist die einzige amtliche Bekanntmachung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über das Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2015/S 120-218880 (2015-06-16)