Auftragsbekanntmachung (2015-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Menge oder Umfang:
“TO1 – Hauptgebäude und Verbinder Herstellung einer Wärmedämmverbundfassade wie folgt:ca. 1 605 m² Wärmedämmverbundsystem WD EPS 035, B1, Mineralische...”
Menge oder Umfang
TO1 – Hauptgebäude und Verbinder Herstellung einer Wärmedämmverbundfassade wie folgt:ca. 1 605 m² Wärmedämmverbundsystem WD EPS 035, B1, Mineralische Armierung und Mineralischer Edelkratzputz; Ausführungsfrist: 22.6.2015-11.9.2015,Zwischentermine: Hauptgebäude Achse A-G/1-3: 22.6.2015-17.7.2015,Hauptgebäude Achse G-O/1-3: 17.7.2015-14.8.2015,Verbinder: 17.8.2015-11.9.2015.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen und Liegenschaften, Zentrales Vergabebüro
Postanschrift: Postfach 120020
Postleitzahl: 01001
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.dresden.de🌏
E-Mail: fschneider-haubold@dresden.de📧
Telefon: +49 3514883779📞
Fax: +49 3514883753 📠
“I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):”
Quelle: OJS 2015/S 053-091856 (2015-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 197 525,40 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Abgabe der Angebote in elektronischer und Papierform: Form in der die Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebotsabgabe mit fortgeschrittener und...”
Abgabe der Angebote in elektronischer und Papierform: Form in der die Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebotsabgabe mit fortgeschrittener und qualifizierter Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ist zugelassen. Fortgeschrittene Signaturzertifikate sind nur zugelassen, wenn sie von einem Zertifizierungsdienstanbieter stammen, der bei der Bundesnetzagentur gelistet ist. Dies ist die einzige amtliche Bekanntmachung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über das Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 123-224575 (2015-06-18)