Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Diese Leistungen werden durch das ITDZ Berlin selbst und durch vertragliche Einbindung von Vertragspartnern/Rahmenvertragspartnern/Dienstleistungsfirmen erbracht. Ein Schwerpunkt ist die Bereitstellung, der Ausbau und Betrieb der Versorgung mit TK-Leistungen entsprechend des ITDZ-Produktkataloges. Das ITDZ Berlin betreibt dafür ca. 40 000 Nebenstellen in diversen Standorten für die Berliner Verwaltung, überwiegend mit Anschluss an das Berliner Landesnetz. Die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bilden die Grundlage für den Abschluss zweier s Rahmenverträge für die Lieferung, Montage und Konfiguration von dezentralen TK-Systemen, die nicht am Berliner Landesnetz angeschlossen sind, sondern nur direkte Anschlüsse des Carriers nutzen. In den kommenden 4 Jahren sind ingesamt ca. 4 120 Nebenstellen an 75 Tk-Anlagen zu ersetzen und neu zu errichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldetechnische Geräte
Menge oder Umfang:
In den kommenden 4 Jahren sind insgesamt ca. 4 120 Nebenstellen an 75 Tk-Anlagen zu ersetzen und neu zu errichten.Für das ITDZ Berlin ergibt sich eine Abnahmeverpflichtung nur für die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestmengen.959 000
Gesamtwert des Auftrags: 959 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldetechnische Geräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Telefon: +49 30902227521📞
Fax: +49 3090283055 📠
— VI.3.1) Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß § 6 EG und § 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die in den Deckblättern zur Einreichung von Angeboten, Dateien: 49_2015 OV RV Tk-Lösungen Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_Los 1.docx oder 49_2015 OV RV Tk-Lösungen Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_Los 2.docxf' aufgeführten Eigenerklärungen bzw.Nachweisebeigefügt werden.
— VI.3.2) Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen,Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produktbeziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z. B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegtwerden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu demhandelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
— VI.3.3) Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und – soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. §101a GWB vorliegen.
— VI.3.4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
— VI.3.5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
— VI.3.6) Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.06.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpuknt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen).
Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
— VI.3.1) Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß § 6 EG und § 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die in den Deckblättern zur Einreichung von Angeboten, Dateien: 49_2015 OV RV Tk-Lösungen Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_Los 1.docx oder 49_2015 OV RV Tk-Lösungen Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_Los 2.docxf' aufgeführten Eigenerklärungen bzw.Nachweisebeigefügt werden.
— VI.3.2) Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen,Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produktbeziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z. B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegtwerden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu demhandelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
— VI.3.3) Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und – soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. §101a GWB vorliegen.
— VI.3.4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
— VI.3.5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
— VI.3.6) Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.06.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpuknt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen).
Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Diese Leistungen werden durch das ITDZ Berlin selbst und durch vertragliche Einbindung von Vertragspartnern/Rahmenvertragspartnern/Dienstleistungsfirmen erbracht.
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Diese Leistungen werden durch das ITDZ Berlin selbst und durch vertragliche Einbindung von Vertragspartnern/Rahmenvertragspartnern/Dienstleistungsfirmen erbracht.
Ein Schwerpunkt ist die Bereitstellung, der Ausbau und Betrieb der Versorgung mit TK-Leistungen entsprechend des ITDZ-Produktkataloges. Das ITDZ Berlin betreibt dafür ca. 40 000 Nebenstellen in diversen Standorten für die Berliner Verwaltung, überwiegend mit Anschluss an das Berliner Landesnetz.
Ein Schwerpunkt ist die Bereitstellung, der Ausbau und Betrieb der Versorgung mit TK-Leistungen entsprechend des ITDZ-Produktkataloges. Das ITDZ Berlin betreibt dafür ca. 40 000 Nebenstellen in diversen Standorten für die Berliner Verwaltung, überwiegend mit Anschluss an das Berliner Landesnetz.
Die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bilden die Grundlage für den Abschluss zweier s Rahmenverträge für die Lieferung, Montage und Konfiguration von dezentralen TK-Systemen, die nicht am Berliner Landesnetz angeschlossen sind, sondern nur direkte Anschlüsse des Carriers nutzen.
Die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bilden die Grundlage für den Abschluss zweier s Rahmenverträge für die Lieferung, Montage und Konfiguration von dezentralen TK-Systemen, die nicht am Berliner Landesnetz angeschlossen sind, sondern nur direkte Anschlüsse des Carriers nutzen.
In den kommenden 4 Jahren sind ingesamt ca. 4 120 Nebenstellen an 75 Tk-Anlagen zu ersetzen und neu zu errichten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Dezentrale Hybrid-Tk-Systeme ab 20 Nebenstellen.
Kurze Beschreibung: Los 1 beinhaltet dezentrale Hybrid-Tk-Systeme ab 20 Nebenstellen.
Menge oder Umfang: 55 Tk-Anlagen mit insgesamt 3 900 Nebenstellen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Dezentrale Tk-Anlagen unter 20 Nebenstellen
Kurze Beschreibung: Los 2 beeinhaltet dezentrale Tk-Anlagen unter 20 Nebenstellen.
Menge oder Umfang: 20 Tk-Anlagen mit insgesamt 220 Nebenstellen.
In den kommenden 4 Jahren sind insgesamt ca. 4 120 Nebenstellen an 75 Tk-Anlagen zu ersetzen und neu zu errichten.
Für das ITDZ Berlin ergibt sich eine Abnahmeverpflichtung nur für die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestmengen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: OV 49/2015 "RV Tk-Lösungen"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin und Orte innerhalb des Berliner Autobahnringes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
.III.2.1.1(A/aA) Eigenerklärung gem. 6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E I (aA hinsichtlich Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung) *A*U
.III.2.1.2 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E V *A*U
.III.2.1.3 (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E VI *A
.III.2.1.4 (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E VII (auf Anforderung der ausschreibenden Stelle) *U
.III.2.1.5 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars E IX soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird *A
.III.2.1.6 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A.
.III.2.1.6 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
.III.2.2.1(I) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung des Formulars E II) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos) *A*U
.III.2.2.2(A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *A*U*S
.III.2.2.3(A)Nettoumsatz im Geschäftsfeld -Lieferung von TK-Anlagen- der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L*S
.III.2.2.4(A)Nettoumsatz im Geschäftsfeld -Lieferung von TK-Anlagen- der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L*S
.III.2.2.5(A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1.000.000 Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
.III.2.2.5(A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1.000.000 Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E
.III.2.2.6(A) Auf Anforderung des Auftraggebers ist vor Zuschlag die Bereitschaft über eine Sicherheitsleistung für die Vorauszahlung, Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von 5 % des Angebotspreises für die Summe aus Hardware + Montagekosten sowie Zubehör und Installation (unter Verwendung des Formulars E XI) zu erklären. *E
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
.III.2.2.6(A) Auf Anforderung des Auftraggebers ist vor Zuschlag die Bereitschaft über eine Sicherheitsleistung für die Vorauszahlung, Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von 5 % des Angebotspreises für die Summe aus Hardware + Montagekosten sowie Zubehör und Installation (unter Verwendung des Formulars E XI) zu erklären. *E
Legende:
A = Ausschlusskriterium Eignung,
B = Bewertungskriterium Eignung,
I = Information,
aA = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
.III.2.2.3 (A) Nettoumsatz im Geschäftsfeld -Lieferung von TK-Anlagen- der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L*S „Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre:
Los 1: 900.000 EUR.
.III.2.2.4 (A) Nettoumsatz im Geschäftsfeld -Lieferung von TK-Anlagen- der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L*S “Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre:
Los 2: 100.000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
.III.2.3.1(A) Angabe von Unternehmensreferenzen unter Verwendung des Formulars E XII. Die Referenzen müssen sich auf das angebotene Fabrikat beziehen. Das Projekt darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu der Referenz sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Projektes, aus der die Anzahl der Nebenstellen hervorgeht,
— Angabe, ob ein Service- und Instandhaltungsvertrag besteht,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages.*L*S
.III.2.3.2 (A) Angabe von Unternehmensreferenzen unter Verwendung des Formulars E XII. Die Referenzen müssen sich auf das angebotene Fabrikat beziehen. Das Projekt darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
— Kurzbeschreibung des Projektes, aus der die Anzahl der Nebenstellen hervorgeht
— Angabe, ob ein Service- und Instandhaltungsvertrag besteht
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages. *L*S
.III.2.3.3 (A) Angabe der Anzahl Ihrer Mitarbeiter, die qualifizierte Schulungen zu den angebotenen Produkten durchlaufen haben, mit Angaben zur Art der spezifischen Qualifikation.
Die Qualifikation ist anhand aktueller Nachweise einschlägiger Schulung zur Programmierung und Fehlersuche des angebotenen TK-System zu bescheinigen (enthalten in Anlage E II – Erklärung zum Unternehmen) und unter Verwendung der Formulare zur Darstellung des persönlichen Profils/persönliche Referenzen (Anlagen XIII, XIV). *L*S
Die Qualifikation ist anhand aktueller Nachweise einschlägiger Schulung zur Programmierung und Fehlersuche des angebotenen TK-System zu bescheinigen (enthalten in Anlage E II – Erklärung zum Unternehmen) und unter Verwendung der Formulare zur Darstellung des persönlichen Profils/persönliche Referenzen (Anlagen XIII, XIV). *L*S
.III.2.3.4 (A) Angabe der Anzahl Ihrer Mitarbeiter, die qualifizierte Schulungen zu den angebotenen Produkten durchlaufen haben, mit
Angaben zur Art der spezifischen Qualifikation. Die Qualifikation ist anhand aktueller Nachweis einschlägiger Schulung zur Programmierung und Fehlersuche des angebotenen TK-System zu bescheinigen (enthalten in Anlage E II – Erklärung zum Unternehmen) und unter Verwendung der Formulare zur Darstellung des persönlichen Profils/persönliche Referenzen (Anlagen XIII, XIV).*L*S
Angaben zur Art der spezifischen Qualifikation. Die Qualifikation ist anhand aktueller Nachweis einschlägiger Schulung zur Programmierung und Fehlersuche des angebotenen TK-System zu bescheinigen (enthalten in Anlage E II – Erklärung zum Unternehmen) und unter Verwendung der Formulare zur Darstellung des persönlichen Profils/persönliche Referenzen (Anlagen XIII, XIV).*L*S
.III.2.3.5 (A) Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotline Mitarbeitenden nach, dass eine Service-Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr durch fachkundige Mitarbeitende besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ Berlin entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. (formlos)*L*S
.III.2.3.5 (A) Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotline Mitarbeitenden nach, dass eine Service-Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr durch fachkundige Mitarbeitende besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ Berlin entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. (formlos)*L*S
.III.2.3.6 (A) Nachweis einer Zertifizierung für die angebotene Technik (für das Unternehmen) (formlos)*L*S
Legende:
A = Ausschlusskriterium Eignung,
B = Bewertungskriterium Eignung,
I = Information,
aA = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
Mindestbedingungen:
.III.2.3.1 Mindestens 5 Referenzen, davon je mindestens 1 Referenz für ein:
— TK-System 300 Ports,
— TK-System 64 Ports,
— TK-System 32 Ports.III.2.3.2,
.III.2.3.2 Mindestens 3 Referenzen,
.III.2.3.3 Mindestens 3 Systemtechniker,
.III.2.3.4 Mindestens 2 Systemtechniker.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Auf Anforderung des Auftraggebers ist vor Zuschlag die Bereitschaft über eine Sicherheitsleistung für die Vorauszahlung, Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von 5 % des Angebotspreises für die Summe aus „Hardware + Montagekosten sowie Zubehör und Installation“ (unter Verwendung des Formulars E XI) zu erklären.
Auf Anforderung des Auftraggebers ist vor Zuschlag die Bereitschaft über eine Sicherheitsleistung für die Vorauszahlung, Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von 5 % des Angebotspreises für die Summe aus „Hardware + Montagekosten sowie Zubehör und Installation“ (unter Verwendung des Formulars E XI) zu erklären.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: EVB-IT-Systemlieferung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Gleiches gilt für die Unterlagen bzgl. der besonderen Bedingungen an die Auftragsausführung gemäß Punkt III.1 4 ff. dieses Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage E der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Gleiches gilt für die Unterlagen bzgl. der besonderen Bedingungen an die Auftragsausführung gemäß Punkt III.1 4 ff. dieses Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage E der Vergabeunterlagen.
Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht…
… Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
… als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
.III.1.4.1(aA) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E III *A*U
.III.1.4.2(aA) Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit unter Verwendung des Formulars E IV *A*U
.III.1.4.3(aA) Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen/Sicherheitsüberprüfung/Geheimschutzbetreuung Bereitschaftserklärung nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E X für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen *A*U
.III.1.4.3(aA) Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen/Sicherheitsüberprüfung/Geheimschutzbetreuung Bereitschaftserklärung nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E X für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen *A*U
Legende:
A = Ausschlusskriterium Eignung,
B = Bewertungskriterium Eignung,
I = Information,
aA = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Martina Ciecior
Internetadresse: www.itdz-berlin.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 49/2015 "RV Tk-Lösungen"
Zusätzliche Informationen
— VI.3.1) Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß § 6 EG und § 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die in den Deckblättern zur Einreichung von Angeboten, Dateien: 49_2015 OV RV Tk-Lösungen Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_Los 1.docx oder 49_2015 OV RV Tk-Lösungen Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_Los 2.docxf' aufgeführten Eigenerklärungen bzw.Nachweisebeigefügt werden.
— VI.3.1) Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß § 6 EG und § 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die in den Deckblättern zur Einreichung von Angeboten, Dateien: 49_2015 OV RV Tk-Lösungen Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_Los 1.docx oder 49_2015 OV RV Tk-Lösungen Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_Los 2.docxf' aufgeführten Eigenerklärungen bzw.Nachweisebeigefügt werden.
— VI.3.2) Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen,Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produktbeziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z. B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegtwerden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu demhandelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
— VI.3.2) Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen,Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produktbeziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z. B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegtwerden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu demhandelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
— VI.3.3) Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und – soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. §101a GWB vorliegen.
— VI.3.3) Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und – soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. §101a GWB vorliegen.
— VI.3.4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
— VI.3.4) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
— VI.3.5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
— VI.3.5) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
— VI.3.6) Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.06.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpuknt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpuknt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen).
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen).
Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).
Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Quelle: OJS 2015/S 214-390892 (2015-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §
101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).
Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen
1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen
Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist
je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen
Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2016/S 043-070885 (2016-02-26)