Aufbau eines Fachinformationssystems für Unterwasserschall (HYDROSCHALL-FIS): Es soll ein Verfahren ausgewählt werden, das den Anforderungen an einer neuartigen Entwicklung mit teils Forschungs- und Entwicklungscharakter und der Tatsache, dass die Förderung nur bis Ende 2015 besteht ohne Übertragungsmöglichkeiten ins Haushaltsjahr 2016 Rechnung tragen kann. Aus fachlicher Sicht liegt der Schwerpunkt der Eignung des Bieters an vorhandenen Erfahrungen mit Schallmessdaten und Lärmkarten und die Bereitschaft die fachliche Anforderungen an der Entwicklung des Schallinformationssystems konstruktiv im Rahmen des laufenden F&E-Vorhabens „NavES“, Teilprojekt Schall, „Aufbau und Entwicklung eines Informationssystems zur Überwachung des Unterwasserschalleintrags in der deutschen Nord- und Ostsee“. Die Entwicklung des Fachinformationssystems kann aufgrund der komplexen Sachverhalte nur in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den externen Akustiker, die in dem F&E Vorhaben „NavES“ die methodischen Grundlagen für die Beurteilung der Unterwasserschalldaten entwickeln. Im Rahmen des F&E wurde auch das Lastenheft entwickelt: „Aufbau eines Fachinformationssystems für Unterwasserschall HYDROSCHALL-FIS“. Für die Implementierungsarbeiten anhand des Lastenheftes ist eine enge Zusammenarbeit mit den Experten erforderlich. Die Entwicklung des fachinformationssystems in enger Abstimmung mit den Akustikern ist notwendig, da bisher ähnliche Entwicklungen europaweit fehlen. Das Thema der Unterwasserakustik im zivilen Bereich ist erst mit dem Bau von Offshore Windparks und die damit verbundene intensive Schalleinträge im Meer durch Rammarbeiten im Mittelpunkt der Forschung und Entwicklung gerückt. Während mittlerweile die Entwicklung von Messvorschriften für Unterwasserschall und die Schallausbreitung intensiv geforscht sind, fehlt ein geeignetes Schallinformationssystem. Das Schallinformationssystem soll neben der klassischen Anforderungen an einem Datenbanksystem, vor allem eine zeitgemäße Präsentation von Schallergebnissen für die Erfüllung von komplexen nationalen und internationalen Berichtspfhlichten sowie über Webbasierte-Dienste in Form von Lärmkarten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Datenbanksoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Datenbanksoftware📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsh.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Interessenten dieser Ausschreibung, die sich mit der eVergabe noch nicht befasst haben, informieren sich bitte unter folgendem Link: http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Erste%20Schritte/node_Erste_Schritte.html
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010.
— Bekanntmachung der Ausschreibung – VOL/B.
— Angebot des Teilnehmers:
(10) Es gilt deutsches Recht.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Interessenten dieser Ausschreibung, die sich mit der eVergabe noch nicht befasst haben, informieren sich bitte unter folgendem Link: http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Erste%20Schritte/node_Erste_Schritte.html
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010.
— Bekanntmachung der Ausschreibung – VOL/B.
— Angebot des Teilnehmers:
(10) Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufbau eines Fachinformationssystems für Unterwasserschall (HYDROSCHALL-FIS):
Es soll ein Verfahren ausgewählt werden, das den Anforderungen an einer neuartigen Entwicklung mit teils Forschungs- und Entwicklungscharakter und der Tatsache, dass die Förderung nur bis Ende 2015 besteht ohne Übertragungsmöglichkeiten ins Haushaltsjahr 2016 Rechnung tragen kann. Aus fachlicher Sicht liegt der Schwerpunkt der Eignung des Bieters an vorhandenen Erfahrungen mit Schallmessdaten und Lärmkarten und die Bereitschaft die fachliche Anforderungen an der Entwicklung des Schallinformationssystems konstruktiv im Rahmen des laufenden F&E-Vorhabens „NavES“, Teilprojekt Schall, „Aufbau und Entwicklung eines Informationssystems zur Überwachung des Unterwasserschalleintrags in der deutschen Nord- und Ostsee“.
Es soll ein Verfahren ausgewählt werden, das den Anforderungen an einer neuartigen Entwicklung mit teils Forschungs- und Entwicklungscharakter und der Tatsache, dass die Förderung nur bis Ende 2015 besteht ohne Übertragungsmöglichkeiten ins Haushaltsjahr 2016 Rechnung tragen kann. Aus fachlicher Sicht liegt der Schwerpunkt der Eignung des Bieters an vorhandenen Erfahrungen mit Schallmessdaten und Lärmkarten und die Bereitschaft die fachliche Anforderungen an der Entwicklung des Schallinformationssystems konstruktiv im Rahmen des laufenden F&E-Vorhabens „NavES“, Teilprojekt Schall, „Aufbau und Entwicklung eines Informationssystems zur Überwachung des Unterwasserschalleintrags in der deutschen Nord- und Ostsee“.
Die Entwicklung des Fachinformationssystems kann aufgrund der komplexen Sachverhalte nur in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den externen Akustiker, die in dem F&E Vorhaben „NavES“ die methodischen Grundlagen für die Beurteilung der Unterwasserschalldaten entwickeln. Im Rahmen des F&E wurde auch das Lastenheft entwickelt: „Aufbau eines Fachinformationssystems für Unterwasserschall HYDROSCHALL-FIS“. Für die Implementierungsarbeiten anhand des Lastenheftes ist eine enge Zusammenarbeit mit den Experten erforderlich. Die Entwicklung des fachinformationssystems in enger Abstimmung mit den Akustikern ist notwendig, da bisher ähnliche Entwicklungen europaweit fehlen. Das Thema der Unterwasserakustik im zivilen Bereich ist erst mit dem Bau von Offshore Windparks und die damit verbundene intensive Schalleinträge im Meer durch Rammarbeiten im Mittelpunkt der Forschung und Entwicklung gerückt. Während mittlerweile die Entwicklung von Messvorschriften für Unterwasserschall und die Schallausbreitung intensiv geforscht sind, fehlt ein geeignetes Schallinformationssystem. Das Schallinformationssystem soll neben der klassischen Anforderungen an einem Datenbanksystem, vor allem eine zeitgemäße Präsentation von Schallergebnissen für die Erfüllung von komplexen nationalen und internationalen Berichtspfhlichten sowie über Webbasierte-Dienste in Form von Lärmkarten.
Die Entwicklung des Fachinformationssystems kann aufgrund der komplexen Sachverhalte nur in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den externen Akustiker, die in dem F&E Vorhaben „NavES“ die methodischen Grundlagen für die Beurteilung der Unterwasserschalldaten entwickeln. Im Rahmen des F&E wurde auch das Lastenheft entwickelt: „Aufbau eines Fachinformationssystems für Unterwasserschall HYDROSCHALL-FIS“. Für die Implementierungsarbeiten anhand des Lastenheftes ist eine enge Zusammenarbeit mit den Experten erforderlich. Die Entwicklung des fachinformationssystems in enger Abstimmung mit den Akustikern ist notwendig, da bisher ähnliche Entwicklungen europaweit fehlen. Das Thema der Unterwasserakustik im zivilen Bereich ist erst mit dem Bau von Offshore Windparks und die damit verbundene intensive Schalleinträge im Meer durch Rammarbeiten im Mittelpunkt der Forschung und Entwicklung gerückt. Während mittlerweile die Entwicklung von Messvorschriften für Unterwasserschall und die Schallausbreitung intensiv geforscht sind, fehlt ein geeignetes Schallinformationssystem. Das Schallinformationssystem soll neben der klassischen Anforderungen an einem Datenbanksystem, vor allem eine zeitgemäße Präsentation von Schallergebnissen für die Erfüllung von komplexen nationalen und internationalen Berichtspfhlichten sowie über Webbasierte-Dienste in Form von Lärmkarten.
Referenznummer: 041_Hydroschall_FIS_2015-M5103_Z1150
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E.1: Folgende unternehmensbezogene Angaben sind zum Nachweis der Eignung erforderlich, diese sind:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Angabe von drei oder mehr Referenzleistungen.
— Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen.
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Mindeststandards:
E.1: Das Formblatt 333-L „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe einer Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zu einem der angegebenen CPV-Codes (vgl. diese Bekanntmachung II.1.6) im Formular Angebotserklärung, Ziffer 6.
E.1: Das Formblatt 333-L „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe einer Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zu einem der angegebenen CPV-Codes (vgl. diese Bekanntmachung II.1.6) im Formular Angebotserklärung, Ziffer 6.
Beschreiben Sie ein abgeschlossenes (Teil-) Projekt oder eine funktionale Erweiterung (Programmierleistung) ab dem Jahr 2012 (der Beginn kann vorher erfolgt sein) mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von datenbankbasierten Web-Systemen unter Anwendung von Java, ORACLE, ORACLE Spatial. Geben Sie hierzu den Auftraggeber mit Namen und Kontaktperson an.
Beschreiben Sie ein abgeschlossenes (Teil-) Projekt oder eine funktionale Erweiterung (Programmierleistung) ab dem Jahr 2012 (der Beginn kann vorher erfolgt sein) mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von datenbankbasierten Web-Systemen unter Anwendung von Java, ORACLE, ORACLE Spatial. Geben Sie hierzu den Auftraggeber mit Namen und Kontaktperson an.
E.3: Programmierleistungen von Geoinformationssystemen mit ESRI ArcGIS. Beschreiben Sie ein abgeschlossenes (Teil-) Projekt oder eine funktionale Erweiterung (Programmierleistung) ab dem Jahr 2012 (der Beginn kann vorher erfolgt sein) mit Schwerpunkt auf der Anwendung von Geoinformationssystemen mit ESRI ArcGIS. Geben Sie hierzu den Auftraggeber mit Namen und Kontaktperson an.
E.3: Programmierleistungen von Geoinformationssystemen mit ESRI ArcGIS. Beschreiben Sie ein abgeschlossenes (Teil-) Projekt oder eine funktionale Erweiterung (Programmierleistung) ab dem Jahr 2012 (der Beginn kann vorher erfolgt sein) mit Schwerpunkt auf der Anwendung von Geoinformationssystemen mit ESRI ArcGIS. Geben Sie hierzu den Auftraggeber mit Namen und Kontaktperson an.
E.4: Programmierleistungen mit Bearbeitung von akustischen Daten.
Beschreiben Sie ein abgeschlossenes (Teil-) Projekt oder eine funktionale Erweiterung (Programmierleistung) ab dem Jahr 2012 (der Beginn kann vorher erfolgt sein) mit Bearbeitung von akustischen Daten. Geben Sie hierzu den Auftraggeber mit Namen und Kontaktperson an.
Beschreiben Sie ein abgeschlossenes (Teil-) Projekt oder eine funktionale Erweiterung (Programmierleistung) ab dem Jahr 2012 (der Beginn kann vorher erfolgt sein) mit Bearbeitung von akustischen Daten. Geben Sie hierzu den Auftraggeber mit Namen und Kontaktperson an.
E.5. Programmierleistungen mit Entwicklung von graphischen Darstellungen und Visualisierung von Daten.
Beschreiben Sie ein abgeschlossenes (Teil-) Projekt oder eine funktionale Erweiterung (Programmierleistung) ab dem Jahr 2012 (der Beginn kann vorher erfolgt sein) mit Schwerpunkt Entwicklung von graphischen Darstellungen und Visualisierung von Daten. Geben Sie hierzu den Auftraggeber mit Namen und Kontaktperson an.
Beschreiben Sie ein abgeschlossenes (Teil-) Projekt oder eine funktionale Erweiterung (Programmierleistung) ab dem Jahr 2012 (der Beginn kann vorher erfolgt sein) mit Schwerpunkt Entwicklung von graphischen Darstellungen und Visualisierung von Daten. Geben Sie hierzu den Auftraggeber mit Namen und Kontaktperson an.
E.6: Gewährleistung, jederzeit mind. 2 Mitarbeiter vor Ort im BSH bereitzustellen.
Zwei geeignete Mitarbeiter müssen für die Dauer der Vertragslaufzeit die Dienstleistungen VOR ORT im BSH Hamburg erbringen. Es werden vom BSH dafür geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt, weshalb ein Remote-Zugriff nicht möglich ist. Ab dem Zeitpunkt des Zuschlags bis voraussichtlich 31.12.2015 müssen dem BSH mindestens zwei Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Bitte benennen Sie, wen Sie zum Zeitpunkt des Zuschlags für diese Tätigkeiten vorgesehen haben.
Zwei geeignete Mitarbeiter müssen für die Dauer der Vertragslaufzeit die Dienstleistungen VOR ORT im BSH Hamburg erbringen. Es werden vom BSH dafür geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt, weshalb ein Remote-Zugriff nicht möglich ist. Ab dem Zeitpunkt des Zuschlags bis voraussichtlich 31.12.2015 müssen dem BSH mindestens zwei Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Bitte benennen Sie, wen Sie zum Zeitpunkt des Zuschlags für diese Tätigkeiten vorgesehen haben.
Mindeststandards: Eigenerklärungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung. Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sichergebenden Änderungen und Ergänzungen. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgabenentsprechend zu korrigieren. Eine Urkalkulation wird nur bei Bedarf angefordert. Es müssen berechtigte Zweifel bzw. Unklarheiten bei der Gesamtkalkulation erkennbar sein, die diesen Schritt rechtfertigen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung. Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sichergebenden Änderungen und Ergänzungen. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgabenentsprechend zu korrigieren. Eine Urkalkulation wird nur bei Bedarf angefordert. Es müssen berechtigte Zweifel bzw. Unklarheiten bei der Gesamtkalkulation erkennbar sein, die diesen Schritt rechtfertigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1-E.6) müssen Angaben erbracht werden. Zur Vereinfachung können Bieter das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ benutzen. Bei der Angabe zu den Punkten E.1-E.6 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien, das bedeute jedes dieser Kriterien muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden.
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1-E.6) müssen Angaben erbracht werden. Zur Vereinfachung können Bieter das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ benutzen. Bei der Angabe zu den Punkten E.1-E.6 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien, das bedeute jedes dieser Kriterien muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden.
Hinzu kommen je Einzellos auftragsgegenstandsbezogene Ausschlusskriterien, zu denen jeweils Angaben in der Beschreibung der Leistung zu erbringen sind. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Kriterien wettgemacht werden. Die Ausschlusskriterien sind im Einzelnen der Beschreibung der Leistung zu entnehmen.
Hinzu kommen je Einzellos auftragsgegenstandsbezogene Ausschlusskriterien, zu denen jeweils Angaben in der Beschreibung der Leistung zu erbringen sind. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Kriterien wettgemacht werden. Die Ausschlusskriterien sind im Einzelnen der Beschreibung der Leistung zu entnehmen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-20 📅
Öffnungsort: BSH Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: BSH Hamburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 041_Hydroschall_FIS_2015-M5103_Z1150
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Interessenten dieser Ausschreibung, die sich mit der eVergabe noch nicht befasst haben, informieren sich bitte unter folgendem Link: http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Erste%20Schritte/node_Erste_Schritte.html
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Interessenten dieser Ausschreibung, die sich mit der eVergabe noch nicht befasst haben, informieren sich bitte unter folgendem Link: http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Erste%20Schritte/node_Erste_Schritte.html
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Interessenten dieser Ausschreibung, die sich mit der eVergabe noch nicht befasst haben, informieren sich bitte unter folgendem Link: http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Erste%20Schritte/node_Erste_Schritte.html
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010;
— Bekanntmachung der Ausschreibung – VOL/B;
— Angebot des Teilnehmers:
(10) Es gilt deutsches Recht..
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Interessenten dieser Ausschreibung, die sich mit der eVergabe noch nicht befasst haben, informieren sich bitte unter folgendem Link: http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Erste%20Schritte/node_Erste_Schritte.html
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010;
— Bekanntmachung der Ausschreibung – VOL/B;
— Angebot des Teilnehmers:
(10) Es gilt deutsches Recht..
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Möglichst dicht an den Kriterien der vorangegangenen Ausschreibung angelegte Angebote (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-24 📅
Name: Scopeland Technology GmbH
Postanschrift: Bergfelder Straße 1
Postort: Birkenwerder
Postleitzahl: 16547
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4