Die Auftraggeber sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb werden derzeit von den Auftraggebern passive Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung errichtet. Die vorgesehenen Trassen und Versorgungsbereiche sowie Netzarchitektur der Auftraggeber ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Auftraggeber beabsichtigen, die passive Infrastruktur zur Verbesserung der Breitbandversorgung vor Ort in den jeweiligen Versorgungsbereichen zu verpachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Menge oder Umfang: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: iuscomm Rechtsanwälte im Auftrag der Gemeinde Schemmerhofen und der Gemeinde Warthausen
Postanschrift: Panoramastraße 33
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.iuscomm.de🌏
E-Mail: zimmermann@iuscomm.de📧
Telefon: +49 711253593933📞
Fax: +49 711253593927 📠
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeber sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb werden derzeit von den Auftraggebern passive Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung errichtet.
Die Auftraggeber sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb werden derzeit von den Auftraggebern passive Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung errichtet.
Die vorgesehenen Trassen und Versorgungsbereiche sowie Netzarchitektur der Auftraggeber ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Auftraggeber beabsichtigen, die passive Infrastruktur zur Verbesserung der Breitbandversorgung vor Ort in den jeweiligen Versorgungsbereichen zu verpachten.
Die vorgesehenen Trassen und Versorgungsbereiche sowie Netzarchitektur der Auftraggeber ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Auftraggeber beabsichtigen, die passive Infrastruktur zur Verbesserung der Breitbandversorgung vor Ort in den jeweiligen Versorgungsbereichen zu verpachten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 288/14-AZ
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet der Gemeinden Schemmerhofen und Warthausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angaben zum Unternehmen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben Jahresabschluss, Umsatzentwicklung, Eigenkaptialveränderung, Angaben durchschnittliche Mitarbeiterzahl, Verpflichtungserklärung Mindestentgelt, Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Auskunft und Bescheinigung über Eintragung Berufsgenossenschaft, Auskunft über die Höhe der bestehenden Haftpflichtversicherung, Referenzliste (siehe im Übrigen Ausschreibungsunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben Jahresabschluss, Umsatzentwicklung, Eigenkaptialveränderung, Angaben durchschnittliche Mitarbeiterzahl, Verpflichtungserklärung Mindestentgelt, Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Auskunft und Bescheinigung über Eintragung Berufsgenossenschaft, Auskunft über die Höhe der bestehenden Haftpflichtversicherung, Referenzliste (siehe im Übrigen Ausschreibungsunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bescheinigung nach § 6 TKG, technisches Konzept, Referenzliste (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, hat er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachzuweisen, dass diesem die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er muss entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Ergänzend wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, hat er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachzuweisen, dass diesem die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er muss entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Ergänzend wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Per Verrechnungsscheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-22 📅
Öffnungsort: iuscomm Rechtsanwälte, Panoramastraße 33, 70174 Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: iuscomm Rechtsanwälte, Panoramastraße 33, 70174 Stuttgart.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der Pachtzahlung (55)
2. Endabnehmerpreis je Produktkategorie (45)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: iuscomm Rechtsanwälte
Achim Zimmermann
Internetadresse: www.iuscomm.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 288/14-AZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB analog). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB analog).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB analog). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB analog).
Quelle: OJS 2015/S 076-134506 (2015-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 700 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 288/14
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-27 📅
Name: NetCom BW GmbH
Postanschrift: Unterer Brühl 2
Postort: Ellwangen
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: peter.bieg@netcom-bw.de📧
Internetadresse: http://www.netcom-bw.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen bei der Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 5 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen bei der Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 5 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB).