Die BEG – der Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern – beabsichtigt, die Dienstleistung Werbung für die Bewerbung des SPNV in Bayern an eine Agentur zu vergeben. Die Werbemaßnahmen sollen folgende Schwerpunkte beinhalten: a) Bayernweite Werbe-Kampagnen mit Zielgruppenanalyse, Mediaplanung und kreativer Umsetzung und inklusive Publikationsgestaltung; b) Abgeleitete Anzeigengestaltung für die Kooperationspartner der BEG (Tourismusverbände, Landkreise, weitere Vereine und Verbände etc.); c) Gesamte Abwicklung der Maßnahmen. Die Vertragslaufzeit reicht vom 1.1.2016 bis einschließlich 31.12.2016, verlängert sich aber automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Vertragspartei den Vertrag schriftlich kündigt. Das jährliche Gesamtbudget der BEG für die Werbemaßnahmen wird 2016 vsl. rund 1,25 Millionen EUR betragen. Das Budget der BEG unterliegt dem Gremienvorbehalt des Aufsichtsrats. Für die Folgejahre wird das jährliche Gesamtbudget durch diesen jeweils spätestens bis zum 30.9. des Vorjahres festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Menge oder Umfang: Vsl. rund 1 250 000 EUR pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Postleitzahl: 81379
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bahnland-bayern.de🌏
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de📧
Telefon: +49 897488250📞
Fax: +49 8974882551 📠
Die BEG – der Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern – beabsichtigt, die Dienstleistung Werbung für die Bewerbung des SPNV in Bayern an eine Agentur zu vergeben. Die Werbemaßnahmen sollen folgende Schwerpunkte beinhalten:
a) Bayernweite Werbe-Kampagnen mit Zielgruppenanalyse, Mediaplanung und kreativer Umsetzung und inklusive Publikationsgestaltung;
b) Abgeleitete Anzeigengestaltung für die Kooperationspartner der BEG (Tourismusverbände, Landkreise, weitere Vereine und Verbände etc.);
c) Gesamte Abwicklung der Maßnahmen.
Die Vertragslaufzeit reicht vom 1.1.2016 bis einschließlich 31.12.2016, verlängert sich aber automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Vertragspartei den Vertrag schriftlich kündigt. Das jährliche Gesamtbudget der BEG für die Werbemaßnahmen wird 2016 vsl. rund 1,25 Millionen EUR betragen. Das Budget der BEG unterliegt dem Gremienvorbehalt des Aufsichtsrats. Für die Folgejahre wird das jährliche Gesamtbudget durch diesen jeweils spätestens bis zum 30.9. des Vorjahres festgelegt.
Die Vertragslaufzeit reicht vom 1.1.2016 bis einschließlich 31.12.2016, verlängert sich aber automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Vertragspartei den Vertrag schriftlich kündigt. Das jährliche Gesamtbudget der BEG für die Werbemaßnahmen wird 2016 vsl. rund 1,25 Millionen EUR betragen. Das Budget der BEG unterliegt dem Gremienvorbehalt des Aufsichtsrats. Für die Folgejahre wird das jährliche Gesamtbudget durch diesen jeweils spätestens bis zum 30.9. des Vorjahres festgelegt.
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vgl. Ziffer II.1.5).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeanträge von Bewerbern:
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben,
können von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden, § 11 VOF.
Für die Eignungsprüfung vorzulegende Unterlagen:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehenden Leistungen darzustellen. Dies soll durch Vorlage der unter diesem Abschnitt genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind.
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehenden Leistungen darzustellen. Dies soll durch Vorlage der unter diesem Abschnitt genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind.
Die BEG prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise.
Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen (s.u.) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Nachweise über die Zuverlässigkeit:
Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung seines Betriebes die für ihn geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb weist der Bewerber mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags nach:
Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung seines Betriebes die für ihn geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb weist der Bewerber mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags nach:
— dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegt,
— dass keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren oder wiederholten Verstöße gegen,
— arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten,vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Eigenerklärung/en des Bewerbers, der/die nicht älter als 10 Wochen sein darf/dürfen. Die Erklärungen sind auf einem Formblatt abzugeben, das bei der o. g. Kontaktstelle angefordert werden kann.
Des Weiteren legen die Bewerber einen Handelsregisterauszug vor, der bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 10 Wochen sein darf.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Sie ist zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Sie ist zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Eigenerklärung/en des Bewerbers, der/die nicht älter als 10 Wochen sein darf/dürfen. Die Erklärungen sind auf einem Formblatt abzugeben, das bei der o. g. Kontaktstelle angefordert werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die fachliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage von 1-2 Kampagnenbeispielen (regional/national) ab dem Jahr 2014 für durchgeführte klassische Werbekampagnen inklusive Mediaplanung (Nennung der Mediaplanungsagentur); falls vorhanden, Vorlage einer Erfolgskontrolle qualitativ und quantitativ;
a) Vorlage von 1-2 Kampagnenbeispielen (regional/national) ab dem Jahr 2014 für durchgeführte klassische Werbekampagnen inklusive Mediaplanung (Nennung der Mediaplanungsagentur); falls vorhanden, Vorlage einer Erfolgskontrolle qualitativ und quantitativ;
b) Vorlage von 2-3 Referenzen aus den letzten beiden Jahren mit Ansprechpartner (inklusive Kontaktdaten, wie z. B. Telefonnummer);
c) Nennung der kooperierenden Mediaagenturen (Referenzliste und Ansprechpartner samt Kontaktdaten, wie z. B. Telefonnummer) bzw. Hinweis auf „inhouse-Mediaplanung“.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem zu benennenden Federführenden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die unter Ziffer III.2) genannten Teilnahmebedingungen sind zu erfüllen. Für den Fall, dass die Teilnahmebedingungen von mehr als 5 Bewerbern erfüllt werden, erfolgt die Auswahl anhand der gemäß III.2.3) vorgelegten Leistungsnachweise.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dr. Kathrin Müller
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 134-248035 (2015-07-10)
Ergänzende Angaben (2015-08-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben