Ausschreibung Produktnamen

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung neuer einheitlicher und aussagekräftiger Produktnamen für den SPNV in Baden-Württemberg als Alternative zu den teilweise geschützten Produktnamen der DB AG: RegionalBahn (RB), RegionalExpress (RE) und InterRegioExpress (IRE). Die neu hinzukommenden SPNV-Produkte „Metropol-Express“ und „Express“ sind ebenfalls von dieser Ausschreibung umfasst. Nicht hierzu zählt die Wortmarke „S-Bahn“ mit der dazugehörigen Bildmarke („grünes S“). Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Marketing-Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marketing-Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 202-366716
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zur Veröffentlichung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg Die Vergabeunterlagen sind bei der Kontaktstelle anzufordern. 3.1 Grundlagen und Verfahren Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den aktuell geltenden Schwellenwert für Leistungen nach § 2 Nr. 3 VgV nicht überschreitet. Gegenstand der Ausschreibung ist eine Aufgabe, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Es handelt sich mithin um eine Leistung, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit im Sinne der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vergeben wird. Die Ausschreibung wird über ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) in Anlehnung an die VOF, aber ohne sich dieser zu unterwerfen, durchgeführt. Ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung dieser Bestimmungen besteht nicht. Stufe 1: Auswahlverfahren Aus den Bewerbern, die sich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgrund der Bekanntmachung beworben haben, wählt der Auftraggeber mindestens drei und maximal fünf geeignete Bewerber aus, mit denen er in ein Verhandlungsverfahren tritt, um über die Auftragsbedingungen zu verhandeln. Stufe 2: Verhandlungsrunde Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 48 des Jahres 2015 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 51 eingeladen. Es werden sodann Verhandlungen über den Gegenstand der Leistung als auch ggf. über die im Rahmen der Verhandlungen bereits abgegebenen Angebote geführt. Hierbei wird die Herangehensweise an die gestellte Aufgabe thematisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Stufe 3: Angebotsabgabe Nach der Verhandlungsrunde werden die ausgewählten Bewerber aufgefordert, ein verbindliches Angebot abzugeben. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW und des MVI Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das MVI, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 16.11.2015, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform, sowie elektronisch bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Benennung Zugprodukte – NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Angebotseröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher Form oder fernschriftlicher (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen zur Ausschreibung müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 6.11.2015, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, krauss@nvbw.de, Fax +49 7112399123, eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. 4. Formale Anforderungen an den Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Der Antrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Teilnahmeantrag Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten: Teil 1: — Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren. — Bestätigung der Bindefrist. — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. — Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das MVI, überträgt. Der Bieter wird hierzu mit Vertragsschluss eine entsprechende Lizenzvereinbarung unterzeichnen. — Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die, oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet. — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern (Anlage). Teil 2: Nachweis der Eignung — die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert. — die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen. — Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). — Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation — Alle Preise sind netto und brutto in Euro anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Teilnahmeantrages Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend. 4.4 Bindefrist Die Bindefrist läuft bis 31.3.2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Teilnahmeanträge von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 (Stufe 1) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht die Auftragserteilung erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 2 000 EUR (brutto). Weitere Aufwendungen, die bei dem Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung neuer einheitlicher und aussagekräftiger Produktnamen für den SPNV in Baden-Württemberg als Alternative zu den teilweise geschützten Produktnamen der DB AG: RegionalBahn (RB), RegionalExpress (RE) und InterRegioExpress (IRE). Die neu hinzukommenden SPNV-Produkte „Metropol-Express“ und „Express“ sind ebenfalls von dieser Ausschreibung umfasst. Nicht hierzu zählt die Wortmarke „S-Bahn“ mit der dazugehörigen Bildmarke („grünes S“). Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Dauer: 3 Monate
Referenznummer: Ausschr. ProdNamen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, z. B. durch einen Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, darzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichtes) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Die Auswahl der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt, anhand folgender Kriterien:
1. Spezielle Kenntnisse in den geforderten Bereichen, insb. mit der Einführung neuer Produkte und Produktbezeichnungen 40 %
2. Referenzen und Kenntnisse im ÖPNV/SPNV 20 %
3. Finanzielle und technische Leistungsfähigkeit 20 %
4. Qualifikation der Mitarbeiter 10 %
5. Personalressourcen 10 %
den Auswahlkriterien sind entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen vorzulegen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
— Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Es wird ein Vorschlag zur Aufteilung der Vergütung mit angemessenen Abschlagszahlungen im Rahmen des Angebots erwartet. Die Regelungen zur Vergütung werden im Rahmen der Verhandlung festgelegt.
Bei der Beauftragung von Fremdleistungen prüft der Auftragnehmer zudem eigenverantwortlich, ob für diese eine Künstlersozialabgabe abgeführt werden muss und trägt in diesem Falle die Kosten. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung, die Kosten sind entsprechend einzupreisen.
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2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit Vertragsabschluss zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters,
— eine Lizenzvereinbarung,
— ggf. Protokolle von Bietergesprächen,
— sowie im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss des Bieters. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Anlage).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftlichen Teilnahmeantrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es etwa als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. ProdNamen
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zur Veröffentlichung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg
Die Vergabeunterlagen sind bei der Kontaktstelle anzufordern.
3.1 Grundlagen und Verfahren
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den aktuell geltenden Schwellenwert für Leistungen nach § 2 Nr. 3 VgV nicht überschreitet. Gegenstand der Ausschreibung ist eine Aufgabe, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Es handelt sich mithin um eine Leistung, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit im Sinne der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vergeben wird. Die Ausschreibung wird über ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) in Anlehnung an die VOF, aber ohne sich dieser zu unterwerfen, durchgeführt. Ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung dieser Bestimmungen besteht nicht.
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Stufe 1: Auswahlverfahren
Aus den Bewerbern, die sich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgrund der Bekanntmachung beworben haben, wählt der Auftraggeber mindestens drei und maximal fünf geeignete Bewerber aus, mit denen er in ein Verhandlungsverfahren tritt, um über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.
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Stufe 2: Verhandlungsrunde
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 48 des Jahres 2015 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 51 eingeladen. Es werden sodann Verhandlungen über den Gegenstand der Leistung als auch ggf. über die im Rahmen der Verhandlungen bereits abgegebenen Angebote geführt. Hierbei wird die Herangehensweise an die gestellte Aufgabe thematisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt.
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Stufe 3: Angebotsabgabe
Nach der Verhandlungsrunde werden die ausgewählten Bewerber aufgefordert, ein verbindliches Angebot abzugeben.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW und des MVI Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das MVI, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 16.11.2015, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform, sowie elektronisch bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Benennung Zugprodukte – NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotseröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher Form oder fernschriftlicher (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zur Ausschreibung müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 6.11.2015, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, krauss@nvbw.de, Fax +49 7112399123, eingereicht werden.
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Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
4. Formale Anforderungen an den Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Antrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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4.2 Teilnahmeantrag
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1:
— Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das MVI, überträgt. Der Bieter wird hierzu mit Vertragsschluss eine entsprechende Lizenzvereinbarung unterzeichnen.
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— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die, oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern (Anlage).
Teil 2: Nachweis der Eignung
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
— die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
— Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation
— Alle Preise sind netto und brutto in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.3.2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 (Stufe 1) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht die Auftragserteilung erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 2 000 EUR (brutto).
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Weitere Aufwendungen, die bei dem Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Quelle: OJS 2015/S 202-366716 (2015-10-14)