Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Kreis Offenbach

Kreis Offenbach

Der Konzessionsgeber beabsichtigt zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im gesamten Kreisgebiet des Kreises Offenbach, eine Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für ein Next-Generation-Access-Breitbandnetz (NGA-Netz) zu vergeben. Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage der derzeitigen europäischen und nationalen Beihilfevorschriften für Breitbandprojekte (insbesondere der NGA-Rahmenregelung des Bundes). Die Förderung soll erfolgen durch die Schließung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke. Die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung werden bei der konkreten Ausgestaltung des Gebietes, für das die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Betracht kommt, berücksichtigt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-11 Auftragsbekanntmachung
2015-11-17 Ergänzende Angaben
2017-01-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Offenbach
Postanschrift: Werner-Hilpert-Straße 1
Postleitzahl: 63128
Postort: Dietzenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-offenbach.de 🌏
E-Mail: breitband@kreis-offenbach.de 📧
Telefon: +49 607481804340 📞
Fax: +49 607481804932 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 221-403216
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 81-142834
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Es wird eine Dienstleistungskonzession vergeben werden, auf die das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist. Dessen ungeachtet hat sich der Konzessionsgeber freiwillig bereit erklärt, dass die primärrechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit beachtet werden. Der Konzessionsgeber hat sich daher entschlossen, dieses Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungskonzession in Anlehnung an den zweiten Abschnitt der VOL/A auszugestalten. Soweit die EG-VOL/A herangezogen wird, ist dies im Sinne einer analogen Anwendung zu verstehen. Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=AMSTK6F1Q200TGSO nachr. HAD-Ref. : 3721/19 nachr. V-Nr/AKZ: II-64-Breitband-87.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Konzessionsgeber beabsichtigt zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im gesamten Kreisgebiet des Kreises Offenbach, eine Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für ein Next-Generation-Access-Breitbandnetz (NGA-Netz) zu vergeben. Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage der derzeitigen europäischen und nationalen Beihilfevorschriften für Breitbandprojekte (insbesondere der NGA-Rahmenregelung des Bundes). Die Förderung soll erfolgen durch die Schließung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke. Die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung werden bei der konkreten Ausgestaltung des Gebietes, für das die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Betracht kommt, berücksichtigt werden.
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Dauer: 264 Monate
Referenznummer: II-64-Breitband-87
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Offenbach, 63128 Dietzenbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer (Kopie oder Ausdruck von www.handelsregister.de genügt)
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— Bietererklärung zu Verfehlungen (bereitgestelltes Formblatt)
— Bietererklärung zu Ausbildungsbetrieb (bereitgestelltes Formblatt)
— Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A analog (bereitgestelltes Formblatt),
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (bereitgestelltes Formblatt)
— Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (bereitgestelltes Formblatt)
— Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation (bereitgestelltes Formblatt)
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue (bereitgestelltes Formblatt)
— Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A analog (bereitgestelltes Formblatt)
— Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmer (bereitgestelltes Formblatt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Formblatt über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014), sowohl gesamt als auch bezogen auf vergleichbare Leistungen (bereitgestelltes Formblatt; s. Mindeststandards)
— Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (Geschäftsfelder, vorhandene Leitungsnetze insbesondere in der Region (wenn vorhanden), Planungshorizont; Eigenerklärung im Original)
— aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (Kopie)
— Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014, Kopie genügt).
Mindeststandards:
Hinweis: Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber mindestens in einem der drei letzten Geschäftsjahre einen Jahresumsatz von mindestens 8.000.000 Euro mit vergleichbaren Leistungen (also Bau und Betrieb von Breitbandnetzen) nachweisen können; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats (Kopie)
— Statusbescheinigung der Bundesnetzagentur gemäß § 6 Abs. 3 TKG (Kopie)
— Bescheinigung der Bundesnetzagentur über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Konzessionsgebiet gemäß § 69 TKG (Kopie)
— Zertifizierung nach dem RAL-Gütezeichen Kabelleitungstiefbau RAL-GZ 962 (oder gleichwertig mit Nachweis der Gleichwertigkeit; Vorlage in Kopie)
— Darstellung der technischen Ressourcen und ihres Einsatzes für Breitbandversorgungsprojekte (Eigenerklärung im Original; näheres s. Ausschreibungsunterlagen)
— Darstellung des verfügbaren Diensteangebots (Zusammenfassung auf einer DIN A4-Seite)
— Nennung der Anzahl an derzeit geschalteten und betreuten Endkunden (s. Mindeststandards)
— Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers (Eigenerklärung im Original; näheres s. Ausschreibungsunterlagen)
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von 3 Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung im Original, Zusammenfassung je Referenzprojekt auf einer DIN A4-Seite; s. Mindeststandards)
— Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig
— Benennung eines Ansprechpartners und eines Stellvertreters (Eigenerklärung im Original)
— Eigenerklärung, nach der sich der Bewerber verpflichtet, auch zukünftig während der gesamten Laufzeit der Konzession die genannten Voraussetzungen zu erfüllen (bereitgestelltes Formblatt).
Mindeststandards:
Hinweis: Für den Nachweis der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber mindestens 5.000 Endkunden mit Breitbandanschlüssen versorgen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
— es handelt sich um in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen;
— es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer; Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen Auftraggebern stammen;
— die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität mindestens vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die nähere Ausgestaltung wird mit den Ausschreibungsunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren mitgeteilt werden. Zu beachten sind die europäischen und nationalen Vorgaben des Beihilferechts (Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung (bereitgestelltes Formblatt) abzugeben, in der
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall des Erhalts der Konzession erklärt ist,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Konzessionsgeber rechtsverbindlich vertritt,
— erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt bzw. übernimmt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die europäischen und nationalen Regulierungs- und Beihilfevorschriften sind zu beachten, insbesondere die NGA-Rahmenregelung des Bundes. Nähere Erläuterungen werden mit den Ausschreibungsunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren mitgeteilt werden.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Gesamtlage des Unternehmens: 50 % (Unterkriterien: Referenzen (30 %), Geschäftstätigkeit (20 %))
2. Technische Leistungsfähigkeit: 30 % (Unterkriterien: Technische Ressourcen (20 %), Humanressourcen (10 %))
3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 20 %
Nähere Erläuterung in den Vergabeunterlagen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-02-10 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
2. Konzept für die Leistungserbringung (30)
3. Konzept für die Ausbauplanung (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Petra Gerland
Internetadresse: www.kreis-offenbach.de 🌏
Name: Braun & Zwetkow Rechtsanwälte
Postanschrift: Messehaus am Markt, Markt 16
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Christian Braun
Telefon: +49 3412247980 📞
E-Mail: braun@braun-zwetkow.de 📧
Fax: +49 34122479811 📠
URL für weitere Informationen: www.braun-zwetkow.de 🌏
E-Mail: verwaltung@lg-darmstadt.justiz.hessen.de 📧
URL der Dokumente: www.braun-zwetkow.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II-64-Breitband-87
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 81-142834
Zusätzliche Informationen
Es wird eine Dienstleistungskonzession vergeben werden, auf die das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist. Dessen ungeachtet hat sich der Konzessionsgeber freiwillig bereit erklärt, dass die primärrechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit beachtet werden. Der Konzessionsgeber hat sich daher entschlossen, dieses Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungskonzession in Anlehnung an den zweiten Abschnitt der VOL/A auszugestalten. Soweit die EG-VOL/A herangezogen wird, ist dies im Sinne einer analogen Anwendung zu verstehen.
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nachr. HAD-Ref. : 3721/19
nachr. V-Nr/AKZ: II-64-Breitband-87.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landgericht Darmstadt
Postanschrift: Mathildenplatz 13/15
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verwaltung@lg-darmstadt.justiz.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151121 📞
Fax: +49 6151125917 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Hessen nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren ist, da es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (nicht eines Dienstleistungsauftrags) handelt (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.7.2014, Az. 1 VK 29/14). Ob für die Nachprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-)Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn eine Dienstleistungskonzession in den Formen des Privatrechts vergeben wird, ist für die Nachprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Konzessionsgeber ist der Auffassung, dass der abzuschließende Vertrag dem Privatrecht unterfällt und folglich die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist, mithin das Landgericht Darmstadt. Im Hinblick auf verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung der Verweisung an das Verwaltungsgericht möglich.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 221-403216 (2015-11-11)
Ergänzende Angaben (2015-11-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 225-409592
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 221-403216
ABl. S-Ausgabe: 225
Quelle: OJS 2015/S 225-409592 (2015-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Internet 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 60748180-4342 📞
Fax: +49 60748180-4932 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 020-033851
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Das freiwillig durchgeführte europaweite Konzessionsvergabeverfahren wurde durch Aufhebung beendet, weil der Beschaffungsbedarf nicht mehr besteht. Durch die erweiterten Eigenausbauabsichten privater Telekommunikationsunternehmen bestehen aktuell so gut wie keine weißen Flecken im Sinne der NGA-Rahmenregelung mehr, so dass eine mit Beihilfe zu fördernde Konzession nicht mehr vergeben werden darf (für ein kleines Restgebiet lag kein Angebot vor). Daher hat der Kreisausschuss das Vergabeverfahren mit Beschluss vom 16.1.2017 aufgehoben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Konzessionsgeber beabsichtigte zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im gesamten Kreisgebiet des Kreises Offenbach, eine Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für ein Next-Generation-Access-Breitbandnetz (NGA-Netz) zu vergeben. Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage der derzeitigen europäischen und nationalen Beihilfevorschriften für Breitbandprojekte (insbesondere der NGA-Rahmenregelung des Bundes). Die Förderung soll erfolgen durch die Schließung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke. Die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung werden bei der konkreten Ausgestaltung des Gebietes, für das die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Betracht kommt, berücksichtigt werden. Es wurden im Nachgang zur Markterkundung weitreichende weitere Eigenausbauabsichten mitgeteilt, so dass das Verfahren letztlich aufgehoben wurde.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Ausbauplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung der Kosten: 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauaufsicht besondere Bauvorhaben, FD 64, Herr Michael Brehm

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Hessen nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren ist, da es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (nicht eines Dienstleistungsauftrags) handelt (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Juli 2014, Az. 1 VK 29/14). Ob für die Nachprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-)Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn eine Dienstleistungskonzession in den Formen des Privatrechts vergeben wird, ist für die Nachprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Konzessionsgeber ist der Auffassung, dass der abzuschließende Vertrag dem Privatrecht unterfällt und folglich die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist, mithin das Landgericht Darmstadt. Im Hinblick auf verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung der Verweisung an das Verwaltungsgericht möglich.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landgericht Darmstadt
Postanschrift: Mathildenpaltz 13/15
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151121 📞
E-Mail: verwaltung@lg-darmstadt.justiz.hessen.de 📧
Fax: +49 6151125917 📠
Quelle: OJS 2017/S 020-033851 (2017-01-26)
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