Der Auftraggeber beabsichtigt zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im gesamten Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreises, den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für ein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) in Auftrag zu geben. Der Auftragnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage der derzeitigen europäischen und nationalen Beihilfevorschriften für Breitbandprojekte. Die Förderung soll erfolgen durch die Schließung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke. Die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung werden bei der konkreten Ausgestaltung des Gebietes, für das die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Betracht kommt, berücksichtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neckar-Odenwald-Kreis
Postanschrift: Neckarelzer Straße 7
Postleitzahl: 74821
Postort: Mosbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.neckar-odenwald-kreis.de🌏
E-Mail: johannes.biste@neckar-odenwald-kreis.de📧
Telefon: +49 6261841375📞
Fax: +49 6261844700 📠
Es wird eine Dienstleistungskonzession vergeben werden, auf die das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist. Dessen ungeachtet hat sich der Konzessionsgeber freiwillig bereit erklärt, dass die primärrechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit beachtet werden. Der Konzessionsgeber hat sich daher entschlossen, dieses Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungskonzession in Anlehnung an den zweiten Abschnitt der VOL/A auszugestalten. Soweit die EG-VOL/A herangezogen wird, ist dies im Sinne einer analogen Anwendung zu verstehen.
Es wird eine Dienstleistungskonzession vergeben werden, auf die das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist. Dessen ungeachtet hat sich der Konzessionsgeber freiwillig bereit erklärt, dass die primärrechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit beachtet werden. Der Konzessionsgeber hat sich daher entschlossen, dieses Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungskonzession in Anlehnung an den zweiten Abschnitt der VOL/A auszugestalten. Soweit die EG-VOL/A herangezogen wird, ist dies im Sinne einer analogen Anwendung zu verstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im gesamten Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreises, den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für ein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) in Auftrag zu geben. Der Auftragnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage der derzeitigen europäischen und nationalen Beihilfevorschriften für Breitbandprojekte. Die Förderung soll erfolgen durch die Schließung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke. Die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung werden bei der konkreten Ausgestaltung des Gebietes, für das die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Betracht kommt, berücksichtigt.
Der Auftraggeber beabsichtigt zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden im gesamten Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreises, den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für ein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) in Auftrag zu geben. Der Auftragnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage der derzeitigen europäischen und nationalen Beihilfevorschriften für Breitbandprojekte. Die Förderung soll erfolgen durch die Schließung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke. Die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung werden bei der konkreten Ausgestaltung des Gebietes, für das die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Betracht kommt, berücksichtigt.
Dauer: 264 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neckar-Odenwald-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer (Kopie oder Ausdruck von www.handelsregister.de genügt),
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer (Kopie oder Ausdruck von www.handelsregister.de genügt),
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (bereitgestelltes Formblatt),
— Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (bereitgestelltes Formblatt),
— Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation (bereitgestelltes Formblatt),
— Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A analog (bereitgestelltes Formblatt),
— Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmer (bereitgestelltes Formblatt),
— Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Formblatt über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014), sowohl gesamt als auch bezogen auf vergleichbare Leistungen (bereitgestelltes Formblatt; s. Mindeststandards),
— Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (Geschäftsfelder, vorhandene Leitungsnetze insbesondere in der Region (wenn vorhanden), Planungshorizont; Eigenerklärung im Original),
— aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (Kopie),
— Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014, Kopie genügt),
— Erklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen zum Ausschluss des Bewerbers im Sinne von § 6 Abs. 6 EG VOL/A (analog) nicht erfüllt sind (Eigenerklärung im Original).
Mindeststandards:
Hinweis: Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber mindestens in einem der drei letzten Geschäftsjahre einen Jahresumsatz von mindestens 8 000 000 EUR mit vergleichbaren Leistungen (also Bau und Betrieb von Breitbandnetzen) nachweisen können; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Hinweis: Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber mindestens in einem der drei letzten Geschäftsjahre einen Jahresumsatz von mindestens 8 000 000 EUR mit vergleichbaren Leistungen (also Bau und Betrieb von Breitbandnetzen) nachweisen können; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats (Kopie),
— Bescheinigung der Bundesnetzagentur über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Konzessionsgebiet gemäß § 69 TKG (Kopie),
— Zertifizierung nach dem RAL-Gütezeichen Kabelleitungstiefbau RAL-GZ 962 (oder gleichwertig mit Nachweis der Gleichwertigkeit; Vorlage in Kopie),
— Darstellung der technischen Ressourcen und ihres Einsatzes für Breitbandversorgungsprojekte (Eigenerklärung im Original; näheres s. Ausschreibungsunterlagen),
— Darstellung des verfügbaren Diensteangebots (Zusammenfassung auf einer DIN A4-Seite),
— Nennung der Anzahl an derzeit geschalteten und betreuten Endkunden (s. Mindeststandards),
— Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers (Eigenerklärung im Original; näheres s. Ausschreibungsunterlagen),
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von 3 Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung im Original, Zusammenfassung je Referenzprojekt auf einer DIN A4-Seite; s. Mindeststandards),
— Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig.
— Benennung eines Ansprechpartners und eines Stellvertreters (Eigenerklärung im Original);
— Abgabe einer Erklärung, nach der sich der Bewerber verpflichtet, auch zukünftig während der gesamten Laufzeit der Konzession die genannten Voraussetzungen zu erfüllen (Eigenerklärung im Original).
Mindeststandards:
Hinweis 1: Für den Nachweis der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber mindestens 5 000 Endkunden mit Breitbandanschlüssen versorgen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Hinweis 1: Für den Nachweis der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber mindestens 5 000 Endkunden mit Breitbandanschlüssen versorgen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Hinweis 2: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
— es handelt sich um in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen;
— es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer; Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen Auftraggebern stammen;
— die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität mindestens vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die nähere Ausgestaltung wird mit den Ausschreibungsunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren mitgeteilt werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die nähere Ausgestaltung wird mit den Ausschreibungsunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren mitgeteilt werden. Zu beachten sind die europäischen und nationalen Vorgaben des Beihilferechts (Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die nähere Ausgestaltung wird mit den Ausschreibungsunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren mitgeteilt werden. Zu beachten sind die europäischen und nationalen Vorgaben des Beihilferechts (Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall des Erhalts der Konzession erklärt ist,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Konzessionsgeber rechtsverbindlich vertritt,
— erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt bzw. übernimmt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die europäischen und nationalen Regulierungs- und Beihilfevorschriften sind zu beachten. Nähere Erläuterungen werden mit den Ausschreibungsunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren mitgeteilt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-07-24 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
2. Konzept für die Leistungserbringung (30)
3. Konzept für die Ausbauplanung (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer Baden-Württemberg nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren ist, da es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (nicht eines Dienstleistungsauftrags) handelt (Beschluss vom 25.7.2014, Az. 1 VK 29/14). Ob für die Nachprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-)Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn eine Dienstleistungskonzession in den Formen des Privatrechts vergeben wird, ist für die Nachprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Konzessionsgeber ist der Auffassung, dass der abzuschließende Vertrag dem Privatrecht unterfällt und folglich die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist, mithin das Landgericht Mosbach. Im Hinblick auf verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung der Verweisung an das Verwaltungsgericht möglich.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer Baden-Württemberg nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren ist, da es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (nicht eines Dienstleistungsauftrags) handelt (Beschluss vom 25.7.2014, Az. 1 VK 29/14). Ob für die Nachprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-)Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn eine Dienstleistungskonzession in den Formen des Privatrechts vergeben wird, ist für die Nachprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Konzessionsgeber ist der Auffassung, dass der abzuschließende Vertrag dem Privatrecht unterfällt und folglich die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist, mithin das Landgericht Mosbach. Im Hinblick auf verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung der Verweisung an das Verwaltungsgericht möglich.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Hauptstraße 110
Quelle: OJS 2015/S 091-163852 (2015-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9 628 721 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es wurde eine Dienstleistungskonzession vergeben, auf die das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist. Dessen ungeachtet hat sich der Konzessionsgeber freiwillig bereit erklärt, dass die primärrechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit beachtet werden. Der Konzessionsgeber hat sich daher entschlossen, dieses Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungskonzession in Anlehnung an den zweiten Abschnitt der VOL/A auszugestalten. Soweit die EG-VOL/A herangezogen wird, ist dies im Sinne einer analogen Anwendung zu verstehen. In diesem Sinne ist auch diese Bekanntmachung zu verstehen.
Es wurde eine Dienstleistungskonzession vergeben, auf die das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist. Dessen ungeachtet hat sich der Konzessionsgeber freiwillig bereit erklärt, dass die primärrechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit beachtet werden. Der Konzessionsgeber hat sich daher entschlossen, dieses Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungskonzession in Anlehnung an den zweiten Abschnitt der VOL/A auszugestalten. Soweit die EG-VOL/A herangezogen wird, ist dies im Sinne einer analogen Anwendung zu verstehen. In diesem Sinne ist auch diese Bekanntmachung zu verstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Breitbandausschreibung
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 2. Konzept zur Leistungserbringung (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-22 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: joachim.otto@telekom.de📧
Internetadresse: www.telekom.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1