Beauftragung eines Sanierungsträgers als Treuhänder i.S.v. §§ 157-159 BauGB zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Am Findling“ im vereinfachten Sanierungsverfahren gem. §§ 136 ff, 142 Abs. 4 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in der Sitzung am 3.2.2011 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Findling“ nach § 142 BauGB beschlossen. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB wird somit ausgeschlossen.
Zur Erfüllung der Stadterneuerungsaufgaben, die durch Bundes- und Landesmittel gefördert werden, soll gemäß §§ 157, 158 BauGB ein Sanierungsträger beauftragt werden. Die Aufgabe des Sanierungsträgers im vereinfachten Sanierungsverfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB umfasst die Durchführung und den Abschluss der Sanierungsmaßnahme in eigener Verantwortung. Wegen der bei der Umsetzung der Stadterneuerungsmaßnahmen einzusetzenden Bundes- und Landeszuwendungen sind § 44 Landeshaushaltsordnung, einschließlich der dazugehörenden Verwaltungsvorschriften nebst der Nebenbestimmungen für die Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (NBest-StBauFR'12) sowie die geltenden vergaberechtlichen Vorschriften für die Erteilung von Unteraufträgen und Aufträgen anzuwenden.
Zudem beinhaltet der Auftrag drei Leistungsphasen: Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Gebäude und Freianlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-07.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-07-07
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Auftragsbekanntmachung
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2015-07-28
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Ergänzende Angaben
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