Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ – Präventionsgesetz (PrävG) ergeben sich Anpassungsbedarfe im Produktportfolio der AOK PLUS. In einem ersten Schritt sind die neuen Bedingungen und ihre Auswirkungen auf die Produktwelt der AOK PLUS bereits analysiert und konkrete Handlungsoptionen abgeleitet worden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind nun in einem zweiten Schritt Beratungsleistungen in Form einer umfassenden Bewertung der Szenarien unter besonderer Betrachtung ökonomischer, marktlicher und wettbewerblicher Aspekte und die Ableitung operativer und strategischer Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der Unternehmensziele. Damit verbinden sich folgende Aufgaben: — Management- und Strategieberatung — Konzept- und Methodenberatung — Projektleitung und –management — Workshop-Planung und –Durchführung — Präsentationen — Datenanalyse — Erstellen prospektiver tarifökonomischer Varianten — Szenarienbewertung — Preisgestaltung Verbindliche Umsatzvolumina können nicht garantiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang:
Bis zu max. 650.000,00 EUR exkl. MwSt. über gesamte Vertragslaufzeit (sowie bis zu max. 350 000,00 EUR exkl. MwSt. für optionale Leistungen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Der Auftrag wird nach den Regeln des GWB und der VOF vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen zu beauftragen.
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/produktportfolio_teilnahmewettbewerb unter Verwendung des Passwortes X5QeF5q4 abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zu verwenden. Soweit ergänzenden Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnen und ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung (ein Original und drei Kopien), jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
Der Auftrag wird nach den Regeln des GWB und der VOF vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen zu beauftragen.
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/produktportfolio_teilnahmewettbewerb unter Verwendung des Passwortes X5QeF5q4 abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zu verwenden. Soweit ergänzenden Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnen und ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung (ein Original und drei Kopien), jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ – Präventionsgesetz (PrävG) ergeben sich Anpassungsbedarfe im Produktportfolio der AOK PLUS. In einem ersten Schritt sind die neuen Bedingungen und ihre Auswirkungen auf die Produktwelt der AOK PLUS bereits analysiert und konkrete Handlungsoptionen abgeleitet worden.
Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ – Präventionsgesetz (PrävG) ergeben sich Anpassungsbedarfe im Produktportfolio der AOK PLUS. In einem ersten Schritt sind die neuen Bedingungen und ihre Auswirkungen auf die Produktwelt der AOK PLUS bereits analysiert und konkrete Handlungsoptionen abgeleitet worden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind nun in einem zweiten Schritt Beratungsleistungen in Form einer umfassenden Bewertung der Szenarien unter besonderer Betrachtung ökonomischer, marktlicher und wettbewerblicher Aspekte und die Ableitung operativer und strategischer Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der Unternehmensziele.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind nun in einem zweiten Schritt Beratungsleistungen in Form einer umfassenden Bewertung der Szenarien unter besonderer Betrachtung ökonomischer, marktlicher und wettbewerblicher Aspekte und die Ableitung operativer und strategischer Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der Unternehmensziele.
Verbindliche Umsatzvolumina können nicht garantiert werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat die einseitige Option, den Auftragnehmer mit weiteren Projektleistungen in Höhe von bis zu max. 350.000,00 EUR exkl. MwSt. zu beauftragen, wobei sich die Projektlaufzeit auf bis zu 18 Monate verlängern kann.
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: 44/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, 01067 Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen). Soweit der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen). Soweit der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
Sofern die geforderten Nachweise/Erklärungen der Auftraggeberin nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge vorliegen, kann diese die Erklärungen nachfordern. Sofern die Auftraggeberin die Erklärungen/Nachweise nachfordert, sind diese der Auftraggeberin binnen von 48 Stunden, vorab per Fax oder E-Mail eingehend, vorzulegen.
Sofern die geforderten Nachweise/Erklärungen der Auftraggeberin nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge vorliegen, kann diese die Erklärungen nachfordern. Sofern die Auftraggeberin die Erklärungen/Nachweise nachfordert, sind diese der Auftraggeberin binnen von 48 Stunden, vorab per Fax oder E-Mail eingehend, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 2 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
Sofern die geforderten Nachweise/Erklärungen der Auftraggeberin nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge vorliegen, kann diese die Erklärungen nachfordern. Sofern die Auftraggeberin die Erklärungen/Nachweise nachfordert, sind diese der Auftraggeberin binnen von 48 Stunden, vorab per Fax oder E-Mail eingehend, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern die geforderten Nachweise/Erklärungen der Auftraggeberin nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge vorliegen, kann diese die Erklärungen nachfordern. Sofern die Auftraggeberin die Erklärungen/Nachweise nachfordert, sind diese der Auftraggeberin binnen von 48 Stunden, vorab per Fax oder E-Mail eingehend, vorzulegen.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 1 Mio. EUR pro Geschäftsjahr nachweisen können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung einer gesetzlichen Krankenversicherung mit mindestens 1 Mio. Versicherten bei der Entwicklung und Kalkulation von Tarifen nach § 53 SGB V und/oder § 65a SGB V innerhalb der letzten 6 Jahre unter Angabe von:
1) Detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung einer gesetzlichen Krankenversicherung mit mindestens 1 Mio. Versicherten bei der Entwicklung und Kalkulation von Tarifen nach § 53 SGB V und/oder § 65a SGB V innerhalb der letzten 6 Jahre unter Angabe von:
a) Auftraggeber (abstrakte Beschreibung ausreichend),
b) Ansprechpartner,
c) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes unter Berücksichtigung der unter IV.1.2 angegebenen Bewertungskriterien. Die Bewerber sollen hinreichende Angaben zu den dort aufgeführten Kriterien machen, um diese einer Bewertung zuzuführen,
d) Umfang (Beratertage oder Rechnungswert sowie Angabe der eingesetzten Beratertypen),
e) Bearbeitungszeitraum
unter Verwendung der Anlage 3 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen.
2) Angabe der beruflichen Befähigung und Darstellung von Referenzen gemäß 1) der/des Berater/s, welche für die Erfüllung des Auftrages vorgesehen ist/sind unter Angabe von
a) Berufsabschluss und Qualifikation,
b) beruflichem Werdegang,
c) detaillierter Darstellung der Referenzen gemäß 1) unter Berücksichtigung der unter IV.1.2 angegebenen Bewertungskriterien und unter Verwendung der Anlage 4 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Die Bewerber sollen hinreichende Angaben zu den dort näher aufgeführten Kriterien machen, um diese einer Bewertung zuzuführen.
Sofern die geforderten Nachweise/Erklärungen der Auftraggeberin nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge vorliegen, kann diese die Erklärungen nachfordern. Sofern die Auftraggeberin die Erklärungen/Nachweise nachfordert, sind diese der Auftraggeberin binnen von 48 Stunden, vorab per Fax oder E-Mail eingehend, vorzulegen.
Sofern die geforderten Nachweise/Erklärungen der Auftraggeberin nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge vorliegen, kann diese die Erklärungen nachfordern. Sofern die Auftraggeberin die Erklärungen/Nachweise nachfordert, sind diese der Auftraggeberin binnen von 48 Stunden, vorab per Fax oder E-Mail eingehend, vorzulegen.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche mindestens 2 relevante Projekte zu III.2.3 1) mit einem Volumen von je mindestens 350.000,00 EUR exkl. MwSt. (alternativ 150 Beratertagen) nachweisen können.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Soweit sich Bietergemeinschaften an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 5 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen) einzureichen, in welcher diese zu erklären haben, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Soweit sich Bietergemeinschaften an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 5 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen) einzureichen, in welcher diese zu erklären haben, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
Sofern die geforderten Nachweise/Erklärungen der Auftraggeberin nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge vorliegen, kann diese die Erklärungen nachfordern. Sofern die Auftraggeberin die Erklärungen/Nachweise nachfordert, sind diese der Auftraggeberin binnen von 48 Stunden, vorab per Fax oder E-Mail eingehend, vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern die geforderten Nachweise/Erklärungen der Auftraggeberin nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge vorliegen, kann diese die Erklärungen nachfordern. Sofern die Auftraggeberin die Erklärungen/Nachweise nachfordert, sind diese der Auftraggeberin binnen von 48 Stunden, vorab per Fax oder E-Mail eingehend, vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzprojekt über die Beratung gerade bei einer gesetzlichen Krankenversicherung mit mindestens 1 Mio. Versicherten bei der Entwicklung und Kalkulation von Tarifen nach § 53 SGB V und/oder § 65a SGB V mit folgenden Unterkriterien:a) Vorgehen/Projektplanung sind hinreichend transparent und der Ressourceneinsatz ist wirtschaftlich (Gewichtung: 5);b) Es erfolgt eine umfassende Erhebung des Status quo unter Berücksichtigung aller internen und externen Einflüsse (Gewichtung: 5);c) Handlungsoptionen/Szenarien wurden erarbeitet sowie Chancen und Risiken kritisch betrachtet (Gewichtung: 15);d) Die Handlungsempfehlung erfolgt unter Berücksichtigung der Zielstellung der Auftraggeber (Gewichtung: 5);e) Die Tarifkalkulation ist transparent (abstrakte Beschreibung der Vorgehensweise) (Gewichtung: 20);f) Die Entwicklung des/der Tarifs/e ist/sind (überwiegend) stabil (Gewichtung: 10).2. Qualifikation der vorgesehenen Berater mit folgenden Unterkriterien:a) Breites Fachwissen sowie Projekterfahrungen auf dem Gebiet der Entwicklung und Kalkulation von Tarifen bzw. Produkten nach §§ 53 und 65a SGB V (Gewichtung: 30);b) Projektleitungs-/Projektmanagementerfahrungen (Gewichtung: 5);c) Nachgewiesene Erfahrungen bei der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungen generell im Bereich Markt und Vertrieb (über a) hinausgehend) (Gewichtung: 5);Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1 Punkt = vollständig bis überwiegend nachvollziehbar gegeben, 0,5 Punkte = teilweise nachvollziehbar gegeben, 0 Punkte = kaum bis nicht nachvollziehbar gegeben. Abweichend hiervon werden die Punkte bei 1f) wie folgt vergeben:1 Punkt = überwiegend stabile Entwicklung0,5 Punkte = leicht steigende Entwicklung0 deutlich = steigende EntwicklungBei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der mit seinen Referenzen die Schwerpunkte gemäß Punkt III.2.3 1) am häufigsten bedient. Im Weiteren entscheidet das Los.
1. Referenzprojekt über die Beratung gerade bei einer gesetzlichen Krankenversicherung mit mindestens 1 Mio. Versicherten bei der Entwicklung und Kalkulation von Tarifen nach § 53 SGB V und/oder § 65a SGB V mit folgenden Unterkriterien:a) Vorgehen/Projektplanung sind hinreichend transparent und der Ressourceneinsatz ist wirtschaftlich (Gewichtung: 5);b) Es erfolgt eine umfassende Erhebung des Status quo unter Berücksichtigung aller internen und externen Einflüsse (Gewichtung: 5);c) Handlungsoptionen/Szenarien wurden erarbeitet sowie Chancen und Risiken kritisch betrachtet (Gewichtung: 15);d) Die Handlungsempfehlung erfolgt unter Berücksichtigung der Zielstellung der Auftraggeber (Gewichtung: 5);e) Die Tarifkalkulation ist transparent (abstrakte Beschreibung der Vorgehensweise) (Gewichtung: 20);f) Die Entwicklung des/der Tarifs/e ist/sind (überwiegend) stabil (Gewichtung: 10).2. Qualifikation der vorgesehenen Berater mit folgenden Unterkriterien:a) Breites Fachwissen sowie Projekterfahrungen auf dem Gebiet der Entwicklung und Kalkulation von Tarifen bzw. Produkten nach §§ 53 und 65a SGB V (Gewichtung: 30);b) Projektleitungs-/Projektmanagementerfahrungen (Gewichtung: 5);c) Nachgewiesene Erfahrungen bei der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungen generell im Bereich Markt und Vertrieb (über a) hinausgehend) (Gewichtung: 5);Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1 Punkt = vollständig bis überwiegend nachvollziehbar gegeben, 0,5 Punkte = teilweise nachvollziehbar gegeben, 0 Punkte = kaum bis nicht nachvollziehbar gegeben. Abweichend hiervon werden die Punkte bei 1f) wie folgt vergeben:1 Punkt = überwiegend stabile Entwicklung0,5 Punkte = leicht steigende Entwicklung0 deutlich = steigende EntwicklungBei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der mit seinen Referenzen die Schwerpunkte gemäß Punkt III.2.3 1) am häufigsten bedient. Im Weiteren entscheidet das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 44/2015
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag wird nach den Regeln des GWB und der VOF vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen zu beauftragen.
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/produktportfolio_teilnahmewettbewerb unter Verwendung des Passwortes X5QeF5q4 abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zu verwenden. Soweit ergänzenden Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnen und ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung (ein Original und drei Kopien), jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/produktportfolio_teilnahmewettbewerb unter Verwendung des Passwortes X5QeF5q4 abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zu verwenden. Soweit ergänzenden Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnen und ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung (ein Original und drei Kopien), jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 142-261897 (2015-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-13 📅
Name: Bain & Company Germany, Inc.
Postanschrift: Karlsplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.