Beratungsleistung zur IT-Fusion incl. Datenmigration von SAP ERP 6.0 Systemen: — Los 1: IT-Fusion von je zwei Systemen SAP ERP IS-UT (folgend IS-U genannt): IS-U Netze, IS-U Lieferant; — Los 2: IT-Fusion von zwei Systemen SAP ERP ECC 6.0 (folgend Core genannt). A1) Ausgangssituation: — Die aktuelle Netze- und die aktuelle Liefergesellschaft des Auftraggebers (Querverbundunternehmen Energie und Verkehr) sind zum Zeitpunkt des im Folgenden beschriebenen IT-Projektes aus der jeweiligen Fusion der früheren Netze- und der früheren Liefergesellschaft des Auftraggebers mit der Netze- und der Liefergesellschaft eines früheren anderen Energieversorgers entstanden. Die davon betroffenen Sparten sind: Strom, Gas, Fernwärme, EDL; — Die Wasser- und die Verkehrsgesellschaft des Auftraggebers sind nicht von der Fusion betroffen und bestehen somit unverändert weiter; — Die jeweiligen IS-U und Core-Systeme der früheren Gesellschaften werden beim Auftraggeber so lange getrennt weitergeführt, bis sie durch die neuen IT-fusionierten IS-U und Core-Systeme ab-gelöst sind. Je nach der Entscheidung, wie mit den Datenhistorien umzugehen ist, werden weiterhin zusätzlich Auskunftssysteme zu den historischen Daten betrieben; — Die SAP-Systeme des Auftraggebers werden im unternehmenseigenen Rechenzentrum betrieben, die des früheren anderen Energieversorgers werden bis zur produktiven IT-Migration weiterhin in einem externen Rechenzentrum in Dienstleistung gehostet und betrieben. Je nach der Entscheidung, wie mit den Datenhistorien umzugehen ist, werden bei Bedarf Auskunftssysteme zu den historischen Daten des früheren anderen Energieversorgers weiterhin in diesem externen Rechenzentrum gehostet; — Aufgabe des Auftraggebers ist nun, eine künftige gemeinsame SAP-System-Landschaft IS-U und Core aufzubauen. Hierzu wurde grundsätzlich entschieden, die entsprechenden SAP-Systeme des früheren anderen Energieversorgers in die entsprechenden, auf die neuen Rahmenbedingungen angepassten SAP-Systeme der früheren eigenen Gesellschaften zu migrieren; — Weitere IT-Fusionsprojekte stehen auch für SAP HCM und die Non-SAP-Systeme für EDM, CRM, GIS etc. an. Diese IT-Fusionsmaßnahmen sind zwar nicht Gegenstand dieser Auftragsbeschrei-bung, aber die betroffenen IS-U und Core-seitigen Schnittstellen sind zu berücksichtigen; A2) Grundbedingungen für die IT-Fusion von IS-U und Core: — Betroffene SAP-Systeme: IS-U Netze, IS-U Lieferant, Core (im Wesentlichen CO, FI, IM, SD, PM, MM, PS, AA); — Aufteilung in Lose (siehe Ziffer II.1.8)): Los 1 für die IS-U Systeme, Los 2 für die Core-Systeme; siehe hierzu auch die Einzelbeschreibung der Lose; — In den SAP-Systemen des Auftraggebers sind neben den fusionsbetroffenen Sparten Strom, Gas, Fernwärme und EDL auch die nicht-fusionsbetroffenen Sparten Wasser und Verkehr abgebildet; — In den künftigen fusionierten SAP-Systemen sind folglich sowohl die fusionierten, in erforderli-chem Maße angepassten Sparten wie auch die nicht-fusionierten, vermutlich nicht-angepassten Sparten abgebildet. Der Umfang der Anpassungen, um künftig funktional die Anforderungen aller früheren Gesellschaften erfüllen zu können, wird aus heutiger Sicht im Core deutlich stärker sein als in den IS-U Systemen; — In den SAP-Systemen des anderen Energieversorgers werden in Dienstleistung auch Prozesse und Daten für Partnerunternehmen bearbeitet, die ebenfalls in der neuen Systemlandschaft abzubilden und in der Migration zu berücksichtigen sind; — Unabhängig von den erforderlichen Anpassungen im Rahmen der IT-Fusion sind insbesondere im Core des Auftraggebers bereits jetzt teils erhebliche Anpassungen geplant. Dies deshalb, um diese neuen/angepassten Funktion möglichst früh nutzen zu können und nicht erst mit produktivem Vollzug der IT-Fusion. Die Ausprägung dieser neuen/angepassten Funktionen wird zwischen den ehemaligen Fusionspartnern so weitgehend abgesprochen. Darüber hinaus muss eine enge Abstimmung mit dem Migrationsprojekt erfolgen mit dem Ziel, dass sie aus heutiger Sicht weitge-hend unverändert in die fusionierten Systeme übernommen werden können; __ Da die SAP-Systeme des früheren anderen Energieversorgers bis zur produktiven IT-Fusion in externer Dienstleistung betreiben und gehostet sind, ist neben Auftraggeber und künftigem Auf-tragnehmer auch dieser Dienstleister wesentlicher Projektbeteiligter. Es wird entsprechende vertragliche Vereinbarungen des Auftraggebers mit dem Rechenzentrum geben, die u.a. gewährleisten, dass der künftige Auftragnehmer datenschutzkonform in ausreichendem Maße den unabdingbar erforderlichen Zugriff auf die betroffenen Quellsysteme/-daten in diesem Rechenzentrum erhält; — Die IT-Fusion wird von einem Wirtschaftsprüfer begleitet.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2015-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-29.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang: Siehe Beschreibung der einzelnen Lose.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Beschaffungsvorhaben wird von der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und der Erdgas Schwaben GmbH umgesetzt. Die WeiterfĂĽhrung des Ausschreibungsverfahrens ĂĽber die Stufe 1 hinaus (siehe unten) sowie Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer Fusion der Energiesparte der Stadtwerke Augsburg und der Erdgas Schwaben. Voraussetzung fĂĽr diese ist ein positiver BĂĽrgerentscheid in der Stadt Augsburg am 12.7.2015 zugunsten jener Fusion sowie den damit verbundenen weiteren Schritten.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)“.
Zur Anwendung kommt ein „Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung“. Hierbei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren:
Stufe 1 – Teilnahmewettbewerb.
Sie bewerben sich mit den geforderten Unterlagen (siehe Ziffern III.2.1) bis III.2.3)) bis zum unter Ziffer IV.3.4) aufgefĂĽhrten Termin bei der ausschreibenden Stelle (siehe Ziffer I.1)). Hierbei ist folgendes zu beachten:
— Der Teilnahmeantrag ist einfach in schriftlicher Form in einem verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag fristgerecht bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Digitale bzw. elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
— Der Teilnahmeantrage muss der dargestellten „Struktur“ entsprechen:
Die Unterlagen B1)-B5) sind grundsätzlich Inhalt des Teilnahmeantrages; die Unterlagen L1.1) bis L1.3) bei Bewerbung für Beschaffungslos 1 (IS-U); die Unterlagen L2.1) bis L2.3) bei Bewerbung für Beschaffungslos 2 (Core). Sofern eine Bewerbung für beide Beschaffungslose erfolgt, sind entsprechend alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizufügen.
— Die Formblätter (Eigenerklärungen; Nachweise B3) und B4)) können bei der ausschreibenden Stelle unter der E-Mail-Adresse einkauf.technologie@sw-augsburg.de angefordert werden.
— Unter Ziffer III.2.3) sind jeweils alle vorhandenen (den Vorgaben entsprechende) Referenzen im aufgeführten Zeitraum zu benennen. Eine Nachreichung weiterer Referenzen ist nicht zulässig!
— Eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter) ist – sofern kartellrechtlich zulässig – gemäß § 22 SektVO möglich. In diesem Fall ist bei der ausschreibenden Stelle unter der E-Mail-Adresse einkauf.technologie@sw-augsburg.de das Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ anzufordern und mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet einzureichen. Die Bewerber können sich zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf andere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft stützen. Die Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des zu vergebenden Auftrages erforderlich sind (siehe auch § 20 Nr. 3 SektVO). Die Nachweise zur Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sind personengebunden und müssen im Teilnahmeantrag für jedes einzelne Mitglied einer Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
— Bewerber, die sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (§ 20 Nr. 3 SektVO).
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer an der Angebots-/Verhandlungsphase je Beschaffungsvorhaben (Los) so weit zu verringern, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist (§ 20 Abs. 2 SektVO). Folgende Kriterien werden für die Auswahl der begrenzten Zahl der Teilnehmer an der Angebots-/Verhandlungsphase zu Grunde gelegt:
Beschaffungsvorhaben Los 1 (IS-U).
L1.1) Referenzen (unternehmensbezogen):
30 Punkte (Anzahl, Vergleichbarkeit/„Nähe“ zur ausgeschriebenen Leistung, Projektstatus).
L1.2) Werkzeuge/Tools:
10 Punkte.
L1.3) VerfĂĽgbares Personal:
60 Punkte, davon 20 Punkte fĂĽr die Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters, 20 Punkte fĂĽr vergleichbare Referenzprojekte des vorgesehenen Projektleiters, 15 Punkte fĂĽr die Qualifikation und Referenzprojekte der vorgesehenen Projektmitarbeiter sowie 5 Punkte fĂĽr weiteres qualifiziertes Personal.
Beschaffungsvorhaben Los 2 (Core).
L2.1) Referenzen (unternehmensbezogen):
30 Punkte (Anzahl, Vergleichbarkeit/“Nähe“ zur ausgeschriebenen Leistung, Projektstatus).
L2.2) Werkzeuge/Tools:
10 Punkte.
L2.3) VerfĂĽgbares Personal:
60 Punkte, davon 20 Punkte fĂĽr die Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters, 20 Punkte fĂĽr vergleichbare Referenzprojekte des vorgesehenen Projektleiters, 15 Punkte fĂĽr die Qualifikation und Referenzprojekte der vorgesehenen Projektmitarbeiter sowie 5 Punkte fĂĽr weiteres qualifiziertes Personal.
Als Ergebnis der Verringerung der Bewerberanzahl beabsichtigt die ausschreibende Stelle je Beschaffungsvorhaben (Los) mindestens 3, höchstens jedoch 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist ein positiver Bürgerentscheid in der Stadt Augsburg am 12.7.2015 zugunsten einer Fusion (siehe oben).
Stufe 2 – Angebots-/Verhandlungsphase.
Nach Zulassung zur Angebots-/Verhandlungsphase erhalten Sie die Verdingungsunterlagen mit detaillierten Angaben zur Angebotserstellung ĂĽbersandt.
Sollte im Zuge der Angebotserstellung vom Teilnahmeantrag abweichendes Personal (insbesondere Projektleiter) für die Projektausführung (im Falle eines Vertragsabschlusses) vorgesehen werden, so sind vom Anbieter die entsprechenden Eignungsnachweise (gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. In diesem Fall erfolgt durch die ausschreibende Stelle eine nochmalige Prüfung der Eignung nach den Kriterien des Teilnahmewettbewerbes.
Das Beschaffungsvorhaben wird von der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und der Erdgas Schwaben GmbH umgesetzt. Die WeiterfĂĽhrung des Ausschreibungsverfahrens ĂĽber die Stufe 1 hinaus (siehe unten) sowie Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer Fusion der Energiesparte der Stadtwerke Augsburg und der Erdgas Schwaben. Voraussetzung fĂĽr diese ist ein positiver BĂĽrgerentscheid in der Stadt Augsburg am 12.7.2015 zugunsten jener Fusion sowie den damit verbundenen weiteren Schritten.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)“.
Zur Anwendung kommt ein „Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung“. Hierbei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren:
Stufe 1 – Teilnahmewettbewerb.
Sie bewerben sich mit den geforderten Unterlagen (siehe Ziffern III.2.1) bis III.2.3)) bis zum unter Ziffer IV.3.4) aufgefĂĽhrten Termin bei der ausschreibenden Stelle (siehe Ziffer I.1)). Hierbei ist folgendes zu beachten:
— Der Teilnahmeantrag ist einfach in schriftlicher Form in einem verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag fristgerecht bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Digitale bzw. elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
— Der Teilnahmeantrage muss der dargestellten „Struktur“ entsprechen:
Die Unterlagen B1)-B5) sind grundsätzlich Inhalt des Teilnahmeantrages; die Unterlagen L1.1) bis L1.3) bei Bewerbung für Beschaffungslos 1 (IS-U); die Unterlagen L2.1) bis L2.3) bei Bewerbung für Beschaffungslos 2 (Core). Sofern eine Bewerbung für beide Beschaffungslose erfolgt, sind entsprechend alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizufügen.
— Die Formblätter (Eigenerklärungen; Nachweise B3) und B4)) können bei der ausschreibenden Stelle unter der E-Mail-Adresse einkauf.technologie@sw-augsburg.de angefordert werden.
— Unter Ziffer III.2.3) sind jeweils alle vorhandenen (den Vorgaben entsprechende) Referenzen im aufgeführten Zeitraum zu benennen. Eine Nachreichung weiterer Referenzen ist nicht zulässig!
— Eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter) ist – sofern kartellrechtlich zulässig – gemäß § 22 SektVO möglich. In diesem Fall ist bei der ausschreibenden Stelle unter der E-Mail-Adresse einkauf.technologie@sw-augsburg.de das Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ anzufordern und mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet einzureichen. Die Bewerber können sich zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf andere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft stützen. Die Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des zu vergebenden Auftrages erforderlich sind (siehe auch § 20 Nr. 3 SektVO). Die Nachweise zur Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sind personengebunden und müssen im Teilnahmeantrag für jedes einzelne Mitglied einer Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
— Bewerber, die sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (§ 20 Nr. 3 SektVO).
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer an der Angebots-/Verhandlungsphase je Beschaffungsvorhaben (Los) so weit zu verringern, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist (§ 20 Abs. 2 SektVO). Folgende Kriterien werden für die Auswahl der begrenzten Zahl der Teilnehmer an der Angebots-/Verhandlungsphase zu Grunde gelegt:
Beschaffungsvorhaben Los 1 (IS-U).
L1.1) Referenzen (unternehmensbezogen):
30 Punkte (Anzahl, Vergleichbarkeit/„Nähe“ zur ausgeschriebenen Leistung, Projektstatus).
L1.2) Werkzeuge/Tools:
10 Punkte.
L1.3) VerfĂĽgbares Personal:
60 Punkte, davon 20 Punkte fĂĽr die Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters, 20 Punkte fĂĽr vergleichbare Referenzprojekte des vorgesehenen Projektleiters, 15 Punkte fĂĽr die Qualifikation und Referenzprojekte der vorgesehenen Projektmitarbeiter sowie 5 Punkte fĂĽr weiteres qualifiziertes Personal.
Beschaffungsvorhaben Los 2 (Core).
L2.1) Referenzen (unternehmensbezogen):
30 Punkte (Anzahl, Vergleichbarkeit/“Nähe“ zur ausgeschriebenen Leistung, Projektstatus).
L2.2) Werkzeuge/Tools:
10 Punkte.
L2.3) VerfĂĽgbares Personal:
60 Punkte, davon 20 Punkte fĂĽr die Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters, 20 Punkte fĂĽr vergleichbare Referenzprojekte des vorgesehenen Projektleiters, 15 Punkte fĂĽr die Qualifikation und Referenzprojekte der vorgesehenen Projektmitarbeiter sowie 5 Punkte fĂĽr weiteres qualifiziertes Personal.
Als Ergebnis der Verringerung der Bewerberanzahl beabsichtigt die ausschreibende Stelle je Beschaffungsvorhaben (Los) mindestens 3, höchstens jedoch 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist ein positiver Bürgerentscheid in der Stadt Augsburg am 12.7.2015 zugunsten einer Fusion (siehe oben).
Stufe 2 – Angebots-/Verhandlungsphase.
Nach Zulassung zur Angebots-/Verhandlungsphase erhalten Sie die Verdingungsunterlagen mit detaillierten Angaben zur Angebotserstellung ĂĽbersandt.
Sollte im Zuge der Angebotserstellung vom Teilnahmeantrag abweichendes Personal (insbesondere Projektleiter) für die Projektausführung (im Falle eines Vertragsabschlusses) vorgesehen werden, so sind vom Anbieter die entsprechenden Eignungsnachweise (gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. In diesem Fall erfolgt durch die ausschreibende Stelle eine nochmalige Prüfung der Eignung nach den Kriterien des Teilnahmewettbewerbes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Beratungsleistung zur IT-Fusion incl. Datenmigration von SAP ERP 6.0 Systemen:
— Los 1: IT-Fusion von je zwei Systemen SAP ERP IS-UT (folgend IS-U genannt): IS-U Netze, IS-U Lieferant;
— Los 2: IT-Fusion von zwei Systemen SAP ERP ECC 6.0 (folgend Core genannt).
A1) Ausgangssituation:
— Die aktuelle Netze- und die aktuelle Liefergesellschaft des Auftraggebers (Querverbundunternehmen Energie und Verkehr) sind zum Zeitpunkt des im Folgenden beschriebenen IT-Projektes aus der jeweiligen Fusion der früheren Netze- und der früheren Liefergesellschaft des Auftraggebers mit der Netze- und der Liefergesellschaft eines früheren anderen Energieversorgers entstanden. Die davon betroffenen Sparten sind: Strom, Gas, Fernwärme, EDL;
— Die aktuelle Netze- und die aktuelle Liefergesellschaft des Auftraggebers (Querverbundunternehmen Energie und Verkehr) sind zum Zeitpunkt des im Folgenden beschriebenen IT-Projektes aus der jeweiligen Fusion der früheren Netze- und der früheren Liefergesellschaft des Auftraggebers mit der Netze- und der Liefergesellschaft eines früheren anderen Energieversorgers entstanden. Die davon betroffenen Sparten sind: Strom, Gas, Fernwärme, EDL;
— Die Wasser- und die Verkehrsgesellschaft des Auftraggebers sind nicht von der Fusion betroffen und bestehen somit unverändert weiter;
— Die jeweiligen IS-U und Core-Systeme der früheren Gesellschaften werden beim Auftraggeber so lange getrennt weitergeführt, bis sie durch die neuen IT-fusionierten IS-U und Core-Systeme ab-gelöst sind. Je nach der Entscheidung, wie mit den Datenhistorien umzugehen ist, werden weiterhin zusätzlich Auskunftssysteme zu den historischen Daten betrieben;
— Die jeweiligen IS-U und Core-Systeme der früheren Gesellschaften werden beim Auftraggeber so lange getrennt weitergeführt, bis sie durch die neuen IT-fusionierten IS-U und Core-Systeme ab-gelöst sind. Je nach der Entscheidung, wie mit den Datenhistorien umzugehen ist, werden weiterhin zusätzlich Auskunftssysteme zu den historischen Daten betrieben;
— Die SAP-Systeme des Auftraggebers werden im unternehmenseigenen Rechenzentrum betrieben, die des früheren anderen Energieversorgers werden bis zur produktiven IT-Migration weiterhin in einem externen Rechenzentrum in Dienstleistung gehostet und betrieben. Je nach der Entscheidung, wie mit den Datenhistorien umzugehen ist, werden bei Bedarf Auskunftssysteme zu den historischen Daten des früheren anderen Energieversorgers weiterhin in diesem externen Rechenzentrum gehostet;
— Die SAP-Systeme des Auftraggebers werden im unternehmenseigenen Rechenzentrum betrieben, die des früheren anderen Energieversorgers werden bis zur produktiven IT-Migration weiterhin in einem externen Rechenzentrum in Dienstleistung gehostet und betrieben. Je nach der Entscheidung, wie mit den Datenhistorien umzugehen ist, werden bei Bedarf Auskunftssysteme zu den historischen Daten des früheren anderen Energieversorgers weiterhin in diesem externen Rechenzentrum gehostet;
— Aufgabe des Auftraggebers ist nun, eine künftige gemeinsame SAP-System-Landschaft IS-U und Core aufzubauen. Hierzu wurde grundsätzlich entschieden, die entsprechenden SAP-Systeme des früheren anderen Energieversorgers in die entsprechenden, auf die neuen Rahmenbedingungen angepassten SAP-Systeme der früheren eigenen Gesellschaften zu migrieren;
— Aufgabe des Auftraggebers ist nun, eine künftige gemeinsame SAP-System-Landschaft IS-U und Core aufzubauen. Hierzu wurde grundsätzlich entschieden, die entsprechenden SAP-Systeme des früheren anderen Energieversorgers in die entsprechenden, auf die neuen Rahmenbedingungen angepassten SAP-Systeme der früheren eigenen Gesellschaften zu migrieren;
— Weitere IT-Fusionsprojekte stehen auch für SAP HCM und die Non-SAP-Systeme für EDM, CRM, GIS etc. an. Diese IT-Fusionsmaßnahmen sind zwar nicht Gegenstand dieser Auftragsbeschrei-bung, aber die betroffenen IS-U und Core-seitigen Schnittstellen sind zu berücksichtigen;
— Weitere IT-Fusionsprojekte stehen auch für SAP HCM und die Non-SAP-Systeme für EDM, CRM, GIS etc. an. Diese IT-Fusionsmaßnahmen sind zwar nicht Gegenstand dieser Auftragsbeschrei-bung, aber die betroffenen IS-U und Core-seitigen Schnittstellen sind zu berücksichtigen;
A2) Grundbedingungen fĂĽr die IT-Fusion von IS-U und Core:
— Aufteilung in Lose (siehe Ziffer II.1.8)): Los 1 für die IS-U Systeme, Los 2 für die Core-Systeme; siehe hierzu auch die Einzelbeschreibung der Lose;
— In den SAP-Systemen des Auftraggebers sind neben den fusionsbetroffenen Sparten Strom, Gas, Fernwärme und EDL auch die nicht-fusionsbetroffenen Sparten Wasser und Verkehr abgebildet;
— In den künftigen fusionierten SAP-Systemen sind folglich sowohl die fusionierten, in erforderli-chem Maße angepassten Sparten wie auch die nicht-fusionierten, vermutlich nicht-angepassten Sparten abgebildet. Der Umfang der Anpassungen, um künftig funktional die Anforderungen aller früheren Gesellschaften erfüllen zu können, wird aus heutiger Sicht im Core deutlich stärker sein als in den IS-U Systemen;
— In den künftigen fusionierten SAP-Systemen sind folglich sowohl die fusionierten, in erforderli-chem Maße angepassten Sparten wie auch die nicht-fusionierten, vermutlich nicht-angepassten Sparten abgebildet. Der Umfang der Anpassungen, um künftig funktional die Anforderungen aller früheren Gesellschaften erfüllen zu können, wird aus heutiger Sicht im Core deutlich stärker sein als in den IS-U Systemen;
— In den SAP-Systemen des anderen Energieversorgers werden in Dienstleistung auch Prozesse und Daten für Partnerunternehmen bearbeitet, die ebenfalls in der neuen Systemlandschaft abzubilden und in der Migration zu berücksichtigen sind;
— Unabhängig von den erforderlichen Anpassungen im Rahmen der IT-Fusion sind insbesondere im Core des Auftraggebers bereits jetzt teils erhebliche Anpassungen geplant. Dies deshalb, um diese neuen/angepassten Funktion möglichst früh nutzen zu können und nicht erst mit produktivem Vollzug der IT-Fusion. Die Ausprägung dieser neuen/angepassten Funktionen wird zwischen den ehemaligen Fusionspartnern so weitgehend abgesprochen. Darüber hinaus muss eine enge Abstimmung mit dem Migrationsprojekt erfolgen mit dem Ziel, dass sie aus heutiger Sicht weitge-hend unverändert in die fusionierten Systeme übernommen werden können;
— Unabhängig von den erforderlichen Anpassungen im Rahmen der IT-Fusion sind insbesondere im Core des Auftraggebers bereits jetzt teils erhebliche Anpassungen geplant. Dies deshalb, um diese neuen/angepassten Funktion möglichst früh nutzen zu können und nicht erst mit produktivem Vollzug der IT-Fusion. Die Ausprägung dieser neuen/angepassten Funktionen wird zwischen den ehemaligen Fusionspartnern so weitgehend abgesprochen. Darüber hinaus muss eine enge Abstimmung mit dem Migrationsprojekt erfolgen mit dem Ziel, dass sie aus heutiger Sicht weitge-hend unverändert in die fusionierten Systeme übernommen werden können;
__ Da die SAP-Systeme des früheren anderen Energieversorgers bis zur produktiven IT-Fusion in externer Dienstleistung betreiben und gehostet sind, ist neben Auftraggeber und künftigem Auf-tragnehmer auch dieser Dienstleister wesentlicher Projektbeteiligter. Es wird entsprechende vertragliche Vereinbarungen des Auftraggebers mit dem Rechenzentrum geben, die u.a. gewährleisten, dass der künftige Auftragnehmer datenschutzkonform in ausreichendem Maße den unabdingbar erforderlichen Zugriff auf die betroffenen Quellsysteme/-daten in diesem Rechenzentrum erhält;
__ Da die SAP-Systeme des früheren anderen Energieversorgers bis zur produktiven IT-Fusion in externer Dienstleistung betreiben und gehostet sind, ist neben Auftraggeber und künftigem Auf-tragnehmer auch dieser Dienstleister wesentlicher Projektbeteiligter. Es wird entsprechende vertragliche Vereinbarungen des Auftraggebers mit dem Rechenzentrum geben, die u.a. gewährleisten, dass der künftige Auftragnehmer datenschutzkonform in ausreichendem Maße den unabdingbar erforderlichen Zugriff auf die betroffenen Quellsysteme/-daten in diesem Rechenzentrum erhält;
— Die IT-Fusion wird von einem Wirtschaftsprüfer begleitet.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: IT-Fusion von je 2 Systemen SAP ERP IS-UT (IS-U Netze, IS-U Lieferant)
Kurze Beschreibung:
A3.1) Beschaffungsvorhaben Los 1:
A3.1.1) Unabdingbare Projektziele:
— Fehlerfreie Funktionalität der fusionierten IS-U Systeme unter strikter Berücksichtigung der ein-schlägigen Vorgaben durch die BNetzA etc.;
— Fehlerfreie Datenmigration;
— Termingerechte Produktivstellung der derart fusionierten IS-U Systeme.
A3.1.2) Weitere wesentliche Aspekte:
— Zukunftssicherheit bzgl. bekannter und zu erwartender Entwicklungen im Markt und im Unternehmen des Auftraggebers;
— Bei Bedarf Optimierung und Standardisierung der IT-Prozesse (Unterstützung der Geschäftsprozesse);
— Anpassung der Systemstrukturen an die neuen Rahmenbedingungen und Anforderungen des neuen fusionierten Unternehmens;
— Weitestgehender Automatisierungsgrad der IT-Prozesse;
— Anpassung oder Aufrechterhaltung der derzeitigen IS-U Add-Ons;
— Anpassung oder Aufrechterhaltung der derzeitigen Monitoring Cockpits (Nachrichten und Prozesse);
— Umgang mit zum Zeitpunkt der IT-Fusion angebrochenen IT-Prozessen;
— Lösung für Rückabwicklung/Stornierung von IT-Prozessen, die vor der IT-Fusion eigentlich abgeschlossen waren;
— Umgang mit den Datenhistorien (EMIGALL ohne Historie oder CWB/CCW mit (eingeschränkter) Historie);
— Lösung für rechtzeitige Bekanntgabe des Netzbetreiberwechsels (de facto neue Netzegesell-schaft!) mittels der vorgegebenen Prozesse;
— Aufrechterhaltung/Anpassung Berichtswesen aus IS-U bzw. SAP BI;
— Aufrechterhaltung/Anpassung Druckoutput aus IS-U;
— Aufrechterhaltung/Anpassung Archivierung aus IS-U;
— Aufrechterhaltung/Anpassung Schnittstelle zum Marktkommunikationstool;
— Aufrechterhaltung/Anpassung Schnittstellen…
… zu SAP Core;
… zu den/von den EDM-Systemen Netze und Lieferant;
… zum/vom CRM-System Lieferant;
… zum/vom ISS-System (Internet Self Services) Lieferant (ggf. auch Netze);
… zum GIS-System;
— Enge Verzahnung mit den IT-Fusionsprojekten SAP Core und EDM sowie CRM, Archiv, GIS, IT-Infrastruktur.
A3.1.3) Wesentliche Aufgaben des beauftragten Unternehmens:
— Operative Gesamtprojektleitung beim Auftraggeber; die Projekt-Gesamtverantwortung verbleibt klarerweise beim internen Projektleiter des Auftraggebers. Aus dieser operativen Gesamtprojektleitung ergibt sich eine konzeptionelle Oberhoheit auf weitere Auftragnehmer (Wirtschaftsprüfer, SAP SLO beim ggf. erforderlichen Einsatz der CWB, SAP SLO oder sonstiger Dienstleister beim ggf. erforderlichen Einsatz der CCW, Dienstleister Marktkommunikationstool). In den jeweiligen Verträgen mit diesen weiteren Auftragnehmern wird auf diese konzeptionelle Oberhoheit verwiesen;
— Operative Gesamtprojektleitung beim Auftraggeber; die Projekt-Gesamtverantwortung verbleibt klarerweise beim internen Projektleiter des Auftraggebers. Aus dieser operativen Gesamtprojektleitung ergibt sich eine konzeptionelle Oberhoheit auf weitere Auftragnehmer (Wirtschaftsprüfer, SAP SLO beim ggf. erforderlichen Einsatz der CWB, SAP SLO oder sonstiger Dienstleister beim ggf. erforderlichen Einsatz der CCW, Dienstleister Marktkommunikationstool). In den jeweiligen Verträgen mit diesen weiteren Auftragnehmern wird auf diese konzeptionelle Oberhoheit verwiesen;
— Erstellung Feinkonzeption auf Basis des Lastenheftes.
Hinweis: Umfang und Detailtiefe des Lastenheftes als Grundlage fĂĽr die eigentliche Ausschreibung stehen noch nicht fest. Insofern steht auch noch nicht fest, wie groĂź das Delta zwischen Lastenheft und Feinkonzept sein wird.
— Konzeptionelle Oberhoheit über den ggf. erforderlichen Einsatz von CWB und CCW, die von der SAP SLO oder sonstigen Dritten bedient werden;
— Umsetzung des Feinkonzeptes mit Produktivsetzung zum geplanten Termin in den IS-U Systemen entweder incl. dem ggf. erforderlichen Einsatz der EMIGALL oder excl. der Bedienung von ggf. erforderlicher CWB und CCW durch SAP SLO oder sonstigen Dritten;
— Umsetzung des Feinkonzeptes mit Produktivsetzung zum geplanten Termin in den IS-U Systemen entweder incl. dem ggf. erforderlichen Einsatz der EMIGALL oder excl. der Bedienung von ggf. erforderlicher CWB und CCW durch SAP SLO oder sonstigen Dritten;
— Enge Abstimmung mit SAP SLO oder sonstigen Dritten beim ggf. erforderlichen Einsatz von CWB und CCW;
— Enge Abstimmung mit dem externen Dienstleister des Fusionspartners;
— Bei Bedarf enge Abstimmung mit der ggf. abweichenden Projektleitung in den periodischen IS-U Projekten (Formatanpassung etc.) bzw. regulatorisch bedingten Anpassungen (z. B. Mehr-/Mindermengenabrechnung);
— Enge Abstimmung mit der Projektleitung…
… des IT-Fusionsprojektes SAP Core;
… der IT-Fusionsprojekte EDM, CRM, Archiv, GIS und IT-Infrastruktur.
A3.1.4) Wesentliche Aspekte IT-Technik:
— Common Layer: im Einsatz, wo möglich;
— Unicode: ab 1.4.2016 in den IS-U Zielsystemen produktiv vorhanden, in den Testsystemen entsprechend früher (nach derzeitiger Planung); Im Quellsystem IS-U Netze ist Unicode produktiv vorhanden, im Quellsystem IS-U Lieferant nicht. Mit der Datenmigration aus den Quellsystemen in die Zielsysteme ist also teils eine Umstellung der Quellsystem-Daten auf Unicode verbunden;
— Unicode: ab 1.4.2016 in den IS-U Zielsystemen produktiv vorhanden, in den Testsystemen entsprechend früher (nach derzeitiger Planung); Im Quellsystem IS-U Netze ist Unicode produktiv vorhanden, im Quellsystem IS-U Lieferant nicht. Mit der Datenmigration aus den Quellsystemen in die Zielsysteme ist also teils eine Umstellung der Quellsystem-Daten auf Unicode verbunden;
— Release-Stand: ab 1.4.2016 EhP 8 in den IS-U Zielsystemen produktiv vorhanden, in den Test-systemen entsprechend früher, sofern stabil verfügbar (nach derzeitiger Planung); ansonsten wei-terhin EhP 7;
— Datenbank: derzeit nicht entschieden, ob in den IS-U Zielsystemen ab 1.4.2016 Oracle produk-tiv durch HANA abgelöst ist, in den Testsystemen entsprechend früher; falls nicht, erfolgt dann auch keine Ablösung während der Projektlaufzeit der IT-Fusion. Ein Einsatz von HANA in den Quellsystemen des Fusionspartners ist bis zur Migration nicht geplant. Ggf. ist also mit der Datenmigration aus den Quellsystemen in die Zielsysteme eine Umstellung der Quellsystem-Daten von Oracle auf HANA verbunden.
— Datenbank: derzeit nicht entschieden, ob in den IS-U Zielsystemen ab 1.4.2016 Oracle produk-tiv durch HANA abgelöst ist, in den Testsystemen entsprechend früher; falls nicht, erfolgt dann auch keine Ablösung während der Projektlaufzeit der IT-Fusion. Ein Einsatz von HANA in den Quellsystemen des Fusionspartners ist bis zur Migration nicht geplant. Ggf. ist also mit der Datenmigration aus den Quellsystemen in die Zielsysteme eine Umstellung der Quellsystem-Daten von Oracle auf HANA verbunden.
A3.1.5) Projektphasen:
— Phase 1: Erstellung Feinkonzeption (10.2015 bis 2.2016);
— Phase 2: Umsetzung Feinkonzeption (03.2016 bis 12.2016); zwei bis drei Testmigrationen; Generalprobe unmittelbar vor Produktivstellung zum 1.1.2017; Durchführung Prozess Netzbetreiberwechsel vor produktiver IT-Fusion;
— Phase 3: Fehlerbehebung und Optimierung (1.2017 bis mindestens 3.2017).
A3.1.6) Parallele IT-Projekte:
Formatanpassung im Nachrichtenaustausch und ggf. erforderliche Anpassung/Neueinführung von Marktprozessen zum 1.4.2016, 1.10.2016, 1.4.2017; Umsetzung zählpunktscharfer Mehr-/Mindermengenabrechnung zum 1.4.2016; Ob die Beauftragung für das IS-U Fusionsprojekt auch die genannten fortlaufenden IS-U Projekte beinhalten wird, um eventuelle Konflikte zu vermeiden bzw. Synergieeffekte zu erzielen, ist beim Auftraggeber noch nicht entschieden.
Formatanpassung im Nachrichtenaustausch und ggf. erforderliche Anpassung/Neueinführung von Marktprozessen zum 1.4.2016, 1.10.2016, 1.4.2017; Umsetzung zählpunktscharfer Mehr-/Mindermengenabrechnung zum 1.4.2016; Ob die Beauftragung für das IS-U Fusionsprojekt auch die genannten fortlaufenden IS-U Projekte beinhalten wird, um eventuelle Konflikte zu vermeiden bzw. Synergieeffekte zu erzielen, ist beim Auftraggeber noch nicht entschieden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: IT-Fusion von je 2 Systemen SAP ERP ECC 6.0 (Core)
Kurze Beschreibung:
A3.2) Beschaffungsvorhaben Los 2:
A3.2.1) Unabdingbare Projektziele:
— Fehlerfreie Funktionalität der fusionierten Core-Systeme;
— Termingerechte Produktivstellung der derart fusionierten Core-Systeme.
A3.2.2) Weitere wesentliche Aspekte:
— Zukunftssicherheit bzgl. bekannter und zu erwartender Entwicklungen im Unternehmen des Auftraggebers;
— Möglichst hohe Bereinigung von Altlasten im fusionierten System;
— Anpassung oder Aufrechterhaltung der derzeitigen Core Add-Ons;
— Umgang mit den Datenhistorien (CWB oder sonstiges Tool mit (eingeschränkter) Historie);
— Aufrechterhaltung/Anpassung Berichtswesen aus Core bzw. SAP BI;
— Aufrechterhaltung/Anpassung Druckoutput aus Core;
— Aufrechterhaltung/Anpassung Archivierung aus Core;
— Aufrechterhaltung/Anpassung Schnittstellen von SAP IS-U;
— Aufrechterhaltung/Anpassung Schnittstellen zu/von SAP HCM;
— Enge Verzahnung mit dem IT-Fusionsprojekt SAP IS-U.
A3.2.3) Wesentliche Aufgaben des beauftragten Unternehmens:
— Operative Gesamtprojektleitung beim Auftraggeber; die Projekt-Gesamtverantwortung verbleibt klarerweise beim internen Projektleiter des Auftraggebers. Aus dieser operativen Gesamtprojektleitung ergibt sich eine konzeptionelle Oberhoheit auf weitere Auftragnehmer (Wirtschaftsprüfer, SAP SLO beim ggf. erforderlichen Einsatz der CWB). In den jeweiligen Verträgen mit diesen weiteren Auftragnehmern wird auf diese konzeptionelle Oberhoheit verwiesen;
— Operative Gesamtprojektleitung beim Auftraggeber; die Projekt-Gesamtverantwortung verbleibt klarerweise beim internen Projektleiter des Auftraggebers. Aus dieser operativen Gesamtprojektleitung ergibt sich eine konzeptionelle Oberhoheit auf weitere Auftragnehmer (Wirtschaftsprüfer, SAP SLO beim ggf. erforderlichen Einsatz der CWB). In den jeweiligen Verträgen mit diesen weiteren Auftragnehmern wird auf diese konzeptionelle Oberhoheit verwiesen;
— Konzeptionelle Oberhoheit über den ggf. erforderlichen Einsatz der CWB, die von der SAP SLO bedient wird;
— Umsetzung des Feinkonzeptes mit Produktivsetzung zum geplanten Termin in den Core Systemen entweder incl. eines ggf. erforderlichen eigenen Tools oder excl. der Bedienung der ggf. erforderlicher CWB durch SAP SLO;
— Enge Abstimmung mit SAP SLO beim ggf. erforderlichen Einsatz der CWB;
— Enge Abstimmung mit der Projektleitung des IT-Fusionsprojektes SAP IS-U;
— Enge Abstimmung mit den Projektleitungen der diversen Einführungsprojekte im Core, die fusionsunabhängig im Gange sind;
— Abstimmung mit der Projektleitung des IT-Fusionsprojektes GIS und Archiv.
A3.2.4) Wesentliche Aspekte IT-Technik:
— Unicode: im Laufe erstes Halbjahr 2016 im Core-Zielsystem produktiv vorhanden, in den Testsystemen entsprechend früher, sofern wegen der IT-Fusion unabdingbar erforderlich; nach derzeitigem Wissensstand werden die Quellsysteme im externen Rechenzentrum während der Projektlaufzeit jedoch nicht auf Unicode umgestellt;
— Unicode: im Laufe erstes Halbjahr 2016 im Core-Zielsystem produktiv vorhanden, in den Testsystemen entsprechend früher, sofern wegen der IT-Fusion unabdingbar erforderlich; nach derzeitigem Wissensstand werden die Quellsysteme im externen Rechenzentrum während der Projektlaufzeit jedoch nicht auf Unicode umgestellt;
— Release-Stand: derzeit unbekannt, ob wegen funktionaler Erfordernisse oder in Kombination mit einer möglichen Unicode-Umstellung das Core-Zielsystem während der Projektlaufzeit auf EhP 8 umzustellen ist; ansonsten weiterhin EhP 7;
— Datenbank: derzeit nicht entschieden, ob im Core-Zielsystem im ersten Halbjahr 2016 Oracle pro-duktiv durch HANA abgelöst ist, in den Testsystemen entsprechend früher; falls nicht, erfolgt dann auch keine Ablösung während der Projektlaufzeit der IT-Fusion. Eine Umstellung auf HANA im Quellsystem des Fusionspartners ist nicht geplant. Ggf. ist also mit der Datenmigration aus den Quellsystemen in die Zielsysteme eine Umstellung der Quellsystem-Daten von Oracle auf HANA verbunden.
— Datenbank: derzeit nicht entschieden, ob im Core-Zielsystem im ersten Halbjahr 2016 Oracle pro-duktiv durch HANA abgelöst ist, in den Testsystemen entsprechend früher; falls nicht, erfolgt dann auch keine Ablösung während der Projektlaufzeit der IT-Fusion. Eine Umstellung auf HANA im Quellsystem des Fusionspartners ist nicht geplant. Ggf. ist also mit der Datenmigration aus den Quellsystemen in die Zielsysteme eine Umstellung der Quellsystem-Daten von Oracle auf HANA verbunden.
A3.2.5) Projektphasen:
— Phase 2: Umsetzung Feinkonzeption (3.2016 bis 12.2016), 2 bis 3 Testmigrationen; Generalprobe unmittelbar vor Produktivstellung zum 1.1.2017;
A3.2.6) Parallele IT-Projekte:
— Einführung Unternehmenskonsolidierung mit SAP BPC, Redesign Instandhaltungsmanagement mit Einführung mobiler Prozesse, Einführung Workforce Management mit mobilen Prozessen, Einführung Invoice Management, Redesign Beschaffungsprozesse (alles mittels SAP Workflow-Technologie), ggf. – auch kurzfristig – weitere Projekte: Diese Funktionalitäten sollen möglichst bald in Abstimmung mit dem Migrationsprojekt produktiv gestellt werden. Zumindest einige von Ihnen werden deshalb vor dem Zeitpunkt der produktiven IT-Fusion umgesetzt sein. Die Ausprägungen werden zwischen den Fusionspartnern so weitgehend abgesprochen, dass sie aus heutiger Sicht prinzipiell unverändert in die fusionierten Systeme übernommen werden können. Für diese Einführungsprojekte sind ggf. unterschiedliche Berater am Zuge, sodass mit diesen Beratern enge Abstimmung erforderlich ist, um Konflikte zu vermeiden;
— Einführung Unternehmenskonsolidierung mit SAP BPC, Redesign Instandhaltungsmanagement mit Einführung mobiler Prozesse, Einführung Workforce Management mit mobilen Prozessen, Einführung Invoice Management, Redesign Beschaffungsprozesse (alles mittels SAP Workflow-Technologie), ggf. – auch kurzfristig – weitere Projekte: Diese Funktionalitäten sollen möglichst bald in Abstimmung mit dem Migrationsprojekt produktiv gestellt werden. Zumindest einige von Ihnen werden deshalb vor dem Zeitpunkt der produktiven IT-Fusion umgesetzt sein. Die Ausprägungen werden zwischen den Fusionspartnern so weitgehend abgesprochen, dass sie aus heutiger Sicht prinzipiell unverändert in die fusionierten Systeme übernommen werden können. Für diese Einführungsprojekte sind ggf. unterschiedliche Berater am Zuge, sodass mit diesen Beratern enge Abstimmung erforderlich ist, um Konflikte zu vermeiden;
— In jeder Hinsicht angemessen zu berücksichtigen sind die unvermeidbaren kaufmännischen Projekte im Jahresablauf wie Jahresabschluss etc.
Referenznummer: Beratungsleistung zur IT-Fusion inkl. Datenmigration von SAP ERP 6.0 Systemen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Augsburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
B1) Darstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
— vollständige und detaillierte Eignerstruktur des gesamten Unternehmens/Konzerngesellschaft.
B2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate (Kopie).
B3) Nachweis dass kein Ausschlussgrund entsprechend § 21 Abs. 1 SektVO vorliegt.
Hierzu kann der Bewerber entweder eine Eigenerklärung auf einem Formblatt (muss bei der aus-schreibenden Stelle angefordert werden), oder aber einen Bundeszentralregisterauszug (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO; Führungszeugnis ist nicht ausreichend!) bzw. mehrere Bundeszentralregisterauszüge der Personen, die zur Geschäftsführung berufen sind oder Handlungsvollmachtbesitzen einreichen. Der Stichtag der Bundeszentralregisterauszüge darf zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
Hierzu kann der Bewerber entweder eine Eigenerklärung auf einem Formblatt (muss bei der aus-schreibenden Stelle angefordert werden), oder aber einen Bundeszentralregisterauszug (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO; Führungszeugnis ist nicht ausreichend!) bzw. mehrere Bundeszentralregisterauszüge der Personen, die zur Geschäftsführung berufen sind oder Handlungsvollmachtbesitzen einreichen. Der Stichtag der Bundeszentralregisterauszüge darf zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
Ausländische Unternehmen haben ggf. vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung abzugeben bzw. die Eigenerklärung in Bezug auf ausländi-sche den in § 21 Abs.1 SektVO vergleichbare Strafnormen abzugeben.
Ausländische Unternehmen haben ggf. vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung abzugeben bzw. die Eigenerklärung in Bezug auf ausländi-sche den in § 21 Abs.1 SektVO vergleichbare Strafnormen abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
B4) Bestätigung in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt (muss bei der ausschreibenden Stelle angefordert werden),dass:
— der Bewerber die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat;
— der Bewerber die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
— sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
B5) Erklärung (Eigenerklärung) über:
— den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Ausländische Unternehmen haben, sofern möglich, vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschaffungsvorhaben Los 1 (IS-U)
L1.1) Referenzen (unternehmensbezogen):
Mindestens zwei vergleichbare (möglichst abgeschlossene) Referenzen bei einem deutschen Mehrspartenversorger Energie (Strom, Gas, Fernwärme, EDL, Wasser) seit 2007 (Start GPKE am 1.8.2007) unter Nennung von folgenden Projektangaben:
— Aufgabenstellung (siehe Ziffer II.1.5));
— Projektlaufzeit und -abschluss;
— Auftragswert bzw. -umfang;
— Auftraggeber mit Ansprechpartner für Rückfragen.
L1.2) Werkzeuge/Tools:
— Nachweis der Erfahrung beim Einsatz der EMIGALL, sofern diese zum Einsatz kommt;
— Nachweis der Erfahrung in der Zusammenarbeit mit SAP SLO oder sonstigen Dritten, sofern CWB und CCW zum Einsatz kommen;
— Nachweis der Erfahrung beim Einsatz von zumindest gleichwertigen eigenen Tools, sofern diese zum Einsatz kommen.
L1.3) verfĂĽgbares Personal:
Nachweis über das im Auftragsfall während der gesamten Projektlaufzeit (siehe Ziffer II.3)) zur Verfügung stehende Personal. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift bei einem überwiegenden Teil der Arbeitskräfte, in jedem Falle bei den vorgesehenen Ansprechpartnern ist Voraussetzung.
Nachweis über das im Auftragsfall während der gesamten Projektlaufzeit (siehe Ziffer II.3)) zur Verfügung stehende Personal. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift bei einem überwiegenden Teil der Arbeitskräfte, in jedem Falle bei den vorgesehenen Ansprechpartnern ist Voraussetzung.
— weiteres qualifiziertes Personal, um ggf. die Projektleitung zu übernehmen (z.B. infolge Krankheit des Projektleiters), Qualifikation/Berufliche Laufbahn/Kernkompetenzen, vergleichbare möglichst abgeschlossene Referenzprojekte (Definition siehe L1.1).
Die zu den einzelnen Personen benannten Referenzprojekte können identisch zu den unter L1.1) aufgeführten unternehmensbezogenen Referenzprojekten sein.
Beschaffungsvorhaben Los 2 (Core).
L2.1) Referenzen (unternehmensbezogen):
Mindestens 2 vergleichbare (möglichst abgeschlossene) Referenzen bei einem deutschen Mehrspartenversorger Energie (Strom, Gas, Fernwärme, EDL, Wasser) – besser noch bei einem deutschen Mehrspartenversorger Energie mit verbundener Verkehrssparte – seit 2007 unter Nennung von folgenden Projektangaben:
Mindestens 2 vergleichbare (möglichst abgeschlossene) Referenzen bei einem deutschen Mehrspartenversorger Energie (Strom, Gas, Fernwärme, EDL, Wasser) – besser noch bei einem deutschen Mehrspartenversorger Energie mit verbundener Verkehrssparte – seit 2007 unter Nennung von folgenden Projektangaben:
— Auftraggeber mit Ansprechpartners für Rückfragen.
L2.2) Werkzeuge/Tools:
— Nachweis der Erfahrung in der Zusammenarbeit mit SAP SLO oder sonstigen Dritten, sofern CWB zum Einsatz kommt;
— Projektmitarbeiter (möglichst mit namentlicher Benennung) insbesondere für die Kernthemen der Auftragsbeschreibung (siehe Ziffer II.1.5)), Qualifikation/Berufliche Laufbahn/Kernkompetenzen, vergleichbare möglichst abgeschlossene Referenzprojekte (Definition siehe L2.1);
— weiteres qualifiziertes Personal, um ggf. die Projektleitung zu übernehmen (z. B. infolge Krankheit des Projektleiters), Qualifikation/Berufliche Laufbahn/Kernkompetenzen, vergleichbare möglichst abgeschlossene Referenzprojekte (Definition siehe L2.1)
— weiteres qualifiziertes Personal, um ggf. die Projektleitung zu übernehmen (z. B. infolge Krankheit des Projektleiters), Qualifikation/Berufliche Laufbahn/Kernkompetenzen, vergleichbare möglichst abgeschlossene Referenzprojekte (Definition siehe L2.1)
Die zu den einzelnen Personen benannten Referenzprojekte können identisch zu den unter L2.1) aufgeführten unternehmensbezogenen Referenzprojekten sein.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Mängelansprüchebürgschaft; siehe Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatliche Rechnungsstellung, 10 % Einbehalt bis zur Abnahme; siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (siehe hierzu auch VI.3)).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Hinweise zur Erstellung des Teilnahmeantrags unter Ziffer VI.3) bitte beachten.
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technologie-Einkauf
Herrn Stefan Schmid, Herrn Johannes Mayrock
Internetadresse: www.sw-augsburg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-05 đź“…
Datum des Endes: 2017-03-31 đź“…
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich gegenüber der Vergabestelle gerügt hat, § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich gegenüber der Vergabestelle gerügt hat, § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2015/S 105-191830 (2015-05-29)
Ergänzende Angaben (2016-04-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben