Bereitstellung und Betreuung von kommunaler Verwaltungssoftware für die Bereiche Melde- und Ausländerwesen im Bundesland NRW mit Betrieb der beiden Fachverfahren als „Software-as-a-Service“(SaaS)
Das Einwohnermeldewesen stellt eine Pflichtaufgabe der Kommunen dar (§ 1 Abs. 1 MRRG). Die Einwohnerdaten sind Grundlage für weite Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns. Die Stadt Herne setzt für die Arbeit im Einwohnermeldewesen als auch im Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen bisher SAP basierte Fachverfahren ein, welche in näherer Zukunft abgelöst werden sollen. Die neuen Fachverfahren sollen folgende Leistungsbereiche abdecken: — Einwohnerwesen — Melderegister — Pass-/ Ausweisregister — Inter-/ Intranetauskunft — Dokumentenbestellung — Ausländerwesen — Ausländerrechtliche Maßnahmen — VISA Bearbeitung — Einbürgerung — Dokumentenbestellung Hauptziel der Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der — die Bereitstellung, den Betrieb und die Betreuung der beiden Fachverfahren aus einer Hand in SaaS-Form und — die systemtechnische Betreuung der mit den Fachverfahren verbundenen Datenaustauschprozesse für die Stadt Herne übernimmt und nach vereinbarten Service Leveln sicherstellt. Die Stadt Herne erwartet weiterhin: — Die Unterstützung bei Konfiguration und Inbetriebnahme der Fachverfahren — Eine Schulung für die ca. 90 Nutzer der beiden Fachverfahren: — Einwohnermeldewesen mit ca. 50 Nutzern — Ausländerwesen mit ca. 40 Nutzern Die Datenbereitstellung für die Neusysteme erfolgt durch die Stadt Herne auf Basis von Vorgaben des Auftragnehmers. Der Ausschreibung liegt folgende Vorstellung über die künftige Aufgabenteilung zwischen der Stadt Herne und dem Auftragnehmer zu Grunde: — Der Auftragnehmer: SaaS und Dienstleistungen — Die Stadt Herne: Abnahme am Übergabepunkt, Bereitstellung der Endgeräte, Nutzer der zu erbringenden Services und fachliches know how. Es sollen folgende Optimierungspotenziale realisiert werden: (1) Verbesserung der Effizienz und Qualität der Bearbeitung durch Einsatz einer Standardsoftware, die bei vielen Kunden mit ähnlichem Profil im Betrieb ist. (2) Zeitgerechte Bereitstellung von schon jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen (z.B. aus MeldFortG) (3) Übernahme von Pflege und Routinearbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-22.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich- Ebert- Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de📧
Telefon: +49 2323162015/ 2323162139📞
Fax: +49 2323162972 📠
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote, Teilnahmeanträge und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Wir verweisen auch auf Ziff. III.1.4) Buchst. a) der Bekanntmachung. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an die Kontaktstelle (submissionsstelle@herne.de) zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung Stadt Herne – VOL-2015-0049“
Einzureichende Unterlagen (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG)- siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. auf www.vergabe.nrw.de.
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Diese sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG)- hier:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Internet-Veröffentlichung der Stadt Herne).
— Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmer/innen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Verpflichtungserklärung Scientology-Schutzklausel (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Verpflichtungserklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
Hinweise:
— Eine detaillierte Bewertungsmatrix auf ist www.vergabe.nrw.de veröffentlicht.
— Zur Vereinfachung sind die Unterlagen zum TVgG als Gesamtpaket hinterlegt.
— Sämtliche Eigenerklärungen sind von evtl. Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Wichtiger Hinweis:
Bindefrist des Angebots: 31.1.2016.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 VOL/A-EG.
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote, Teilnahmeanträge und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Wir verweisen auch auf Ziff. III.1.4) Buchst. a) der Bekanntmachung. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an die Kontaktstelle (submissionsstelle@herne.de) zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung Stadt Herne – VOL-2015-0049“
Einzureichende Unterlagen (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG)- siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. auf www.vergabe.nrw.de.
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Diese sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG)- hier:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Internet-Veröffentlichung der Stadt Herne).
— Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmer/innen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Verpflichtungserklärung Scientology-Schutzklausel (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Verpflichtungserklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
Hinweise:
— Eine detaillierte Bewertungsmatrix auf ist www.vergabe.nrw.de veröffentlicht.
— Zur Vereinfachung sind die Unterlagen zum TVgG als Gesamtpaket hinterlegt.
— Sämtliche Eigenerklärungen sind von evtl. Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Wichtiger Hinweis:
Bindefrist des Angebots: 31.1.2016.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 VOL/A-EG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Einwohnermeldewesen stellt eine Pflichtaufgabe der Kommunen dar (§ 1 Abs. 1 MRRG). Die Einwohnerdaten sind Grundlage für weite Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns.
Die Stadt Herne setzt für die Arbeit im Einwohnermeldewesen als auch im Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen bisher SAP basierte Fachverfahren ein, welche in näherer Zukunft abgelöst werden sollen.
Die neuen Fachverfahren sollen folgende Leistungsbereiche abdecken:
— Einwohnerwesen
— Melderegister
— Pass-/ Ausweisregister
— Inter-/ Intranetauskunft
— Dokumentenbestellung
— Ausländerwesen
— Ausländerrechtliche Maßnahmen
— VISA Bearbeitung
— Einbürgerung
Hauptziel der Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der
— die Bereitstellung, den Betrieb und die Betreuung der beiden Fachverfahren aus einer Hand in SaaS-Form und
— die systemtechnische Betreuung der mit den Fachverfahren verbundenen Datenaustauschprozesse
für die Stadt Herne übernimmt und nach vereinbarten Service Leveln sicherstellt.
Die Stadt Herne erwartet weiterhin:
— Die Unterstützung bei Konfiguration und Inbetriebnahme der Fachverfahren
— Eine Schulung für die ca. 90 Nutzer der beiden Fachverfahren:
— Einwohnermeldewesen mit ca. 50 Nutzern
— Ausländerwesen mit ca. 40 Nutzern
Die Datenbereitstellung für die Neusysteme erfolgt durch die Stadt Herne auf Basis von Vorgaben des Auftragnehmers.
Der Ausschreibung liegt folgende Vorstellung über die künftige Aufgabenteilung zwischen der Stadt Herne und dem Auftragnehmer zu Grunde:
— Der Auftragnehmer: SaaS und Dienstleistungen
— Die Stadt Herne: Abnahme am Übergabepunkt, Bereitstellung der Endgeräte, Nutzer der zu erbringenden Services und fachliches know how.
Es sollen folgende Optimierungspotenziale realisiert werden:
(1) Verbesserung der Effizienz und Qualität der Bearbeitung durch Einsatz einer Standardsoftware, die bei vielen Kunden mit ähnlichem Profil im Betrieb ist.
(2) Zeitgerechte Bereitstellung von schon jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen (z.B. aus MeldFortG)
(3) Übernahme von Pflege und Routinearbeiten.
Dauer: 54 Monate
Referenznummer: VOL-2015-0049
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Herne.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG) – siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. der Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de.
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG) – siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. der Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de.
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Folgende Unterlagen sind spätestens mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (siehe www.vergabe.nrw.de):
hier: Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
— Nachweis über Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe),
— Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur und Beteiligungen des Bieters).
— Eigenerklärung bezgl. der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
— Eigenerklärung bezgl. der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemäß Ziffer III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG) – siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. auf www.vergabe.nrw.de).
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG) – siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. auf www.vergabe.nrw.de).
a) Referenzen Leistungsbereich 1 (LB1) – Einführung EMA-Fachverfahren (Einwohnermeldeamt)
Darstellung von bis zu drei Referenzprojekten (RP) jüngeren Datums zur Einführung eines EMA-Fachverfahrens im Bereich von öffentlichen Verwaltungen (vergleichbar zur kreisfreien Stadt Herne [100 – 200 Tsd. Einwohner]) darunter zumindest ein RP als „Software as a Service“ unter Ausweis der folgenden Informationen zu den Projekten in tabellarischer Form.
Darstellung von bis zu drei Referenzprojekten (RP) jüngeren Datums zur Einführung eines EMA-Fachverfahrens im Bereich von öffentlichen Verwaltungen (vergleichbar zur kreisfreien Stadt Herne [100 – 200 Tsd. Einwohner]) darunter zumindest ein RP als „Software as a Service“ unter Ausweis der folgenden Informationen zu den Projekten in tabellarischer Form.
[Informationsgröße – RP1 – RP2 – RP3]:
Informationsgrößen
— Name des Kunden
— Referenzansprechpartner des Kunden (Name, Tel., E-Mail)
— Anzahl verwalteter Einwohner
— Einführungstyp (Neueinführung / Migration – N / M)
— Wenn Migration, wie viele Jahre im gesonderten Bestand (Historie)?
— Einführungsjahr beim Kunden
— Name der eingeführten Verfahrens
— Anzahl kommunaler Installationen des Herstellers bundesweit
— Ist das eingeführte Verfahren ein Eigen- oder Fremdprodukt? (E / F)
— Wird der Kunde noch aktuell betreut (Ja / Nein)
— Wenn nein, warum nicht?
— Wurden Sie bei der Einführung durch Dritte unterstützt? (Ja / Nein)
— Wenn ja, wer war dieser Partner? (z.B. Software-Hersteller, Migrationsspezialist)
— Wie lange dauerte das Einführungsprojekt inklusive Migrationsvorbereitungen?
(Zeitraum: Beginn bis Produktivsetzung in Monaten)
— Wenn Schulungen zur Software durchgeführt wurden, wie groß war der Umfang?
(Anz. Teilnehmer, Schulungstage)
— Wurde zeitgleich / im direkten zeitlichen Zusammenhang ein ALA-Fachverfahren eingeführt?
b) Referenzen Leistungsbereich 2 (LB2) – Einführung ALA-Fachverfahren (Ausländeramt)
Darstellung von bis zu zwei Referenzprojekten (RP) jüngeren Datums zur Einführung eines EMA-Fachverfahrens im Bereich von öffentlichen Verwaltungen (vergleichbar zur kreisfreien Stadt Herne [100 – 200 Tsd. Einwohner]) darunter zumindest ein RP als „Software as a Service“ unter Ausweis der folgenden Informationen zu den Projekten in tabellarischer Form.
Darstellung von bis zu zwei Referenzprojekten (RP) jüngeren Datums zur Einführung eines EMA-Fachverfahrens im Bereich von öffentlichen Verwaltungen (vergleichbar zur kreisfreien Stadt Herne [100 – 200 Tsd. Einwohner]) darunter zumindest ein RP als „Software as a Service“ unter Ausweis der folgenden Informationen zu den Projekten in tabellarischer Form.
— Wurde zeitgleich / im direkten zeitlichen Zusammenhang ein EMA-Fachverfahren eingeführt?
c) Referenzen – SaaS
Darstellung der von Ihnen angewendeten Vorgehensweisen und / oder bereitgestellten Lösungen bezogen auf die folgenden Projekt-Aufgabenstellungen:
— Berechnung der erforderlichen SaaS-Leitungskapazitäten zwischen Rechenzentrum und Kundenübergabepunkt bezogen auf die eingesetzten Verfahren, die Anzahl der User und die eingesetzte Hardware
— Anbindung des Kunden an das Rechenzentrum über zwei redundante Datenleitungswege
e) Technische Angaben – Schnittstellen zu anderen (Fach-)Verfahren
Die Stadtverwaltung Herne nutzt derzeit in den beiden Ämtern (EMA, ALA) zwei Verfahren, die auf Datenbankebene teilintegriert sind und es somit zwischen den beiden Softwaresystemen zu einem quasi verzögerungsfreien und berechtigungsgesteuerten Datenaustausch kommt.
Die Stadtverwaltung Herne nutzt derzeit in den beiden Ämtern (EMA, ALA) zwei Verfahren, die auf Datenbankebene teilintegriert sind und es somit zwischen den beiden Softwaresystemen zu einem quasi verzögerungsfreien und berechtigungsgesteuerten Datenaustausch kommt.
— Welche Schnittstellenverfahren (z.B. Aussage zu Direktionalitäten) werden von Ihnen zwischen diesen beiden Fach-Verfahren eingesetzt und in welcher Frequenz arbeiten sie?
Auch für die Stadtverwaltung Herne steht eGovernment heute im Mittelpunkt öffentlicher Verwaltungsmodernisierung.
— Verfügen die von Ihrer Seite eingesetzten Fach-Verfahren (im Standard?) über (teil-)offene Schnittstellen zu einer eGovernment-Plattform oder einem „Enterprise Service Bus“ oder wie ist eine Realisierung vorstellbar?
Mindeststandards:
(1) Zertifizierungen (nicht älter als 3 Jahre)
— DIN EN ISO 27001 oder gleichwertige Zertifizierung
[Informationssicherheits-Management-System]
(2) Eigenerklärungen
— Erklärung, dass die IT-Prozesse (eigene und von Dritten bei Bietergemeinschaften) an ITIL oder einem vergleichbaren Qualitätsmanagement-System (zu benennen) ausgerichtet sind
— Erklärung über die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— § 17 VOL/B
— Bewerbungs- und Vergabebedingungen sowie die Vertragsbedingungen mit den darin enthaltenen Zahlungs- und Lieferbedingungen der Stadt Herne (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: Bietergemeinschaft(en) ist zulässig. Angebote von gemeinschaftlichen Bietern (§ 16 Abs. 6 VOL/A-EG) finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgegeben wird,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: Bietergemeinschaft(en) ist zulässig. Angebote von gemeinschaftlichen Bietern (§ 16 Abs. 6 VOL/A-EG) finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgegeben wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine Bietergemeinschaft eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bietergemeinschaft teilnimmt.
Bietergemeinschaften dürfen nur bis zur Einreichung des finalen Angebots gebildet werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.1.4) und III.2) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem sie ansässig sind, aus denen hervorgeht, dass die Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistungen berechtigt sind, vorlegen.
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.1.4) und III.2) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem sie ansässig sind, aus denen hervorgeht, dass die Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistungen berechtigt sind, vorlegen.
Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgt in deutscher Sprache.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Popp/Frau Metten
Internetadresse: www.submission.herne.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL-2015-0049
Zusätzliche Informationen
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote, Teilnahmeanträge und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Wir verweisen auch auf Ziff. III.1.4) Buchst. a) der Bekanntmachung. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an die Kontaktstelle (submissionsstelle@herne.de) zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung Stadt Herne – VOL-2015-0049“
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote, Teilnahmeanträge und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Wir verweisen auch auf Ziff. III.1.4) Buchst. a) der Bekanntmachung. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an die Kontaktstelle (submissionsstelle@herne.de) zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung Stadt Herne – VOL-2015-0049“
Einzureichende Unterlagen (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG)- siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. auf www.vergabe.nrw.de.
Einzureichende Unterlagen (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG)- siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. auf www.vergabe.nrw.de.
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Diese sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG)- hier:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Internet-Veröffentlichung der Stadt Herne).
— Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmer/innen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Verpflichtungserklärung Scientology-Schutzklausel (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Verpflichtungserklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
— Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de).
Hinweise:
— Eine detaillierte Bewertungsmatrix auf ist www.vergabe.nrw.de veröffentlicht.
— Zur Vereinfachung sind die Unterlagen zum TVgG als Gesamtpaket hinterlegt.
— Sämtliche Eigenerklärungen sind von evtl. Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Wichtiger Hinweis:
Bindefrist des Angebots: 31.1.2016.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 VOL/A-EG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.