Das Landesnetz (LNV+) ist bereits in Betrieb und soll weiter ausgebaut werden. Die ersten Verbindungswege laufen im April 2016 aus und bedürfen einer Ersatzbeschaffung. Des Weiteren sollen die Bestandsstandorte um neue Lokationen erweitert werden: — ca. 320 Bestandsstandorte; — bis zu 1 000 zusätzliche Standorte. Bei allen Standorten handelt es sich um Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung in Schleswig-Holstein, sowie um Schulen öffentlicher Träger. Es wird jeweils die Bereitstellung von zwei Standardmonomodefasern (9/125) gefordert, Spezifikation G.652, auf denen der Betrieb von DWDM-Systemen, sowohl 80 x 40 –, als auch zukünftig 80 x 100 GBit/s zwischen den aufgeführten Standorten möglich sein muss (Norm: OTN nach ITU-T G.709 bis OTU/ODU4). Der Abschluss der Fasern in den jeweiligen Betriebsstellen erfolgt auf vorhandenen Spleißmodulen bzw. Kupplungsmodulen mit E2000-Kupplungen, APC, 8 Grad-Schliff. Auf der gesamten angebotenen Strecke darf ausschließlich dieser Steckertyp eingesetzt werden. Andere Stecker und Kupplungen werden, wegen der schlechteren typischen Dämpfungs- und Reflexionswerte, nicht akzeptiert, es sei denn, es wird der Nachweis geführt, dass die eingesetzten Typen bessere Werte als die der geforderten Kupplungen aufweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Menge oder Umfang: — Ca. 320 Bestandsstandorte;— bis zu 1 000 zusätzliche Standorte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de🌏
E-Mail: dataportvergabe2955@dataport.de📧
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr.4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr.4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesnetz (LNV+) ist bereits in Betrieb und soll weiter ausgebaut werden. Die ersten Verbindungswege laufen im April 2016 aus und bedürfen einer Ersatzbeschaffung. Des Weiteren sollen die Bestandsstandorte um neue Lokationen erweitert werden:
— ca. 320 Bestandsstandorte;
— bis zu 1 000 zusätzliche Standorte.
Bei allen Standorten handelt es sich um Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung in Schleswig-Holstein, sowie um Schulen öffentlicher Träger.
Es wird jeweils die Bereitstellung von zwei Standardmonomodefasern (9/125) gefordert, Spezifikation G.652, auf denen der Betrieb von DWDM-Systemen, sowohl 80 x 40 –, als auch zukünftig 80 x 100 GBit/s zwischen den aufgeführten Standorten möglich sein muss (Norm: OTN nach ITU-T G.709 bis OTU/ODU4). Der Abschluss der Fasern in den jeweiligen Betriebsstellen erfolgt auf vorhandenen Spleißmodulen bzw. Kupplungsmodulen mit E2000-Kupplungen, APC, 8 Grad-Schliff. Auf der gesamten angebotenen Strecke darf ausschließlich dieser Steckertyp eingesetzt werden. Andere Stecker und Kupplungen werden, wegen der schlechteren typischen Dämpfungs- und Reflexionswerte, nicht akzeptiert, es sei denn, es wird der Nachweis geführt, dass die eingesetzten Typen bessere Werte als die der geforderten Kupplungen aufweisen.
Es wird jeweils die Bereitstellung von zwei Standardmonomodefasern (9/125) gefordert, Spezifikation G.652, auf denen der Betrieb von DWDM-Systemen, sowohl 80 x 40 –, als auch zukünftig 80 x 100 GBit/s zwischen den aufgeführten Standorten möglich sein muss (Norm: OTN nach ITU-T G.709 bis OTU/ODU4). Der Abschluss der Fasern in den jeweiligen Betriebsstellen erfolgt auf vorhandenen Spleißmodulen bzw. Kupplungsmodulen mit E2000-Kupplungen, APC, 8 Grad-Schliff. Auf der gesamten angebotenen Strecke darf ausschließlich dieser Steckertyp eingesetzt werden. Andere Stecker und Kupplungen werden, wegen der schlechteren typischen Dämpfungs- und Reflexionswerte, nicht akzeptiert, es sei denn, es wird der Nachweis geführt, dass die eingesetzten Typen bessere Werte als die der geforderten Kupplungen aufweisen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Region Flensburg
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Kiel
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Region Itzehoe
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Region Lübeck
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Distribution, überregional
Menge oder Umfang:
— Ca. 320 Bestandsstandorte;
— bis zu 1 000 zusätzliche Standorte.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: ÖT RE 2 / 2955 / 15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
— Erklärung Gesetzestreue;
— Erklärung Auftragssperre.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzen;
— Personalkennzahlen;
— Umsatzkennzahlen;
— Liste privilegierter Nachunternehmer;
— Erklärung Nachunternehmer;
— Erklärung Bietergemeinschaft.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensbeschreibung.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG);
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue geprüft. Die Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Referenzen, Umsatzkennzahlen, Personalkennzahlen und IT-Sicherheitsmanagement überprüft. Zur Abgabe des Angebots sollen mindestens 3 Bewerber aufgefordert werden, soweit es genug geeignete Bewerber gibt. Der Auftraggeber behält sich vor, maximal 2 weitere Bewerber, insgesamt also maximal 5, zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, wenn es nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zweckmäßig erscheint.
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue geprüft. Die Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Referenzen, Umsatzkennzahlen, Personalkennzahlen und IT-Sicherheitsmanagement überprüft. Zur Abgabe des Angebots sollen mindestens 3 Bewerber aufgefordert werden, soweit es genug geeignete Bewerber gibt. Der Auftraggeber behält sich vor, maximal 2 weitere Bewerber, insgesamt also maximal 5, zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, wenn es nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zweckmäßig erscheint.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.dataport.de🌏
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Geschäftszimmer, Zimmer 310, Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
URL der Teilnahme: www.dataport.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ÖT RE 2 / 2955 / 15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zusenden.
Wiederkehrender Auftrag
Oktober 2019.
Quelle: OJS 2015/S 208-377905 (2015-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 63 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV RE 2 / 2955 / 15
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-30 📅
Name: Versatel Deutschland GmbH
Postanschrift: Niederkasseler Lohweg 181 – 183
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: matthias.ballnus@versatel.de📧
2️⃣
3️⃣
4️⃣
5️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.