Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, hat die Absicht die IT-Unterstützung für die Verwaltung von Sozialhilfe- und verwandten Leistungen neu auszurichten. Dazu gehören die Ablösung alter Fachverfahren wie PROSA und zwei Verfahren zur Unterstützung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe sowie die Integration neuer Funktionalitäten, z.B. die integrierte Unterstützung des Fallmanagements.
Es soll eine Standardsoftware ausgewählt, beschafft und eingeführt werden, welche die Anforderungen bundesdeutscher Sozialhilfeverwaltungen erfüllt und sich in der Praxis bewährt hat. Ferner sollen die Anpassung an die Bedarfe der FHH und die Integration in die technische Infrastruktur von Dataport erfolgen. Die Pflege und Wartung der Software soll durch den Hersteller übernommen werden.
Sozialhilfe- und verwandte Leistungen werden derzeit durch 950 Beschäftigte an aktuell 33 Standorten bearbeitet. Mit der einzuführenden Fachanwendung werden im Mittel rund zwei Drittel der Beschäftigten zeitgleich arbeiten. Im zurzeit eingesetzten Fachverfahren werden rund 220 000 aktive Fälle mit rund 286 000 Personen bearbeitet. Darüber hinaus sind 140 000 inaktive Fälle mit 182 000 Personen archiviert. Zentral werden rund 5 600 Anbieterdaten verwaltet. Das Fallmanagement wird mit einem gesonderten Verfahren unterstützt (rund 30 000 Fälle).
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen vergeben:
1. Lieferung der Standardsoftware zur Unterstützung der Verwaltung von Sozialhilfe- und verwandten Leistungen;
2. Erbringung von Projektleistungen zur Anpassung der Fachanwendung an die fachlichen und technischen Anforderungen der FHH;
3. Erbringung von Projektleistungen zur Integration und Pilotierung;
4. Unterstützung des Roll-Outs der Fachanwendung;
5. Pflege der gelieferten Software bzw. der eingeführten Fachanwendung.
Nähere Details siehe Teilnahmeunterlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2934@dataport.de📧
“Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die...”
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von derVergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Quelle: OJS 2015/S 213-388190 (2015-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die...”
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von derVergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr.4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Quelle: OJS 2017/S 138-284271 (2017-07-17)