Beschaffung eines TLF 4000 für den Löschzug Kirchborchen

Gemeinde Borchen

Die Gemeinde Borchen beabsichtigt die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 4000 – kurz: TLF 4000 – für den Löschzug Kirchborchen ihrer Freiwillige Feuerwehr.
Das TLF 4000 wird in drei Losen beschafft. Los 1 umfasst das Fahrgestell, Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau und Los 3 die (allgemeine) Ausrüstung/Beladung.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-09 Auftragsbekanntmachung
2015-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tanklöschfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Die Gemeinde Borchen beabsichtigt die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 4000 – kurz: TLF 4000 – für den Löschzug Kirchborchen ihrer Freiwillige Feuerwehr.Das TLF 4000 wird in drei Losen beschafft. Los 1 umfasst das Fahrgestell, Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau und Los 3 die (allgemeine) Ausrüstung/Beladung.Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tanklöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Borchen
Postanschrift: Unter der Burg 1
Postleitzahl: 33178
Postort: Borchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.borchen.de 🌏
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-323008
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung 3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor: Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben. Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben: (A) – Ausschlusskriterium (B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet) Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A). 3.2.2 Leistungsbewertung Für die Leistungsbewertung wird in folgenden Schritten je Los vorgegangen: Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist: 0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. 4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht. Tabelle 3.1: Bewertungsstruktur Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt: Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen. Sofern bei einem Los nur A-Kriterien abgefragt werden, erfolgt keine Bewertung der Leistung. Die für die Leistungsbewertung zu verteilenden 65 % (= Leistungspunkte) ergeben sich aus der Bewertung der B-Kriterien der jeweiligen Dokumente „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“. — Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen — Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot (soweit bei Los einschlägig) — Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2) Somit entspricht die maximal erreichbare Anzahl an Leistungspunkten dem Wert „65 %“ der für das wirtschaftlichste Angebot maßgeblichen maximalen 100 % (Leistung [65 %] + Preis [35 %]). Es wird kaufmännisch aufgerundet ohne Nachkommastellen. Beispiel: Erhält ein Bieter nach Maßgabe des Dokumentes „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“ nur 90 % der zu erreichen Leistungspunkte, so erhält er bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nicht 65 % von 65 % für die Leistung, sondern 59 % (aufgerundet von 58,5 %) von 65 %. 3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_##“ (siehe auch Hinweise dort a. E.) ermittelt. Der Preis hat ein insgesamtes Gewicht für den Zuschlag von 35 %. Dabei erhält das günstigste Angebot 35 %. Die nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend ihrem prozentualen Abstand zum günstigsten Angebot im gleichen Verhältnis weniger %-Punkte (kaufmännisch gerundet ohne Nachkommastellen). Beispiel: Der Angebotspreis des günstigsten Angebotes A liegt bei 120.000 EUR. Das nächsthöhere Angebot B liegt bei 135.000 EUR. Somit bekommt Angebot A 100 % von 35 %, also die vollen 35 % für den Preis. Angebot B ist um 12,5 % teurer als Angebot A und bekommt daher 12,5 % weniger %-Punkte, also nur 31 % (aufgerundet von 30,625 %) statt 35 %. Der Gesamtpreis wird jeweils pro Los ermittelt. 3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird je Los wie folgt vorgegangen: a) Leistungsbewertung (vgl. Abschnitt 3.2.2) b) Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3) c) Addieren der %-Punkte für den Preis und die Leistung je Angebot d) Feststellung des Angebotes mit dem höchsten Wert gemäß oben Buchstabe c). Dieses Angebots ist das wirtschaftlichste. Los 3: Da bei Los 3 die Leistung abschließend beschrieben ist und eine Bewertung nicht stattfindet, entscheidet dort allein der Preis. Der Zuschlag für Los 3 ergeht mithin auf das preisgünstigste Angebot. WICHTIGE HINWEISE: ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN: Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.mayburg.de/borchen“ zum Download zur Verfügung gestellt. INHALT DES ANGEBOTES: Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen. Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen. BIETERFRAGEN/RÜCKFRAGEN: Rückfragen sind ausschließlich per eMail oder Fax an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EU-Bekanntmachung) zu richten. EXTERNE UNTERSTÜTZUNG: Die Gemeinde Borchen wird bei der Durchführung der Ausschreibung von der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und FeuerwehrFahrzeugTechnikZawadke unterstützt. Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.). Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Borchen beabsichtigt die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 4000 – kurz: TLF 4000 – für den Löschzug Kirchborchen ihrer Freiwillige Feuerwehr.
Das TLF 4000 wird in drei Losen beschafft. Los 1 umfasst das Fahrgestell, Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau und Los 3 die (allgemeine) Ausrüstung/Beladung.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Fahrgestell
Kurze Beschreibung:
Vgl. Abschnitt II.1.5) dieser Bekanntmachung.Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-1“.
Vgl. Abschnitt II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-1“.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau
Kurze Beschreibung:
Vgl. Abschnitt II.1.5) dieser Bekanntmachung.Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-2“.
Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-2“.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: Feuerwehrtechnische Ausrüstung/Beladung
Kurze Beschreibung:
Vgl. Abschnitt II.1.5) dieser Bekanntmachung.Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-3“.
Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-3“.
Menge oder Umfang:
Die Gemeinde Borchen beabsichtigt die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 4000 – kurz: TLF 4000 – für den Löschzug Kirchborchen ihrer Freiwillige Feuerwehr.
Das TLF 4000 wird in drei Losen beschafft. Los 1 umfasst das Fahrgestell, Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau und Los 3 die (allgemeine) Ausrüstung/Beladung.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Beschreibung der Optionen:
Eine ausführliche Darstellung findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-LeistungPreise_Los-##“ (--> optionale Leistungspositionen).
Referenznummer: Beschaffung eines TLF 4000 für den Löschzug Kirchborchen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Borchen (bzw. abweichend: siehe Vergabeunterlagen).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
**HINWEIS: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument „Borchen_Bewerbungsbedingungen_TLF_4000“. Dieses wird den interessierten Unternehmen elektronisch zum Download zur Verfügung gestellt unter „http://www.mayburg.de/borchen“.
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Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument „Borchen_Bewerbungsbedingungen_TLF_4000“.
Nachweis der Eignung:
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die zu vergebende Leistung nötige Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen und diese nachgewiesen haben. Dies gilt vollumfänglich für vom Bieter benannte und noch zu beauftragende Nachunternehmer.
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Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben.
Es sind für den Nachweis der Eignung je Los die Angaben gemäß dem jeweiligen Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“ zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
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HINWEIS:
Wenn auf mehrere Lose angeboten wird, so sind die Anforderungen aus Abschnitt 4.1 für jedes Los separat darzulegen bzw. nachzuweisen.
Für Abschnitt 4.2 (Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Angebotes) gilt dies nur, wenn dies aufgrund unterschiedlicher Bieterkonstellation (Nachunternehmereinsatz und/oder Bietergemeinschaft) notwendig ist.
Für alle Lose:
A.1 Handelsregisterauszug
Bitte reichen Sie eine Handelsregisterauskunft ein. Die Handelsregisterauskunft darf nicht älter als sechs (6) Monate sein (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des Angebots).
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
A.2 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 (der BB)
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
A.3 Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG und § 21 Abs. 3 AEntG
Bestätigen Sie, dass Sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG und/oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind?
4.2 Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Angebotes
Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen.
Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
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Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
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Auch konzernangehörige Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften. Zulieferer/Lieferanten sind keine Nachunternehmer.
Final fehlende Vordrucke oder nicht unterschriebene Vordrucke führen zum Ausschluss des Angebots.
4.2.1 Zuverlässigkeit/Sozialversicherung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.2 Berufshaftpflichtversicherung
4.2.3 Erklärungen der Bietergemeinschaft
4.2.4 Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft
4.2.5 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen (ggf. von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.6 Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.7 Übersicht Nachunternehmer
4.2.8 Einwilligung Datenübermittlung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.9 Nebenbedingung_Nachunternehmer (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.10 Verpflichtungserklärung Frauenförderung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.11 Verpflichtungserklärung Mindestlohn (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.12 Verpflichtungserklärung soziale Kriterien (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
Die Eigenerklärung 4.2.2 enthält einen Mindeststandard betreffend die Versicherungssummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
LOS 1:
A.4 – Mitarbeiter
Benennen Sie die Gesamtzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils für die Jahre 2013, 2014 und anteilig 2015 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils 10 Personen (Mindestanforderung).
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Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
A.5 – Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2012, 2013 und 2014 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet (jeweils Mindestanforderung) wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils 200.000 Euro.
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LOS 2:
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2012, 2013 und 2014 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet (jeweils Mindestanforderung) wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils 300.000 Euro.
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LOS 3:
A.4 – Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2012, 2013 und 2014 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet (jeweils Mindestanforderung) wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils 50.000 Euro.
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Mindeststandards:
LOS 1:
Zu A.4:
10 Personen pro Jahr.
Zu A.5:
200.000 EUR pro Jahr.
LOS 2:
300.000 EUR pro Jahr.
LOS 3:
50.000 EUR pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
LOS 1:
A.6 – Deutsche Sprache
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber dem Auftraggeber (also nicht ausschließlich intern beim Bieter) eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
A.7 – Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Auftragnehmern der anderen Lose
Bestätigen Sie, dass Sie sich im Falle des Zuschlags an unterschiedliche Auftragnehmer für die verschiedenen Lose nach bestem Wissen und Möglichkeiten mit dem Auftragnehmer des/der anderen Lose/s – unter Einbeziehung des Auftraggebers – abstimmen und mit diesem im Sinne einer insgesamt bestmöglichen Leistungserbringung konstruktiv zusammenarbeiten bzw. interagieren werden?
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A.8 – Referenzprojekte
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen
— Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers
— Angabe des Rechnungswertes
— Angabe, ob Wartungs-/Servicevertrag abgeschlossen wurde bzw. solche Leistungen im Vertrag inkludiert waren.
— Darstellung der Vergleichbarkeit mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen
(Ausschlusskriterium)
A.9 – Selbstreinigung
Für den Fall, dass Ihr Unternehmen an den Kartellverstößen im Umfeld des „Feuerwehrkartells“ beteiligt war:
Bestätigen Sie, dass Sie erfolgreich einen Selbstreinigungsprozess durchgeführt haben?
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
A.10 – Umweltmanagement (§ 17 Abs. 6 TVgG-NRW)
Bestätigen Sie, dass ihr Unternehmen nach dem letztgültigen Stand der Technik insbesondere in Bezug auf den erforderlichen Energieeinsatz zur Herstellung der Produkte entspricht. Insbesondere die Lackierung und/oder Rostschutzmaßnahmen müssen unter Berücksichtigung umweltverträglicher und biologisch neutralen Gesichtspunkten durchgeführt werden und die Produkte müssen mit möglichst geringem Energieaufwand und umweltverträglichen Methoden wieder verwertet werden können. Bestätigen Sie, das Vorgehen durch eine fortlaufende, externe Zertifizierung nachweisen zu können? Benenn Sie diese.
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LOS 2:
LOS 3:
A.5 – Deutsche Sprache
A.6 – Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Auftragnehmern der anderen Lose
A.7 – Referenzprojekte
A.8 – Selbstreinigung
(Ausschlusskriterium).
Mindeststandards:
Zu A.8:
3 vergleichbare Referenzaufträge.
Zu A.7:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine, außer der Versicherung entsprechend den Bewerbungsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe die Vertragsunterlagen als Bestandteile der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben gegenüber der Auftraggeberin jedoch gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung zu haften.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
RA Günther Pinkenburg, LL.M.
URL der Dokumente: http://mayburg.de/borchen 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Beschaffung eines TLF 4000 für den Löschzug Kirchborchen
Zusätzliche Informationen
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
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Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet)
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
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Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
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3.2.2 Leistungsbewertung
Für die Leistungsbewertung wird in folgenden Schritten je Los vorgegangen:
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist:
0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Tabelle 3.1: Bewertungsstruktur
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
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Sofern bei einem Los nur A-Kriterien abgefragt werden, erfolgt keine Bewertung der Leistung.
Die für die Leistungsbewertung zu verteilenden 65 % (= Leistungspunkte) ergeben sich aus der Bewertung der B-Kriterien der jeweiligen Dokumente „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot (soweit bei Los einschlägig)
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2)
Somit entspricht die maximal erreichbare Anzahl an Leistungspunkten dem Wert „65 %“ der für das wirtschaftlichste Angebot maßgeblichen maximalen 100 % (Leistung [65 %] + Preis [35 %]). Es wird kaufmännisch aufgerundet ohne Nachkommastellen.
Beispiel:
Erhält ein Bieter nach Maßgabe des Dokumentes „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“ nur 90 % der zu erreichen Leistungspunkte, so erhält er bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nicht 65 % von 65 % für die Leistung, sondern 59 % (aufgerundet von 58,5 %) von 65 %.
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3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_##“ (siehe auch Hinweise dort a. E.) ermittelt.
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Der Preis hat ein insgesamtes Gewicht für den Zuschlag von 35 %. Dabei erhält das günstigste Angebot 35 %. Die nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend ihrem prozentualen Abstand zum günstigsten Angebot im gleichen Verhältnis weniger %-Punkte (kaufmännisch gerundet ohne Nachkommastellen).
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Der Angebotspreis des günstigsten Angebotes A liegt bei 120.000 EUR. Das nächsthöhere Angebot B liegt bei 135.000 EUR.
Somit bekommt Angebot A 100 % von 35 %, also die vollen 35 % für den Preis.
Angebot B ist um 12,5 % teurer als Angebot A und bekommt daher 12,5 % weniger %-Punkte, also nur 31 % (aufgerundet von 30,625 %) statt 35 %.
Der Gesamtpreis wird jeweils pro Los ermittelt.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird je Los wie folgt vorgegangen:
a) Leistungsbewertung (vgl. Abschnitt 3.2.2)
b) Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3)
c) Addieren der %-Punkte für den Preis und die Leistung je Angebot
d) Feststellung des Angebotes mit dem höchsten Wert gemäß oben Buchstabe c).
Dieses Angebots ist das wirtschaftlichste.
Los 3:
Da bei Los 3 die Leistung abschließend beschrieben ist und eine Bewertung nicht stattfindet, entscheidet dort allein der Preis. Der Zuschlag für Los 3 ergeht mithin auf das preisgünstigste Angebot.
WICHTIGE HINWEISE:
ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN:
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.mayburg.de/borchen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
INHALT DES ANGEBOTES:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
BIETERFRAGEN/RÜCKFRAGEN:
Rückfragen sind ausschließlich per eMail oder Fax an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EU-Bekanntmachung) zu richten.
EXTERNE UNTERSTÜTZUNG:
Die Gemeinde Borchen wird bei der Durchführung der Ausschreibung von der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und FeuerwehrFahrzeugTechnikZawadke unterstützt.
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
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Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen – Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 178-323008 (2015-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 355 935,76 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 252-461670
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 178-323008
ABl. S-Ausgabe: 252
Zusätzliche Informationen
Die angegebenen Preise sind die Wertungspreise entsprechend den Vergabeunterlagen. Es handelt sich mithin nicht zwingend um die Preise, die auch tatsächlich zu bezahlen sind.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (65)
2. Preis (35)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-28 📅
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Allee 1
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33719
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Josef Lentner GmbH
Postanschrift: Josef-Neumeier-Str. 3
Postort: Hohenlinden
Postleitzahl: 85664

3️⃣
Name: Carl Henkel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Artur-Ladebeck-Str. 192
Postleitzahl: 33647
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Quelle: OJS 2015/S 252-461670 (2015-12-29)