Beschaffung von Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte für qualifizierte Signaturen – BUL 33/15

Deutsches Patent- und Markenamt

Der Auftrag umfasst die Erbringung von Zertifizierungsdienstleistungen sowie die Lieferung der erforderlichen Systemkomponenten (insbesondere Signaturkarten, Signaturkartenlesegeräte, Software) für die Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen für 2 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Signaturkarten sollen mit einer Gültigkeit ab dem Ausgabedatum bis Ende Dezember 2019 geliefert werden. Die auszugebenden Signaturkarten müssen dem Styleguide der Bundesregierung entsprechen. Die Lieferung der Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte muss ab Oktober 2015 erfolgen.
Der Auftragnehmer muss von der Bundesnetzagentur gemäß § 15 Abs. 1 Signaturgesetz als Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditiert sein. Die Zertifizierungsdienstleistungen sind dabei zwingend nach deutschem Recht zu erbringen.
Die Antrags-, Identifizierungs- und Ausgabeprozesse von qualifizierten, funktionsfähigen Signaturkarten soll durch den Auftraggeber als Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers übernommen werden. Die entsprechenden Regelungen hierzu sollen in einem separaten Vertragswerk (Servicevertrag) zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt werden. Ein Vertragsentwurf für diesen Servicevertrag ist dabei vom Auftragnehmer als notwendiger Bestandteil des Angebots zu erstellen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-29.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-29 Auftragsbekanntmachung
2015-09-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge