Beschaffung von Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte für qualifizierte Signaturen – BUL 33/15

Deutsches Patent- und Markenamt

Der Auftrag umfasst die Erbringung von Zertifizierungsdienstleistungen sowie die Lieferung der erforderlichen Systemkomponenten (insbesondere Signaturkarten, Signaturkartenlesegeräte, Software) für die Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen für 2 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Signaturkarten sollen mit einer Gültigkeit ab dem Ausgabedatum bis Ende Dezember 2019 geliefert werden. Die auszugebenden Signaturkarten müssen dem Styleguide der Bundesregierung entsprechen. Die Lieferung der Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte muss ab Oktober 2015 erfolgen.
Der Auftragnehmer muss von der Bundesnetzagentur gemäß § 15 Abs. 1 Signaturgesetz als Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditiert sein. Die Zertifizierungsdienstleistungen sind dabei zwingend nach deutschem Recht zu erbringen.
Die Antrags-, Identifizierungs- und Ausgabeprozesse von qualifizierten, funktionsfähigen Signaturkarten soll durch den Auftraggeber als Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers übernommen werden. Die entsprechenden Regelungen hierzu sollen in einem separaten Vertragswerk (Servicevertrag) zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt werden. Ein Vertragsentwurf für diesen Servicevertrag ist dabei vom Auftragnehmer als notwendiger Bestandteil des Angebots zu erstellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-29 Auftragsbekanntmachung
2015-09-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
Menge oder Umfang:
Erbringung von Zertifizierungsdienstleistungen und Lieferung von 2 000 Signaturkarten, 2 000 Signaturkartenlesegeräten und notwendige Software.Es besteht eine Option innerhalb der Vertragslaufzeit bis 31.12.2019 weitere identische Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte nachzubestellen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Patent- und Markenamt
Postanschrift: Zweibrückenstr. 12
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.dpma.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dpma.de 📧
Fax: +49 8921954450 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 105-191119
ABl. S-Ausgabe: 105

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Erbringung von Zertifizierungsdienstleistungen sowie die Lieferung der erforderlichen Systemkomponenten (insbesondere Signaturkarten, Signaturkartenlesegeräte, Software) für die Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen für 2 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Signaturkarten sollen mit einer Gültigkeit ab dem Ausgabedatum bis Ende Dezember 2019 geliefert werden. Die auszugebenden Signaturkarten müssen dem Styleguide der Bundesregierung entsprechen. Die Lieferung der Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte muss ab Oktober 2015 erfolgen.
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Der Auftragnehmer muss von der Bundesnetzagentur gemäß § 15 Abs. 1 Signaturgesetz als Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditiert sein. Die Zertifizierungsdienstleistungen sind dabei zwingend nach deutschem Recht zu erbringen.
Die Antrags-, Identifizierungs- und Ausgabeprozesse von qualifizierten, funktionsfähigen Signaturkarten soll durch den Auftraggeber als Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers übernommen werden. Die entsprechenden Regelungen hierzu sollen in einem separaten Vertragswerk (Servicevertrag) zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt werden. Ein Vertragsentwurf für diesen Servicevertrag ist dabei vom Auftragnehmer als notwendiger Bestandteil des Angebots zu erstellen.
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Menge oder Umfang:
Erbringung von Zertifizierungsdienstleistungen und Lieferung von 2 000 Signaturkarten, 2 000 Signaturkartenlesegeräten und notwendige Software.
Es besteht eine Option innerhalb der Vertragslaufzeit bis 31.12.2019 weitere identische Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte nachzubestellen.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht eine Option innerhalb der Vertragslaufzeit bis 31.12.2019 weitere identische Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte nachzubestellen.
Referenznummer: BUL 33/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
In einer Eigenerklärung ist zu versichern, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das anbietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder weshalb der Bieter dennoch über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
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In einer Erklärung ist zu versichern, dass der Bieter
im Handelsregister eingetragen ist, die Nummer und das Amtsgericht ist anzugeben. Sofern der Bieter nicht nach deutschem Recht im Handelsregister eingetragen ist, sind entsprechende Angaben zu einem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister oder zum Nichtbestehen einer Eintragungspflicht zu machen. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind diese Angaben von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu machen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
sowie die nach Gesetz oder Satzung Vertretungsberechtigten keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen könnte. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind diese Angaben von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu machen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
In einer Eigenerklärung ist zu versichern, dass keine Person, deren Verhalten dem anbietenden Unternehmen im Sinne des § 6 Abs. 4 EG-VOL/A (Ausgabe 2009) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
a) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 AO, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Ebenso ist zu versichern, dass keine Person, deren Verhalten dem anbietenden Unternehmen im Sinne des § 6 Abs. 4 EG-VOL/A (Ausgabe 2009) zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer den aufgezählten Strafnormen entsprechenden Strafnorm eines anderen Staates verurteilt worden ist. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
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In einer Eigenerklärung ist zu versichern, dass der Bieter sowie die nach Gesetz oder Satzung Vertretungsberechtigten in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder einer entsprechenden Strafnorm eines anderen Staates mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder Freiheitsstrafe belegt worden sind oder weshalb dennoch Zuverlässigkeit vorliegt. Liegt eine Bietergemeinschaft vor, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In einer Eigenerklärung ist zu versichern, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Haftpflichtversicherung gemäß § 12 SigG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SigV mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat oder im Fall einer Zuschlagserteilung unverzüglich abschließen bzw. eine bestehende Versicherung entsprechend anpassen wird:
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— Sachschäden: 250 000 EUR;
— allgemeine Vermögensschäden: 250 000 EUR.
Die genannten Mindest-Deckungssummen beziehen sich auf jeden einzelnen Schadensfall, der im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entsteht, bilden also keine Obergrenzen für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Versicherungsschutz muss bezüglich mehrerer einzelner Schadens-fälle pro Kalenderjahr insgesamt mindestens das jeweils Zehnfache der soeben genannten Mindest-Deckungssummen abdecken. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind diese Angaben von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu machen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
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In einer Eigenerklärung ist zu versichern, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Liegt eine Bietergemeinschaft vor, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In einer Eigenerklärung ist zu versichern, dass
der Bieter während der Vertragslaufzeit gewährleistet, dass die von ihm angebotenen und bereitgestellten Zertifizierungsdienstleistungen sowie die gelieferten Komponenten (Hardware und Software) jeweils den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen. Liegt eine Bietergemeinschaft vor, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
der Bieter gemäß § 15 Signaturgesetz durch die Bundesnetzagentur akkreditiert ist und berechtigt ist, alle notwendigen Dienstleistungen zur Erzeugung von qualifizierten Zertifikaten und zur Verifizierung der erzeugten qualifizierten Zertifikate gemäß dem SigG und der SiGV zu erbringen. Die angebotenen Hardwarekomponenten sind unter Einhaltung des SigG und der SigV zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen im Sinne des § 2 Nr. 3 SigG geeignet. Liegt eine Bietergemeinschaft vor, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
die von dem Bieter angebotenen Signaturkarten und qualifizierten Zertifikate mit dem beim Auftraggeber bereits eingesetzten SecPKI Server und der Signatursoftware SecSigner der Firma Seccommerce kompatibel und nutzbar sind. Liegt eine Bietergemeinschaft vor, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
der Bieter die Regelung des Auftraggebers zur Haftungsfreistellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers akzeptiert und bei der Vertragsdurchführung berücksichtigt. Liegt eine Bietergemeinschaft vor, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben.
der Bieter die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einhält und erfüllt. Liegt eine Bietergemeinschaft vor, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung auch von dem einzusetzenden Unterauftragnehmer abzugeben. Auf Anforderung des Auftraggebers lässt der Bieter innerhalb von 14 Kalendertagen zur Bestätigung der Eigenerklärung dem Auftraggeber eine Auflistung der bei dem Bieter bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne des § 9 BDSG zukommen.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Aus Haftungsgründen muss der Auftragnehmer Zertifizierungsdienstleistungen zwingend nach deutschem Recht erbringen. Die Leistungen sowie die auszugebenden Signaturkarten müssen die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) und der Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung – SigV) erfüllen.
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Der Auftragnehmer ist ein nach deutschem Recht von der Bundesnetzagentur gemäß § 15 Abs. 1 Signaturgesetz akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BUL 33/15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristablauf für einen Nachprüfungsantrag ist 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Für Rügen von Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen gilt während des gesamten Vergabeverfahrens zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Unverzüglichkeitserfordernis, grundsätzlich ist danach eine Rüge je nach den Umständen binnen einem bis spätestens 3 Tagen einzureichen) eine Höchstfrist von 14 Tagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter. Der Auftrag wird 15 Tage nach der Versendung (10 Tage bei elektronischer Versendung) der Vorabinformation gemäß § 101a GWB erteilt. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens binnen 30 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes oder Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, höchstens aber binnen 6 Monaten nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2015/S 105-191119 (2015-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 186-337449
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 105-191119
ABl. S-Ausgabe: 186

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-20 📅
Name: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 186-337449 (2015-09-22)