Im Anschluss an die Marktkonsultation vom 12.12.2014 bis 12.2.2015 und das Interessenbekundungsverfahren vom 17.7.2015 bis 14.8.2015 sowie auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien) und des aktuellen GRW-Koordinierungsrahmens beabsichtigt die Lutherstadt Wittenberg für die Gewerbegebiete Piesteritz, Apollensdorf, Heuweg und Kropstädt eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 200 MBit/s. Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden in den genannten Gewerbegebieten abzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-17.
Industrie-/Gewerbegebiet Fläche in ha Zahl Unternehmen;Gewerbegebiet Piesteritz: 182,0 ha; 41 Unternehmen;Gewerbegebiet Apollensdorf: 42,4 ha; 17 Unternehmen;Gewerbegebiet Heuweg 181,7 ha; 32 Unternehmen;Gewerbegebiet Kropstädt: 10,8 ha; 8 Unternehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Öffentliches Bauen
Postanschrift: Lutherstraße 56
Postleitzahl: 06886
Postort: Lutherstadt Wittenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wittenberg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@wittenberg.de📧
Telefon: +49 3491421656📞
Fax: +49 3491421666 📠
Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 18.1.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß Nr. III.2.1)-2.3) (Nachweise) sowie das Angebot einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Auf Grundlage des Angebots wird die Eignung des Bieters festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung kann das Angebot innerhalb von einer Woche nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden.
Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Weitere Angaben und Anforderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 18.1.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß Nr. III.2.1)-2.3) (Nachweise) sowie das Angebot einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Auf Grundlage des Angebots wird die Eignung des Bieters festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung kann das Angebot innerhalb von einer Woche nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden.
Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Weitere Angaben und Anforderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Anschluss an die Marktkonsultation vom 12.12.2014 bis 12.2.2015 und das Interessenbekundungsverfahren vom 17.7.2015 bis 14.8.2015 sowie auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien) und des aktuellen GRW-Koordinierungsrahmens beabsichtigt die Lutherstadt Wittenberg für die Gewerbegebiete Piesteritz, Apollensdorf, Heuweg und Kropstädt eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Im Anschluss an die Marktkonsultation vom 12.12.2014 bis 12.2.2015 und das Interessenbekundungsverfahren vom 17.7.2015 bis 14.8.2015 sowie auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien) und des aktuellen GRW-Koordinierungsrahmens beabsichtigt die Lutherstadt Wittenberg für die Gewerbegebiete Piesteritz, Apollensdorf, Heuweg und Kropstädt eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 200 MBit/s. Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden in den genannten Gewerbegebieten abzugeben.
Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 200 MBit/s. Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden in den genannten Gewerbegebieten abzugeben.
Menge oder Umfang:
Industrie-/Gewerbegebiet Fläche in ha Zahl Unternehmen;
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: SE-0/Breitband/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gewerbegebiete Piesteritz, Apollensdorf, Heuweg und Kropstädt der Lutherstadt Wittenberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis, dass das Unternehmen als Netzbetreiber gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) zugelassen ist.
2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handeslregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftspflicht oder Erklärung des Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflicht vorliegen wird;
Erklärung der Bereitschaft zur Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise).
Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 1.7.2014.
Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom 30.4.1991.
Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe einer Rechtsform, aber Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung wird verlangt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-19 📅
Öffnungsort: Beim Auftraggeber, Raum 2.27a.
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber, Raum 2.27a.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Mitarbeiter der Stadtverwaltung Lutherstadt Wittenberg,
Mitarbeiter des zertifizierten Breitbandberatungsunternehmens GRK Potsdam.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
2. Technisches Konzept der NGA-Breitbandinfrastruktur (30)
3. Höhe der Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte (bezogen auf ein Business-Standardprodukt 200 MBit/s symmetrisch) (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Öffentliches Bauen
Frau Liebich
Internetadresse: www.wittenberg.de🌏
Name: Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Stadtentwicklung
Kontaktperson: Herrn Heinrich
Telefon: +49 3491421249📞
E-Mail: stephan.heinrich@wittenberg.de📧
Fax: +49 3491421698 📠
URL für weitere Informationen: www.wittenberg.de🌏
URL der Dokumente: www.wittenberg.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SE-0/Breitband/2015
Zusätzliche Informationen
Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 18.1.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß Nr. III.2.1)-2.3) (Nachweise) sowie das Angebot einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Auf Grundlage des Angebots wird die Eignung des Bieters festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung kann das Angebot innerhalb von einer Woche nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden.
Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 18.1.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß Nr. III.2.1)-2.3) (Nachweise) sowie das Angebot einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Auf Grundlage des Angebots wird die Eignung des Bieters festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung kann das Angebot innerhalb von einer Woche nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden.
Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Weitere Angaben und Anforderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.