Neubau EÜ, Neubau Trogbauwerk, Neubau Fußgängerbrücke, Neubau Lärmschutzwand, Rückbau BÜ-Anlage, Gleisbau, Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Entsorgung. — Einbau von 2 Hilfsbrücken (ZH 10); dafür erforderlich Herstellung Auflagerträger aus Stahl auf Spundwandverbau. — Neubau Fußgängerbrücke; Fachwerkstahlüberbau mit Dickblech (Breite ca. 3,50 m / Stützweite ca. 17,00 m), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog. — Neubau EÜ; 2 Stahltrogüberbauten für jeweils 1 Gleis (Breite ca. 12,00 m / Stützweite 17,00 m / Kreuzungswinkel 52,6 gon), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog. — Neubau Trogbauwerk; wasserdichter Stahlbetontrog, Flachgründung auf Unterwasserbetonsohle, Gesamtlänge 136,60 m, lichte Weite zwischen Außenwände 10,60 m, lichte Höhe >= 3,80 m Straße / >= 2,50 m Gehweg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eisenbahnbrücken
Menge oder Umfang:
Neubau EÜ, Neubau Trogbauwerk, Neubau Fußgängerbrücke, Neubau Lärmschutzwand, Rückbau BÜ-Anlage, Gleisbau, Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Entsorgung.— Einbau von 2 Hilfsbrücken (ZH 10); dafür erforderlich Herstellung Auflagerträger aus Stahl auf Spundwandverbau.— Neubau Fußgängerbrücke; Fachwerkstahlüberbau mit Dickblech (Breite ca. 3,50 m / Stützweite ca. 17,00 m), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog.— Neubau EÜ; 2 Stahltrogüberbauten für jeweils 1 Gleis (Breite ca. 12,00 m / Stützweite 17,00 m / Kreuzungswinkel 52,6 gon), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog.— Neubau Trogbauwerk; wasserdichter Stahlbetontrog, Flachgründung auf Unterwasserbetonsohle, Gesamtlänge 136,60 m, lichte Weite zwischen Außenwände 10,60 m, lichte Höhe >= 3,80 m Straße / >= 2,50 m Gehweg.
Neubau EÜ, Neubau Trogbauwerk, Neubau Fußgängerbrücke, Neubau Lärmschutzwand, Rückbau BÜ-Anlage, Gleisbau, Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Entsorgung.— Einbau von 2 Hilfsbrücken (ZH 10); dafür erforderlich Herstellung Auflagerträger aus Stahl auf Spundwandverbau.— Neubau Fußgängerbrücke; Fachwerkstahlüberbau mit Dickblech (Breite ca. 3,50 m / Stützweite ca. 17,00 m), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog.— Neubau EÜ; 2 Stahltrogüberbauten für jeweils 1 Gleis (Breite ca. 12,00 m / Stützweite 17,00 m / Kreuzungswinkel 52,6 gon), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog.— Neubau Trogbauwerk; wasserdichter Stahlbetontrog, Flachgründung auf Unterwasserbetonsohle, Gesamtlänge 136,60 m, lichte Weite zwischen Außenwände 10,60 m, lichte Höhe >= 3,80 m Straße / >= 2,50 m Gehweg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: michael.reompler@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 5112866748📞
Fax: +49 5112862576 📠
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied
— Hochschule Bremen, Institut für Geotechnik
— Leibnis Universität Hannover, Institut für Statik und Dynamik
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
— Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
— Erklärung, dass er
den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner http://www.deutschebahn.com/file/2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder
die BME-Verhaltensrichtlinie (http://www.bme.de/fileadmin/pdf/Pressemeldungen/2008_11_10_BME_VerhaltensrichtlinieCoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.4; III.2.1 bis III.2.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren
mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied
— Hochschule Bremen, Institut für Geotechnik
— Leibnis Universität Hannover, Institut für Statik und Dynamik
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
— Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.4; III.2.1 bis III.2.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren
mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Einbau von 2 Hilfsbrücken (ZH 10); dafür erforderlich Herstellung Auflagerträger aus Stahl auf Spundwandverbau.
— Neubau Fußgängerbrücke; Fachwerkstahlüberbau mit Dickblech (Breite ca. 3,50 m / Stützweite ca. 17,00 m), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog.
— Neubau EÜ; 2 Stahltrogüberbauten für jeweils 1 Gleis (Breite ca. 12,00 m / Stützweite 17,00 m / Kreuzungswinkel 52,6 gon), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog.
— Neubau Trogbauwerk; wasserdichter Stahlbetontrog, Flachgründung auf Unterwasserbetonsohle, Gesamtlänge 136,60 m, lichte Weite zwischen Außenwände 10,60 m, lichte Höhe >= 3,80 m Straße / >= 2,50 m Gehweg.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
— Einbau von 2 Hilfsbrücken (ZH 10); dafür erforderlich Herstellung Auflagerträger aus Stahl auf Spundwandverbau.
— Neubau Fußgängerbrücke; Fachwerkstahlüberbau mit Dickblech (Breite ca. 3,50 m / Stützweite ca. 17,00 m), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog.
— Neubau EÜ; 2 Stahltrogüberbauten für jeweils 1 Gleis (Breite ca. 12,00 m / Stützweite 17,00 m / Kreuzungswinkel 52,6 gon), Unterbau wasserdichter Stahlbetontrog.
— Neubau Trogbauwerk; wasserdichter Stahlbetontrog, Flachgründung auf Unterwasserbetonsohle, Gesamtlänge 136,60 m, lichte Weite zwischen Außenwände 10,60 m, lichte Höhe >= 3,80 m Straße / >= 2,50 m Gehweg.
Referenznummer: 15TEI15551
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 28355 Bremen-Oberneuland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 vorliegen.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
— Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/ Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/ Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Diese Leistungen sind:
Produktkategorie Oberbau konventionell – Schotter
Warengruppe (Produkte/Leistungen)
— Oberbau Gleise
— Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 161 km/h
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2015/S 023-038678 vom 03.02.2015.
Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt
Produktkategorie Konstruktiver Ingenieurbau
Warengruppe (Leistungen/Produkte)
— Eisenbahn- und Straßenüberführungen – Stahl
— Massive Stützbauwerke
— Konstruktiver Ingenieurbau – „Bauen unter Eisenbahnbetrieb“
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2015/S 023-038683 vom 03.02.2015.
Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Das bedeutet, gültige Präqualifikationsnachweise mit den Bezeichnungen
— „Brücken III“, „Rahmenbauwerke“ und „Tunnel offene Bauweise“ erfüllen die Voraussetzungen „Stahlbetonbrücken“
— „Brücken I“ und „Brücken II“ erfüllen die Voraussetzungen „Spannbetonbrücken“
Präqualifikationsnachweise der vorstehend nicht genannten Warengruppen gelten unverändert.
Produktkategorie Allgemeiner Erd- und Tiefbau
— Erdbauwerke
— Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
— Erdbauwerke – Bauen unter Eisenbahnbetrieb
— Bauleistungen für Kabel – Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2015/S 023-038677 vom 03.02.2015.
— „Bauen unter Eisenbahnbetrieb in der Produktkategorie Erdbauwerke, Kabeltiefbau, Kabelverlegung“ erfüllen die Voraussetzungen „Erdbauwerke – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“ und „Bauleistungen für Kabel – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“
— „Ver- und Entsorgungsleistungen und Kabelführungssysteme incl. Tiefbau“ erfüllen die Voraussetzungen „Kabelführungssysteme incl. Tiefbau“
Produktkategorie Spezialtiefbau
— Stützbauwerke
— Verankerungen
— Spezialtiefbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2015/S 023-038682 vom 3.2.2015.
— „Bauen unter Eisenbahnbetrieb in der Produktkategorie Spezialtiefbau“ erfüllen die Voraussetzungen „Spezialtiefbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-27 📅
Öffnungsort: Hannover, Joachimstraße 8.
Ort des Eröffnungstermins: Hannover, Joachimstraße 8.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Raum 246
Sonstiges:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal ist über die Internetadresse https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Die Vergabeunterlagen werden beim kompletten Download kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Roempler, Michael
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Joachimstraße 8
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
URL für weitere Informationen: https://www.dbnetze.com🌏
Name: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Nord (TEI-N)
Kontaktperson: Ertugrul, Mehmet
Telefon: +49 5112861492📞
E-Mail: mehmet.ertugrul@deutschebahn.com📧
Fax: +49 5112864228 📠
URL der Dokumente: https://www.deutschebahn.com🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutschebahn.com🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-15 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2015/S 172-313791 (2015-09-01)
Ergänzende Angaben (2015-10-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2016-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 172-313791
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremen
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Postanschrift: Joachimstraße 8
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.