BV Luisenhof, Oranienburg – Gebäudeleittechnik

Landkreis Oberhavel – Der Landrat – FB Finanzen und Informationstechnik, zentrale Vergabestelle

Es wird ein Regelsystem errichtet, die der Steuerung der Lüftungs- und Heizungsanlagen dient. In der Managementebene ist eine entsprechende Visualisierung der Gebäudeautomation umzusetzen. In einzelnen Bereichen sind Einzelraumregler zur Temperatur- und Lüftungssteuerung vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-29 Auftragsbekanntmachung
2015-10-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Menge oder Umfang:
Es werden geregelt:— 2 Doppelkesselanlagen mit hydraulischen Weichen— 1 Heizkreis Fußbodenheizung— 4 Heizkreise statische Heizung— 4 Heizkreise dynamische Heizung— 6 RLT-Anlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberhavel – Der Landrat – FB Finanzen und Informationstechnik, zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Kontakt
E-Mail: nadine.kowohl@oberhavel.de 📧
Telefon: +49 3301601677 📞
Fax: +49 3301601370 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 147-269851
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 206-363998
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Innerhalb der Ausführungszeit gelten folgende Einzelfristen: 16.11.2015 Beginn Werkplanung und Arbeiten auf der Baustelle 11.08.2016 bis 31.08.2016 Komplettierung, Inbetriebnahme 08.09.2016 bis 30.09.2016 Probebetrieb (ggf. auch früher) 03.10.2016 bis 14.10.2016 abschließende Sachverständigen- abnahmen 17.10.2016 bis 31.10.2016 Fertigstellung und Übergabe Dokumentation, Einweisung Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5Y9WN.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird ein Regelsystem errichtet, die der Steuerung der Lüftungs- und Heizungsanlagen dient. In der Managementebene ist eine entsprechende Visualisierung der Gebäudeautomation umzusetzen. In einzelnen Bereichen sind Einzelraumregler zur Temperatur- und Lüftungssteuerung vorgesehen.
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Menge oder Umfang:
Es werden geregelt:
— 2 Doppelkesselanlagen mit hydraulischen Weichen
— 1 Heizkreis Fußbodenheizung
— 4 Heizkreise statische Heizung
— 4 Heizkreise dynamische Heizung
— 6 RLT-Anlagen.
Referenznummer: OSOL.31.480.01.OV026.15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Luisenhof, Germendorfer Allee 17, 16515 Oranienburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels dem Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft
— Angaben zu Insolvenzen und Liquidation
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt
— Erklärung zur Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
— Angabe zur Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Abs. 1 Satz 1 EstG
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels dem Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
sowie Angaben zum geschätzten prozentualen Anteil am
Gesamtumsatz in Hinblick auf Leistungen, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels dem Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben
gefordert:
— Benennung von 3 wesentlichen nach dem 01.1.2010 und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossenen
erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des
Auftraggebers (Name, Ansprechpartner, Tel. oder E-Mail),
der Projektbezeichnung, des Auftragswertes und des
Ausführungszeitraums.
Bei einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß VOB/A § 9 EG / VOB/B § 17.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter oder Bietergemeinschaften zulässig.
Eine Bietergemeinschaft hat ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind
— und in der der bei der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Geschäftssprache: Deutsch
Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-31 📅
Öffnungsort (Organisation): Landkreis Oberhavel
Öffnungsort (Stadt): Oranienburg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter oder Bevollmächtigte, die sich als solche ausweisen können.
Submission: Landkreis Oberhavel, Haus 1 – Raum 2.40, Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Adolf-Dechert-Str. 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
URL der Dokumente: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-16 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OSOL.31.480.01.OV026.15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 206-363998
Zusätzliche Informationen
Innerhalb der Ausführungszeit gelten folgende Einzelfristen:
16.11.2015 Beginn Werkplanung und Arbeiten auf
der Baustelle
11.08.2016 bis 31.08.2016 Komplettierung, Inbetriebnahme
08.09.2016 bis 30.09.2016 Probebetrieb (ggf. auch früher)
03.10.2016 bis 14.10.2016 abschließende Sachverständigen-
abnahmen
17.10.2016 bis 31.10.2016 Fertigstellung und Übergabe
Dokumentation, Einweisung
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5Y9WN.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§ 107 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß
gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2015/S 147-269851 (2015-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen
Gesamtwert des Auftrags: 229 755,54 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberhavel, Der Landrat, Dezernat II – Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
E-Mail: sandra.wilhelm@oberhavel.de 📧
Telefon: +49 3301601374 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 211-382161
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 147-269851
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5YFUH.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-07 📅
Name: Kieback & Peter GmbH & Co. KG
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2015/S 211-382161 (2015-10-27)