Catering/Verpflegungsdienstleistungen für Asylbewerber (Flüchtlinge) in einer Notunterkunft für den Landkreis Emsland in den ehemaligen ADO-Gardinenwerken in 26871 Aschendorf, Hüntestr. 68
Der Leistungserbringer verpflichtet sich gegenüber dem Landkreis Emsland, die Verpflegung in der ADO-Halle für bis zu 1 000 (ggf. auch mehr) ausländische Flüchtlinge nach Abruf am Vortag herzustellen, anzuliefern und auszugeben. Die Lieferung erfolgt frei Ausgabestelle in der ADO-Halle. In der ADO-Halle stellt der Leistungserbringer täglich in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein Frühstück, ein Mittagessen und ein Abendessen inkl. Getränke für jeden Bewohner zur Verfügung. Das Mittagsessen kann entweder mit dem Verpflegungssystem Warmverpflegung (Cook & Hold) oder als Kühlkostsystem (Cook & Chill) angeboten werden. Es kann nur eines der beiden Verpflegungssyteme angeboten werden. Das Transportrisiko trägt der Leistungserbringer. Die Leistung beinhaltet alle mit dem Ziel der täglichen Verpflegung der Flüchtlinge zusammenhängenden erforderlichen Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer auch das Besteck und Geschirr (Einweg-Plastikmaterial) ohne Mehrkosten zu stellen hat. Als Bedarfsposition, welche keinen Einfluss auf die Wertung hat, hat der Bieter als Bedarfsposition a) das Stellen von Spezialbesteck für sämtliche Bewohner und b) die tägliche Reinigung dieses Besteck, welches auch, wenn erforderlich, das Aufstellen und Unterhalten einer Spühllmaschine erfordert, anzubieten. Zur Klarstellung: Die Bedarfspositionen werden nicht gewertet. Bei den Bedarfspositionen Spezialbesteck wird der Auftraggeber für das im Verpflegungsraum abhandenkommende Besteck Entschädigung in Geld leisten. Bei dem Besteck muss es sich um Spezialbesteck handeln, welches nicht dazu geeignet ist, Verletzungen hervorzurufen. Der Bieter hat im Preisblatt ein Preis für das Spezialbesteck anzugeben mit der er das abhandenkommende Besteck auf Nachweis berechnet. Der Auftraggeber wird die Speiserestentsorgung sowie sonstige Abfälle, die im Zusammenhang, mit der ausgegebenen Verpflegung anfallen, auf seine Kosten gem. den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsorgen lassen. Der Caterer ist für die Reinigung der Cateringausgabe verantwortlich. Für die Reinigung des Speiseräume inkl. der Tische wird ein Reinigungsdienst beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Menge oder Umfang:
Der Leistungserbringer verpflichtet sich gegenüber dem Landkreis Emsland, die Verpflegung in der ADO-Halle für bis zu 1 000 (ggf. auch mehr) ausländische Flüchtlinge nach Abruf am Vortag herzustellen, anzuliefern und auszugeben. In der ADO-Halle stellt der Leistungserbringer täglich in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein Frühstück, ein Mittagessen und ein Abendessen inkl. Getränke für jeden Bewohner zur Verfügung. Das Mittagsessen kann entweder mit dem Verpflegungssystem Warmverpflegung (Cook & Hold) oder als Kühlkostsystem (Cook & Chill) angeboten werden. Es kann nur eines der beiden Verpflegungssyteme angeboten werden. Das Transportrisiko trägt der Leistungserbringer. Die Leistung beinhaltet alle mit dem Ziel der täglichen Verpflegung der Flüchtlinge zusammenhängenden erforderlichen Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer auch das Besteck und Geschirr (Einweg-Plastikmaterial) ohne Mehrkosten zu stellen hat. Als Bedarfsposition, welche keinen Einfluss auf die Wertung hat, hat der Bieter als Bedarfsposition a) das Stellen von Spezialbesteck für sämtliche Bewohner und b) die tägliche Reinigung dieses Besteck, welches auch, wenn erforderlich, das Aufstellen und Unterhalten einer Spühllmaschine erfordert, anzubieten. Der Caterer ist für die Reinigung des Cateringausgabe verantwortlich. Für die Reinigung der Speiseräume incl. der Tische wird ein Reinigungsdienst beauftragt.
Der Leistungserbringer verpflichtet sich gegenüber dem Landkreis Emsland, die Verpflegung in der ADO-Halle für bis zu 1 000 (ggf. auch mehr) ausländische Flüchtlinge nach Abruf am Vortag herzustellen, anzuliefern und auszugeben. In der ADO-Halle stellt der Leistungserbringer täglich in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein Frühstück, ein Mittagessen und ein Abendessen inkl. Getränke für jeden Bewohner zur Verfügung. Das Mittagsessen kann entweder mit dem Verpflegungssystem Warmverpflegung (Cook & Hold) oder als Kühlkostsystem (Cook & Chill) angeboten werden. Es kann nur eines der beiden Verpflegungssyteme angeboten werden. Das Transportrisiko trägt der Leistungserbringer. Die Leistung beinhaltet alle mit dem Ziel der täglichen Verpflegung der Flüchtlinge zusammenhängenden erforderlichen Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer auch das Besteck und Geschirr (Einweg-Plastikmaterial) ohne Mehrkosten zu stellen hat. Als Bedarfsposition, welche keinen Einfluss auf die Wertung hat, hat der Bieter als Bedarfsposition a) das Stellen von Spezialbesteck für sämtliche Bewohner und b) die tägliche Reinigung dieses Besteck, welches auch, wenn erforderlich, das Aufstellen und Unterhalten einer Spühllmaschine erfordert, anzubieten. Der Caterer ist für die Reinigung des Cateringausgabe verantwortlich. Für die Reinigung der Speiseräume incl. der Tische wird ein Reinigungsdienst beauftragt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Emsland – Der Landrat, Fachbereich Innerer Service
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postleitzahl: 49716
Postort: Meppen
Kontakt
Internetadresse: http://www.emsland.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@emsland.de📧
Fax: +49 593144395000 📠
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A 2. Abschnitt die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (+49 593144395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen sind zudem bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E67184243 kostenlos herunterladbar.
Unter Ziffer II.2.3) dieser Bekanntmachung sind 47 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit 11 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerungen beläuft sich auf 47 Monate.
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A 2. Abschnitt die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (+49 593144395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen sind zudem bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E67184243 kostenlos herunterladbar.
Unter Ziffer II.2.3) dieser Bekanntmachung sind 47 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit 11 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerungen beläuft sich auf 47 Monate.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Leistungserbringer verpflichtet sich gegenüber dem Landkreis Emsland, die Verpflegung in der ADO-Halle für bis zu 1 000 (ggf. auch mehr) ausländische Flüchtlinge nach Abruf am Vortag herzustellen, anzuliefern und auszugeben. Die Lieferung erfolgt frei Ausgabestelle in der ADO-Halle. In der ADO-Halle stellt der Leistungserbringer täglich in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein Frühstück, ein Mittagessen und ein Abendessen inkl. Getränke für jeden Bewohner zur Verfügung. Das Mittagsessen kann entweder mit dem Verpflegungssystem Warmverpflegung (Cook & Hold) oder als Kühlkostsystem (Cook & Chill) angeboten werden. Es kann nur eines der beiden Verpflegungssyteme angeboten werden. Das Transportrisiko trägt der Leistungserbringer. Die Leistung beinhaltet alle mit dem Ziel der täglichen Verpflegung der Flüchtlinge zusammenhängenden erforderlichen Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer auch das Besteck und Geschirr (Einweg-Plastikmaterial) ohne Mehrkosten zu stellen hat. Als Bedarfsposition, welche keinen Einfluss auf die Wertung hat, hat der Bieter als Bedarfsposition a) das Stellen von Spezialbesteck für sämtliche Bewohner und b) die tägliche Reinigung dieses Besteck, welches auch, wenn erforderlich, das Aufstellen und Unterhalten einer Spühllmaschine erfordert, anzubieten.
Der Leistungserbringer verpflichtet sich gegenüber dem Landkreis Emsland, die Verpflegung in der ADO-Halle für bis zu 1 000 (ggf. auch mehr) ausländische Flüchtlinge nach Abruf am Vortag herzustellen, anzuliefern und auszugeben. Die Lieferung erfolgt frei Ausgabestelle in der ADO-Halle. In der ADO-Halle stellt der Leistungserbringer täglich in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein Frühstück, ein Mittagessen und ein Abendessen inkl. Getränke für jeden Bewohner zur Verfügung. Das Mittagsessen kann entweder mit dem Verpflegungssystem Warmverpflegung (Cook & Hold) oder als Kühlkostsystem (Cook & Chill) angeboten werden. Es kann nur eines der beiden Verpflegungssyteme angeboten werden. Das Transportrisiko trägt der Leistungserbringer. Die Leistung beinhaltet alle mit dem Ziel der täglichen Verpflegung der Flüchtlinge zusammenhängenden erforderlichen Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer auch das Besteck und Geschirr (Einweg-Plastikmaterial) ohne Mehrkosten zu stellen hat. Als Bedarfsposition, welche keinen Einfluss auf die Wertung hat, hat der Bieter als Bedarfsposition a) das Stellen von Spezialbesteck für sämtliche Bewohner und b) die tägliche Reinigung dieses Besteck, welches auch, wenn erforderlich, das Aufstellen und Unterhalten einer Spühllmaschine erfordert, anzubieten.
Zur Klarstellung: Die Bedarfspositionen werden nicht gewertet. Bei den Bedarfspositionen Spezialbesteck wird der Auftraggeber für das im Verpflegungsraum abhandenkommende Besteck Entschädigung in Geld leisten. Bei dem Besteck muss es sich um Spezialbesteck handeln, welches nicht dazu geeignet ist, Verletzungen hervorzurufen. Der Bieter hat im Preisblatt ein Preis für das Spezialbesteck anzugeben mit der er das abhandenkommende Besteck auf Nachweis berechnet.
Zur Klarstellung: Die Bedarfspositionen werden nicht gewertet. Bei den Bedarfspositionen Spezialbesteck wird der Auftraggeber für das im Verpflegungsraum abhandenkommende Besteck Entschädigung in Geld leisten. Bei dem Besteck muss es sich um Spezialbesteck handeln, welches nicht dazu geeignet ist, Verletzungen hervorzurufen. Der Bieter hat im Preisblatt ein Preis für das Spezialbesteck anzugeben mit der er das abhandenkommende Besteck auf Nachweis berechnet.
Der Auftraggeber wird die Speiserestentsorgung sowie sonstige Abfälle, die im Zusammenhang, mit der ausgegebenen Verpflegung anfallen, auf seine Kosten gem. den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsorgen lassen. Der Caterer ist für die Reinigung der Cateringausgabe verantwortlich. Für die Reinigung des Speiseräume inkl. der Tische wird ein Reinigungsdienst beauftragt.
Der Auftraggeber wird die Speiserestentsorgung sowie sonstige Abfälle, die im Zusammenhang, mit der ausgegebenen Verpflegung anfallen, auf seine Kosten gem. den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsorgen lassen. Der Caterer ist für die Reinigung der Cateringausgabe verantwortlich. Für die Reinigung des Speiseräume inkl. der Tische wird ein Reinigungsdienst beauftragt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 6
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 47 Monate
Referenznummer: 10-300 Ausschreibung Catering ADO-Hallen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für III.2):
2.1-2.3) gilt:
Zum Nachweis einer Eignung muss der Bieter die nachfolgend in III. 2.) genannten Nachweise, Erläuterungen und Eigenerklärungen wie in III. 2.) gefordert einreichen.
Eigenerklärungen zur geforderten persönlichen Lage sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Eigenerklärungen zur geforderten persönlichen Lage sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Bei der Bewertung der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Die jeweils erst auf Verlangen der Vergabestelle genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen müssen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
Der Nachweis der Eignung kann mittels der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis ULV, PQ-VOL einer Auftragsberatungsstelle oder einer anderen anerkannten Stelle geführt werden. Aus dem Register müssen sich die geforderten Erklärungen/Nachweise ergeben. Bei nichtdeutschen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sie ist
Der Nachweis der Eignung kann mittels der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis ULV, PQ-VOL einer Auftragsberatungsstelle oder einer anderen anerkannten Stelle geführt werden. Aus dem Register müssen sich die geforderten Erklärungen/Nachweise ergeben. Bei nichtdeutschen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sie ist
der für die Beurteilung des Inhalts einer abgegebenen Erklärung maßgebliche Text.
2.1.1 Eintrag im Handelsregister:
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter erklärt, dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Formular 124), sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein und kann als Kopie vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein und kann als Kopie vorgelegt werden.
2.1.2 Erklärungen zur persönlichen Lage und Gesetzestreue:
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Formblatts Eignung 124, dass gemäß § 6 Abs. 5 a), b), c), e) VOL/A.
— über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Formblatts 124, dass er bislang nicht nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG bzw. der in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das AEntG bzw. die in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und ihm kein derartiges Bußgeldverfahren droht.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Formblatts 124, dass er bislang nicht nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG bzw. der in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das AEntG bzw. die in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und ihm kein derartiges Bußgeldverfahren droht.
2.1.3 Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß § 6 Abs. 5 d) VOL/A:
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Formblatts 124, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben und Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf der Bescheinigung vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit hat.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf der Bescheinigung vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit hat.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Formblatts 124, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vor Zuschlagserteilung vorzulegen, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vor Zuschlagserteilung vorzulegen, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben.
2.1.5 Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge:
Der Bieter erklärt im Formular 124, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung, nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorlegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung, nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorlegt werden.
2.1.6 Keine Eintragung im Gewerbezentralregister
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Formblatts 124, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen welche belegen, dass die Voraussetzungen für eine Ausschluss nach § 23 Absatz 1 AEntG vorliegen bzw. dem ggf. in seinem Mitgliedsstaaten geführten vergleichbaren Register gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Formblatts 124, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen welche belegen, dass die Voraussetzungen für eine Ausschluss nach § 23 Absatz 1 AEntG vorliegen bzw. dem ggf. in seinem Mitgliedsstaaten geführten vergleichbaren Register gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nach separater Aufforderung):
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf für den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Kopie eines Auszuges über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 oder 2 AEntG beim Gewerbezentralregister zu verlangen, um die inhaltliche Richtigkeit der vorgenannten Erklärung zu prüfen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf für den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Kopie eines Auszuges über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 oder 2 AEntG beim Gewerbezentralregister zu verlangen, um die inhaltliche Richtigkeit der vorgenannten Erklärung zu prüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Angabe der Umsätze (Gesamtumsatz und Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2014, 2013,2012 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2014 noch nicht festgestellt sind, für die Geschäftsjahre (2013, 2012, 2011) anzugeben, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, wobei der Anteil der Eigenleistung ausgewiesen wird. Unter vergleichbaren Leistungen werden solche Aufträge verstanden, welche mind. 400 Personen täglich umfassen (für die Vergleichbarkeit ist es nicht erforderlich, dass eine morgentliche, mittagliche und abendliche Verpflegung stattgefunden hat; vorausgesetzt ist aber eine Verpflegung mit Mittagsessen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe der Umsätze (Gesamtumsatz und Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2014, 2013,2012 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2014 noch nicht festgestellt sind, für die Geschäftsjahre (2013, 2012, 2011) anzugeben, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, wobei der Anteil der Eigenleistung ausgewiesen wird. Unter vergleichbaren Leistungen werden solche Aufträge verstanden, welche mind. 400 Personen täglich umfassen (für die Vergleichbarkeit ist es nicht erforderlich, dass eine morgentliche, mittagliche und abendliche Verpflegung stattgefunden hat; vorausgesetzt ist aber eine Verpflegung mit Mittagsessen).
2.2.2 Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter erklärt hiermit, dass er über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Versicherungssummen verfügt bzw. im Auftragsfall diese unverzüglich abschließt:
— für Sachschäden 2 000 000 EUR,
— für Personenschäden 2 000 000 EUR,
— für reine Vermögensschäden 100 000 EUR.
Weiter erklärt der Bieter, dass die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. auf das jeweils Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Beschreibung (auf gesonderter Anlage) der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsabgabefrist erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Unter vergleichbaren Leistungen werden solche Aufträge verstanden, welche mind. 400 Personen täglich umfassen (für die Vergleichbarkeit ist es nicht erforderlich, dass eine morgentliche, mittagliche und abendliche Verpflegung stattgefunden hat; vorausgesetzt ist aber eine Verpflegung mit Mittagsessen). (Die Darstellung muss neben der Beschreibung der ausgeführten Leistung den Rechnungswert nennen, den privaten oder öffentlichen Auftraggeber bezeichnen und einen Ansprechpartner mit Telefonnummer enthalten)
Beschreibung (auf gesonderter Anlage) der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsabgabefrist erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Unter vergleichbaren Leistungen werden solche Aufträge verstanden, welche mind. 400 Personen täglich umfassen (für die Vergleichbarkeit ist es nicht erforderlich, dass eine morgentliche, mittagliche und abendliche Verpflegung stattgefunden hat; vorausgesetzt ist aber eine Verpflegung mit Mittagsessen). (Die Darstellung muss neben der Beschreibung der ausgeführten Leistung den Rechnungswert nennen, den privaten oder öffentlichen Auftraggeber bezeichnen und einen Ansprechpartner mit Telefonnummer enthalten)
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen telefonisch zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzliste zu achten.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen telefonisch zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzliste zu achten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Regulierung von Schäden hat der Auftragnehmer bei Vertragbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden mindestens jeweils 2 000 000 EUR, bei Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR beträgt, nachzuweisen.
Zur Regulierung von Schäden hat der Auftragnehmer bei Vertragbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden mindestens jeweils 2 000 000 EUR, bei Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR beträgt, nachzuweisen.
Im Übrigen siehe III.2.2).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B, siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
a) Es ist aufzuzeigen, wer an dieser Bietergemeinschaft beteiligt ist,
b) Der Vergabestelle ist ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
2. Bei der Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachkunde müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2. Bei der Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachkunde müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt). Dies gilt nicht, soweit nach § 4 NTVergG Tariftreue gefordert werden kann und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstiger ist. Fehlt die Mindestentgelterklärung im vorgenannten Sinne bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt). Dies gilt nicht, soweit nach § 4 NTVergG Tariftreue gefordert werden kann und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstiger ist. Fehlt die Mindestentgelterklärung im vorgenannten Sinne bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Soweit Nachunternehmen bei der Auftragserfüllung eingesetzt werden, muss das Unternehmen sich dazu verpflichten, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärungen nach § 5 Abs. 1 und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Für Nachunternehmen gilt § 8 Abs. 1 NTVergG entsprechend.
Soweit Nachunternehmen bei der Auftragserfüllung eingesetzt werden, muss das Unternehmen sich dazu verpflichten, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärungen nach § 5 Abs. 1 und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Für Nachunternehmen gilt § 8 Abs. 1 NTVergG entsprechend.
Die Unternehmen haben bei Abgabe ihres Angebots ein Verzeichnis der Nachunternehmen, die sie einsetzen wollen, und der auf sie entfallenden Leistungen vorzulegen.
Im Übrigen wird auf die Regelungen zu §§ 13-15 NTVergG verwiesen.
Die nach dem NTVergG vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können gemäß den Vergabe- und Vertragsordnungen im Wege der Präqualifikation auch erbracht werden, soweit diese Nachweise und Erklärungen für die Aufnahme ins Präqualifikationsverzeichnis nicht erforderlich sind.
Die nach dem NTVergG vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können gemäß den Vergabe- und Vertragsordnungen im Wege der Präqualifikation auch erbracht werden, soweit diese Nachweise und Erklärungen für die Aufnahme ins Präqualifikationsverzeichnis nicht erforderlich sind.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-06 📅
Öffnungsort: Meppen.
Ort des Eröffnungstermins: Meppen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Karlheinz Kewe
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10-300 Ausschreibung Catering ADO-Hallen
Zusätzliche Informationen
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A 2. Abschnitt die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A 2. Abschnitt die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (+49 593144395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden.
Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (+49 593144395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen sind zudem bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E67184243 kostenlos herunterladbar.
Unter Ziffer II.2.3) dieser Bekanntmachung sind 47 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit 11 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerungen beläuft sich auf 47 Monate.
Unter Ziffer II.2.3) dieser Bekanntmachung sind 47 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit 11 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerungen beläuft sich auf 47 Monate.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Internetadresse: http://mw.niedersachsen.de🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen. Siehe oben Ziffer VI.3).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen. Siehe oben Ziffer VI.3).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Punkt VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 244-443760 (2015-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Emsland – Der Landrat Fachbereich Innerer Service
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-26 📅
Name: Menü 2000 Catering Röttgers GmbH & Co. KG
Postanschrift: Osterkanal 48
Postort: Papenburg
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen. Siehe oben Ziffer VI.3).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen. Siehe oben Ziffer VI.3).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2016/S 039-064122 (2016-02-22)