Coaching für Führungskräfte, Teambegleitung und Nachfolgeplanung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet mit derzeit über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutzschutz, Bau und Reaktorsicherheit bündelt Kompetenzen auf den Gebieten des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicherheit, des Transports und der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie der Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Das BfS-Leitbild begründet die Verpflichtung zu einem Umgang miteinander, der von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung, Loyalität, einer offenen Information und Kommunikation und einem kooperativen Führungsstil geprägt ist. Wir erklären uns in unserem Leitbild bereit, Arbeitsergebnisse und den Umgang miteinander kritisch zu hinterfragen und Konflikte zu lösen, statt sie zu ignorieren. Fachwissen und Kreativität, Zuverlässigkeit und Engagement sowie ein motivierendes Arbeitsklima sind die grundlegenden Voraussetzungen und Werte, die uns befähigen, Arbeitsergebnisse von hoher Qualität zu erreichen und unseren Auftrag zu erfüllen.
Diese Maßstäbe sind im Leitbild und in den Führungsgrundsätzen des BfS konkretisiert.
Stetige Aufgabenzuwächse bei gleichzeitigen Einsparnotwendigkeiten haben zu immer höheren Anforderungen an die Beschäftigten geführt. Insbesondere die Führungskräfte benötigen ein Höchstmaß an Management-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz, um über die Wahrnehmung ihrer Fachaufgaben hinaus eine optimale Arbeitsorganisation und Personalbetreuung zu gewährleisten. Auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Führungsfunktion werden hohe Anforderungen gestellt, was ihre Teamfähigkeit und ihre Problemlösungskompetenz im alltäglichen Miteinander betrifft. In der Regel können die sich stellenden Herausforderungen von den Führungskräften und den Teams gut bewältigt werden. Gelegentlich ist dies jedoch nicht ohne weiteres möglich.
Um denjenigen Führungskräften, die zum ersten Mal eine Führungsaufgabe wahrnehmen, den Start in ihre neue Rolle und ihre neuen Aufgaben zu erleichtern, sollen sie in Zukunft in der Anfangszeit ihrer Führungsarbeit ein obligatorisches Coaching erhalten. Darüber hinaus sollen auch erfahrene Führungskräfte ein professionelles Coaching in Anspruch nehmen können, wenn dies in schwierigen Situationen als hilfreich erachtet wird. Dies kann ein Einzel-Coaching für die jeweilige Führungskraft sein, aber auch eine Begleitung für das gesamte Team. Die Grundlagen hierfür sind in der Dienstvereinbarung Fortbildung des BfS einvernehmlich am 5.5.2009 zwischen Dienststelle und Personalvertretung abgestimmt worden.
Daneben wird das BfS im Jahr 2015 erstmals eine systematische Nachfolgeplanung zum Kompetenzerhalt erarbeiten. In diesem Rahmen sollen u. a. Überschneidungszeiten zwischen ausscheidendem Wissensträger und Nachrückender Stelleninhaberin/nachrückendem Stelleninhaber organisiert werden. Zur Organisation und Moderation dieser Überschneidungszeit, in der vor allem das implizite Wissen übertragen werden soll, soll ebenfalls eine Begleitung durch ein Coaching ermöglicht werden.
Nicht zuletzt soll auch die Amtsleitung die Möglichkeit erhalten, sich in Fragen der Organisations- und Personalentwicklung sowie des Konfliktmanagements extern beraten zu lassen.
Hierfür wird ein entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt mit dem Ziel, Rahmenverträge mit mehreren Beraterinnen bzw. Beratern abzuschließen und diese für das obligatorische Coaching der neuen Führungskräfte sowie situationsbedingte Einsätze für Einzel-Coachings und Teambegleitung in besonderen Situationen einzusetzen. Angestrebt wird der Abschluss von standortbezogen (Salzgitter, Berlin und München) jeweils 3 Rahmenverträgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-29.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-01-29
|
Auftragsbekanntmachung
|