Dienstleistung Branchenmonitoring und Ausbildungsbedarf Gesundheitsfachberufe Rheinland-Pfalz 2015

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) schreibt im Rahmen der ?Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachberufe 2012-2015? die Dienstleistung ?Branchenmonitoring und Ausbildungsbedarf Gesundheitsfachberufe Rheinland-Pfalz 2015? aus.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Der zu schließende Vertrag kommt zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Auftraggeber zustande.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-15 Auftragsbekanntmachung
2015-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Menge oder Umfang:
Der Auftrag besteht aus insgesamt sechs Teilleistungen: ?Mobilisierung, Veranstaltungen und Begleitung?, ?Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2015?, ?Gutachten Gesundheitsfachberufe?, ?Bestandsaufnahme Ausbildungsstätten 2017?, ?Ausbildungsstättenplan 2017 gemäß § 6 Abs. 3 LKG? und ?Ausbildungsbedarfe außerhalb § 2 Nr. 1a KHG?.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 26130291777 📞
Fax: +49 261291411500 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 137-252971
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz. Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYDF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) schreibt im Rahmen der ?Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachberufe 2012-2015? die Dienstleistung ?Branchenmonitoring und Ausbildungsbedarf Gesundheitsfachberufe Rheinland-Pfalz 2015? aus.
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Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Der zu schließende Vertrag kommt zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Auftraggeber zustande.
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Dauer: 27 Monate
Referenznummer: 2015 / ZBL / Z.15-0053
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55116 Mainz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Eigenerklärungen; Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die unterschriebene Anlage Teil A – Eigenerklärungen vorzulegen und zu versichern, dass
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB? z.B. Preisabsprachen), § 70 des Strafgesetzbuches (StGB, wirksames Berufsverbot), § 132a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot),
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2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. die Ausübung des Gewerbes nicht gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO, wirksame Gewerbeuntersagung) ganz oder teilweise untersagt wurde,
5. keine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist:
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a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 89a Absatz 1 StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) in den Fällen des § 89a Absatz 2 Nummer 4 des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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c. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f. §§ 283ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
g. § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
h. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
i. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
j. §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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k. §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel), § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) oder § 236 des Strafgesetzbuchs (Kinderhandel)
l. § 370 der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
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7. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
8. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
9. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die ?Technologie von L. Ron Hubbard? anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
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10. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
11. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
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12. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
13. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen ebenfalls abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
ZBL – Handelsregisterauszug; Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate? nicht beglaubigte Kopie genügt).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (wirtschaftlich); Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im betroffenen Geschäftsfeld bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
ZBL – Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100.000 EUR.) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Referenzen; Der Bieter hat in der Teil A – Anlage Referenzen mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben zwingend anzugeben.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
ZBL – Teil A – Anlage Qualifikation; Der Bieter hat mit seinem Angebot, die ausgefüllte Teil A – Anlage Qualifikation abzugeben und nachzuweisen, dass der/die für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter/in über die erforderliche Fachkunde verfügt, d.h. mindestens über einen Universitäts- oder Masterabschluss im Bereich Soziologie, Pflege, Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre verfügt. Dies gilt auch für die Projektleiter/innen der Nachunternehmer.
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Die übrigen Projektmitarbeitenden müssen mindestens über einen Fachhochschulabschluss in den genannten Bereichen verfügen, sowie Kenntnisse in den Themenfeldern und Erfahrungen im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen anderer EU-Mitgliedstaaten ist durch den Bieter nachzuweisen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlagen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Mindeststandards:
Durch die Referenzprojekte müssen Erfahrungen im Bereich Pflege in der
1. Arbeitsmarktanalyse,
2. Fachkräftesicherung,
3. Ausbildungsplanung
nachgewiesen werden.
Mindestens einer der drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Des Weiteren muss mindestens einer der drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge eine Auftragssumme von mindestens 200.000 EUR überschreiten.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in den als Teil R – Vertrag beigefügten besonderen Vertragsbedingungen gelten gemäß § 11 Abs. 1 EG-VOL/A die Regelungen der VOL/B, insbesondere § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen als Teil R – Vertrag beigefügten besonderen Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich insbesondere, die jeweils gültigen Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung); Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Nachunternehmer haben mit Abgabe des Angebotes die unterzeichnete Teil A? Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010), geändert durch Gesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31) einzuhalten.
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Bieter, die beabsichtigen den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, haben statt der Teil A? Anlage Tariftreueerklärung mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dies gilt auch für Bieter, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Auftragnehmern erbringen werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-26 📅
Öffnungsort: Koblenz
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
Postanschrift: http://www.vergabe.rlp.de
Postort: Internet
Postleitzahl: 00000
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏
: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015 / ZBL / Z.15-0053
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
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Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYDF.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Bauhofstr. 9
Telefon: +49 6131162027 📞
Fax: +49 6131162452 📠
Quelle: OJS 2015/S 137-252971 (2015-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 188-341463
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 137-252971
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYRS.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz,
Bauhofstr. 9,

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Leistung (60)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-10 📅
Name: Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur
Postanschrift: Senckenberganlage 31
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Bauhofstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Quelle: OJS 2015/S 188-341463 (2015-09-24)