Die Freie Hansestadt Bremen will ihren Bürgerinnen und Bürgern weiterhin internetbasiert elektronisch Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen zur Verfügung stellen, um neben den Ergebnissen des Verhaltungshandelns im Transparenzportal auch die Transparenz über die dem Verwaltungshandeln zugrunde liegenden Vorschriften beizubehalten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung von bremischen Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen im bremischen Transparenzportal. Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen des Landes Bremen und der Gemeinden sowie die Bereitstellung dieser Inhalte als Volltext in einem stark strukturiertem Format und der dazugehörigen Metadaten zur Weiterverarbeitung, Recherche und Nutzung im bremischen Transparenzportal. Der Auftragnehmer soll die dafür erforderliche Hardware, die Software, die Vorschriftentexte und die Schnittstelle oder den Webservice zur Datenlieferung als Dienstleistung zur Verfügung stellen. Spätestens 2 Monate nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab 1.9.2015, sollen die genannten Informationen im Transparenzportal abrufbar sein. Gleichzeitig soll die Darstellung der Metadaten der bremischen Gesetze, Verordnungen usw. im Transparenzportal beibehalten werden. Teil der Metainformationen der bremischen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen ist die Auszeichnung der Lizenz (Creative Commons). Die jeweiligen Einträge müssen dementsprechend gekennzeichnet werden. Die Metainformationen sollen als Open Data Datensatz im XML-Format zur Verfügung gestellt und zu den Volltexten verlinkt werden können. Im Transparenzportal wird ein auf Solr basierendes Framework eingesetzt, das auch für die Recherche in den bereit gestellten Gesetzen usw. zu verwenden ist. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Vergabe erfolgt in einem Los.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im juristischen Bereich
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de🌏
E-Mail: dataportvergabe2773@dataport.de📧
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail- Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG
Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail- Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG
Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie Hansestadt Bremen will ihren Bürgerinnen und Bürgern weiterhin internetbasiert elektronisch Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen zur Verfügung stellen, um neben den Ergebnissen des Verhaltungshandelns im Transparenzportal auch die Transparenz über die dem Verwaltungshandeln zugrunde liegenden Vorschriften beizubehalten.
Die Freie Hansestadt Bremen will ihren Bürgerinnen und Bürgern weiterhin internetbasiert elektronisch Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen zur Verfügung stellen, um neben den Ergebnissen des Verhaltungshandelns im Transparenzportal auch die Transparenz über die dem Verwaltungshandeln zugrunde liegenden Vorschriften beizubehalten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung von bremischen Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen im bremischen Transparenzportal. Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen des Landes Bremen und der Gemeinden sowie die Bereitstellung dieser Inhalte als Volltext in einem stark strukturiertem Format und der dazugehörigen Metadaten zur Weiterverarbeitung, Recherche und Nutzung im bremischen Transparenzportal. Der Auftragnehmer soll die dafür erforderliche Hardware, die Software, die Vorschriftentexte und die Schnittstelle oder den Webservice zur Datenlieferung als Dienstleistung zur Verfügung stellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung von bremischen Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen im bremischen Transparenzportal. Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen des Landes Bremen und der Gemeinden sowie die Bereitstellung dieser Inhalte als Volltext in einem stark strukturiertem Format und der dazugehörigen Metadaten zur Weiterverarbeitung, Recherche und Nutzung im bremischen Transparenzportal. Der Auftragnehmer soll die dafür erforderliche Hardware, die Software, die Vorschriftentexte und die Schnittstelle oder den Webservice zur Datenlieferung als Dienstleistung zur Verfügung stellen.
Spätestens 2 Monate nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab 1.9.2015, sollen die genannten Informationen im Transparenzportal abrufbar sein. Gleichzeitig soll die Darstellung der Metadaten der bremischen Gesetze, Verordnungen usw. im Transparenzportal beibehalten werden. Teil der Metainformationen der bremischen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen ist die Auszeichnung der Lizenz (Creative Commons). Die jeweiligen Einträge müssen dementsprechend gekennzeichnet werden. Die Metainformationen sollen als Open Data Datensatz im XML-Format zur Verfügung gestellt und zu den Volltexten verlinkt werden können. Im Transparenzportal wird ein auf Solr basierendes Framework eingesetzt, das auch für die Recherche in den bereit gestellten Gesetzen usw. zu verwenden ist.
Spätestens 2 Monate nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab 1.9.2015, sollen die genannten Informationen im Transparenzportal abrufbar sein. Gleichzeitig soll die Darstellung der Metadaten der bremischen Gesetze, Verordnungen usw. im Transparenzportal beibehalten werden. Teil der Metainformationen der bremischen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Satzungen ist die Auszeichnung der Lizenz (Creative Commons). Die jeweiligen Einträge müssen dementsprechend gekennzeichnet werden. Die Metainformationen sollen als Open Data Datensatz im XML-Format zur Verfügung gestellt und zu den Volltexten verlinkt werden können. Im Transparenzportal wird ein auf Solr basierendes Framework eingesetzt, das auch für die Recherche in den bereit gestellten Gesetzen usw. zu verwenden ist.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Vergabe erfolgt in einem Los.
Referenznummer: OV RE2/2773/15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärungen zur Einhaltung Tariftreue- und Vergabegesetz,
— Projektsprache deutsch,
— Unternehmensbeschreibung,
— Vertraulichkeitserklärung,
— Erklärung Nachunternehmer,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Erklärung Bietergemeinschaft.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung Umsatzkennzahlen,
— Erklärung Personalkennzahlen.
Bieter, die die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen können (z. B. neu gegründete Unternehmen), haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise etc.) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter, die die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen können (z. B. neu gegründete Unternehmen), haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise etc.) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller
und wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung Referenzliste,
— Erklärung privilegierter Nachunternehmer.
Bieter, die die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen können (z. B. neugegründete Unternehmen), haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise etc.) vorzulegen, die eine Beurteilung in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
Bieter, die die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen können (z. B. neugegründete Unternehmen), haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise etc.) vorzulegen, die eine Beurteilung in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Mindeststandards: Erklärung über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.dataport.de🌏
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Geschäftszimmer, Zimmer 310, Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
URL der Teilnahme: www.dataport.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2/2773/15
Zusätzliche Informationen
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail- Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG
Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Ansgaritorstraße 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 4213616704📞
Fax: +49 4214966704 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Quelle: OJS 2015/S 082-145924 (2015-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail- Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail- Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.