Aufbau und Inbetriebsetzung eines serviceorientierten regionalen Energievertriebes durch Bereitstellung geeigneter Systemkomponenten und Mitarbeiter zur Abdeckung der energiewirtschaftlichen Prozesse der Marktrolle Lieferant für die Sparten Strom und Gas (Web-Portal, Produkt- und Tarifentwicklung für SLP-Kunden, Unterstützung bei Vertriebsaktionen, Kundengewinnung, Kundenservice, Energiedatenmanagement, Abrechnungsservice, Forderungsmanagement, Controlling und Service, Maschinelle Dokumentenerstellung) und Abbildung und Erbringung ausreichender Dienstleistungen zur Beschaffung von Energie und zur Bewirtschaftung, Abrechnung und Betreuung des Bilanzkreismanagements (Bilanzkreisbewirtschaftung, Energiebeschaffung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Paderborner Kommunalbetriebe GmbH
Postanschrift: Rolandsweg 80
Postleitzahl: 33102
Postort: Paderborn
Kontakt
E-Mail: g.thiele@paderborn.de📧
Telefon: +49 5251881820📞
Fax: +49 5251882060 📠
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind zweifach schriftlich und unterschrieben im Original sowie zweifach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Alle Einträge müssen dokumentecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
4) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
5) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
6) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
7) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
8) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
9) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich draus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
12) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen,
14) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs.2 S.2 VOL/A)
15) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind zweifach schriftlich und unterschrieben im Original sowie zweifach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Alle Einträge müssen dokumentecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
4) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
5) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
6) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
7) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
8) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
9) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich draus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
12) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen,
14) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs.2 S.2 VOL/A)
15) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufbau und Inbetriebsetzung eines serviceorientierten regionalen Energievertriebes durch Bereitstellung geeigneter Systemkomponenten und Mitarbeiter zur Abdeckung der energiewirtschaftlichen Prozesse der Marktrolle Lieferant für die Sparten Strom und Gas (Web-Portal, Produkt- und Tarifentwicklung für SLP-Kunden, Unterstützung bei Vertriebsaktionen, Kundengewinnung, Kundenservice, Energiedatenmanagement, Abrechnungsservice, Forderungsmanagement, Controlling und Service, Maschinelle Dokumentenerstellung) und Abbildung und Erbringung ausreichender Dienstleistungen zur Beschaffung von Energie und zur Bewirtschaftung, Abrechnung und Betreuung des Bilanzkreismanagements (Bilanzkreisbewirtschaftung, Energiebeschaffung).
Aufbau und Inbetriebsetzung eines serviceorientierten regionalen Energievertriebes durch Bereitstellung geeigneter Systemkomponenten und Mitarbeiter zur Abdeckung der energiewirtschaftlichen Prozesse der Marktrolle Lieferant für die Sparten Strom und Gas (Web-Portal, Produkt- und Tarifentwicklung für SLP-Kunden, Unterstützung bei Vertriebsaktionen, Kundengewinnung, Kundenservice, Energiedatenmanagement, Abrechnungsservice, Forderungsmanagement, Controlling und Service, Maschinelle Dokumentenerstellung) und Abbildung und Erbringung ausreichender Dienstleistungen zur Beschaffung von Energie und zur Bewirtschaftung, Abrechnung und Betreuung des Bilanzkreismanagements (Bilanzkreisbewirtschaftung, Energiebeschaffung).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag soll am 31.12.2018 enden. Optional kommt hier eine Verlängerung über zunächst 2 ½ Jahre und nochmals 2 weitere Jahre zum Tragen.
Referenznummer: Swp
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Paderborn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mitteln einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mitteln einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
2.) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft) und der Organisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen (Vordruck).
2.) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft) und der Organisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen (Vordruck).
3.) Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck): Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
4.) Eigenerklärung nach § 6 Abs. 6 VOL/A (Vordruck):
Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung darüber, dass Folgendes nicht für den Bewerber zutrifft:
a) über das Vermögen des Bewerbers wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt,
b) der Bewerber befindet sich in Liquidation,
c) der Bewerber hat nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt,
e) der Bewerber hat im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben
5.) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand, ferner keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
5.) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand, ferner keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe über den Gesamtumsatz (Brutto, je Jahr) des Bewerbers bezogen auf die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie des Umsatzes mit Leistungen, die dem vorliegend zu erbringenden Leistungen (Leistungen für Energievertrieb und Bilanzkreismanagement bei öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB) vergleichbar sind (Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe über den Gesamtumsatz (Brutto, je Jahr) des Bewerbers bezogen auf die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie des Umsatzes mit Leistungen, die dem vorliegend zu erbringenden Leistungen (Leistungen für Energievertrieb und Bilanzkreismanagement bei öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB) vergleichbar sind (Vordruck)
2. Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig (Vordruck).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 2.) Die Haftpflichtdeckungshöhe muss mindestens zusammen 2.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von:
(a) Einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und
(b) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Anzahl qualifizierter Mitarbeiter:
Anzahl der Mitarbeiter mit für das vorliegende Projekt adäquater Qualifikation, mit Zuordnung zu:
- Gesamtzahl Mitarbeiter Unternehmen,
- Anzahl Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Energievertrieb
o kaufmännische Dienstleistungen (aufgeteilt nach Qualifikation),
o IT aufgeteilt nach Qualifikation (getrennt nach Konzeption/Beratung, Entwicklung, Support, Projektmanagement),
o energiewirtschaftliche Anwendungen aufgeteilt nach Qualifikation.
- Anzahl Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Bilanzkreismanagement
Eine Tätigkeitsbereichszuordnung setzt hierbei voraus, dass der Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren im Schnitt mindestens zu 40 Prozent, bezogen auf die Arbeitszeit, in diesem Bereich tätig war.
2.) Referenzen
Nennung von Referenzprojekten, die nicht älter als 5 Jahre sein dürfen (Projektabschluss in 2009 oder später), die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind
- Neuaufbau eines Energievertriebs bezogen auf die Bereiche
o IT
o Support IT
o Kundenservice (Kundengewinnung, Organisation Kundenbelieferung, Kundenbetreuung und Kundenabrechnung)
- Bilanzkreismanagement
o Bilanzkreisbewirtschaftung
o Energiebeschaffung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Abschnitt III.2.2) sowie Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versendet werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung einer bevollmächtigten Vertreters vorzulegen (Vordruck). Dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Übersicht über die Projektbeteiligten beizufügen. Im Übrigen gelten die Hinweise und Bedingungen in den Bewerbungsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung einer bevollmächtigten Vertreters vorzulegen (Vordruck). Dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Übersicht über die Projektbeteiligten beizufügen. Im Übrigen gelten die Hinweise und Bedingungen in den Bewerbungsbedingungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung des Unternehmens (Vordruck) zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW, unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung (Vordruck) nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung (Vordruck) nach § 19 TVgG–NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung des Unternehmens (Vordruck) zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW, unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung (Vordruck) nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung (Vordruck) nach § 19 TVgG–NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 20
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der von den Bewerbern vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt – soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt – maximal 20 geeignete Bewerber zur Abgabe eines Ersten Angebots aufzufordern. Die Auswahl unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt unter den Gesichtspunktender Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der gemäß Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) vorgelegten Unterlagen. Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 20 Bewerber die Anforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Für den Fall, dass mehr als 20 Bewerber die Kriterien in gleicher Weise erfüllen, entscheidet das Los.Insgesamt kann ein Teilnahmeantrag eines Bewerbers maximal 36 Punkte erreichen: - In Abschnitt III.2.2): Zur Bewertung wird der durchschnittliche Jahresumsatz (Brutto) aus den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren herangezogen. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz über 20.000.000 EUR mit vergleichbaren Leistungen=4 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz von 14-20.000.000 EUR mit vergleichbaren Leistungen=3 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz von 10.000.000 EUR bis 13.999.999,99 EUR mit vergleichbaren Leistungen=2 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz unter 10.000.000 EUR mit vergleichbaren Leistungen=1 P. Maximal erreichbare Punktzahl sind hier 4 Punkte.- In Abschnitt III.2.3): Bewertung Anzahl qualifizierter Mitarbeiter: a) Tätigkeitsbereich Aufbau eines Energievertriebs: o Ab 50 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 4 P.o 30-49 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 3 P.o 15-29 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 2 P.o 5-14 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 1 P.Weniger als 5 Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „ Aufbau eines Energievertriebs“ führen zum Ausschluss (Mindestkriterium).b) Tätigkeitsbereich Bilanzkreismanagement: o Ab 30 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 4P.o 15-29 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 3 P.o 4-14 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 2 P.o 2-4 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position=1 P.o Weniger als 2 Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „ Bilanzkreismanagement“ führen zum Ausschluss (Mindestkriterium).c) Gesamtzahl Mitarbeiter Unternehmen: Diese Angabe dient der Plausibilisierung der vorgenannten Angaben und wird nicht bewertet. Maximal erreichbare Punktzahl sind hier 8 Punkte. d) Referenzen: Die Bewertung der Referenzen erfolgt in den folgenden Bewertungskategorien: o Projekte mit Funktionsumfang „Neuaufbau eines Energievertriebs“: max 14 PDie Bewertung der Referenzen erfolgt in den folgenden Bewertungskategorien: IT (max 4P), Support IT (max 4P), Kundenservice (max 6P: Kundengewinnung, Organisation Kundenbelieferung, Kundenbetreuung und Kundenabrechnung)o Projekte mit Funktionsumfang wie Bilanzkreismanagement: max 10 Die Bewertung der Referenzen erfolgt in den folgenden Bewertungskategorien: Bilanzkreisbewirtschaftung (max 3P), Energiebeschaffung (max 7P)Hinsichtlich der einzureichenden Referenzen kommt es der Vergabestelle insbesondere auf deren Qualität der Nachweise an. Ein Referenzprojekt kann auch für mehrere Bewertungskategorien herangezogen werden, wenn es mehrere Bewertungskategorien abdeckt. Jedoch kann je Bewertungskategorie über alle Einzelreferenzen hinweg nicht mehr als die oben angegebene Maximalpunktzahl je Bewertungskategorie erreicht werden. Unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen können daher insgesamt hier maximal 24 P erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der von den Bewerbern vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt – soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt – maximal 20 geeignete Bewerber zur Abgabe eines Ersten Angebots aufzufordern. Die Auswahl unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt unter den Gesichtspunktender Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der gemäß Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) vorgelegten Unterlagen. Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 20 Bewerber die Anforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Für den Fall, dass mehr als 20 Bewerber die Kriterien in gleicher Weise erfüllen, entscheidet das Los.Insgesamt kann ein Teilnahmeantrag eines Bewerbers maximal 36 Punkte erreichen: - In Abschnitt III.2.2): Zur Bewertung wird der durchschnittliche Jahresumsatz (Brutto) aus den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren herangezogen. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz über 20.000.000 EUR mit vergleichbaren Leistungen=4 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz von 14-20.000.000 EUR mit vergleichbaren Leistungen=3 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz von 10.000.000 EUR bis 13.999.999,99 EUR mit vergleichbaren Leistungen=2 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz unter 10.000.000 EUR mit vergleichbaren Leistungen=1 P. Maximal erreichbare Punktzahl sind hier 4 Punkte.- In Abschnitt III.2.3): Bewertung Anzahl qualifizierter Mitarbeiter: a) Tätigkeitsbereich Aufbau eines Energievertriebs: o Ab 50 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 4 P.o 30-49 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 3 P.o 15-29 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 2 P.o 5-14 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 1 P.Weniger als 5 Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „ Aufbau eines Energievertriebs“ führen zum Ausschluss (Mindestkriterium).b) Tätigkeitsbereich Bilanzkreismanagement: o Ab 30 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 4P.o 15-29 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 3 P.o 4-14 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position= 2 P.o 2-4 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position=1 P.o Weniger als 2 Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „ Bilanzkreismanagement“ führen zum Ausschluss (Mindestkriterium).c) Gesamtzahl Mitarbeiter Unternehmen: Diese Angabe dient der Plausibilisierung der vorgenannten Angaben und wird nicht bewertet. Maximal erreichbare Punktzahl sind hier 8 Punkte. d) Referenzen: Die Bewertung der Referenzen erfolgt in den folgenden Bewertungskategorien: o Projekte mit Funktionsumfang „Neuaufbau eines Energievertriebs“: max 14 PDie Bewertung der Referenzen erfolgt in den folgenden Bewertungskategorien: IT (max 4P), Support IT (max 4P), Kundenservice (max 6P: Kundengewinnung, Organisation Kundenbelieferung, Kundenbetreuung und Kundenabrechnung)o Projekte mit Funktionsumfang wie Bilanzkreismanagement: max 10 Die Bewertung der Referenzen erfolgt in den folgenden Bewertungskategorien: Bilanzkreisbewirtschaftung (max 3P), Energiebeschaffung (max 7P)Hinsichtlich der einzureichenden Referenzen kommt es der Vergabestelle insbesondere auf deren Qualität der Nachweise an. Ein Referenzprojekt kann auch für mehrere Bewertungskategorien herangezogen werden, wenn es mehrere Bewertungskategorien abdeckt. Jedoch kann je Bewertungskategorie über alle Einzelreferenzen hinweg nicht mehr als die oben angegebene Maximalpunktzahl je Bewertungskategorie erreicht werden. Unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen können daher insgesamt hier maximal 24 P erreicht werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Paderborner Stadtwerke (in Gründung)
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Paderborn – Zentrale Vergabestelle
Herrn Thiele
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Swp
Zusätzliche Informationen
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind zweifach schriftlich und unterschrieben im Original sowie zweifach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
2) Die Teilnahmeanträge sind zweifach schriftlich und unterschrieben im Original sowie zweifach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Alle Einträge müssen dokumentecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
4) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
4) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
5) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
5) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
6) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010, VII-Verg 13/10).
6) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
7) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
7) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
8) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
8) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
9) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
9) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich draus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich draus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
12) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen,
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen,
14) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs.2 S.2 VOL/A)
15) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 047-081690 (2015-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind 2-fach schriftlich und unterschrieben im Original sowie 2-fach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Alle Einträge müssen dokumentecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
4) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
5) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
6) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
7) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
8) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
9) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
12) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
15) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind 2-fach schriftlich und unterschrieben im Original sowie 2-fach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Alle Einträge müssen dokumentecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
4) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
5) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
6) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
7) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
8) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
9) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
12) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
15) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-17 📅
Name: Gelsenwasser AG
Postanschrift: Willi-Brandt-Allee 26
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 192-348380 (2015-09-30)