Dienstleistungsauftrag: Unterstützung beim Betrieb des Frühwarnsystems der Ersatzkassen zur Erkennung und Vermeidung von Haftungsfällen

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über Dienstleistungen zur Unterstützung beim Betrieb des Frühwarnsystems der Ersatzkassen (und des vdek) zur Erkennung und Vermeidung von Haftungsfällen.
Das zweistufige Frühwarnsystem der Ersatzkassen befindet sich bereits seit mehreren Jahren in Betrieb. Nach Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Betreiber soll mit diesem Vergabeverfahren der Betrieb neu vergeben werden. Teilweise sind in den Betrieb des Frühwarnsystems neben den Ersatzkassen Organe des vdek eingebunden. Der vdek führt die Vergabe daher sowohl im eigenen Namen als auch namens und im Auftrag der Ersatzkassen durch. Im Kern soll das Frühwarnsystem folgende Funktionen erfüllen:
Stufe 1 des Frühwarnsystems: Betrieb des Kennzahlensystems sowie des Szenariotools und Reporting
Bei Überschreitung von zuvor innerhalb des Haftungsverbundes der Ersatzkassen konsentierten Schwellenwerten für eine Reihe relevanter und aussagekräftiger Kennzahlen, die aus der Verhandlungsaufforderung ersichtlich sein werden, werden in einem automatisierten Berechnungsverfahren (Excel-Kennzahlentool, das dem externen Dienstleister von den Ersatzkassen zur Verfügung gestellt wird) quartalsweise für das laufende Geschäftsjahr turnusmäßig je Einzelkasse grüne, gelbe oder rote (Warn-)Signale gegeben. Auf dieser Basis erstellt der Dienstleister den Standardbericht, der der jeweiligen Krankenkasse zur Kenntnis gegeben wird. Ergänzend hierzu wird im Regelbetrieb ein Szenariotool (Excel-Tool, das dem externen Dienstleister ebenfalls von den Ersatzkassen zur Verfügung gestellt wird) für die beiden auf das Geschäftsjahr folgenden Jahre eingesetzt, das dem Dienstleister insbesondere dazu dient, eine vertiefende Analyse und Einstufung einer gefährdeten Kasse vorzunehmen. Zusätzlich informiert der Dienstleister zweimal pro Jahr das „Expertengremium Frühwarnsystem“ über die Entwicklung der Risikolage der einzelnen Mitgliedskassen mündlich anhand der jeweiligen Standardberichte sowie über die Risikolage in der Haftungsgemeinschaft der Ersatzkassen insgesamt.
Im Falle der Feststellung einer möglichen Gefährdungslage wird eine erweiterte Berichtspflicht der Krankenkasse ausgelöst und vom Dienstleister eine vertiefende Untersuchung der Situation im Dialog mit der betroffenen Krankenkasse durchgeführt. Bestätigt sich die Gefährdungslage, wird in einem weiteren Schritt das „Expertengremium Frühwarnsystem“ informiert und die Risikolage dort beraten. Nach diesem vorgezogenen Informations- und Beratungsgespräch entscheidet das „Expertengremium Frühwarnsystem“, ob ein erweiterter Standardbericht zu erstellen ist.
Wird ein erweiterter Standardbericht durch den Dienstleister erstellt, wird beraten, ob die Risikolage der betroffenen Krankenkasse es erfordert, dass bereits vor Eintreten des Warnsignals rot (akute Gefährdungslage) die Stufe 2 des Frühwarnsystems eingeleitet und ein vorgezogenes Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW-Standard S6 erstellt werden soll.
Stufe 2 des Frühwarnsystems: Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW-Standard S6 und Reporting
Weist das Kennzahlensystem das Warnsignal rot aus, wird hierdurch automatisch die Erstellung eines Sanierungsgutachtens in Anlehnung an IDW-Standard S6 durch den Dienstleister ausgelöst.
Das Gutachten wird durch den Dienstleister schriftlich niedergelegt und dem Gesamtvorstand des vdek präsentiert.
U.a. die konkrete Umsetzung von „Erweiterten Standardberichten“ im Gefährdungsfalle oder von Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW-Standard S6 (Warnsignal rot) wird Gegenstand der Verhandlungsphase und der Wirtschaftlichkeitsbewertung sein.
Nicht Bestandteil des Frühwarnsystems (und damit auch nicht Gegenstand der mit dieser Vergabe nachgefragten externen Unterstützungsdienstleistungen) sind Maßnahmen des Antrags- und Hilfeleistungsverfahrens nach § 8a der Satzung des vdek und § 265b SGB V.
Mit dem Betrieb des Finanzkennzahlensystems und des Szenariotools (als Bestandteil des Frühwarnsystems) ist unverzüglich (spätestens 2 Wochen) nach Zuschlag zu beginnen. Der Zuschlag soll im Dezember 2015 erfolgen. Ob und in welcher Zahl über den Betrieb des Finanzkennzahlensystems und des Szenariotools hinaus weitere Leistungen einzeln beauftragt werden (erweiterte Berichtspflichten bei Warnstufe gelb; Sanierungsgutachtenabrufe), hängt jeweils von der finanziellen Entwicklung jeder der Ersatzkassen ab und ist ungewiss.
Das Vergabeverfahren richtet sich aufgrund der nachgefragten Leistungen vornehmlich an Wirtschaftsprüfer.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-06 Auftragsbekanntmachung
2015-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge