Dienstleistungskonzession Bewirtschaftung von Mensen in 12 Bochumer Schulen
Es ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Bewirtschaftung von Schulkantinen (Mensen) an 12 Bochumer Schulen vorgesehen. Das Verfahren wird unter analoger Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften durchgeführt.
Leistungsgegenstand
Die Schule möchte ihren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, in den Räumen der Schule ein Mittagessen einzunehmen. Mit der Annahme dieser Konzession übernimmt der Caterer für die Schule die Mittagsverpflegung auf eigenes Betriebsrisiko. Die Mittagsverpflegung ist ein Angebot, eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Die Schüler/innen und das Personal der Schule treten insoweit in ein Vertragsverhältnis zu dem Auftragnehmer. Dies gilt auch für gastronomische Angebote außerhalb des Mittagessens und den kantinentypischen Verkauf von Waren durch den Auftragnehmer. Verpflegungsangebote, die bereits durch einen Förderverein, eine Elterninitiative o.ä. angeboten werden, sind von dieser Konzession ausdrücklich ausgenommen, es sei denn es ist von diesen Anbietern gewünscht.
Hat die Schule Bedarf an zusätzlicher Schulverpflegung, wird hierüber auf Anregung der jeweiligen Schule eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen. Weiteres regelt TEIL 2 des Leistungsverzeichnisses (LV).
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferienzeiten erfolgt i. d. R. keine Versorgung mit warmen Mittagessen. Es können aber entsprechende gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.
Die Dienstleistungskonzession wird mit Auftragserteilung vergeben (vorgesehen für Ende 2015/Anfang 2016) und endet am 31.7.2019.
Da kein Schüler zur Teilnahme am Mittagessen verpflichtet werden kann, sind die in der Anlage 4 angegebenen Essenszahlen lediglich derzeitige Durchschnittswerte, die zukünftig sowohl nach oben als auch nach unten stark abweichen können und nur zu Kalkulationszwecken dienen.
Beschreibung des Vergabeverfahrens:
Teilnahmewettbewerb (1. Stufe):
1. Interessierte Unternehmen haben zunächst einen selbst verfassten Teilnahmeantrag inklusive aller geforderten Nachweise aus III. dieser Bekanntmachung zu stellen (u. a. Referenzen, Unternehmenspräsentation).
Für die Eigenerklärung ist zwingend der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
Unvollständige und/oder nicht frist- und formgerechte (nicht im verschlossenen Umschlag) Teilnahmeanträge können nicht weiter berücksichtigt werden.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber anhand der von ihm eingereichten Erklärungen, Angaben und Nachweise grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen.
Verhandlungsverfahren (Stufe 2):
In Stufe 2 werden alle potenziell geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Mit diesem Angebot sind 4-Wochen-Speisepläne entsprechend der Leistungsbeschreibung und Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 3 und § 19 TVgG-NRW einzureichen.
Falls erforderlich können in einem oder mehreren Verhandlungsgesprächen offene Fragen geklärt werden.
Die Wertung der Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse nach den in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien.
Folgende Zeitplanung ist vorgesehen:
Stufe 1:
1. Teilnahmefrist: 14.7.2015.
2. Frist für Bieterfragen: 6.7.2015.
3. Frist zur Beantwortung der Bieterfragen: 9.7.2015.
4. Angebotsaufforderung bis zum: 27.7.2015.
Stufe 2:
Es handelt sich um eine vorläufige Planung, die abhängig von der Zahl der Interessenten und erforderlichen Verhandlungsrunden ist.
1. Angebotsfrist: 26.8.2015.
2. Zeitraum für Verhandlungsgesperäche: 37./38. KW 2015.
3. Zuschlagserteilung: ca. Oktober 2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-06-15
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Auftragsbekanntmachung
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2015-10-01
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Ergänzende Angaben
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