Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beabsichtigt, die Durchführung von zwei ÖKOPROFIT® Einsteigerprogrammen (Kurse ÖKOPROFIT® 23. und 24.) mit jeweils 15 Teilnehmern und einer Laufzeit von einem Jahr durchzuführen. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung (spätestens am 1.10.2015) für die Durchführung von 2 Einsteigerprogrammen (ÖKOPROFIT® 23 und 24) mit Start in 2016 geschlossen. Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption für jeweils zwei weitere Einsteigerprogramme. Die Finanzbehörde führt das förmliche Verfahren für die Vergabe durch. Im Rahmen des Projekts sind die Teilnehmer/ Unternehmen zu akquirieren, das Programm öffentlichkeitswirksam darzustellen, Workshops zu umweltrelevanten Themen und Beratungen der Betriebe vor Ort durchzuführen, Broschüren zu erstellen sowie Audits vorzubereiten und zu organisieren. Angesprochen werden insbesondere Unternehmen und Institutionen, die über einschlägige Erfahrungen mit der Implementierung von betrieblichen Umweltmanagementsystemen und neben der fachlichen Qualifikation auch über mehrjährige Erfahrung in der betrieblichen Umweltberatung verfügen. Weitergehende Informationen zum Projekt unter: www.oekoprofit.hamburg.de Der AN schließt mit den teilnehmenden Betrieben bilaterale Verträge. Die Vergütung wird jeweils von den teilnehmenden Betrieben direkt an den AN gezahlt. Diese Einnahmen werden vom Beratungsunternehmen von den Gesamtkosten abgezogen und der Restbetrag der BSU in Rechnung gestellt. Ein Kurs soll im Frühjahr und einer im Herbst/Winter starten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang:
Der geschätzte Auftragswert enthält die Gesamtkosten inkl. der geschätzten Vergütung von den teilnehmenden Betrieben für das Vertragsjahr inkl. aller Verlängerungsoptionen.600 000
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428232731📞
Fax: +49 40427310686 📠
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse usw.) in aktueller Fassung (nicht älter als 12 Monate) abzufordern;
— Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt;
— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
— Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse usw.) in aktueller Fassung (nicht älter als 12 Monate) abzufordern;
— Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt;
— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
— Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beabsichtigt, die Durchführung von zwei ÖKOPROFIT® Einsteigerprogrammen (Kurse ÖKOPROFIT® 23. und 24.) mit jeweils 15 Teilnehmern und einer Laufzeit von einem Jahr durchzuführen. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung (spätestens am 1.10.2015) für die Durchführung von 2 Einsteigerprogrammen (ÖKOPROFIT® 23 und 24) mit Start in 2016 geschlossen. Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption für jeweils zwei weitere Einsteigerprogramme.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beabsichtigt, die Durchführung von zwei ÖKOPROFIT® Einsteigerprogrammen (Kurse ÖKOPROFIT® 23. und 24.) mit jeweils 15 Teilnehmern und einer Laufzeit von einem Jahr durchzuführen. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung (spätestens am 1.10.2015) für die Durchführung von 2 Einsteigerprogrammen (ÖKOPROFIT® 23 und 24) mit Start in 2016 geschlossen. Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption für jeweils zwei weitere Einsteigerprogramme.
Die Finanzbehörde führt das förmliche Verfahren für die Vergabe durch.
Im Rahmen des Projekts sind die Teilnehmer/ Unternehmen zu akquirieren, das Programm öffentlichkeitswirksam darzustellen, Workshops zu umweltrelevanten Themen und Beratungen der Betriebe vor Ort durchzuführen, Broschüren zu erstellen sowie Audits vorzubereiten und zu organisieren.
Im Rahmen des Projekts sind die Teilnehmer/ Unternehmen zu akquirieren, das Programm öffentlichkeitswirksam darzustellen, Workshops zu umweltrelevanten Themen und Beratungen der Betriebe vor Ort durchzuführen, Broschüren zu erstellen sowie Audits vorzubereiten und zu organisieren.
Angesprochen werden insbesondere Unternehmen und Institutionen, die über einschlägige Erfahrungen mit der Implementierung von betrieblichen Umweltmanagementsystemen und neben der fachlichen Qualifikation auch über mehrjährige Erfahrung in der betrieblichen Umweltberatung verfügen.
Angesprochen werden insbesondere Unternehmen und Institutionen, die über einschlägige Erfahrungen mit der Implementierung von betrieblichen Umweltmanagementsystemen und neben der fachlichen Qualifikation auch über mehrjährige Erfahrung in der betrieblichen Umweltberatung verfügen.
Der AN schließt mit den teilnehmenden Betrieben bilaterale Verträge. Die Vergütung wird jeweils von den teilnehmenden Betrieben direkt an den AN gezahlt. Diese Einnahmen werden vom Beratungsunternehmen von den Gesamtkosten abgezogen und der Restbetrag der BSU in Rechnung gestellt.
Der AN schließt mit den teilnehmenden Betrieben bilaterale Verträge. Die Vergütung wird jeweils von den teilnehmenden Betrieben direkt an den AN gezahlt. Diese Einnahmen werden vom Beratungsunternehmen von den Gesamtkosten abgezogen und der Restbetrag der BSU in Rechnung gestellt.
Ein Kurs soll im Frühjahr und einer im Herbst/Winter starten.
Menge oder Umfang:
Der geschätzte Auftragswert enthält die Gesamtkosten inkl. der geschätzten Vergütung von den teilnehmenden Betrieben für das Vertragsjahr inkl. aller Verlängerungsoptionen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 2014000030
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z.B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, folgende in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z.B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, folgende in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
Einzureichende Unterlagen:
— unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert;
— unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert;
— Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz;
— unterschriebene Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eine Referenzliste der bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre.
Als Referenzen ähnlicher Art werden insbesondere Erfahrungen in der betrieblichen Umweltberatung (insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)), Implementierung von Umweltmangementsystemen (EMAS, ISO 14.000), Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Umweltschutz sowie Referenzen über Kenntnisse im deutschen und Hamburger Umweltrecht anerkannt.
Als Referenzen ähnlicher Art werden insbesondere Erfahrungen in der betrieblichen Umweltberatung (insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)), Implementierung von Umweltmangementsystemen (EMAS, ISO 14.000), Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Umweltschutz sowie Referenzen über Kenntnisse im deutschen und Hamburger Umweltrecht anerkannt.
Zudem eine Referenzliste Moderation von Großveranstaltungen in den letzten 3 Jahren.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind:
— Auftragsumfang,
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahr und
— Gesamtumsatz zu nennen (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt).
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
— Angaben zum Unternehmensprofil und zur -struktur (Anzahl der Mitarbeiter, Kontinuität) und der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals (Leitung und Durchführung).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
Der AN schließt mit den teilnehmenden Betrieben bilaterale Verträge. Die Vergütung wird jeweils von den teilnehmenden Betrieben direkt an den AN gezahlt. Diese Einnahmen werden vom Beratungsunternehmen von den Gesamtkosten abgezogen und der Restbetrag der BSU in Rechnung gestellt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der AN schließt mit den teilnehmenden Betrieben bilaterale Verträge. Die Vergütung wird jeweils von den teilnehmenden Betrieben direkt an den AN gezahlt. Diese Einnahmen werden vom Beratungsunternehmen von den Gesamtkosten abgezogen und der Restbetrag der BSU in Rechnung gestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter(in).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Über das Online-Portal Hamburg-Service (www.gateway.hamburg.de) können Sie sich für die elektronische Vergabe registrieren, die Vergabeunterlagen kostenfrei einsehen, bearbeiten und Ihr Angebot elektronisch einreichen.
Die Vergabeunterlagen können auch unter Angabe der Projektnummer 2014000030 per E-Mail unter ausschreibungen@fb.hamburg.de abgefordert werden.
Wichtig: Um die Unterlagen zu erhalten, benötigen wir zwingend Ihre vollständigen Kontaktdaten (Firmenname, Name des Ansprechpartners/Ansprechpartnerin, vollständige Anschrift, E-Mail, Telefon und Fax) für mögliche Nachfragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei unvollständigen Angaben, keine Unterlagen versenden.
Wichtig: Um die Unterlagen zu erhalten, benötigen wir zwingend Ihre vollständigen Kontaktdaten (Firmenname, Name des Ansprechpartners/Ansprechpartnerin, vollständige Anschrift, E-Mail, Telefon und Fax) für mögliche Nachfragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei unvollständigen Angaben, keine Unterlagen versenden.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014000030
Zusätzliche Informationen
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse usw.) in aktueller Fassung (nicht älter als 12 Monate) abzufordern;
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse usw.) in aktueller Fassung (nicht älter als 12 Monate) abzufordern;
— Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt;
— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
— Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 090-161954 (2015-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-21 📅
Name: Ökopol GmbH – Institut für Ökologie und Politik GmbH
Postanschrift: Nernstweg 32-34
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22756
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht
später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,