Durchführung von Zählerablesungen (Tarifkunden); Durchführung von Zählerablesungen im Sammelkonto; Zählerablesung Schlussablesung; Zählerablesung Sonderablesung
Dortmunder Energie und Wasserversorgung GmbH
Pos. 1. Zählerablesung Tarifkunden ca. 1 650 000 Stück;
Pos. 2. Zählerablesung Sammelkunden ca. 132 000 Stück;
Pos. 3. Zählerablesung Schlussablesung ca. 66 000 Stück;
Pos. 4. Zählerablesung Sonderablesung ca. 36 000 Stück.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-15.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-12-15 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zählerablesung
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zählerablesung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dortmunder Energie und Wasserversorgung GmbH
Postanschrift: Günter-Samtlebe-Platz 1
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dew21.de 🌏
E-Mail: b.winkler@dsw21.de 📧
Telefon: +49 2319552263 📞
Fax: +49 2319553425 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 245-446088
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: Nr. 459
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kundengebiet Raum Dortmund, NRW.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: 30 Tage netto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität (60)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DSW21, Vergabestelle, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Frau Winkler
Internetadresse: www.dew21.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 245-446088 (2015-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zählerablesung
Menge oder Umfang:
Pos. 1. Zählerablesung Tarifkunden ca. 1 650 000 Stück;Pos. 2. Zählerablesung Sammelkunden ca. 132 000 Stück;Pos. 3. Zählerablesung Schlussablesung ca. 66 000 Stück;Pos. 4. Zählerablesung Sonderablesung ca. 36 000 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zählerablesung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dortmunder Energie und Wasserversorgung GmbH
Postanschrift: Günter-Samtlebe-Platz 1
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dew21.de 🌏
E-Mail: b.winkler@dsw21.de 📧
Telefon: +49 2319552263 📞
Fax: +49 2319553425 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 245-446088
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Die Wertung der Zuschlagskriterien Preis 40 % und Qualität 60 % werden nach folgender Bewertungsmatrix vorgenommen. Bei der Wertung der Angebote wird die Richtwertmethode angewandt.
Qualität mit 60 % bestehend aus:
8 % Die Software muss eine Schnittstelle zum Abrechnungssystem des AG bieten, die einen problemlosen Transport der abgelesenen und abzulesenden Daten garantiert.
5 % Sie muss den zuständigen Mitarbeitern des AG die Möglichkeit der Problemlosen Qualitätskontrolle und Übersicht über die laufenden Ablesungen bieten.
8 % Die Software muss über eine individuelle Darstellbarkeit der Ablesedaten nebst Sortiermöglichkeit verfügen, auf das diese stets nach den aktuellen Kriterien sortiert und den Erfordernissen entsprechend angezeigt werden können.
5 % Die auf den MDE Geräten installierte Variante muss zudem über eine Funktion verfügen, die bei Unplausibilität bzw. Unstimmigkeiten bei der Erfassung von Zählerständen eine Fotofunktion bietet, um das entsprechende zu dokumentieren und somit Folgeaufträge zur Kontrolle zu vermeiden. Gleichzeitig müssen die entsprechenden, und datierten Fotos den jeweiligen Aufträgen des AG anhängig sein und zusammen mit den Zählerständen dem Abrechnungssystem, zugeführt werden. Genaueres hierzu wird vom DV Dienstleister des AG geregelt.
8 % Die Software muss zur EDV des AG kompatibel sein.
3 % Eine stets einsehbare und übersichtliche Protokollfunktion über Import und Export der Ablesedaten ist erforderlich.
5 % Die Anzeige diverser Reporte bzw. Statistiken ist zwingend notwendig um dem AG stets die Möglichkeit zur Übersicht und Auswertung zu geben. (Zwingend erforderlich ist eine Auswertung nach – Datum, Ableseeinheit, Ableseprozess, Energieart – einzeln oder auch in Kombination unter der Voraussetzung der Wählbarkeit diverser Rückstellgründe).
3 % Eine Exportierbarkeit der Übersichtsanzeige sowie der Auswertungen und Reporte in entsprechende Excel-Tabellen oder vergleichbare Tabellenkalkulationsprogramme ist ebenfalls Pflicht.
3 % Eine entsprechende (Land-) Kartenfunktion ist ebenfalls einzurichten, welche stets einen Überblick über die aktuelle Auftragsverteilung (abzulesende Messwerke, verantwortlicher AD) bietet.
6 % Eine Onlinedatenübertrageung (Be- und Endladung der MDE Geräte über UMTS/GPRS/LTE) sowie eine GPS-Positionsbestimmung zu jeder einzelnen Ablesung (incl. Speicherung und Zuordnung der GPS-Daten zum entsprechenden Ableseauftrag) ist ebenfalls zwingend erwünscht.
6 % Weiterhin sind den entsprechenden Mitarbeiten des AG Zugriffsmöglichkeiten, incl. eventuell notweniger Lizenzen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Pos. 1. Zählerablesung Tarifkunden ca. 1 650 000 Stück;
Pos. 2. Zählerablesung Sammelkunden ca. 132 000 Stück;
Pos. 3. Zählerablesung Schlussablesung ca. 66 000 Stück;
Pos. 4. Zählerablesung Sonderablesung ca. 36 000 Stück.
Menge oder Umfang:
Pos. 1. Zählerablesung Tarifkunden ca. 1 650 000 Stück;
Pos. 2. Zählerablesung Sammelkunden ca. 132 000 Stück;
Pos. 3. Zählerablesung Schlussablesung ca. 66 000 Stück;
Pos. 4. Zählerablesung Sonderablesung ca. 36 000 Stück.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: Nr. 459
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kundengebiet Raum Dortmund, NRW.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung zwingend eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 21 Abs.4) Nr. 1 bis 5 SektVO vorzulegen (z. B. „ Hiermit erklären wir das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach § 21 Abs. 4) Nr. 1 SektVO für unser Unternehmen“).
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Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen mittels Registertrennung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend zu bezeichnen.
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung zwingend eine Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 (2012, 2013, 2014) abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind vorzulegen.
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Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen mittels Registertrennung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend zu bezeichnen.
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung eine Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Personal eingesetzt wird, dass Erfahrungen in der Zählerablesung mit Referenzadresse nachweisen kann. Die bei der Arbeit eingesetzten Mitarbeiter sind nach Anzahl und Qualifikation zu benennen.
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— Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung vorzulegen, dass die…
… eingesetzten Mitarbeiter elektrisch unterwiesene Personen (EUP) nach DIN VDE 0105-100 (Kapitel 3.2.4) sind. Der Nachweis der Schulung darf nicht älter als 6 Monate sein.
… Mitarbeiter qualifiziert sind bzgl. des Umgangs mit Konfliktgesprächen bzw. Deeskalationstraining.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000,00 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Für die Arbeiten von Subunternehmern muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung bestehen.
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Im Auftragsfall ist eine Schlüsselverlust-Versicherung in Höhe von mindestens 100 000 EUR vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gem. § 8 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer gemäß den Vorgaben des § 18 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung nach Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) mit Einreichung des Angebots abzugeben haben. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass mindestens die Inhalte der Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingung Verwendung finden werden.
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Zudem wird darauf hingewiesen, dass es gemäß dem Beschluss des Vergabesenats am OLG Düsseldorf vom 25.6.2014 (Az. VII-Verg 39/13) insbesondere bzgl. öffentlicher Lieferaufträge mehr als zweifelhaft ist, ob die in §§ 19 Abs. 1, Abs. 3; 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 TVgG-NRW i. V. m. §§ 16 ff. RVO TVgG-NRW (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) normierte Pflicht des Bieters zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vergaberechts-/EU-Rechtskonform ist. Um etwaig mögliche Vergaberechtsverstöße sowie eine eventuelle Ungleichbehandlung der beteiligten Bieter des Vergabeverfahrens von vornherein zu verhindern, hat die Vergabestelle daher beschlossen, auf die Vorlage einer solchen Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgGNRW im Rahmen der Angebotsabgabe von den Bietern zu verzichten. Insoweit erfolgt auch kein Ausschluss eines Bieters von dem Vergabeverfahren nach § 26 SektVO wegen Nichtvorlage einer solchen Erklärung.
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Der Auftraggeber behält sich im Weiteren vor, die Einreichung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW als zusätzliche Bedingung (Anforderung) an die Auftragsausführung i. S. v. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB zu einem späteren Zeitpunkt von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter bzw. Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen zu fordern.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität (60)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DSW21, Vergabestelle, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Frau Winkler
Internetadresse: www.dew21.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 245-446088 (2015-12-15)
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