ECulture Service-PPP zur Realisierung von digitalen Projekten im Kulturbereich

Freie und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde

Die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) beabsichtigt, im Rahmen der „eCulture Agenda 2020“ allen Bürgerinnen und Bürgern digitalen Zugang zu den Kulturgütern Hamburgs zu verschaffen. Einrichtungen aus dem Kulturbereich sollen ihre Kulturgüter (Bestände, Produktionen etc.) digital erschließen (lassen) und der Öffentlichkeit anbieten. Zur Unterstützung der öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen auf diesem Weg sucht die FHH einen privaten und/oder öffentlichen Partner – vorzugsweise ein Konsortium – der insbesondere Erfahrungen in und Ressourcen für folgende Aufgabenbereiche mitbringt:
— Bereitstellung der Infrastruktur (insbesondere von Hardware und Speicherkapazität, ggf. einschließlich einer Cloud-Umgebung), die es dem Nutzer ermöglicht, seine kulturellen Erlebnisse vor- und nachzubereiten, jederzeit und überall verfügbar zu haben sowie seine Kulturerlebnisse zu ordnen, zu bewerten und seinen sozialen Netzwerken anzuzeigen,
— Entwicklung der erforderlichen Software („Software Engineering“) in Back End und Front End sowie
Herstellung nutzerfreundlicher Designs der digitalen Anwendungen und ihrer Oberflächen; dies beinhaltet insbesondere das Angebot von HD-Diensten (Audio/Foto/Video/Multimedia), Streaming, den Betrieb einer Kultursuchmaschine, einer Mediathek, die Entwicklung von E-Learning-Angeboten, die Programmierung von Apps und Internetseiten sowie Dienstleistungen im Bereich Social Media,
— Unterstützung der Kultureinrichtungen bei Aufbereitung und regelmäßiger Pflege von Kulturinhalten (Content) einschließlich eines effizienten Rechtemanagements; dies beinhaltet insbesondere die Erfassung, die Digitalisierung, Produktion, Verschlagwortung, Redaktion, den Betrieb, die Archivierung, die Beratung von Kultureinrichtungen sowie weitere Dienstleistungen,
— Unterstützung der Kultureinrichtungen in ihrem Markenauftritt und bei der Vermarktung ihrer digitalisierten Kulturgüter (insbesondere Marketing, Vertrieb, Verwertung, E-Commerce und Inkasso),
— Begleitung und Beratung der Kultureinrichtungen in ihrem digitalen Transformationsprozess sowie sonstige Dienstleistungen.
Geplant ist die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens („Joint Venture“ bzw. gemischt-wirtschaftliches Unternehmen als PPP-Gesellschaft). Diese PPP-Gesellschaft soll Trägerin und zugleich „Motor“ des eCulture-Projekts werden. Der durch diese Ausschreibung zu ermittelnde Partner hat die gemeinsame PPP-Gesellschaft mit allen notwendigen Ressourcen auszustatten, vorzugsweise durch unmittelbares Einbringen in das Unternehmen oder in sonstiger Weise. Gegenstand dieser Ausschreibung ist sowohl die (gesellschaftsrechtliche) Konfiguration des gemeinsamen Unternehmens als auch der erforderlichen Leistungsbeziehungen gegenüber der FHH, den Kultureinrichtungen sowie sonstiger Akteure. Die PPP-Gesellschaft wird Digitalisierungstrends, -strategien und -bedarfe im Kulturbereich aufgreifen und gemeinsam mit den Kultureinrichtungen umsetzen („Innovationstreiber“).
Folgende Anforderungen muss die zu gründende PPP-Gesellschaft als Dienstleistungsunternehmen erfüllen:
— Umfassende Berücksichtigung der Besonderheiten des Kulturbetriebs und seiner einzelnen Sparten,
— dynamische, schnelle, effiziente und flexible Erfüllung der Aufgaben in enger Abstimmung mit den Kultureinrichtungen,
— ständige Optimierung der Vermarktung des digitalen Contents,
— Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Transparenzanforderungen für die öffentlichen Partner,
— Implementierung eines Qualitätsmanagements zur Sicherung von Leistungsstandards,
— Qualifikation für das Management von Fördermitteln des Bundes und der Europäischen Union.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Hamburger Kultureinrichtungen besteht das Bedürfnis einer nationalen und internationalen Vernetzung der PPP-Gesellschaft mit dem Ziel der Durchführung gemeinsamer Projekte auf überregionaler Ebene.
Im Rahmen des geplanten wettbewerblichen Dialogs möchte die Kulturbehörde gemeinsam mit den Kultureinrichtungen mit möglichst umfassend „aufgestellten“ Konsortien über den besten Lösungsweg für die Umsetzung der eCulture Agenda 2020 verhandeln. Gegenstand der Verhandlungen wird auch ein Konzept für das Geschäftsmodell der PPP-Gesellschaft sein. Die FHH strebt insoweit ein Modell an, das mit einem möglichst geringen städtischen Zuschuss auskommt. Die Konzepte der Bieter haben die Besonderheiten der einzelnen Kultureinrichtungen angemessen zu berücksichtigen. Werden attraktive Geschäftsmodelle angeboten, besteht auf Seiten der Kultureinrichtungen im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Verpflichtungen die Bereitschaft, umfassend kulturelle (digitale) Inhalte zur Generierung von Mehrwert zur Verfügung zu stellen. Optimalerweise vereinigen sich in einem Bieterkonsortium Erfahrungen aus den folgenden Branchen/Bereichen, idealerweise jeweils mit Bezug zu kulturellen Inhalten:
— IT-Unternehmen,
— Medien/Content-Provider,
— Service-Provider für IT-Dienstleistungen mit besonderem Fokus auf die öffentliche Verwaltung,
— Digitaler Vertrieb von Produkten und Leistungen,
— Mediaagenturen.
Wünschenswert und erforderlich ist zudem ein hohes Maß an Kreativität und die Fähigkeit, adressatengerecht zu kommunizieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-12 Auftragsbekanntmachung
2016-12-05 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von kulturellen Einrichtungen
Menge oder Umfang:
Der Umfang und der Zuschnitt der zu erbringenden Leistungen sowie die Struktur der zu gründenden PPP-Gesellschaft ist abhängig vom Ergebnis des Dialogs.Folgende Einrichtungen aus dem Kulturbereich bzw. Kategorien kommen für die digitale Erschließung und Vermarktung ihrer Kulturgüter (Bestände, Produktionen etc.) in Betracht (nicht abschließende Aufzählung):— Bibliotheken und Archive (wissenschaftliche Bibliotheken, Bücherhallen etc.);— Denkmäler (Archäologie, Denkmalschutz, Denkmäler i. e. S. etc.);— Kino;— Kunst (Ausstellungshäuser, Design, Galerien, Kunst im öffentlichen Raum, Kunstorte, Sammlungen etc.);— Orte der Aus- und Weiterbildung (künstlerische Privatschulen, Fach- und Hochschulen etc.);— Museen;— Musik (Oper, Clubs, Kirchen, Konzerthäuser, private Konzertveranstalter, Musiktheater, Freilichtbühnen etc.);— Theater (Theater, Musical, Oper, Musiktheater, Planetarium, Tanz, Freilichtbühne etc.);— Literatur;— Sonstige (Erlebnisorte, Drehorte, Gedenkorte, Geschichtswerkstätten, Stadtteilkulturzentren, Parks, Gärten, Zoo etc.)Die FHH schätzt den gesamten Digitalisierungsumfang derzeit auf knapp 6 800 000 Objekte in staatlich geförderten Kultureinrichtungen (Fotos, Filme, Postkarten, Gemälde, Skulpturen, Ton- und audiovisuelle Dokumente etc.). Hiervon sind bereits ca. 1 900 000 Objekte digitalisiert (Stand: Mitte 2014). Einzelheiten zu den bereits digitalisierten sowie noch nicht digitalisierten Beständen/künftig entstehenden Kulturgütern werden im Rahmen des Dialogs bekannt gegeben.Gegenstand dieser Bekanntmachung und somit auch der Ausschreibung sind im Wesentlichen die Gründung einer gemeinsamen PPP-Gesellschaft sowie alle (Dienst-)Leistungen, die die PPP-Gesellschaft nach dem Ergebnis des erfolgreichen Dialogs gegenüber der FHH und den Kultureinrichtungen während der Laufzeit des PPP-Projekts erbringt („kombinierte Vergabe“).Auch das Staatsarchiv Hamburg ist grundsätzlich bereit, Inhalte zur Generierung von Mehrwert im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung zu stellen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von kulturellen Einrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 30
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/kulturbehoerde 🌏
E-Mail: horst.scholz@kb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 4042824233 📞
Fax: +49 40427924233 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 115-208776
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 243-428121
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
a. Zur Verfahrensstruktur vgl. eingangs die Ausführungen in Ziffer III.2.1). Es ist beabsichtigt, den wettbewerblichen Dialog in 3 Dialogphasen durchzuführen. In diesen Dialogphasen sollen mit den Teilnehmern eingehende Verhandlungen über sämtliche Aspekte ihrer Lösungsvorschläge geführt werden, um das in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beste Konzept für die eCulture Service-PPP zu ermitteln. In der Dialogphase I findet ein Evaluierungs- und Strukturierungsprozess statt, an dessen Ende erste Lösungsvorschläge der Teilnehmer mit einem Grobbudget (Einnahmen/Ausgaben) stehen. In der Dialogphase II (Konzeptphase) werden umfassende Lösungsvorschläge und schriftliche Konzepte erarbeitet, wozu auch erste Festlegungen zum Geschäftsmodell, die Abstimmung der Gesellschaftsstruktur sowie die Vorlage eines ersten Businessplans mit detailliertem Budget gehören. Die Dialogphase III dient den Vertragsverhandlungen und der Finalisierung der Lösungsvorschläge. Mit dem Ende der Dialogphase III treten die ausgewählten Teilnehmer in die Angebotsphase ein. Eine schrittweise Verringerung von Lösungsvorschlägen anhand der Zuschlagskriterien nach Abschluss einer jeden Dialogphase bleibt vorbehalten. b. Zur Vorbereitung der Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog wird die FHH eine Bewerber-Informationsveranstaltung zu dem geplanten PPP-Projekt mit voraussichtlich folgender Agenda durchführen: (1) Beschreibung der Ausgangssituation; (2) Ziele und Anforderungen; (3) Möglichkeit zur Vorstellung der Teilnehmer (freiwillig); (4) Vorstellung des Verfahrens; (5) Übersicht der Kultureinrichtungen; (6) Bedarf der Kultureinrichtungen an einem Beispiel; (7) Informationstechnische Anforderungen; (8) Erste Überlegungen zum Businessmodell; (9) Potenziale des Projekts. Die Veranstaltung wird am Mittwoch, den 8.7.2015, von 11:00 bis ca. 15:00 im Hamburg Museum, Holstenwall 24, 20355 Hamburg, Großer Hörsaal, stattfinden. Interessenten können an der Veranstaltung ohne Voranmeldung teilnehmen. Aus organisatorischen Gründen werden Interessierte jedoch gebeten, ihre Teilnahme kurz unter horst.scholz@kb.hamburg.de anzukündigen. Die Meldung ist nicht Bedingung für die Teilnahme. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden protokolliert und auf der Internetseite der Kulturbehörde der FHH veröffentlicht (vgl. den nachfolgenden Link). c. Weitere Informationen zum Verfahren sind unter www.hamburg.de/kulturbehoerde/eculture/ abrufbar. d. Vergabeunterlagen einschließlich der die Bedürfnisse und Anforderungen erläuternden Beschreibung im Sinne von § 3 EG Abs. 7 lit. a VOL/A sowie der Zuschlagskriterien (§ 3 EG Abs. 7 lit. e VOL/A) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Die FHH behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Anforderungen bis zum Ende der letzten Dialogphase ausdrücklich vor. Fortschreibungen oder Konkretisierungen werden jedoch stets so vorgenommen, dass sich die verbleibenden Dialogteilnehmer auf die Änderungen einstellen können. e. Während des Teilnahmewettbewerbs ist auf Anforderung (per E-Mail) bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) ein Bewerbungsformular (einschließlich Formblätter) erhältlich. Die Abforderung und die Verwendung des Bewerbungsformulars ist verbindlich. Sofern im Laufe des Bewerbungsverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der FHH erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen an die E-Mail-Adresse übermittelt, von der aus das Bewerbungsformular abgefordert wurde. f. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf die Lösungsvorschläge und das jeweilige Angebot. Die FHH ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. In diesem Verfahren werden Kultureinrichtungen beteiligt sein. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten wird im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen. Entsprechendes gilt für Publikationsvorschriften nach dem Hmb. Transparenzgesetz. g. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die FHH behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. h. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. j. Das zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular ist zwingend zu verwenden. Die FHH behält sich vor, unvollständige oder fehlende Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. k. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag eCulture Service-PPP // Poststelle: Nicht vor dem 19.8.2015, 12:00 Uhr, öffnen“ zu versehen. l. Dem in zweifacher Ausfertigung schriftlich übersandten Teilnahmeantrag ist eine elektronische Fassung des Teilnahmeantrags auf CD-ROM oder USB-Stick beizufügen. m. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten bei der FHH ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die FHH auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. n. Informationen im Verfahren werden, sofern nicht anders bestimmt, per Post oder direkt übermittelt. Für den Zugriff der Dialogteilnehmer auf umfangreiche Unterlagen wird die FHH ggfs. eine elektronische Plattform bereitstellen. o. Die FHH behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Insbesondere für den Fall, dass im wettbewerblichen Dialog keine Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen der FHH entspricht, oder dass nach den Dialogphasen den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch (Aufhebung) des Verfahrens vorbehalten. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung des Bewerbungsformulars stimmt der Bewerber dem zu. p. Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung des Senats der FHH sowie ihrer parlamentarischen Gremien, insbesondere der Hamburgischen Bürgerschaft. q. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz sowie insbesondere auf die Regelungen der Richtlinie 2013/37/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG einschließlich der bereits erfolgten und zu erwartenden Umsetzung in das nationale Recht wird hingewiesen. r. Zu Ziffer II.1.2): Die FHH weist darauf hin, dass sich der Auftrag je nach Lösung und Konzept aus unterschiedlichen Auftragsarten zusammensetzen kann. s. Zu Ziffer II.1.4): Je nach Lösung und Konzept können auch Rahmenvereinbarungen vorgesehen werden. t. Zu Ziffer II.1.9): Die Angabe bezieht sich auf unterschiedliche Lösungsvorschläge in den Dialogphasen und auf Alternativvorschläge mit Abweichungen von einzelnen Anforderungen, soweit in der Beschreibung der Bedürfnisse und Anforderungen ermöglicht. Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Dialogphase ab und steht daher noch nicht fest. u. Zu Ziffer II.2.2): Etwaige Optionen sind Gegenstand des Dialogs. v. Zu Ziffer II.2.3) und II.3): Gegenstand des Dialogs können auch abweichende Laufzeiten und Verlängerungsoptionen sein.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) beabsichtigt, im Rahmen der „eCulture Agenda 2020“ allen Bürgerinnen und Bürgern digitalen Zugang zu den Kulturgütern Hamburgs zu verschaffen. Einrichtungen aus dem Kulturbereich sollen ihre Kulturgüter (Bestände, Produktionen etc.) digital erschließen (lassen) und der Öffentlichkeit anbieten. Zur Unterstützung der öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen auf diesem Weg sucht die FHH einen privaten und/oder öffentlichen Partner – vorzugsweise ein Konsortium – der insbesondere Erfahrungen in und Ressourcen für folgende Aufgabenbereiche mitbringt:
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— Bereitstellung der Infrastruktur (insbesondere von Hardware und Speicherkapazität, ggf. einschließlich einer Cloud-Umgebung), die es dem Nutzer ermöglicht, seine kulturellen Erlebnisse vor- und nachzubereiten, jederzeit und überall verfügbar zu haben sowie seine Kulturerlebnisse zu ordnen, zu bewerten und seinen sozialen Netzwerken anzuzeigen,
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— Entwicklung der erforderlichen Software („Software Engineering“) in Back End und Front End sowie
Herstellung nutzerfreundlicher Designs der digitalen Anwendungen und ihrer Oberflächen; dies beinhaltet insbesondere das Angebot von HD-Diensten (Audio/Foto/Video/Multimedia), Streaming, den Betrieb einer Kultursuchmaschine, einer Mediathek, die Entwicklung von E-Learning-Angeboten, die Programmierung von Apps und Internetseiten sowie Dienstleistungen im Bereich Social Media,
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— Unterstützung der Kultureinrichtungen bei Aufbereitung und regelmäßiger Pflege von Kulturinhalten (Content) einschließlich eines effizienten Rechtemanagements; dies beinhaltet insbesondere die Erfassung, die Digitalisierung, Produktion, Verschlagwortung, Redaktion, den Betrieb, die Archivierung, die Beratung von Kultureinrichtungen sowie weitere Dienstleistungen,
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— Unterstützung der Kultureinrichtungen in ihrem Markenauftritt und bei der Vermarktung ihrer digitalisierten Kulturgüter (insbesondere Marketing, Vertrieb, Verwertung, E-Commerce und Inkasso),
— Begleitung und Beratung der Kultureinrichtungen in ihrem digitalen Transformationsprozess sowie sonstige Dienstleistungen.
Geplant ist die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens („Joint Venture“ bzw. gemischt-wirtschaftliches Unternehmen als PPP-Gesellschaft). Diese PPP-Gesellschaft soll Trägerin und zugleich „Motor“ des eCulture-Projekts werden. Der durch diese Ausschreibung zu ermittelnde Partner hat die gemeinsame PPP-Gesellschaft mit allen notwendigen Ressourcen auszustatten, vorzugsweise durch unmittelbares Einbringen in das Unternehmen oder in sonstiger Weise. Gegenstand dieser Ausschreibung ist sowohl die (gesellschaftsrechtliche) Konfiguration des gemeinsamen Unternehmens als auch der erforderlichen Leistungsbeziehungen gegenüber der FHH, den Kultureinrichtungen sowie sonstiger Akteure. Die PPP-Gesellschaft wird Digitalisierungstrends, -strategien und -bedarfe im Kulturbereich aufgreifen und gemeinsam mit den Kultureinrichtungen umsetzen („Innovationstreiber“).
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Folgende Anforderungen muss die zu gründende PPP-Gesellschaft als Dienstleistungsunternehmen erfüllen:
— Umfassende Berücksichtigung der Besonderheiten des Kulturbetriebs und seiner einzelnen Sparten,
— dynamische, schnelle, effiziente und flexible Erfüllung der Aufgaben in enger Abstimmung mit den Kultureinrichtungen,
— ständige Optimierung der Vermarktung des digitalen Contents,
— Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Transparenzanforderungen für die öffentlichen Partner,
— Implementierung eines Qualitätsmanagements zur Sicherung von Leistungsstandards,
— Qualifikation für das Management von Fördermitteln des Bundes und der Europäischen Union.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Hamburger Kultureinrichtungen besteht das Bedürfnis einer nationalen und internationalen Vernetzung der PPP-Gesellschaft mit dem Ziel der Durchführung gemeinsamer Projekte auf überregionaler Ebene.
Im Rahmen des geplanten wettbewerblichen Dialogs möchte die Kulturbehörde gemeinsam mit den Kultureinrichtungen mit möglichst umfassend „aufgestellten“ Konsortien über den besten Lösungsweg für die Umsetzung der eCulture Agenda 2020 verhandeln. Gegenstand der Verhandlungen wird auch ein Konzept für das Geschäftsmodell der PPP-Gesellschaft sein. Die FHH strebt insoweit ein Modell an, das mit einem möglichst geringen städtischen Zuschuss auskommt. Die Konzepte der Bieter haben die Besonderheiten der einzelnen Kultureinrichtungen angemessen zu berücksichtigen. Werden attraktive Geschäftsmodelle angeboten, besteht auf Seiten der Kultureinrichtungen im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Verpflichtungen die Bereitschaft, umfassend kulturelle (digitale) Inhalte zur Generierung von Mehrwert zur Verfügung zu stellen. Optimalerweise vereinigen sich in einem Bieterkonsortium Erfahrungen aus den folgenden Branchen/Bereichen, idealerweise jeweils mit Bezug zu kulturellen Inhalten:
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— IT-Unternehmen,
— Medien/Content-Provider,
— Service-Provider für IT-Dienstleistungen mit besonderem Fokus auf die öffentliche Verwaltung,
— Digitaler Vertrieb von Produkten und Leistungen,
— Mediaagenturen.
Wünschenswert und erforderlich ist zudem ein hohes Maß an Kreativität und die Fähigkeit, adressatengerecht zu kommunizieren.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Der Umfang und der Zuschnitt der zu erbringenden Leistungen sowie die Struktur der zu gründenden PPP-Gesellschaft ist abhängig vom Ergebnis des Dialogs.
Folgende Einrichtungen aus dem Kulturbereich bzw. Kategorien kommen für die digitale Erschließung und Vermarktung ihrer Kulturgüter (Bestände, Produktionen etc.) in Betracht (nicht abschließende Aufzählung):
— Bibliotheken und Archive (wissenschaftliche Bibliotheken, Bücherhallen etc.);
— Denkmäler (Archäologie, Denkmalschutz, Denkmäler i. e. S. etc.);
— Kino;
— Kunst (Ausstellungshäuser, Design, Galerien, Kunst im öffentlichen Raum, Kunstorte, Sammlungen etc.);
— Orte der Aus- und Weiterbildung (künstlerische Privatschulen, Fach- und Hochschulen etc.);
— Museen;
— Musik (Oper, Clubs, Kirchen, Konzerthäuser, private Konzertveranstalter, Musiktheater, Freilichtbühnen etc.);
— Theater (Theater, Musical, Oper, Musiktheater, Planetarium, Tanz, Freilichtbühne etc.);
— Literatur;
— Sonstige (Erlebnisorte, Drehorte, Gedenkorte, Geschichtswerkstätten, Stadtteilkulturzentren, Parks, Gärten, Zoo etc.)
Die FHH schätzt den gesamten Digitalisierungsumfang derzeit auf knapp 6 800 000 Objekte in staatlich geförderten Kultureinrichtungen (Fotos, Filme, Postkarten, Gemälde, Skulpturen, Ton- und audiovisuelle Dokumente etc.). Hiervon sind bereits ca. 1 900 000 Objekte digitalisiert (Stand: Mitte 2014). Einzelheiten zu den bereits digitalisierten sowie noch nicht digitalisierten Beständen/künftig entstehenden Kulturgütern werden im Rahmen des Dialogs bekannt gegeben.
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Gegenstand dieser Bekanntmachung und somit auch der Ausschreibung sind im Wesentlichen die Gründung einer gemeinsamen PPP-Gesellschaft sowie alle (Dienst-)Leistungen, die die PPP-Gesellschaft nach dem Ergebnis des erfolgreichen Dialogs gegenüber der FHH und den Kultureinrichtungen während der Laufzeit des PPP-Projekts erbringt („kombinierte Vergabe“).
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Auch das Staatsarchiv Hamburg ist grundsätzlich bereit, Inhalte zur Generierung von Mehrwert im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung zu stellen.
Beschreibung der Optionen:
Die Einräumung von Optionen ist ggf. als Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs möglich.
Dauer: 96 Monate
Referenznummer: 103-35.3/17:7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freie und Hansestadt Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Verfahren wird als wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 4 GWB, § 3 EG Abs. 7 VOL/A (2009) durchgeführt. Am Dialog können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingung geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und deren Eignung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Sicherheit bietet. Dies bedeutet, dass die Bewerber die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen müssen. Es sind dazu Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) und einer beigefügten elektronischen Kopie (Scan) auf Datenträger unmittelbar der FHH (vgl. Kontaktstelle in Ziffer I.1) vorzulegen (E-Mail/Telefax genügen insoweit nicht), sofern sie nicht erst auf gesondertes Anfordern vorzulegen sind.
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Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; die FHH behält sich jedoch vor, zur Überprüfung die Vorlage des Originals zu verlangen. Soweit unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich die FHH das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, entscheidet die FHH nach ihrem Ermessen über eine Nachforderung. Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in einem Bewerbungsformular „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst, welches bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) anzufordern ist. Die Verwendung des Bewerbungsformulars ist obligatorisch. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen; es sind die geforderten Erklärungen und Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich einzeln vom jeweils verantwortlichen Unternehmen vorzulegen. Die Zuordnung zu den Leistungsbereichen ist in der Bewerbung darzulegen. Die oben unter Ziffer III.1.3) genannten Anforderungen sind zu beachten, soweit für den Teilnahmeantrag bedeutsam.
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Die Erklärungen und Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte wie Nachunternehmer) die verantwortlichen Unternehmen für die Leistungsbereiche „Infrastruktur“ (insb. IT-Infrastruktur) (IT), „Software Engineering“ (SE), „Aufbereitung von Kulturinhalten“ (Content) (C), „Vermarktung“ (V) und „Projektsteuerung von Kulturprojekten“ (P) abdecken. Die Erklärungen und Nachweise sind unter Bezugnahme auf die in dieser Bekanntmachung verwendeten Nummerierungen und Kürzel der Leistungsbereiche zu ordnen und von den dadurch angesprochenen verantwortlichen Unternehmen zu erbringen. Die Leistungsbereiche, für die eine Erklärung/ein Nachweis erforderlich ist, sind in der Aufzählung durch obige Kürzel (IT, SE, C, V, P) angegeben.
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Allgemein gilt: Will ein Bewerber bzw. ein Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z. B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant. Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf Anforderung der FHH zu führen.
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Angaben und Formalitäten zur persönlichen Lage (PL):
PL1. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung; auf Anforderung auch der Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 3 Monate sein).
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PL2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
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PL3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A und § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen.
PL4. Eigenerklärung, dass die sich bewerbenden Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology Technologie) geführt werden, weder Mitarbeiter sich bewerbenden Unternehmen noch die Geschäftsleitung Kurse und Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und die Geschäftsleitung die Technologie von L. Ron Hubbard zur Durchführung von Schulungsseminaren und Beratungsaufträgen ablehnt.
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Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der FHH für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3 Jahren, ggf. Angaben für das beherrschende Unternehmen.
WL2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers (Nachweis), ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen.
WL3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen.
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WL4. Vorlage der Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist und diese bereits veröffentlicht wurden sowie – soweit vorhanden – Geschäftsberichte, ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Falls keine Publizitätspflicht besteht, hat der Bewerber nach Aufforderung durch und in Absprache mit der FHH seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in geeigneter Form nachzuweisen.
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Bewerber können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag sowie später in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bewerber gefordert werden. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
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Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der FHH für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerber sollen möglichst über Erfahrung in den folgenden Bereichen verfügen:
TL1. Referenzen: Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (ggf. auch Projekte) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
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— genaue Beschreibung des Projekts,
— erbrachte Leistungen und Funktion der Bewerber,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Angaben zum Umfang/Größe und ggf. Kategorie des Auftraggebers,
— Leistungszeitraum,
— gegebenenfalls Auftragswert bzw. Projektvolumen.
Bitte reichen Sie pro Leistungsbereich möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
Die Referenzen sind jeweils für die Leistungsbereiche IT, SE, C, V und P (vgl. Ziffer III.2.1)) vorzulegen:
TL1.1. (IT): Für IT-Unternehmen Bereitstellung (Planung, Beschaffung, Einrichtung, Betrieb) von Hardware und von Speicherkapazität für vergleichbare Projekte.
TL1.2. (SE): Für Unternehmen im Bereich der Softwareentwicklung/ des Software Engineerings die technische Aufbereitung („Back End“), die Zugänglichmachung für den User („Front End“), die Softwareentwicklung, Audio/Foto/Video/Multimedia, Streaming, Suchmaschinenentwicklung und -optimierung, Mediathek, Entwicklung von E-Learning-Angeboten, von Apps und Internetseiten sowie Kompetenzen im Bereich Social Media.
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TL1.3. (C): Für Unternehmen im Bereich der digitalen Dienstleistungen die Aufbereitung von Kultur- oder ähnlichen Inhalten möglichst bezüglich der Organisation des Erfassungsprozesses, Digitalisierung, Metadaten, Verschlagwortung, Produktion, Redaktion und regelmäßige Pflege, Betrieb/laufende Verfügbarmachung, Archivierung, Rechtemanagement sowie Beratung und weitere Dienstleistungen.
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TL1.4. (V): Für Unternehmen im Bereich der Vermarkung das Marketing, den Vertrieb, die Verwertung, E-Commerce-Lösungen und das Inkasso, bevorzugt für Kulturgüter oder -einrichtungen.
TL1.5. (P): Für Unternehmen im Bereich der Projektsteuerung vorzugsweise die Projektsteuerung von Kulturprojekten, einschließlich des Fördermittelmanagements, des Community Building und weiterer projektspezifischer Dienstleistungen.
TL2. Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers bzw. des verantwortlichen Unternehmens für den Leistungsbereich P verantwortlichen Unternehmens, aus der sich die Befähigung zur Durchführung eines PPP-Projekts des vorliegenden Zuschnitts ergibt, insbesondere Erläuterung der geplanten Struktur bei Auftragserteilung im Sinne von Ziffer III.1.3), Organigramm zur Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten, Vorstellung des/der vorgesehenen Projektleiter(s) und Stellvertreter(s) (mit persönlichen Referenzen).
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TL3. Vorstellung (Profil/Beschreibung) des verantwortlichen Unternehmens für den Leistungsbereich IT verantwortlichen Unternehmens, Vorstellung des vorgesehenen (Teil-)Projektleiters (mit persönlichen Referenzen).
TL4. Vorstellung (Profil/Beschreibung) des verantwortlichen Unternehmens für den Leistungsbereich C verantwortlichen Unternehmens, Vorstellung des vorgesehenen (Teil-)Projektleiters (mit persönlichen Referenzen).
TL5. Vorstellung (Profil/Beschreibung) des verantwortlichen Unternehmens für den Leistungsbereich SE verantwortlichen Unternehmens, Vorstellung des vorgesehenen (Teil-)Projektleiters (mit persönlichen Referenzen).
TL6. Vorstellung (Profil/Beschreibung) des verantwortlichen Unternehmens für den Leistungsbereich V verantwortlichen Unternehmens, Vorstellung des vorgesehenen (Teil-)Projektleiters (mit persönlichen Referenzen).
TL7. Angaben des jeweiligen Unternehmens (P, IT, SE, C, V), ob und ggf. welche grundlegenden Leistungsbereiche es als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt oder sich sonst auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, ggf. mit Eignungsnachweisen/Erklärungen für den Dritten (Verpflichtungserklärung; vgl. auch Ziffer III.1.3) sowie Einleitung zu Ziffer III.2.1).
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Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der FHH für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten sind Gegenstand des Dialogs.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs.
Strukturierung und Bereitstellung einer geeigneten Finanzierung sollen grundsätzlich Aufgabe des Auftragnehmers werden (Geschäftsmodell der zu gründenden PPP-Gesellschaft).
Eine teilweise Beistellung von Finanzierungsmitteln durch Dritte, z. B. Stellung von Finanzierungszuschüssen für die Startphase oder Darlehen durch öffentliche Finanzierungsinstitute, soll im wettbewerblichen Dialog geprüft werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber – auch Einzelbewerber – haben die beabsichtigte Bieterstruktur einschließlich des vorgesehenen Vertragspartners der FHH anzugeben, insbesondere, ob ein Einzelbewerber oder eine Projektgesellschaft als Ein-Zweck-Gesellschaft Vertragspartner werden soll. Bewerbungen von Projektgesellschaften als Ein-Zweck-Gesellschaften für die Durchführung des Auftrags sind möglich, alternativ ist – auch beim Einzelbewerber – unter in den Vergabeunterlagen vorgesehenen und im Dialog zu erörternden Voraussetzungen eine Überleitung auf die Ein-Zweck-Gesellschaft möglich und kann von der FHH ggf. auch gefordert werden.
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Sollen Leistungsbereiche verantwortlich von Bietergemeinschaften durchgeführt werden (auch als Nachunternehmer einer Projektgesellschaft oder eines sonstigen vorgesehenen Vertragspartners der FHH), kann die FHH nach Maßgabe des Dialogergebnisses zum Haftungs- und Sicherheitenkonzept auch die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung (ggf. gegenüber der Projektgesellschaft/dem Vertragspartner der FHH) für die verantwortliche Durchführung des Leistungsbereichs verlangen.
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Jedenfalls gilt: Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen.
Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber der FHH vertritt. Sie haben ferner anzugeben, wer in der Bewerbergemeinschaft die Aufgabe des Konsortialführers übernimmt. Die FHH behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerbergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach
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— sei es als einzelnes Unternehmen oder als Bewerbergemeinschaft – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip und zum Schutz des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der FHH zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung erhebliche negative Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Vor der Einwilligung kann die FHH auch eine erneute Eignungsprüfung durchführen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln über die Laufzeit (z. B. Preis- und Entgeltanpassungsklauseln, Klauseln zur Vertragsübernahme etc.) vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen bzw. bleiben den Ergebnissen des Dialogs vorbehalten.
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2. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben (siehe Formblatt in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen). Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
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3. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Eigenerklärung gemäß § 3 HmbVgG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
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4. Auf § 5 HmbVgG bei der Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer des wettbewerblichen Dialogs werden nötigenfalls nach Maßgabe der nachfolgend für die Leistungsbereiche genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.2) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
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1. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.2.1) abgeforderten Nachweise und Eigenerklärungen festgestellt (PL1 bis PL4). Nur Bewerber, die die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium).
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2. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.2.2) (WL1 bis WL4) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.2.3) genannten Angaben und Nachweise (TL1 bis TL6) berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen. Die qualitative Bewertung der Leistungsbereiche (IT, SE, C, V, P) findet pro Bewerber anhand der Referenzprojekte und der korrespondierenden Angaben (Vorstellungen) statt: (IT) – Angaben aus TL1.1 und TL3; (SE) – Angaben aus TL1.2 und TL5; (C) – Angaben aus TL1.3 und TL4; (V) – Angaben aus TL1.4 und TL6; (P) – Angaben aus TL1.5 und TL2. Jeder Leistungsbereich wird zunächst einzeln nach Maßgabe der u. g. (Punkte-)Skala/Notenstufen bewertet und dann der Mittelwert gebildet. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit/Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben: – 10 P.= sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt; – 8 P.= gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt; – 6 P.= vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich; – 4 P.= befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt; – 2 P.= ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten. Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was einen Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Bewerbung, indem die Punktezahl pro Eignungskriterium (bei der Fachkunde der Mittelwert aus der Bewertung der fünf Leistungsbereiche, s. o.) mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien. Letztere werden erst mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (vgl. Ziffer IV.2.1)).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kulturbehörde, Referat für Informationstechnologie und digitale Projekte
Herrn Dr. Horst Scholz

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-17 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 103-35.3/17:7
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 243-428121
Zusätzliche Informationen
a. Zur Verfahrensstruktur vgl. eingangs die Ausführungen in Ziffer III.2.1). Es ist beabsichtigt, den wettbewerblichen Dialog in 3 Dialogphasen durchzuführen. In diesen Dialogphasen sollen mit den Teilnehmern eingehende Verhandlungen über sämtliche Aspekte ihrer Lösungsvorschläge geführt werden, um das in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beste Konzept für die eCulture Service-PPP zu ermitteln. In der Dialogphase I findet ein Evaluierungs- und Strukturierungsprozess statt, an dessen Ende erste Lösungsvorschläge der Teilnehmer mit einem Grobbudget (Einnahmen/Ausgaben) stehen. In der Dialogphase II (Konzeptphase) werden umfassende Lösungsvorschläge und schriftliche Konzepte erarbeitet, wozu auch erste Festlegungen zum Geschäftsmodell, die Abstimmung der Gesellschaftsstruktur sowie die Vorlage eines ersten Businessplans mit detailliertem Budget gehören. Die Dialogphase III dient den Vertragsverhandlungen und der Finalisierung der Lösungsvorschläge. Mit dem Ende der Dialogphase III treten die ausgewählten Teilnehmer in die Angebotsphase ein. Eine schrittweise Verringerung von Lösungsvorschlägen anhand der Zuschlagskriterien nach Abschluss einer jeden Dialogphase bleibt vorbehalten.
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b. Zur Vorbereitung der Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog wird die FHH eine Bewerber-Informationsveranstaltung zu dem geplanten PPP-Projekt mit voraussichtlich folgender Agenda durchführen:
(1) Beschreibung der Ausgangssituation;
(2) Ziele und Anforderungen;
(3) Möglichkeit zur Vorstellung der Teilnehmer (freiwillig);
(4) Vorstellung des Verfahrens;
(5) Übersicht der Kultureinrichtungen;
(6) Bedarf der Kultureinrichtungen an einem Beispiel;
(7) Informationstechnische Anforderungen;
(8) Erste Überlegungen zum Businessmodell;
(9) Potenziale des Projekts.
Die Veranstaltung wird am Mittwoch, den 8.7.2015, von 11:00 bis ca. 15:00 im Hamburg Museum, Holstenwall 24, 20355 Hamburg, Großer Hörsaal, stattfinden. Interessenten können an der Veranstaltung ohne Voranmeldung teilnehmen. Aus organisatorischen Gründen werden Interessierte jedoch gebeten, ihre Teilnahme kurz unter horst.scholz@kb.hamburg.de anzukündigen. Die Meldung ist nicht Bedingung für die Teilnahme. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden protokolliert und auf der Internetseite der Kulturbehörde der FHH veröffentlicht (vgl. den nachfolgenden Link).
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c. Weitere Informationen zum Verfahren sind unter www.hamburg.de/kulturbehoerde/eculture/ abrufbar.
d. Vergabeunterlagen einschließlich der die Bedürfnisse und Anforderungen erläuternden Beschreibung im Sinne von § 3 EG Abs. 7 lit. a VOL/A sowie der Zuschlagskriterien (§ 3 EG Abs. 7 lit. e VOL/A) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Die FHH behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Anforderungen bis zum Ende der letzten Dialogphase ausdrücklich vor. Fortschreibungen oder Konkretisierungen werden jedoch stets so vorgenommen, dass sich die verbleibenden Dialogteilnehmer auf die Änderungen einstellen können.
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e. Während des Teilnahmewettbewerbs ist auf Anforderung (per E-Mail) bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) ein Bewerbungsformular (einschließlich Formblätter) erhältlich. Die Abforderung und die Verwendung des Bewerbungsformulars ist verbindlich. Sofern im Laufe des Bewerbungsverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der FHH erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen an die E-Mail-Adresse übermittelt, von der aus das Bewerbungsformular abgefordert wurde.
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f. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf die Lösungsvorschläge und das jeweilige Angebot. Die FHH ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. In diesem Verfahren werden Kultureinrichtungen beteiligt sein. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten wird im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen. Entsprechendes gilt für Publikationsvorschriften nach dem Hmb. Transparenzgesetz.
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g. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die FHH behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
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h. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
j. Das zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular ist zwingend zu verwenden. Die FHH behält sich vor, unvollständige oder fehlende Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
k. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag eCulture Service-PPP // Poststelle: Nicht vor dem 19.8.2015, 12:00 Uhr, öffnen“ zu versehen.
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l. Dem in zweifacher Ausfertigung schriftlich übersandten Teilnahmeantrag ist eine elektronische Fassung des Teilnahmeantrags auf CD-ROM oder USB-Stick beizufügen.
m. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten bei der FHH ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die FHH auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
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n. Informationen im Verfahren werden, sofern nicht anders bestimmt, per Post oder direkt übermittelt. Für den Zugriff der Dialogteilnehmer auf umfangreiche Unterlagen wird die FHH ggfs. eine elektronische Plattform bereitstellen.
o. Die FHH behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Insbesondere für den Fall, dass im wettbewerblichen Dialog keine Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen der FHH entspricht, oder dass nach den Dialogphasen den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch (Aufhebung) des Verfahrens vorbehalten. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung des Bewerbungsformulars stimmt der Bewerber dem zu.
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p. Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung des Senats der FHH sowie ihrer parlamentarischen Gremien, insbesondere der Hamburgischen Bürgerschaft.
q. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz sowie insbesondere auf die Regelungen der Richtlinie 2013/37/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG einschließlich der bereits erfolgten und zu erwartenden Umsetzung in das nationale Recht wird hingewiesen.
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r. Zu Ziffer II.1.2): Die FHH weist darauf hin, dass sich der Auftrag je nach Lösung und Konzept aus unterschiedlichen Auftragsarten zusammensetzen kann.
s. Zu Ziffer II.1.4): Je nach Lösung und Konzept können auch Rahmenvereinbarungen vorgesehen werden.
t. Zu Ziffer II.1.9): Die Angabe bezieht sich auf unterschiedliche Lösungsvorschläge in den Dialogphasen und auf Alternativvorschläge mit Abweichungen von einzelnen Anforderungen, soweit in der Beschreibung der Bedürfnisse und Anforderungen ermöglicht. Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Dialogphase ab und steht daher noch nicht fest.
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u. Zu Ziffer II.2.2): Etwaige Optionen sind Gegenstand des Dialogs.
v. Zu Ziffer II.2.3) und II.3): Gegenstand des Dialogs können auch abweichende Laufzeiten und Verlängerungsoptionen sein.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
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— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 115-208776 (2015-06-12)
Ergänzende Angaben (2016-12-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 237-432555
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 115-208776
ABl. S-Ausgabe: 237
Quelle: OJS 2016/S 237-432555 (2016-12-05)