Einführung und Betrieb eines Personalverwaltungssystems (PVS) als „Software as a Service“ (SaaS-Lösung)

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Es wird beabsichtigt, eine neue Software für den Personalbereich als Mietlösung einzuführen.
Der Auftraggeber verfolgt das Ziel, seine Betriebskapazitäten nicht erweitern zu müssen. Daher ist die neue Software als eine SaaS-Lösung in deutscher Sprache zu implementieren und vom Auftragnehmer von einem Standort in Deutschland bzw. eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union aus zu betreiben. Diese Lösung muss eine zeitgemäße und intuitive Nutzung bei individuell anpassbarer Oberfläche bieten.
Mit der bereitzustellenden Software sollen folgende Funktionsbereiche abgedeckt werden:
— Basissystem/Stammdaten/Stellenplan/Metadaten – Elektronische Personalakte – Mitarbeiterportal – Workflow – Gehalt,
— Zeitwirtschaft (Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Dienstreise) – Reisekosten – Weiterbildung – Bewerbermanagement,
— Betriebliches Eingliederungsmanagement – Leistungsentgelt – Berichtswesen – Hochrechnungen.
Der Auftrag umfasst neben der bereitzustellenden Software, die Implementierung, den Service und die Wartung, die Beratung und Anpassung des Systems sowie den Support. Über offene Schnittstellen hat der Datenaustausch zwischen der PVS-Software mit Finanzämtern, Krankenkassen, Rententrägern und öffentlichen Stellen zu erfolgen. Der Beginn der Leistungserbringung zur Einführung des PVS ist zum 1.10.2015 geplant.
Der Auftragnehmer muss die SaaS-Lösung nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung als Werkleistung erstellen und die Betriebsbereitschaft erklären. Das Ergebnis wird einer Abnahmeprüfung unterzogen. Im Anschluss hat der Auftragnehmer die Lösung für den Auftraggeber als SaaS-Lösung zu betreiben.
Im Zuge der Leistungserbringung erfolgt eine Auftragsdatenverarbeitung durch den Auftragnehmer. Der Bewerber/Bieter und spätere Auftragnehmer muss daher bereit und insbesondere in der Lage sein, die nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu gewährleisten und einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Darin müssen die nach § 11 Abs. 2 BDSG zwingend zu regelnden Aspekte und insbesondere auch die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wie sie in der Anlage (zu § 9 Satz 1) des BDSG aufgeführt sind, geregelt werden.
Der Auftraggeber hat sich nach § 11 Abs. 2 BDSG vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Bewerber/Bieter bzw. beim späteren Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Daher muss der Bewerber/Bieter bereit sein, dass der Auftraggeber noch während des Vergabeverfahrens vor Zuschlagserteilung auf Grundlage des Angebotes und der Vertragsunterlagen selbst oder mittels eines Dritten eine entsprechende Kontrolle (ggf. in den Betriebsräumlichkeiten des Auftragnehmers) durchführt. Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung ist, dass bei einer entsprechenden Kontrolle die Einhaltung der beim Bewerber/Bieter zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen positiv festgestellt werden kann. Kann die Einhaltung der beim Bewerber/Bieter zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht positiv festgestellt werden, so wird das Vergabeverfahren mit dem nach der Rangfolge des wirtschaftlichsten Angebotes nächstplatzierten Bieter fortgesetzt.
Vorstehende Anforderungen erstrecken sich vollumfänglich auch auf (vorgesehene) Unterauftragnehmer des Bewerbers/Bieters, sofern diese im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung tätig werden sollen. Auch hinsichtlich dieser Unterauftragnehmer müssen vorstehend geregelte Kontrollen als Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Unterauftragnehmer selbst dürfen zur Auftragsdatenverarbeitung keine weiteren Unterauftragnehmer einsetzen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-22.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-22 Auftragsbekanntmachung
2016-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge