Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ baut auf den Vorläuferprogrammen gegen Extremismus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf. In der letzten Förderperiode von 2010 bis 2014 waren dies die Programme Toleranz fördern – Kompetenz stärken sowie „Initiative Demokratie stärken“. Die Ergebnisse waren die Grundlage, um im Konzept des neuen Bundesprogramms einerseits Bewährtes fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits Umsteuerungen vorzunehmen, die gemäß den Erkenntnissen von wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation angezeigt sind. Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Entdeckung der NSU-Morde hat dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Verunsicherungen im Zuge von Globalisierung, Migration und sozialer Polarisierung geben weiterhin Angriffsflächen für menschenverachtende Ideologien, Gewalt und politisierte Konflikte. Auf Basis der Koalitionsvereinbarung, der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und unter Berücksichtigung der Bundeszuständigkeit will das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf kommunaler, regionaler, auf Landes- und Bundesebene fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung arbeiten. Zur wirksamen Begegnung bedarf es zielgerichteter Präventionsstrategien im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft. Eine wirksame Arbeit gegen demokratiegefährdende gesellschaftliche Entwicklungen muss an den konkreten Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen. Pfeiler des Programms sind: A. Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“; B. Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung; C. Förderung zur Strukturentwicklung bundeszentraler Träger; D. Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum; E. Förderung von Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention; F. Einrichtung eines Fachforums „Demokratie leben!“ (Gegenstand der Ausschreibung). Die administrative Umsetzung des Programms erfolgt durch eine Beauftragung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesprogramms und seiner Ergebnisse soll das BAFzA das BMFSFJ unterstützen. Die Programmevaluation übernimmt das Deutsche Jugendinstitut (DJI). Es wird ein Programmbeirat zur Begleitung der Umsetzung des Programms eingerichtet. Es soll eine Fach- und Austauschplattform mit Schnittstellenfunktion im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ eingerichtet werden. Die wesentlichen Aufgaben des Fachforums sollen sein: — Organisation und Unterstützung einer bedarfsorientierten fachlichen Vernetzung und Fachaustausches zwischen den Akteuren des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, — Anregung, Organisation und Unterstützung eines programmübergreifenden Fachaustausches vor allem im Hinblick auf andere im Themenfeld des Bundesprogramms laufende Programme, Initiativen und engagierte Akteure auf Bundes- und Landesebene, relevante Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungssystems, der politischen Bildung und der Zivilgesellschaft, — Unterstützung bei der Entwicklung und Koordinierung von Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungskonzepten sowie –angeboten für ausgewählte Akteure des Bundesprogramms (auch auf der Basis von entsprechender Bedarfsabfragen), — Beobachtung und Aufbereitung des einschlägigen, nicht-wissenschaftlichen Fachdiskurses in Abstimmung mit dem BMFSFJ, BAFzA und dem DJI, — Teilnahme an programmbezogenen Arbeitssitzungen des BAFzA und des BMFSFJ sowie an Quartalsgesprächen zwischen BMFSFJ, BMI, BAFzA, DJI, BpB, Z:T und weiteren Partnern, — Unterstützung bei der Erarbeitung von Praxisleitfäden und Handreichungen zu Programmbereichen des Bundesprogramms, — Inhaltliche Zuarbeiten zur Programmwebseite www.demokratie-leben.de Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern. Auf die ergänzenden Informationen unter Punkt VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift: Glinkastr. 24
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmfsfj.de🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de📧
Telefon: +49 22136734267📞
Fax: +49 22136734664 📠
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1)-III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden.
— Fragen können bis zum 3.2.15 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Fachforum“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1)-III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden.
— Fragen können bis zum 3.2.15 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Fachforum“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ baut auf den Vorläuferprogrammen gegen Extremismus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf. In der letzten Förderperiode von 2010 bis 2014 waren dies die Programme Toleranz fördern – Kompetenz stärken sowie „Initiative Demokratie stärken“. Die Ergebnisse waren die Grundlage, um im Konzept des neuen Bundesprogramms einerseits Bewährtes fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits Umsteuerungen vorzunehmen, die gemäß den Erkenntnissen von wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation angezeigt sind.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ baut auf den Vorläuferprogrammen gegen Extremismus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf. In der letzten Förderperiode von 2010 bis 2014 waren dies die Programme Toleranz fördern – Kompetenz stärken sowie „Initiative Demokratie stärken“. Die Ergebnisse waren die Grundlage, um im Konzept des neuen Bundesprogramms einerseits Bewährtes fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits Umsteuerungen vorzunehmen, die gemäß den Erkenntnissen von wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation angezeigt sind.
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Entdeckung der NSU-Morde hat dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Verunsicherungen im Zuge von Globalisierung, Migration und sozialer Polarisierung geben weiterhin Angriffsflächen für menschenverachtende Ideologien, Gewalt und politisierte Konflikte. Auf Basis der Koalitionsvereinbarung, der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und unter Berücksichtigung der Bundeszuständigkeit will das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf kommunaler, regionaler, auf Landes- und Bundesebene fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung arbeiten. Zur wirksamen Begegnung bedarf es zielgerichteter Präventionsstrategien im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft. Eine wirksame Arbeit gegen demokratiegefährdende gesellschaftliche Entwicklungen muss an den konkreten Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen.
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Entdeckung der NSU-Morde hat dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Verunsicherungen im Zuge von Globalisierung, Migration und sozialer Polarisierung geben weiterhin Angriffsflächen für menschenverachtende Ideologien, Gewalt und politisierte Konflikte. Auf Basis der Koalitionsvereinbarung, der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und unter Berücksichtigung der Bundeszuständigkeit will das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf kommunaler, regionaler, auf Landes- und Bundesebene fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung arbeiten. Zur wirksamen Begegnung bedarf es zielgerichteter Präventionsstrategien im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft. Eine wirksame Arbeit gegen demokratiegefährdende gesellschaftliche Entwicklungen muss an den konkreten Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen.
Pfeiler des Programms sind:
A. Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“;
B. Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung;
C. Förderung zur Strukturentwicklung bundeszentraler Träger;
D. Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum;
E. Förderung von Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention;
F. Einrichtung eines Fachforums „Demokratie leben!“ (Gegenstand der Ausschreibung).
Die administrative Umsetzung des Programms erfolgt durch eine Beauftragung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesprogramms und seiner Ergebnisse soll das BAFzA das BMFSFJ unterstützen. Die Programmevaluation übernimmt das Deutsche Jugendinstitut (DJI). Es wird ein Programmbeirat zur Begleitung der Umsetzung des Programms eingerichtet.
Die administrative Umsetzung des Programms erfolgt durch eine Beauftragung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesprogramms und seiner Ergebnisse soll das BAFzA das BMFSFJ unterstützen. Die Programmevaluation übernimmt das Deutsche Jugendinstitut (DJI). Es wird ein Programmbeirat zur Begleitung der Umsetzung des Programms eingerichtet.
Es soll eine Fach- und Austauschplattform mit Schnittstellenfunktion im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ eingerichtet werden.
Die wesentlichen Aufgaben des Fachforums sollen sein:
— Organisation und Unterstützung einer bedarfsorientierten fachlichen Vernetzung und Fachaustausches zwischen den Akteuren des Bundesprogramms „Demokratie leben!“,
— Anregung, Organisation und Unterstützung eines programmübergreifenden Fachaustausches vor allem im Hinblick auf andere im Themenfeld des Bundesprogramms laufende Programme, Initiativen und engagierte Akteure auf Bundes- und Landesebene, relevante Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungssystems, der politischen Bildung und der Zivilgesellschaft,
— Anregung, Organisation und Unterstützung eines programmübergreifenden Fachaustausches vor allem im Hinblick auf andere im Themenfeld des Bundesprogramms laufende Programme, Initiativen und engagierte Akteure auf Bundes- und Landesebene, relevante Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungssystems, der politischen Bildung und der Zivilgesellschaft,
— Unterstützung bei der Entwicklung und Koordinierung von Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungskonzepten sowie –angeboten für ausgewählte Akteure des Bundesprogramms (auch auf der Basis von entsprechender Bedarfsabfragen),
— Beobachtung und Aufbereitung des einschlägigen, nicht-wissenschaftlichen Fachdiskurses in Abstimmung mit dem BMFSFJ, BAFzA und dem DJI,
— Teilnahme an programmbezogenen Arbeitssitzungen des BAFzA und des BMFSFJ sowie an Quartalsgesprächen zwischen BMFSFJ, BMI, BAFzA, DJI, BpB, Z:T und weiteren Partnern,
— Unterstützung bei der Erarbeitung von Praxisleitfäden und Handreichungen zu Programmbereichen des Bundesprogramms,
Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern.
Auf die ergänzenden Informationen unter Punkt VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung um bis zu 36 Monaten ist möglich.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Darstellung der Eigentümerstruktur (oder vergleichbare Angaben bzw. Unterlagen),
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen,
c) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/Institution (Geschäftsfelder, Kernkompetenzen, Mitarbeiterzahlen, Audit Familie und Beruf, Zertifizierungen, etc.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a)-d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a)-d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
c) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind,
d) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
e) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
a) Der/Die Bewerber/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen;
d) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen;
e) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
e) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
— Angabe der Namen der Personen, die in diesen Projekten tätig waren, soweit sie auch in der ausgeschriebenen Leistung tätig werden sollen,
— Herausstellen der Erfahrungen in der Auswertung von Praxis- und Wissenschaftsprojekten im Themenfeld,
— Nachweise der Kompetenz zur Einbindung von Einrichtungen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.
f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden;
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich diese Person als zentrale Ansprechperson empfiehlt;
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich diese Person als zentrale Ansprechperson empfiehlt;
h) Nachweis von Kenntnissen im Bereich Entwicklung von Fortbildungskonzepten;
i) Nachweis von Kenntnissen im Bereich Entwicklung von Qualitätsentwicklungskonzepten;
j) Nachweis von Genderkompetenz;
k) Nachweis über Kenntnisse im Bereich Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus, Homophobie und Transgender;
l) Nachweis über Kenntnisse im Bereich Vernetzung, Moderation, Austausch unter und zwischen Akteuren.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Angaben der Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Es werden aufgrund der geforderten Angaben und Nachweise der Bewerber (z. B. Unternehmensreferenzen/Lebensläufe, persönliche Referenzen) 0 bis 10 Punkte mit einer Gewichtung von 1-10 vergeben. Nach diesem Schritt werden aufgrund ihrer erreichten Gesamtpunktzahl schließlich die besten Bewerber/Bewerberinnen ermittelt, um als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden.(siehe III.2. 1)-III.2.3)).
Die Angaben der Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Es werden aufgrund der geforderten Angaben und Nachweise der Bewerber (z. B. Unternehmensreferenzen/Lebensläufe, persönliche Referenzen) 0 bis 10 Punkte mit einer Gewichtung von 1-10 vergeben. Nach diesem Schritt werden aufgrund ihrer erreichten Gesamtpunktzahl schließlich die besten Bewerber/Bewerberinnen ermittelt, um als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden.(siehe III.2. 1)-III.2.3)).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
Frau Claßen-Sielaff
Internetadresse: www.bmfsfj.de🌏
Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50969
Referenz Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1)-III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden.
— Fragen können bis zum 3.2.15 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Fragen können bis zum 3.2.15 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Fachforum“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Fachforum“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2015/S 009-011141 (2015-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge