„Ersatzgebäude Direktion Mittelfranken“ – Planung, Bau, teilweiser Betrieb und Finanzierung des Verwaltungsgebäudes der Direktion Mittelfranken der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse in Nürnberg

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (nachfolgend: „AOK Bayern“ oder „Auftraggeberin“) benötigt für die Direktion Mittelfranken in Nürnberg ein neues Verwaltungsgebäude für ca. 600 Mitarbeiter mit einer Nettogeschossfläche von ca. 15 000 m sowie zusätzliche Flächen für Parkplätze (mindestens 225) als Ersatz für das bestehende sanierungsbedürftige Verwaltungsgebäude am Frauentorgraben 49, 90443 Nürnberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-12 Auftragsbekanntmachung
2017-05-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Geschäftsgebäuden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Geschäftsgebäuden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 202-365210
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Ein kostenloses Informationsmemorandum mit weiteren Hinweisen zum Beschaffungsgegenstand sowie den für die Eignungsnachweise zu nutzenden Formblättern ist bei der in I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle erhältlich. Das Informationsmemorandum enthält auch Erklärungen zu den in dieser Bekanntmachung genannten Verfahrensbesonderheiten, auf die sich die Bewerber einlassen müssen (Nachforderung von Unterlagen). Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 17. November 2015, 14:00 Uhr, bei der in I.1) „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ benannten Kontaktstelle einzureichen. Zur Nachforderung von Unterlagen: Die Auftraggeberin wird die eingegangenen Unterlagen bis zum 24. November 2015 kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird die Auftraggeberin den betreffenden Bewerbern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen bis zum 1. Dezember 2015, 14:00 Uhr, nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Der Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. Steht die Eignung eines Bewerbers aufgrund der zum 1. Dezember 2015, 14:00 Uhr, bei der Auftraggeberin vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird dieser Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Von der Nachreichungsmöglichkeit ausgenommen sind Änderungen an der Bewerberkonstellation auf Ebene des Bewerbers (Bewerbergemeinschaft) sowie hinsichtlich der Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft. Die Bewerberkonstellation muss bei Einreichung des Teilnahmeantrags zum 17. November 2015, 14:00 Uhr, feststehen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der zulässige Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung. Soweit berufliche Qualifikationen anzugeben sind, stehen vergleichbare Berechtigungen anderer Herkunftsstaaten den genannten beruflichen Qualifikationen gleich. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben des Bewerbers zur Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren und weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung einzuholen, etwa durch Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen bzw. zu rügen. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Auftraggeberin, der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde und anderer staatlicher Stellen, soweit deren Zustimmung erforderlich ist bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden dieser Stellen sowie der Wirtschaftlichkeit des konkreten Ergebnisses des Vergabeverfahrens. Die im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt, Aufwendungen der Bewerber für die Teilnahme am gesamten Vergabeverfahren werden nicht erstattet, Entschädigungen nicht gewährt. Hiervon unberührt bleibt die angemessene Kostenerstattung nach § 3 EG Abs. 7 Nr. 9 VOB/A.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (nachfolgend: „AOK Bayern“ oder „Auftraggeberin“) benötigt für die Direktion Mittelfranken in Nürnberg ein neues Verwaltungsgebäude für ca. 600 Mitarbeiter mit einer Nettogeschossfläche von ca. 15 000 m
Zu diesem Zweck sucht die AOK Bayern nach einem privaten Partner, der im Rahmen eines noch näher zu definierenden Vertragsverhältnisses dieses Verwaltungsgebäude am bisherigen Standort oder an einem Alternativstandort errichtet.
Die attraktive Lage und gute Erreichbarkeit eines neuen Verwaltungsgebäudes sind für die AOK Bayern von wesentlicher Bedeutung.
Für die Neuerrichtung kommt zum einen der bisherige Standort am Frauentorgraben 49 in Betracht. Da die dort mögliche Baumasse voraussichtlich größer ist als das von der AOK Bayern benötigte Bauprogramm, sollten in diesem Fall – von der AOK Bayern in den Grundanforderungen vorgegebene – Drittnutzungen durch den privaten Partner auf dem Grundstück mit angesiedelt werden. Die AOK Bayern erhofft sich hierbei, dass die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens gesteigert werden kann und somit die Kosten für die Errichtung des Verwaltungsgebäudes der AOK Bayern optimiert werden können. Der Abriss des vorhandenen Gebäudebestandes, nicht jedoch die Bereitstellung einer Interimsnutzung, soll in diesem Fall ebenfalls Leistung des privaten Partners sein.
Mehr anzeigen
Alternativ ist auch die Errichtung des Verwaltungsgebäudes an anderer zentraler Stelle im Stadtgebiet der Stadt Nürnberg möglich. Durch die Auftraggeberin ist hierzu ein räumlich abgegrenzter Bereich vorgegeben, in dem sich die für ein Verwaltungsgebäude zulässigen Grundstücke befinden dürfen. Nähere Informationen zu möglichen Standorten können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der unter Ziffer I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle angefordert werden kann. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags ist es noch nicht erforderlich, dass das vorgesehene Grundstück im Eigentum/der Verfügungsgewalt des Bewerbers steht. Spätestens im Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss das Grundstück jedoch im Eigentum bzw. ggf. einer vergleichbaren Verfügungsgewalt des anbietenden Unternehmens stehen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags vorgenommene Angaben der Bewerber zum Grundstück sind rein informatorischer Natur.
Mehr anzeigen
Der Standort soll sich durch eine attraktive Lage mit guter Erreichbarkeit und Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowohl für die Kunden der AOK Bayern (täglich bis zu 600 persönliche Kontakte in der Geschäftsstelle) als auch die Mitarbeiter der Direktion auszeichnen. Grundsätzlich können auch generalsanierte Bestandsobjekte in dem vorgegebenen Bereich des Stadtgebiets angeboten werden. Soweit die Lösungsmöglichkeit vorsieht, dass die Direktion Mittelfranken an einem anderen Standort als dem aktuellen Standort realisiert wird, kann der private Partner optional das Bestandsgrundstück Frauentorgraben 49 von der AOK Bayern erwerben.
Mehr anzeigen
Allen Standorten und Immobilien ist gemein, dass diese die zwingenden Vorgaben der AOK Bayern (Raumprogramm etc.) an das neue Verwaltungsgebäude erfüllen und einem modernen und energetisch optimierten Bürogebäude gerecht werden müssen. Der Umfang der vom privaten Partner zu erbringenden Leistungen liegt in der schlüsselfertigen, funktionsgerechten und betriebsbereiten Planung und Erbringung sämtlicher erforderlicher Bauleistungen.
Mehr anzeigen
Die Betriebsleistungen des privaten Partners umfassen Teile des technischen und kaufmännischen Betriebs, die – je nach ausgewählter Variante der Projektrealisierung – im Rahmen der noch näher zu definierenden Vertragsverhältnisse erbracht werden. Das infrastrukturelle Gebäudemanagement, insbesondere die Reinigungsleistungen, soll durch die AOK Bayern selbst organisiert werden.
Mehr anzeigen
Auch die Zwischenfinanzierung sowie die Endfinanzierung des Vorhabens müssen durch den privaten Partner erfolgen. Hierfür kommen insbesondere die Zurverfügungstellung des Verwaltungsgebäudes im Rahmen eines langfristigen Mietvertrages mit entsprechender Sicherung der Nutzungsmöglichkeiten durch die AOK Bayern (bspw. dingliche Sicherungen) oder ein alternatives Finanzierungsmodell, wie z. B. Forfaitierung der Werklohnforderungen, in Betracht.
Mehr anzeigen
Für die Realisierung des Vorhabens kommen somit verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht, die im Detail im Wesentlichen von Art und Beschaffenheit der Grundstücke, des Standorts, der damit zusammenhängenden städtebaulichen und architektonischen Konzeptionierung und der daraus resultierenden Finanzierung zusammenhängen. Daher führt die Auftraggeberin einen wettbewerblichen Dialog durch, um die beste Lösung für die Realisierung des Vorhabens zu ermitteln.
Mehr anzeigen
Vertiefende Angaben können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der unter Ziffer I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle angefordert werden kann.
Mehr anzeigen
Es werden Varianten akzeptiert
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zwingend vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach den §§ 6, 16 EG VOB/A nicht vorliegen und die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns eingehalten wurde, soweit eine solche Verpflichtung besteht.
2. Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
3. Erklärung über die Vertretungsberechtigung für die Bietergemeinschaft gemäß Ziff. III.1.3).
4. Benennung der Nachunternehmer bzw. eignungsleihenden Unternehmen, soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern oder eignungsleihenden Unternehmen für die Ausführung der Leistungsbereiche Planung, Bau oder Betrieb beruft (qualifizierte Nachunternehmer/eignungsleihende Unternehmen). Die Vorlage der Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer bzw. eignungsleihende Unternehmen, mit der diese bestätigen, dass dem Hauptauftragnehmer die Mittel für die Auftragsausführung verbindlich zu Verfügung stehen, ist zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags fakultativ und erst mit Einreichung des verbindlichen Angebots erforderlich.
Mehr anzeigen
5. Erklärung der Nachunternehmer bzw. eignungsleihenden Unternehmen entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 zu ihrer persönlichen Lage.
Werden die vorstehend unter Ziffer 1 bis 5 geforderten Erklärungen und Nachweise mit Einreichung des Teilnahmeantrags nicht vorgenommen, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren (zur Nachforderung vgl. Ziffer VI.3).
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Bewerberformulare können mit dem Informationsmemorandum bei der unter I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Erklärungen abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften, Nachunternehmern und eignungsleihenden Unternehmen werden die Angaben zu Mitarbeitern zusammengerechnet. Dies gilt nicht für Angaben zum Umsatz; hier sind ausschließlich die Umsätze des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft maßgeblich. Soweit sich Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers oder eignungsleihenden Unternehmens berufen, sind in den jeweiligen Bewerberformularen die Nachunternehmer bzw. eignungsleihenden Unternehmen mit den erforderlichen Angaben zu benennen. Die Vorlage der Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer bzw. eignungsleihende Unternehmen, mit der diese bestätigen, dass dem Hauptauftragnehmer die Mittel für die Auftragsausführung verbindlich zu Verfügung stehen, ist zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags fakultativ und erst mit Einreichung des verbindlichen Angebots erforderlich.
Mehr anzeigen
Die Angaben werden anhand einer Wertungsmatrix, die bei der unter I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle erhältlich ist, bewertet. Soweit zu Zeitpunkten, zu denen Angaben gefordert werden, noch keine Umsätze des Unternehmens bestanden haben oder keine Mitarbeiter vorhanden gewesen sind, führt dies nicht zum Ausschluss zum Verfahren, aber zu einer schlechteren Bewertung anhand der in der Wertungsmatrix enthaltenen Kriterien.
Mehr anzeigen
a) Angabe des Umsatzes (netto) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Projekte. Vergleichbar sind Projektrealisierungen aus dem Verwaltungs-, Industrie- und Gewerbebau, bei denen jeweils kumulativ mindestens die Leistungsbestandteile Planung, Bau und technischer Gebäudebetrieb zu erbringen sind.
Mehr anzeigen
Auf die Art und Weise der Zurverfügungstellung der Immobilie an den Auftraggeber (z. B. Miete, Verkauf, Bau auf einem Grundstück des Auftraggebers) kommt es dabei nicht an.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten qualifizierten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. (Uni, FH)) bzw. Bachelor oder Master, die jeweils in Projektrealisierungen eingebunden sind, in denen jeweils kumulativ mindestens die Leistungsbestandteile Planung, Bau und technischer Gebäudebetrieb zu erbringen sind.
Mehr anzeigen
c) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten baufachlich und kaufmännisch qualifizierten Mitarbeiter ohne Hochschulabschluss (ohne Aushilfskräfte, Werkstudenten, Praktikanten), die jeweils in die Realisierung von Projekten eingebunden sind, in denen jeweils kumulativ mindestens die Leistungsbestandteile Planung, Bau und technischer Gebäudebetrieb zu erbringen sind.
Mehr anzeigen
d) Einreichung einer unverbindlichen Erklärung zur Finanzierungsbereitschaft eines Finanzierungspartners.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Angaben werden anhand einer Wertungsmatrix, die bei der unter I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle erhältlich ist, bewertet. Das Nichtvorliegen einer Projektreferenz (lit. a) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestreferenz). Soweit zu Zeitpunkten, zu denen Angaben gefordert werden, noch keine Berufserfahrung oder persönliche Referenzen des Projektleiters angegeben werden können, führt dies nicht zum Ausschluss zum Verfahren, aber zu einer schlechteren Bewertung anhand der in der Wertungsmatrix enthaltenen Kriterien.
Mehr anzeigen
a) Mindestens 1 und Wertung von bis zu 3 weiteren Referenzen über vergleichbare Projekte seit dem 1. Januar 2006. Stichtag ist die abgenommene Bauleistung bzw. Planungsleistung mit abgeschlossener Lph. 8.
Vergleichbar sind Projektrealisierungen von Projekten aus dem Verwaltungs-, Büro- oder Gewerbebau mit einer BGF von mind. 5 000 m², in denen jeweils kumulativ mindestens die Leistungsbestandteile Planung, Bau und technischer Gebäudebetrieb zu erbringen sind. Auf die Art und Weise der Zurverfügungstellung der Immobilie an den Auftraggeber (z. B. Miete, Verkauf, Bau auf einem Grundstück des Auftraggebers) kommt es dabei nicht an.
Mehr anzeigen
Das Fehlen der geforderten Mindestreferenz im Bereich Projektrealisierung führt zum Ausschluss vom Verfahren (vgl. zur Nachforderung Ziffer VI.3).
b) Wertung von bis zu 2 weiteren Referenzen über vergleichbare Projekte seit dem 1. Januar 2006. Stichtag ist die abgenommene Bauleistung bzw. Planungsleistung mit abgeschlossener Lph. 8.
Vergleichbar sind Projektrealisierungen von Projekten aus dem Verwaltungs- oder Bürobau mit einer BGF von mind. 7 500 m², in denen jeweils kumulativ mindestens die Leistungsbestandteile Planung, Bau und technischer Gebäudebetrieb zu erbringen sind. Pro Referenzprojekt Beschreibungen im Umfang von maximal 6 DIN A 4 Seiten, auch durch Referenzschreiben des Auftraggebers (optional), u. a. zur Einhaltung der Kosten- und Termintreue.
Mehr anzeigen
Auf die Art und Weise der Zurverfügungstellung der Immobilie an den Auftraggeber (z. B. Miete, Verkauf, Bau auf einem Grundstück des Auftraggebers) kommt es dabei nicht an.
Die Referenzen im Sinne dieser Ziffer III.2.3) lit. b) dürfen nicht mit den Referenzen, die gemäß Ziffer III.2.3) lit. a) vorzulegen sind, identisch sein.
c) Angabe eines Projektleiters (Dipl.-Ing. (Uni, FH) bzw. Bachelor oder Master der Fachrichtungen Architektur, Städtebau, Betriebswirtschaft oder artverwandter Ausbildungsrichtungen oder Person, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten und Funktionen, obwohl vorstehend benannte Ausbildung formal nicht vorliegt, aufgrund ihrer derzeitigen und/oder vergangenen Tätigkeiten Leitungsfunktion innehat mit Beschreibung dieser Leitungsfunktionen).
Mehr anzeigen
d) Berufspraxis, d. h. Berufsjahre, und persönliche Referenzen des Projektleiters. Als persönliche Referenzen kommen in Betracht Projektrealisierungen von Projekten als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter aus dem Verwaltungs-, Büro oder Gewerbebau mit einer BGF von mind. 5 000 m² seit dem 1. Januar 2006, in denen jeweils kumulativ mindestens die Leistungsbestandteile Planung, Bau und technischer Gebäudebetrieb zu erbringen sind. Stichtag ist die abgenommene Bauleistung bzw. Planungsleistung mit abgeschlossener Lph. 8. Auf die Art und Weise der Zurverfügungstellung der Immobilie an den Auftraggeber (z. B. Miete, Verkauf, Bau auf einem Grundstück des Auftraggebers) kommt es dabei nicht an. Es steht einer Benennung als persönliche Referenz des Projektleiters nicht entgegen, wenn diese Referenz bereits vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft gemäß Ziffer III.2.3) lit. a) bzw. b) vorgelegt wurde.
Mehr anzeigen
Soweit sich die Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Nachunternehmer oder eignungsleihende Unternehmen berufen wollen, sind in den jeweiligen Bewerberformularen die Nachunternehmer bzw. eignungsleihenden Unternehmen mit den erforderlichen Angaben zu benennen. Die Vorlage der Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer bzw. eignungsleihende Unternehmen, mit der diese bestätigen, dass dem Hauptauftragnehmer die Mittel für die Auftragsausführung verbindlich zu Verfügung stehen, ist zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags fakultativ und erst mit Einreichung des verbindlichen Angebots erforderlich.
Mehr anzeigen
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Bewerberformulare können bei der in I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Das Sicherheitenkonzept wird Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs sein. Vorbehaltlich anderer wirtschaftlicher Lösungen strebt die Auftraggeberin für den Bereich Bau an, dass der private Partner eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Investitionsvolumens sowie eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % des Investitionsvolumens zu stellen hat.
Mehr anzeigen
Hinsichtlich der Absicherung eines etwaigen Mietmodells für das Verwaltungsgebäude werden entsprechende Sicherungsmechanismen, welche eine dauerhafte Nutzungsmöglichkeit des angemieteten Gebäudes durch die AOK Bayern sicherstellen, ebenfalls Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs sein (z. B. dingliche Sicherungen, Ankaufmodelle).
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs sind auch die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen für die Endfinanzierung. Die Zwischenfinanzierung ist durch den privaten Partner zu erbringen. Die Endfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen kann bspw. über ein Mietmodell oder über ein Forfaitierungsmodell erfolgen, bei dem die Zahlungen für Planung und Bau einwendungs- und einredefrei gestellt werden können. Dies ist Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs.
Mehr anzeigen
Für die Betriebsleistungen wird ein regelmäßiges Entgelt gezahlt. Die Auftraggeberin strebt unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln eine möglichst flexible Handhabung hinsichtlich der Erbringung von Instandsetzungsleistungen an. Dies wird auch Gegenstand der Verhandlungen sein.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. Ziff. III.2.1)) Nr. 3, vgl. das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular).
Mehr anzeigen
Zur Durchführung des Auftrags kann mit Zuschlagserteilung eine Projektgesellschaft eingesetzt/gegründet werden, auf welche die Auftragsdurchführung von der Bietergemeinschaft, mit der die entsprechenden Projektverträge geschlossen werden, übertragen werden kann, sofern deren Gesellschafter mit den Beteiligten der Bewerber-/Bietergemeinschaft identisch sind und die Projektgesellschaft nach näherer Maßgabe des Projektvertrags hinreichend leistungsfähig ist. Eine Überleitungsvereinbarung auf die Projektgesellschaft wird eine Bestimmung enthalten, wonach die Projektverträge insbesondere bei wesentlicher Vermögensverschlechterung der Projektgesellschaft automatisch auf die Bietergemeinschaft zurückübertragen werden.
Mehr anzeigen

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Maxtorgraben 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Kontaktperson: Frau Dr. Barbara Buhr
E-Mail: bbuhr@kpmg-law.com 📧
Fax: +49 911800929915 📠
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ein kostenloses Informationsmemorandum mit weiteren Hinweisen zum Beschaffungsgegenstand sowie den für die Eignungsnachweise zu nutzenden Formblättern ist bei der in I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle erhältlich. Das Informationsmemorandum enthält auch Erklärungen zu den in dieser Bekanntmachung genannten Verfahrensbesonderheiten, auf die sich die Bewerber einlassen müssen (Nachforderung von Unterlagen).
Mehr anzeigen
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 17. November 2015, 14:00 Uhr, bei der in I.1) „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ benannten Kontaktstelle einzureichen.
Zur Nachforderung von Unterlagen:
Die Auftraggeberin wird die eingegangenen Unterlagen bis zum 24. November 2015 kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird die Auftraggeberin den betreffenden Bewerbern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen bis zum 1. Dezember 2015, 14:00 Uhr, nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Der Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. Steht die Eignung eines Bewerbers aufgrund der zum 1. Dezember 2015, 14:00 Uhr, bei der Auftraggeberin vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird dieser Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Von der Nachreichungsmöglichkeit ausgenommen sind Änderungen an der Bewerberkonstellation auf Ebene des Bewerbers (Bewerbergemeinschaft) sowie hinsichtlich der Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft. Die Bewerberkonstellation muss bei Einreichung des Teilnahmeantrags zum 17. November 2015, 14:00 Uhr, feststehen.
Mehr anzeigen
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der zulässige Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Mehr anzeigen
Soweit berufliche Qualifikationen anzugeben sind, stehen vergleichbare Berechtigungen anderer Herkunftsstaaten den genannten beruflichen Qualifikationen gleich.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben des Bewerbers zur Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren und weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung einzuholen, etwa durch Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen bzw. zu rügen.
Mehr anzeigen
Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Auftraggeberin, der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde und anderer staatlicher Stellen, soweit deren Zustimmung erforderlich ist bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden dieser Stellen sowie der Wirtschaftlichkeit des konkreten Ergebnisses des Vergabeverfahrens.
Mehr anzeigen
Die im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt, Aufwendungen der Bewerber für die Teilnahme am gesamten Vergabeverfahren werden nicht erstattet, Entschädigungen nicht gewährt. Hiervon unberührt bleibt die angemessene Kostenerstattung nach § 3 EG Abs. 7 Nr. 9 VOB/A.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Teilnahmefrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn die Auftraggeberin gegenüber dem Bewerber oder Bieter erklärt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 202-365210 (2015-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://bayern.aok.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 104-208436
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 202-365210
ABl. S-Ausgabe: 104

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Architektur/Städtebau/Projektentwicklung (10)
2. Qualität/Nachhaltigkeit/Funktionalität (15)
3. Gebäudemanagement (5)
4. Standort / Grundstücks-/Gebäudeeigenschaften (20)
5. Barwert / Kosten (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-28 📅
Name: Hochtief PPP Solutions GmbH
Postanschrift: Alfredstr. 236
Postort: Essen
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB a.F.. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Teilnahmefrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn die Auftraggeberin gegenüber dem Bewerber oder Bieter erklärt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB a.F.).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 104-208436 (2017-05-30)