EU-ÖTW 01/15

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Die Thüringer Hochschulen beabsichtigen, in einem Gemeinschaftsprojekt ein ERP-System einzuführen. Im Rahmen der Auswahl eines solchen Systems werden Beratungsleistungen für den Aufbau geeigneter Projektstrukturen und für die Durchführung der erforderlichen Projektarbeiten benötigt. In diesem Zusammenhang entstehen Aufgaben zur Unterstützung, Koordination und Durchführung der hochschulübergreifenden und hochschulinternen Projektgremien, die durch das externe Beratungsunternehmen zu erfüllen sind. Insbesondere ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ein Lastenheft werkvertraglich zu erstellen und ggf. das Vergabeverfahren bezogen auf die fachliche Auswahl eines neuen ERP-Systems zu begleiten.
Unter ein ERP-System wird eine zeitgemäßee, verlässliche und zukunftsfähige Einheit verstanden, die im Wesentlichen ein auf kaufmännischen Prinzipien basierendes, integriertes (ganzheitlich und funktionsbereichsübergreifendes) System mit einer gemeinsamen Datenbasis zur Verwaltung und Steuerung der Hochschulressourcen mit den Schwerpunkten auf Finanz- und Personalressourcen beinhaltet. Das zu beauftragende Beratungsunternehmen muss diese Definition im Rahmen der Erfüllung des Beratungsziels aufnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-19 Auftragsbekanntmachung
2015-10-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Fürstengraben 1
Postleitzahl: 07743
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-jena.de 🌏
E-Mail: rudolf.imiella@uni-jena.de 📧
Telefon: +49 3641931207 📞
Fax: +49 3641931242 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 038-065108
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 249-442087
ABl. S-Ausgabe: 38

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Thüringer Hochschulen beabsichtigen, in einem Gemeinschaftsprojekt ein ERP-System einzuführen. Im Rahmen der Auswahl eines solchen Systems werden Beratungsleistungen für den Aufbau geeigneter Projektstrukturen und für die Durchführung der erforderlichen Projektarbeiten benötigt. In diesem Zusammenhang entstehen Aufgaben zur Unterstützung, Koordination und Durchführung der hochschulübergreifenden und hochschulinternen Projektgremien, die durch das externe Beratungsunternehmen zu erfüllen sind. Insbesondere ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ein Lastenheft werkvertraglich zu erstellen und ggf. das Vergabeverfahren bezogen auf die fachliche Auswahl eines neuen ERP-Systems zu begleiten.
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Unter ein ERP-System wird eine zeitgemäßee, verlässliche und zukunftsfähige Einheit verstanden, die im Wesentlichen ein auf kaufmännischen Prinzipien basierendes, integriertes (ganzheitlich und funktionsbereichsübergreifendes) System mit einer gemeinsamen Datenbasis zur Verwaltung und Steuerung der Hochschulressourcen mit den Schwerpunkten auf Finanz- und Personalressourcen beinhaltet. Das zu beauftragende Beratungsunternehmen muss diese Definition im Rahmen der Erfüllung des Beratungsziels aufnehmen.
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Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, den zu beauftragenden Auftragnehmer auch bei der anschließenden Einführung des ERP-Systems sowohl insgesamt als auch bei einzelnen Hochschulen zu beauftragen.
Referenznummer: EU-ÖTW 01/15

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Situation des Bewerbers (gilt für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, eines Subunternehmers oder Sub-Subunternehmer):
— Voller Name und Adresse;
— Datum der Unternehmensgründung, den Hauptsitz des Unternehmens sowie weitere Unternehmensstandorte;
— Angabe einer Kontaktperson (mit Telefon-und Telefaxnummer und sonstigen Kommunikationsanschlüssen und -adressen);
— Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (alle Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein).
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind Eigenerklärungen:
1. zur Einhaltung der Bestimmungen des SchwarzArbG und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
2. zur finanziellen Situation, insbesondere der geordneten Verhältnisse, der vereinbarten Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen, der aufgenommenen Kredite und deren vereinbarten Erfüllung bezüglich Raten- und Zinszahlungen;
3. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 4 Abs. 6 VOF;
4. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 4 Abs. 9 VOF
abzugeben. Die Erklärungen 1 bis 4 sind für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
5. Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Beschreibung, welchen Teilbereich des Auftrags welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausführt und wie sichergestellt wird, dass sich der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann;
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6. Erklärung über die/den bevollmächtigte/n Vertreter/in der Bewerbergemeinschaft;
7. Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft;
8. Erklärung über die Abgabe eines selbständigen Angebots durch ein beteiligtes Unternehmen.
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern ist zusätzlich eine
9. Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen, insbesondere zu seinem Ressourceneinsatz im Rahmen des vorgesehenen Auftrages, und
10. Auskunft des Subunternehmens vorzulegen. Die Erklärung zum Einsatz ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen 9 und 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
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Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (1 bis 4) des Tochter-/Enkel-/Schwester-Unternehmens verzichtet.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen sind ausnahmslos vorzulegen:
11. zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
12. über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben der Schadenshöhe. Sind Deckungszusagen für Personenschäden bis 2 500 000 EUR, Sachschäden bis 500 000 EUR und Vermögensschäden bis 250 000 EUR je Schadensfall, zweimal pro Jahr, nicht vorhanden, ist eine Eigenerklärung des Bieters abzugeben, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen angepasst werden;
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13. über den Gesamtumsatz des Unternehmens während der Geschäftsjahre 2012 bis 2014, sowie der (Teil-)Umsätze im Bereich des Auftragsgegenstandes;
14. über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren von 2012 bis 2014 Beschäftigten, sowie über das Mittel der Beschäftigten, die im Bereich des Auftragsgegenstandes direkt tätig waren.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 11 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 12 bis 14 sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
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Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage der Eignungserklärung 11 des Tochter-/Enkel-/Schwester-Unternehmens verzichtet.
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Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen die Erklärungen nicht vorzulegen.
Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
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Mindeststandards: Nachweis der Erklärungen zu 11 bis 13 gelten als Ausschlusskriterien.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärungen sind ausnahmslos vorzulegen:
15. zum Leistungsspektrum des Unternehmens;
16. zur Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals;
17. Referenzen über vergleichbare Projekte.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind inhaltliche Ergänzungen im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen möglich.
Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen die Erklärungen nicht vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
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Mindeststandards:
Nachweis der Erklärungen zu 15 bis 17 gelten als Bewertungskriterien (Bewertungsanteil in Klammern).
Der Nachweis zu 15 wie folgt zu erbringen:
— durch mindestens 10-jähriger Erfahrung im ERP-Consulting bzw. im Projektmanagement und davon 4-jährigen Erfahrungen an staatlichen Hochschulen (10 %);
— durch ERP-Kenntnisse aus den Bereichen Öffentliche Beschaffung, Personalwesen, Rechnungswesen/Haushalt einschließlich Kosten-Leistungs-Rechnung (10 %).
Der Nachweis zu 16 ist wie folgt zu erbringen:
— durch ein ausführliches Profil/e im Hinblick auf den Auftragsgegenstand und für die mit der Auftragserfüllung vorgesehenen Berater (15 %);
— durch mindestens der Mitarbeit der vorgesehenen Berater bei ERP-Einführungsprojekten an staatlichen Hochschulen (15 %);
— durch für die Projektbeteiligten in deutscher Sprache mindestens auf der Stufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (15 %);
— durch profunden Kenntnissen der vorgesehenen Beratr im deutschen Rechtssystem (insbesondere Haushaltsrecht, Handels- und Steuerrecht) (15 %).
Als Nachweiss zu 17 ist wie folgt zu erbringen:
— Angaben zu eingesetzten Qualifikationen und Erfahrungen des Projektteams sowie deren Vorarbeiten und Angaben über Veröffentlichungen (20 %).
Juristische Personen müssen Namen und berufliche Qualifikation (Anonymisierung ist bis zur Präsentation zulässig) der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Personen angeben.
Referenzangaben erfordern die Möglichkeit von Rückfragen bei den Auftraggebern.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 9
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Erfurt
Postanschrift: Nordhäuser Straße 63
Postort: Erfurt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fachhochschule Erfurt
Postanschrift: Altonaer Straße 25
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Ilmenau
Postanschrift: Ehrenbergstraße 29
Postort: Ilmenau
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Postanschrift: Carl-Zeiss-Promenade 2
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fachhochschule Nordhausen
Postanschrift: Weinberghof 4
Postort: Nordhausen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fachhochschule Schmalkalden
Postanschrift: Blechhammer 9
Postort: Schmalkalden
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bauhaus-Universität Weimar
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 8
Postort: Weimar
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar
Postanschrift: Platz der Demokratie 2-3
Kontakt
Kontaktperson: Rudolf Imiella

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-ÖTW 01/15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 249-442087

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 36137737254 📞
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx 🌏
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB hingeweisen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt”.
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Quelle: OJS 2015/S 038-065108 (2015-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 193-350277
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 38-065108
ABl. S-Ausgabe: 193

Auftragsvergabe
Name: PricewaterhouseCoopers AG
Postanschrift: Parsevalstraße 2
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99072
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.”.
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Quelle: OJS 2015/S 193-350277 (2015-10-01)