Evaluation der Hamburger Jugendberufsagentur

Freie und Hansestadt Hamburg

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration plant den Abschluss des nachfolgenden Vertrages. Die Finanzbehörde führt das förmliche Vergabeverfahren hierzu durch.
Viele Jugendliche schaffen den Übergang von Schule über Ausbildung in den Beruf nicht oder nur mit Verzögerung, obwohl Schulen und Träger der Rechtskreise SGB II, III, VIII ein breitgefächertes Angebot an Hilfen bereitstellen. Sie taten dies aber weitgehend unabhängig voneinander. Es fehlte eine Anlaufstelle, die die Jugendlichen auf diesem Weg umfassend berät, unterstützt und bei Bedarf eng begleitet („Beratung und Hilfestellung aus einer Hand“).
Besonders Jugendliche ohne Abschluss oder vergleichsweise schwachem Schulabschluss, denen oftmals die „Ausbildungsreife“ abgesprochen wird, wurden in der Vergangenheit häufig in Maßnahmen zugewiesen, die für sie nicht zielführend waren. Viele Jugendliche entzogen sich diesem Prozess mit der Folge, dass eine Integration in Ausbildung und Arbeit zunehmend schwerer wurde.
Für die Erreichung des Ziels „niemand soll verloren gehen“ bedurfte es der Einrichtung einer neuen Struktur, die die an der beruflichen Integration beteiligten Institutionen in die Lage versetzt, alle Jugendliche und Jungerwachsene bis zum 25. Lebensjahr mit dem Ziel eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses zu erfassen, zu beraten, zu vermitteln, zu begleiten und zu fördern. Damit ist es gleichzeitig möglich, die schulischen und außerschulischen Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu verzahnen.
Diese Überlegungen führten zur Gründung der Hamburger Jugendberufsagentur (JBA):
Träger der Hamburger Jugendberufsagentur sind die Agentur für Arbeit Hamburg, Jobcenter team.arbeit.hamburg, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Behörde für Schule und Berufsbildung sowie die sieben Hamburger Bezirksämter.
Auf schulischer Ebene wurde für die Hamburger Stadtteilschulen ab Klassenstufe 8 eine verpflichtende Berufsorientierung eingeführt. Dieser Prozess wird an jeder Stadtteilschule von Berufsorientierungs-Teams, bestehend aus Lehrkräften und Berufsberatungspersonal, begleitet.
In allen sieben Hamburger Bezirken wurde jeweils ein Standort eröffnet, in dem die Beratungskräfte der Agentur für Arbeit, des Jobcenters team.arbeit.hamburg, des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) und des jeweiligen Bezirksamtes zusammenarbeiten.
Auf Landesebene erfolgt eine enge Abstimmung der Maßnahmeplanung zwischen den beteiligten Partnern in einem Planungsteam. Die Steuerung der Jugendberufsagentur erfolgt in einem Koordinierungsausschuss durch Führungskräfte der Partner.
1. Zielsetzung der Evaluation.
Mit der Einführung der Hamburger Jugendberufsagentur sollen zwei politische Ziele erreicht werden:
— Niemand geht verloren.
Die Jugendberufsagentur Hamburg löst diesen Anspruch ein, indem sie allen Jugendlichen das für sie passende Angebot macht.
— Berufs- und Studienorientierung
— Vermittlung in betriebliche und vollschulische Ausbildung
— Ausbildungs- und Berufsvorbereitung
— Andere (niedrigschwellige) Maßnahmen zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
— Jugendliche werden intensiv angesprochen und nicht mehr aus dem System abgemeldet.
— Jedem Jugendlichen soll die Chance auf eine Ausbildung oder ein Studium eröffnet werden
Mit dem Evaluationsvorhaben soll die Erreichung dieser Ziele untersucht werden.
Gegenstand dieser Untersuchung kann und soll es nicht sein, kausale Effekte der Einführung der Jugendberufsagentur festzustellen. Dies kann wissenschaftlich fundiert nur dann erfolgen, wenn statistische Vergleichsgruppen gebildet werden. Da die Hamburger Jugendberufsagentur ihr Angebot für alle Hamburger Jugendlichen vorhält, ist dieser Weg versperrt. Auch eine Untersuchung, die Effekte vor und nach Einführung der Jugendberufsagentur vergleicht, ist methodisch mit angemessenem Aufwand nicht möglich.
2. Untersuchungsgegenstand.
Die Evaluation soll folgende Untersuchungsgegenstände beinhalten:
a) die Aufbauorganisation der JBA und die Ressourcensteuerung an den Schnittstellen Schule, SGB II, III und VIII.
b) Die Zusammenarbeit an den Schnittstellen:
— Schnittstellenaufgabe Zusammenarbeit innerhalb der Schule (insbesondere bei der Berufs- und Studienorientierung (BOSO),
— Schnittstellenaufgabe Übergang Schule Beruf,
— Schnittstellenaufgabe „Alles unter einem Dach“ – Zusammenarbeit in den regionalen Standorten,
— Schnittstellenaufgabe Zusammenarbeit auf Landesebene (Planung, Leitung).
Die Aufgaben der Partner und ihre Aufgabenausführung sind kein Untersuchungsgegenstand im engeren Sinn. Sie werden nur dann einbezogen, wenn sie die Zusammenarbeit an den Schnittstellen unmittelbar betreffen, bzw. beeinflussen.
c) Wirkungen im Sinne des Mehrwerts der JBA für die Jugendlichen und Arbeitgeber.
Der Vertrag soll schnellstmöglich –voraussichtlich im Juni/Juli 2015- geschlossen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-25.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-25 Auftragsbekanntmachung
2016-02-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge