Evaluation der Hamburger Jugendberufsagentur

Freie und Hansestadt Hamburg

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration plant den Abschluss des nachfolgenden Vertrages. Die Finanzbehörde führt das förmliche Vergabeverfahren hierzu durch.
Viele Jugendliche schaffen den Übergang von Schule über Ausbildung in den Beruf nicht oder nur mit Verzögerung, obwohl Schulen und Träger der Rechtskreise SGB II, III, VIII ein breitgefächertes Angebot an Hilfen bereitstellen. Sie taten dies aber weitgehend unabhängig voneinander. Es fehlte eine Anlaufstelle, die die Jugendlichen auf diesem Weg umfassend berät, unterstützt und bei Bedarf eng begleitet („Beratung und Hilfestellung aus einer Hand“).
Besonders Jugendliche ohne Abschluss oder vergleichsweise schwachem Schulabschluss, denen oftmals die „Ausbildungsreife“ abgesprochen wird, wurden in der Vergangenheit häufig in Maßnahmen zugewiesen, die für sie nicht zielführend waren. Viele Jugendliche entzogen sich diesem Prozess mit der Folge, dass eine Integration in Ausbildung und Arbeit zunehmend schwerer wurde.
Für die Erreichung des Ziels „niemand soll verloren gehen“ bedurfte es der Einrichtung einer neuen Struktur, die die an der beruflichen Integration beteiligten Institutionen in die Lage versetzt, alle Jugendliche und Jungerwachsene bis zum 25. Lebensjahr mit dem Ziel eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses zu erfassen, zu beraten, zu vermitteln, zu begleiten und zu fördern. Damit ist es gleichzeitig möglich, die schulischen und außerschulischen Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu verzahnen.
Diese Überlegungen führten zur Gründung der Hamburger Jugendberufsagentur (JBA):
Träger der Hamburger Jugendberufsagentur sind die Agentur für Arbeit Hamburg, Jobcenter team.arbeit.hamburg, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Behörde für Schule und Berufsbildung sowie die sieben Hamburger Bezirksämter.
Auf schulischer Ebene wurde für die Hamburger Stadtteilschulen ab Klassenstufe 8 eine verpflichtende Berufsorientierung eingeführt. Dieser Prozess wird an jeder Stadtteilschule von Berufsorientierungs-Teams, bestehend aus Lehrkräften und Berufsberatungspersonal, begleitet.
In allen sieben Hamburger Bezirken wurde jeweils ein Standort eröffnet, in dem die Beratungskräfte der Agentur für Arbeit, des Jobcenters team.arbeit.hamburg, des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) und des jeweiligen Bezirksamtes zusammenarbeiten.
Auf Landesebene erfolgt eine enge Abstimmung der Maßnahmeplanung zwischen den beteiligten Partnern in einem Planungsteam. Die Steuerung der Jugendberufsagentur erfolgt in einem Koordinierungsausschuss durch Führungskräfte der Partner.
1. Zielsetzung der Evaluation.
Mit der Einführung der Hamburger Jugendberufsagentur sollen zwei politische Ziele erreicht werden:
— Niemand geht verloren.
Die Jugendberufsagentur Hamburg löst diesen Anspruch ein, indem sie allen Jugendlichen das für sie passende Angebot macht.
— Berufs- und Studienorientierung
— Vermittlung in betriebliche und vollschulische Ausbildung
— Ausbildungs- und Berufsvorbereitung
— Andere (niedrigschwellige) Maßnahmen zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
— Jugendliche werden intensiv angesprochen und nicht mehr aus dem System abgemeldet.
— Jedem Jugendlichen soll die Chance auf eine Ausbildung oder ein Studium eröffnet werden
Mit dem Evaluationsvorhaben soll die Erreichung dieser Ziele untersucht werden.
Gegenstand dieser Untersuchung kann und soll es nicht sein, kausale Effekte der Einführung der Jugendberufsagentur festzustellen. Dies kann wissenschaftlich fundiert nur dann erfolgen, wenn statistische Vergleichsgruppen gebildet werden. Da die Hamburger Jugendberufsagentur ihr Angebot für alle Hamburger Jugendlichen vorhält, ist dieser Weg versperrt. Auch eine Untersuchung, die Effekte vor und nach Einführung der Jugendberufsagentur vergleicht, ist methodisch mit angemessenem Aufwand nicht möglich.
2. Untersuchungsgegenstand.
Die Evaluation soll folgende Untersuchungsgegenstände beinhalten:
a) die Aufbauorganisation der JBA und die Ressourcensteuerung an den Schnittstellen Schule, SGB II, III und VIII.
b) Die Zusammenarbeit an den Schnittstellen:
— Schnittstellenaufgabe Zusammenarbeit innerhalb der Schule (insbesondere bei der Berufs- und Studienorientierung (BOSO),
— Schnittstellenaufgabe Übergang Schule Beruf,
— Schnittstellenaufgabe „Alles unter einem Dach“ – Zusammenarbeit in den regionalen Standorten,
— Schnittstellenaufgabe Zusammenarbeit auf Landesebene (Planung, Leitung).
Die Aufgaben der Partner und ihre Aufgabenausführung sind kein Untersuchungsgegenstand im engeren Sinn. Sie werden nur dann einbezogen, wenn sie die Zusammenarbeit an den Schnittstellen unmittelbar betreffen, bzw. beeinflussen.
c) Wirkungen im Sinne des Mehrwerts der JBA für die Jugendlichen und Arbeitgeber.
Der Vertrag soll schnellstmöglich –voraussichtlich im Juni/Juli 2015- geschlossen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-25 Auftragsbekanntmachung
2016-02-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Menge oder Umfang: 240 000
Gesamtwert des Auftrags: 240 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428232731 📞
Fax: +49 40428231364 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 042-072519
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
-Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft und die Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren nach Ziffer IV.1.2) ausgewählt. Die geeigneten und nach IV.1.2) ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt. — Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform mit der ergänzenden Angabe „Teilnahmeantrag 2015000018“ bei der unter Anhang A angegebenen Kontaktstelle (Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg) unterschrieben einzureichen und müssen zwingend eine elektronische Zustelladresse (E-Mail-Adresse) enthalten. — Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenwege einzureichen, Teilnahmeanträge die per Fax oder E-Mail eingehen, werden ausgeschlossen. — Die unter III.2.1) einzureichenden Vordrucke/Eigenerklärungen sind bis zu 24 Stunden vor Ende der Teilnahmefrist über die E-Mail-Adresse: ausschreibungen@fb.hamburg.de oder per Fax unter +49 40428231364 abzufordern und mit den Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen. — Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. — Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. — Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. — Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. — Der abzuschließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und wird nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht werden. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. — Dieser Vertrag wird in Umsetzung des § 10 Absatz 2 (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration plant den Abschluss des nachfolgenden Vertrages. Die Finanzbehörde führt das förmliche Vergabeverfahren hierzu durch.
Viele Jugendliche schaffen den Übergang von Schule über Ausbildung in den Beruf nicht oder nur mit Verzögerung, obwohl Schulen und Träger der Rechtskreise SGB II, III, VIII ein breitgefächertes Angebot an Hilfen bereitstellen. Sie taten dies aber weitgehend unabhängig voneinander. Es fehlte eine Anlaufstelle, die die Jugendlichen auf diesem Weg umfassend berät, unterstützt und bei Bedarf eng begleitet („Beratung und Hilfestellung aus einer Hand“).
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Besonders Jugendliche ohne Abschluss oder vergleichsweise schwachem Schulabschluss, denen oftmals die „Ausbildungsreife“ abgesprochen wird, wurden in der Vergangenheit häufig in Maßnahmen zugewiesen, die für sie nicht zielführend waren. Viele Jugendliche entzogen sich diesem Prozess mit der Folge, dass eine Integration in Ausbildung und Arbeit zunehmend schwerer wurde.
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Für die Erreichung des Ziels „niemand soll verloren gehen“ bedurfte es der Einrichtung einer neuen Struktur, die die an der beruflichen Integration beteiligten Institutionen in die Lage versetzt, alle Jugendliche und Jungerwachsene bis zum 25. Lebensjahr mit dem Ziel eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses zu erfassen, zu beraten, zu vermitteln, zu begleiten und zu fördern. Damit ist es gleichzeitig möglich, die schulischen und außerschulischen Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu verzahnen.
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Diese Überlegungen führten zur Gründung der Hamburger Jugendberufsagentur (JBA):
Träger der Hamburger Jugendberufsagentur sind die Agentur für Arbeit Hamburg, Jobcenter team.arbeit.hamburg, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Behörde für Schule und Berufsbildung sowie die sieben Hamburger Bezirksämter.
Auf schulischer Ebene wurde für die Hamburger Stadtteilschulen ab Klassenstufe 8 eine verpflichtende Berufsorientierung eingeführt. Dieser Prozess wird an jeder Stadtteilschule von Berufsorientierungs-Teams, bestehend aus Lehrkräften und Berufsberatungspersonal, begleitet.
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In allen sieben Hamburger Bezirken wurde jeweils ein Standort eröffnet, in dem die Beratungskräfte der Agentur für Arbeit, des Jobcenters team.arbeit.hamburg, des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) und des jeweiligen Bezirksamtes zusammenarbeiten.
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Auf Landesebene erfolgt eine enge Abstimmung der Maßnahmeplanung zwischen den beteiligten Partnern in einem Planungsteam. Die Steuerung der Jugendberufsagentur erfolgt in einem Koordinierungsausschuss durch Führungskräfte der Partner.
1. Zielsetzung der Evaluation.
Mit der Einführung der Hamburger Jugendberufsagentur sollen zwei politische Ziele erreicht werden:
— Niemand geht verloren.
Die Jugendberufsagentur Hamburg löst diesen Anspruch ein, indem sie allen Jugendlichen das für sie passende Angebot macht.
— Berufs- und Studienorientierung
— Vermittlung in betriebliche und vollschulische Ausbildung
— Ausbildungs- und Berufsvorbereitung
— Andere (niedrigschwellige) Maßnahmen zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
— Jugendliche werden intensiv angesprochen und nicht mehr aus dem System abgemeldet.
— Jedem Jugendlichen soll die Chance auf eine Ausbildung oder ein Studium eröffnet werden
Mit dem Evaluationsvorhaben soll die Erreichung dieser Ziele untersucht werden.
Gegenstand dieser Untersuchung kann und soll es nicht sein, kausale Effekte der Einführung der Jugendberufsagentur festzustellen. Dies kann wissenschaftlich fundiert nur dann erfolgen, wenn statistische Vergleichsgruppen gebildet werden. Da die Hamburger Jugendberufsagentur ihr Angebot für alle Hamburger Jugendlichen vorhält, ist dieser Weg versperrt. Auch eine Untersuchung, die Effekte vor und nach Einführung der Jugendberufsagentur vergleicht, ist methodisch mit angemessenem Aufwand nicht möglich.
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2. Untersuchungsgegenstand.
Die Evaluation soll folgende Untersuchungsgegenstände beinhalten:
a) die Aufbauorganisation der JBA und die Ressourcensteuerung an den Schnittstellen Schule, SGB II, III und VIII.
b) Die Zusammenarbeit an den Schnittstellen:
— Schnittstellenaufgabe Zusammenarbeit innerhalb der Schule (insbesondere bei der Berufs- und Studienorientierung (BOSO),
— Schnittstellenaufgabe Übergang Schule Beruf,
— Schnittstellenaufgabe „Alles unter einem Dach“ – Zusammenarbeit in den regionalen Standorten,
— Schnittstellenaufgabe Zusammenarbeit auf Landesebene (Planung, Leitung).
Die Aufgaben der Partner und ihre Aufgabenausführung sind kein Untersuchungsgegenstand im engeren Sinn. Sie werden nur dann einbezogen, wenn sie die Zusammenarbeit an den Schnittstellen unmittelbar betreffen, bzw. beeinflussen.
c) Wirkungen im Sinne des Mehrwerts der JBA für die Jugendlichen und Arbeitgeber.
Der Vertrag soll schnellstmöglich –voraussichtlich im Juni/Juli 2015- geschlossen werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 3 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 2015000018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge dem Angebot beizufügen. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z. B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, folgende in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1. Anschreiben mit Darstellung der Unternehmens- und Eigentümerstruktur, die grundsätzlich angebotenen Leistungen sowie Ansprechpartner/in für den Auftrag samt Kontaktdaten (Tel.-/Faxnummer, E-Mail-Adresse, Adresse).
2. Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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3. Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
4. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft.
5. Unterschriebene Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
Hinweis: Die erforderlichen Vordrucke für Ziffer 2. bis 5. sind bis zu 24 Stunden vor Ende der Teilnahmefrist über die E-Mail Adresse ausschreibungen@fb.hamburg.de oder per Fax unter +49 40428231364 abzufordern und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. Eigenerklärung, dass eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen für Schadensfälle besteht oder im Falle der Auftragserteilung eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensdarstellung:
7. Bitte geben Sie eine kurze schriftliche Darstellung der beteiligten Institute inklusive der Gesamtzahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen ab.
8. Bestätigung, dass die Leistung von einem Team bestehend aus mindestens zwei Mitarbeitern/innen mit einem Gesamt-Vollzeitäquivalent von 2 erbracht wird.
9. Bestätigung, dass die eingesetzten Mitarbeiter/innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
10. Bestätigung, dass die vorgeschlagenen Mitarbeiter/innen über die vorgesehene Projektlaufzeit entsprechend dem Mitarbeitereinsatzplan zur Verfügung stehen werden und bei Wechsel oder bei Austausch die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt wird.
11.Technische Infrastruktur zur Durchführung dieses Projekts vorhanden:
Legen Sie dar, inwieweit Sie (bei Bietergemeinschaften auch die beteiligten Institute) über die personelle, infrastrukturelle und technische Ausstattung zur Durchführung dieses Projekts verfügen.
12. Methodische Kenntnisse und Vorerfahrungen mit Implementationsstudien: Die Implementationsstudie bildet den Kern der geplanten Evaluation. Sie dient der Untersuchung der „Mikropolitik“ der beteiligten Institutionen, der Analyse der Kooperationen und der Motivation der unterschiedlichen Fach- und Führungskräfte.
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13. Fachliche Kenntnisse des Übergangssystems Schule-Beruf sowie der Schnittstellen SGB II, III, VIII.
Der Nachweis erfolgt durch Veröffentlichungen in den letzten 3 Jahren. Nennen Sie mindestens zwei referierte Veröffentlichungen Ihres Instituts/Mitarbeitstabes in den letzten 3 Jahren. Die Veröffentlichungen sollten einen thematischen Bezug zum geplanten Vorhaben aufweisen. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils Auftragsumfang, AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Auftragsjahr und Gesamtumsatz zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Angebot ist in diesem Fall darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
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Sämtliche durch einen Bieter zu erbringenden Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die drei bis fünf Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen (Leistungspunkten). Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
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a) Methodische Kenntnisse und Vorerfahrungen mit Implementationsstudien;
b) Technische Leistungsfähigkeit (personelle, infrastrukturelle und technische Ausstattung)c) Fachliche Kenntnisse des Übergangssystems Schule-Beruf sowie der Schnittstellen SGB II, III, VIII. Alle 3 Kriterien werden mit bis zu 10 Punkten bewertet, die Gewichtung erfolgt zu jeweils einem Drittel.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzbehörde Hamburg
Iris Peters
Internetadresse: www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
Name: Finanzbehörde Hamburg
Kontaktperson: Submissionsstelle, Hauptgeschäftszimmer, Raum 100
E-Mail: finanzbehoerde.poststelle@fb.hamburg.de 📧
URL der Teilnahme: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015000018
Zusätzliche Informationen
-Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen.
In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft und die Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren nach Ziffer IV.1.2) ausgewählt.
Die geeigneten und nach IV.1.2) ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
— Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform mit der ergänzenden Angabe „Teilnahmeantrag 2015000018“ bei der unter Anhang A angegebenen Kontaktstelle (Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg) unterschrieben einzureichen und müssen zwingend eine elektronische Zustelladresse (E-Mail-Adresse) enthalten.
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— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenwege einzureichen, Teilnahmeanträge die per Fax oder E-Mail eingehen, werden ausgeschlossen.
— Die unter III.2.1) einzureichenden Vordrucke/Eigenerklärungen sind bis zu 24 Stunden vor Ende der Teilnahmefrist über die E-Mail-Adresse: ausschreibungen@fb.hamburg.de oder per Fax unter +49 40428231364 abzufordern und mit den Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Mehr anzeigen
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
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— Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen
— Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen
— Der abzuschließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und wird nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht werden. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
— Dieser Vertrag wird in Umsetzung des § 10 Absatz 2 (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 042-072519 (2015-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 025-040825
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 042-072519
ABl. S-Ausgabe: 25

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (70)
2. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-15 📅
Name: Kienbaum Management Consultants GmbH
Postanschrift: Potsdamer Platz 8
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der
Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach
Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB
der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Quelle: OJS 2016/S 025-040825 (2016-02-03)