Zur Überwachung der Umsetzung des Operationellen Programms EFRE Saarland im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 soll der Auftragnehmer die im Rahmen von Monitoring und Evaluation für dieses operationelle Programm anfallenden Aufgaben gemäß Art. 50-57 sowie Art. 111 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernehmen. Dazu zählt insbesondere auch die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission, dem EFRE-Begleitausschuss sowie anderen Gremien und Institutionen. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem folgenden Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Menge oder Umfang:
In der laufenden Förderperiode 2014 - 2020 muss die Umsetzung des Operationellen Programms EFRE Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014 – 2020 (im Folgenden: OP EFRE Saarland 2014-2020) hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und der Auswirkungen der Unterstützung überwacht werden.Zentrale Aufgaben dabei sind die Programmbegleitung (Monitoring) und die Programmbewertung (Evaluation) sowie die in diesem Rahmen notwendige Berichterstattung gemäß der Art. 50 - 57 und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Monitoring und Evaluation werden von der saarländischen EFRE-Verwaltungsbehörde veranlasst und sollen vom Auftragnehmer durchgeführt werden.Die Leistungsbeschreibung im Einzelnen findet sich mit allen weiteren notwendigen Informationen auf der Internetpräsenz des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem Link: http://www.saarland.de/125291.htm450 000
In der laufenden Förderperiode 2014 - 2020 muss die Umsetzung des Operationellen Programms EFRE Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014 – 2020 (im Folgenden: OP EFRE Saarland 2014-2020) hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und der Auswirkungen der Unterstützung überwacht werden.Zentrale Aufgaben dabei sind die Programmbegleitung (Monitoring) und die Programmbewertung (Evaluation) sowie die in diesem Rahmen notwendige Berichterstattung gemäß der Art. 50 - 57 und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Monitoring und Evaluation werden von der saarländischen EFRE-Verwaltungsbehörde veranlasst und sollen vom Auftragnehmer durchgeführt werden.Die Leistungsbeschreibung im Einzelnen findet sich mit allen weiteren notwendigen Informationen auf der Internetpräsenz des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem Link: http://www.saarland.de/125291.htm450 000
Gesamtwert des Auftrags: 450 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_arbeit_energie_verkehr.htm🌏
E-Mail: m.piluso@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014123📞
Fax: +49 6815011804 📠
Für weitere Informationen wird auf die Internetpräsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie weitere Informationen unter http://www.saarland.de/36004.htm.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Überwachung der Umsetzung des Operationellen Programms EFRE Saarland im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 soll der Auftragnehmer die im Rahmen von Monitoring und Evaluation für dieses operationelle Programm anfallenden Aufgaben gemäß Art. 50-57 sowie Art. 111 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernehmen. Dazu zählt insbesondere auch die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission, dem EFRE-Begleitausschuss sowie anderen Gremien und Institutionen. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem folgenden Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Zur Überwachung der Umsetzung des Operationellen Programms EFRE Saarland im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 soll der Auftragnehmer die im Rahmen von Monitoring und Evaluation für dieses operationelle Programm anfallenden Aufgaben gemäß Art. 50-57 sowie Art. 111 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernehmen. Dazu zählt insbesondere auch die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission, dem EFRE-Begleitausschuss sowie anderen Gremien und Institutionen. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem folgenden Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Menge oder Umfang:
In der laufenden Förderperiode 2014 - 2020 muss die Umsetzung des Operationellen Programms EFRE Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014 – 2020 (im Folgenden: OP EFRE Saarland 2014-2020) hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und der Auswirkungen der Unterstützung überwacht werden.
In der laufenden Förderperiode 2014 - 2020 muss die Umsetzung des Operationellen Programms EFRE Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014 – 2020 (im Folgenden: OP EFRE Saarland 2014-2020) hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und der Auswirkungen der Unterstützung überwacht werden.
Zentrale Aufgaben dabei sind die Programmbegleitung (Monitoring) und die Programmbewertung (Evaluation) sowie die in diesem Rahmen notwendige Berichterstattung gemäß der Art. 50 - 57 und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Monitoring und Evaluation werden von der saarländischen EFRE-Verwaltungsbehörde veranlasst und sollen vom Auftragnehmer durchgeführt werden.
Zentrale Aufgaben dabei sind die Programmbegleitung (Monitoring) und die Programmbewertung (Evaluation) sowie die in diesem Rahmen notwendige Berichterstattung gemäß der Art. 50 - 57 und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Monitoring und Evaluation werden von der saarländischen EFRE-Verwaltungsbehörde veranlasst und sollen vom Auftragnehmer durchgeführt werden.
Die Leistungsbeschreibung im Einzelnen findet sich mit allen weiteren notwendigen Informationen auf der Internetpräsenz des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Referenznummer: EM FP 14-20
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operationelles Programm EFRE Saarland 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Die Erklärungen Nr. 1 bis Nr. 11 sind immer auszufüllen.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 5 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 6 bis Nr. 10 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 5 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 6 bis Nr. 10 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 11 bis Nr. 14 vorzulegen.
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 5) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 5) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Nr. 1: Erklärung zum SchwarzArbG und Arbeitnehmer-Entsendegesetz (A);
Nr. 2: Erklärung zur finanziellen Situation (A);
Nr. 3: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 4 Abs. 6 VOF (A);
Nr. 4: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 4 Abs. 9 VOF (A);
Nr. 11: Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Beschreibung, welchen Teilbereich des Auftrags welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausführt und wie sichergestellt wird, dass sich der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann (A);
Nr. 11: Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Beschreibung, welchen Teilbereich des Auftrags welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausführt und wie sichergestellt wird, dass sich der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann (A);
Nr. 12: Erklärung über die/den bevollmächtigte/n Vertreter/in der Bewerbergemeinschaft (A);
Nr. 13: Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft (A);
Nr. 14: Erklärung über die Abgabe eines selbständigen Angebots durch ein beteiligtes Unternehmen (A);
Nr. 15: Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen (A);
Nr. 16: Auskunft des Subunternehmens (A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Die Erklärungen Nr. 1 bis Nr. 11 sind immer auszufüllen.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 5 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 6 bis Nr. 10 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 5 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 6 bis Nr. 10 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 11 bis Nr. 14 vorzulegen.
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 5) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 5) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Nr. 5: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (A);
Nr. 6: Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (A);
Nr. 7: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens während der Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (A).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Die Erklärungen Nr. 1 bis Nr. 11 sind immer auszufüllen.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 5 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 6 bis Nr. 10 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 5 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 6 bis Nr. 10 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 11 bis Nr. 14 vorzulegen.
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 5) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 5) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Nr. 8: Erklärung zum Leistungsspektrum des Unternehmens
(A/B 30 %)
Nr. 9: Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals (A/B 30 %)
Nr. 10: Referenzen über vergleichbare Projekte (A/B 40 %).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
VOL/B
Die Auftragsvergütung erfolgt aus Mitteln der Technischen Hilfe des EFRE sowie komplementärer Landesmittel.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Saarländischen Tariftreuegesetzes.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Angebotsabgabe werden nur Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70 % der unter Zugrundelegung einer Bewertungsmatrix zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben. Die Bewertung der unter III.2.2 und III.2.3 dargestellten Kriterien ergibt sich aus der als Anlage 4 zur Aufforderung zur Stellung eines Teilnahmeantrags, die unter dem folgenden Link auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr veröffentlicht ist: http://www.saarland.de/125291.htm
Zur Angebotsabgabe werden nur Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70 % der unter Zugrundelegung einer Bewertungsmatrix zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben. Die Bewertung der unter III.2.2 und III.2.3 dargestellten Kriterien ergibt sich aus der als Anlage 4 zur Aufforderung zur Stellung eines Teilnahmeantrags, die unter dem folgenden Link auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr veröffentlicht ist: http://www.saarland.de/125291.htm
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-04-16 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des eingereichten Konzepts, das nach den Unterkriterien Qualität, Klarheit und Nachvollziehbarkeit des Konzepts, Überzeugungskraft der Projektplanung und Umfang der Prozessbegleitung bewertet wird (35)
2. Methodischer Ansatz (35)
3. Angebotspreis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EM FP 14-20
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014394📞
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm🌏
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2015/S 052-090852 (2015-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 698 768 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17